Dotalgrundstück
--
(Fundus dotalis), eine zur Mitgift (dos) gehörige unbewegliche Sache. In
Dotalsystem
--
das dem röm. Recht eigentümliche eheliche Güterrechtssystem, wonach das
Dotation
--
(lat.), im allgemeinen Ausstattung mit Einkünften und Gütern, z. B. einer
Ehepakten, s.
Ehevertrag
--
(Heiratsbrief, Ehebrief, Ehepakten, Eherezeß, Pactum sponsalium, Sponsalium,
Eingebrachtes, s.
Mitgift
--
(Brautschatz, Heiratsgut, lat. Dos), im weitesten Sinn überhaupt alles Vermögen,
Einhardsgut
--
(Einhandsgut, Sondergut), da, wo das System der ehelichen Gütergemeinschaft
Einkindschaft
--
(Unio prolium, Einsetzung zum rechten Vater, resp. zur rechten Mutter), der
Errungene Güter
--
(Bona acquisita), aus eignen Mitteln und Kräften erworbene Güter, im Gegensatz
Fallrecht
--
(Jus recadentiae oder revolutionis), das partikularrechtlich, z. B. in den
Längst Leib, längst
Gut
--
(das G.), ein Besitztum, Grundbesitz (geschlossene Güter als unteilbarer
♦ (Taugut), in der Nautik Gesamtbezeichnung für alles Tauwerk an Bord eines
Leibgeding
--
(Leibgut, Leibrente, Leibzucht, Contractus vitalitius), im allgemeinen eine
Mahlschatz
--
(v. altdeutsch. máhaljan, "vermählen", Treuschatz), bei den altgermani
Mitgift
--
(Brautschatz, Heiratsgut, lat. Dos), im weitesten Sinn überhaupt alles Vermögen,
Mußtheil
--
(Cibaria), die beim Tode des Mannes vorhandenen Speisevorräte, einschließlich
Nadelgeld
--
(Spillgeld), jährliche Summe Geldes, welche der Frau aus dem Einkommen ihres
Parapherna
--
(griech., Paraphernalgut, Bona paraphernalia), das Sondervermögen der Ehefrau,
Receptitien
--
(lat. Bona receptitia, Rezeptitiengut, Spillgut, vorbehaltenes Gut), dasjenige
Schlüsselrecht
--
(Schlüsselgewalt), das Recht der Ehefrau, die zur Haushaltung nötigen Kauf-
Sondergut
--
(Einhands-, Rezeptiziengut), das Vermögen der Ehefrau, welches sie sich zur
Spillgelder, s.
Nadelgeld
--
(Spillgeld), jährliche Summe Geldes, welche der Frau aus dem Einkommen ihres
Statutarisch
--
(lat.), was Statuten (Satzungen) zufolge gesetzmäßig ist; daher statutarische
Vidualitium, s.
Witthum
--
(Leibgedinge, Dotalicium, Vidualicium), die dem deutschen Recht eigentümliche
Voraus, s.
Einkindschaft
--
(Unio prolium, Einsetzung zum rechten Vater, resp. zur rechten Mutter), der
Widerlage
--
(Donatio propter nuptias, Antidos), ein Vermögenskomplex, welcher von dem
Witthum
--
(Leibgedinge, Dotalicium, Vidualicium), die dem deutschen Recht eigentümliche
Verwandtschaft.
Verwandtschaft
--
(Cognatio, Consanguinitas), das auf Zeugung, resp. Abstammung und die dadurch
Agnaten
--
(lat., "Hinzu-, Nachgeborne"), Blutsverwandte, die in männlicher
Angehörige *
--
im Sinn des deutschen Strafgesetzbuches (§ 52) sind die Verwandten und Verschwäg
Blutsverwandte, s.
Verwandtschaft
--
(Cognatio, Consanguinitas), das auf Zeugung, resp. Abstammung und die dadurch
Bruder
--
in der eigentlichen Bedeutung eine Person männlichen Geschlechts, die mit
Cognatio
--
(lat., natürliche Verwandtschaft, Blutsverwandtschaft), das Verhältnis zweier
Consobrini
--
(lat.), Geschwisterkinder, von zwei Schwestern geboren.
Cousin und
Cousine
--
(spr. kusäng), 1) Jean, franz. Bildhauer und Maler, geb. 1501 zu Soucy bei
Descendenten
--
(lat.), Abkömmlinge, Verwandte in absteigender Linie; Deszendenz, Nachkommenschaf
Familie
--
(lat. Familia), eine durch Abstammung oder Geschlechtsgemeinschaft in näherer
Germanität
--
(lat.), das Verhältnis, die Verwandtschaft unter Geschwistern, Geschwisterlichkei
Germanus
--
(lat.), leiblich, recht, von Geschwistern, die Vater und Mutter gemeinsam
Geschwister
--
die unmittelbar von Einem Elternpaar oder wenigstens von Einem Vater oder
Grad
--
Charles, elsäss. Abgeordneter, geb. 8. Dez. 1842 zu Türkheim im Elsaß,
Halbgeschwister
--
(halbbürtige Geschwister, Halbgeburt), solche Geschwister, welche nicht beide
Hausvater
--
(Paterfamilias), der Familienvater in seiner Stellung als Oberhaupt der Familie
Kollateralverwandte
--
(Collaterales, Seitenverwandte, Verwandte in der Seitenlinie, Cognati oder
Kunkel
--
s. v. w. Spinnrocken, auch s. v. w. Spinnstube; dann das weibliche Geschlecht
Lateral
--
(lat.), zu einer Seite gehörig, seitwärts gelegen; in Zusammensetzungen
Mage
--
(spr. mahsch), Eugène, franz. Marineoffizier und Afrikareisender, geb. 30.
Matrueles
--
(lat.), Verwandte, besonders Neffen, von mütterlicher Seite, Muttersbrudersöhne.
Schwägerschaft
--
(Affinität, Affinitas), das Familienverhältnis des einen zu den Verwandten
Mutter
--
(Mater), eine Frauensperson im Verhältnis zu einer oder mehreren andern Personen
Neffe
--
(mittelhochd. neve, franz. neveu), Sohn des Bruders oder der Schwester, wohl
Nichte
--
(franz. nièce), Bruders-, Schwestertochter.
Schwester
--
eine weibliche Person, die mit einer andern Person einerlei Eltern hat; sind
Seitenverwandte, s.
Verwandtschaft
--
(Cognatio, Consanguinitas), das auf Zeugung, resp. Abstammung und die dadurch
Sippschaft
--
(Sippe), Inbegriff sämtlicher Blutsverwandten eines Stammes (s. Verwandtschaft
Uterini
--
(lat.), "Schoßgeschwister", d. h. Halbgeschwister, welche eine
Vater
--
Johann Severin, Sprachforscher, geb. 27. Mai 1771 zu Altenburg, studierte
Vetter
--
s. v. w. Geschwisterkind (Kousin); weibliche Verwandte dieser Art heißen
Lehre vom Kind.
Adoption
--
(lat.), Annahme an Kindes Statt, zerfällt in A. im engern Sinn und in Arrogation.
Affiliation
--
(lat., "Annahme an Sohnes oder Kindes Statt"), s. v. w. Adoption;
Alimente
--
(lat., "Ernährungsmittel"), Beiträge zum Lebensunterhalt, welche
Alimentiren
--
(lat.), einen verköstigen, für seinen Unterhalt sorgen (s. Alimente).
Baßgeboren
--
von niederer Abkunft, Gegensatz von ebenbürtig (s. Ebenbürtigkeit); vgl.
Bastard
--
(mittelhochdeutsch Basthart und Bastart, welch letztere Schreibart daher als
Castigatio
--
(lat.), Züchtigung; c. paterna, die dem Vater zustehende Strafgewalt.
Emancipation
--
(lat.), die Entlassung eines Hauskindes aus der väterlichen Gewalt. Im ältern
Embryo
--
(griech., "Keim"; hierzu Tafel "Entwickelung des Menschen"
Illegitim
--
(lat.), ungesetzmäßig, besonders dem Ehe- oder Erbrecht zuwider, in keiner
Infans
--
(lat.), Kind, welches noch nicht sprechen kann; in Rechtssachen Kind unter
Legitimation
--
(neulat., "Gültigmachung"), Herstellung der Rechtmäßigkeit, Nachweis
Mantelkinder
--
(Gürtelkinder), ehedem Bezeichnung für Kinder, welche von Brautleuten vor
Manus
--
(lat., "Hand"), im alten Rom s. v. w. persönliche Gewalt, namentlich
Maternität
--
(lat.), Mütterlichkeit; Maternitätsprinzip, der Grundsatz, daß die Erhaltung
Nachgeborne
--
im allgemeinen solche Kinder, denen ältere Geschwister vorhergehen; im engern
Natürliche Kinder
--
(Liberi naturales), die leiblichen Kinder eines Elternpaars im Gegensatz zu
Patrimi und Matrimi
--
und Matrimi (lat.), ehedem Bezeichnung für Unmündige beiderlei Geschlechts
Separata oeconomia
--
(lat.), getrennte Wirtschaft, selbständiger Haushalt, dessen Einrichtung
Sohn
--
1) Karl Ferdinand, Maler, geb. 10. Dez. 1805 zu Berlin, erhielt von Schadow,
Spurius
--
(lat., "unecht"), s. v. w. Bastard.
Uneheliche Kinder
--
(natürliche Kinder, Spurii), diejenigen Kinder, die in einem Geschlechtsverhältn
Väterliche Gewalt
--
(Patria potestas), der Inbegriff der Rechte, welche dem Hausvater über die
Vaterschaft
--
(Paternität, lat. Paternitas) beruht entweder auf der Zeugung, sei es in
Vormundschaft.
Vormundschaft
--
(Tutel, Kuratel, Pflegschaft), die unter öffentlicher Autorität stehende
Cura
--
(lat.), Sorge, Fürsorge, Pflege, Kuratel (s. d.), Verwaltung; pro c., Gebühr
♦ Hauptstadt des Staats Guzmán Blanco, in der südamerikan. Republik Venezuela,
Kuratel, s.
Vormundschaft
--
(Tutel, Kuratel, Pflegschaft), die unter öffentlicher Autorität stehende
Obervormundschaft
--
die staatliche Oberaufsicht über das gesamte Vormundschaftswesen (s. Vormundschaf
Pflege
--
(Pflegschaft), die Verwaltung einer Sache oder die Aufsicht über dieselbe,
Tutel, s.
Vormundschaft
--
(Tutel, Kuratel, Pflegschaft), die unter öffentlicher Autorität stehende
Curator, s.
Kurator
--
(lat., Pfleger), der ständige rechtliche Vertreter einer Person, insbesondere
Gerhab
--
s. v. w. Vormund, früher namentlich in Österreich gangbarer Ausdruck.
Protutor, s.
Vormundschaft
--
(Tutel, Kuratel, Pflegschaft), die unter öffentlicher Autorität stehende
Tutor, s.
Vormundschaft
--
(Tutel, Kuratel, Pflegschaft), die unter öffentlicher Autorität stehende
Alieni juris homo
--
(lat.), Mensch fremden Rechts, Bezeichnung rechtlicher Unselbständigkeit
Mündel
--
(lat. Pupĭllus, weiblich: Pupilla), die unter Vormundschaft stehende minderjähri
Pupillen
--
(lat.), Unmündige, die unter Vormundschaft stehen, Mündel, Waisen; Pupillenkolle
Unmündige, s.
Alter
--
1) In der Physiologie bezeichnet das A. nicht nur die Zahl der verlebten Jahre,
Alter
--
1) In der Physiologie bezeichnet das A. nicht nur die Zahl der verlebten Jahre,
Großjährigkeit, s. Majorennität
--
(Mündigkeit, Volljährigkeit, Majorennität, Aetas major oder legitima),
Minderjährigkeit, s.
Alter
--
1) In der Physiologie bezeichnet das A. nicht nur die Zahl der verlebten Jahre,
Minorennität, s.
Alter
--
1) In der Physiologie bezeichnet das A. nicht nur die Zahl der verlebten Jahre,
Mündigkeit, s.
Alter
--
1) In der Physiologie bezeichnet das A. nicht nur die Zahl der verlebten Jahre,
Entmündigung *
--
Entziehung der bürgerlichen Selbständigkeit wegen Geisteskrankheit oder
Jahrgebung, s.
Alter
--
1) In der Physiologie bezeichnet das A. nicht nur die Zahl der verlebten Jahre,
Konsens
--
(lat.), Zustimmung, Einwilligung, z. B. des Vormundes zu Rechtsgeschäften
Nomine
--
(lat.), im Namen oder in der Eigenschaft (eines andern), z. B. curatorio n.,
Prodigalitätserklärung, s.
Verschwendung
--
unwirtschaftlicher Verbrauch von Gütern (s. Konsumtion), namentlich mutwillige
Pupillar
--
(lat.), auf die Pupille des Auges bezüglich; Waisen und Unmündige (s. Pupillen
Sui juris
--
(lat.), sein eigner Herr, mündig.
Venia
--
(lat.), Erlaubnis, Verleihung. V. aetatis, "Jahrgebung", der Akt,
Negerhandel, s.
Sklaverei
--
Zustand eines Menschen, welcher seiner persönlichen Freiheit beraubt ist,
Sklaverei
--
Zustand eines Menschen, welcher seiner persönlichen Freiheit beraubt ist,
Obligation.
Obligation
--
(lat. Obligatio, "Verbindlichkeit"), das zwischen zwei Personen
Bürgschaft
--
(Fidejussio), das dem Gläubiger geleistete Versprechen, neben dem Hauptschuldner
Bürge, s.
Bürgschaft
--
(Fidejussio), das dem Gläubiger geleistete Versprechen, neben dem Hauptschuldner
Cautio
--
(lat.), Bürgschaft, Gewährleistung (s. Kaution); c. de damno infecto, Sicherstel
Fidejussio
--
(lat.), Bürgschaft (s. d.); Fidejussor, Bürge; Fidejussiv, schriftliche
Gutsagen, s.
Bürgschaft
--
(Fidejussio), das dem Gläubiger geleistete Versprechen, neben dem Hauptschuldner
Kaution
--
(lat., Sicherheitsleistung), ein Akt, wodurch die künftige Verletzung eines
Manukaption
--
(lat.), handschriftliche Bürgschaft; Manukaptor, Bürge durch Handschrift.
Nachbürge, s.
Bürgschaft
--
(Fidejussio), das dem Gläubiger geleistete Versprechen, neben dem Hauptschuldner
Realkaution, s.
Kaution
--
(lat., Sicherheitsleistung), ein Akt, wodurch die künftige Verletzung eines
Satisdatio
--
(lat.), in der Rechtssprache Bezeichnung für eine durch Bürgen geleistete
Cedent
--
(Cedent, lat.), der ein Forderungsrecht abtretende Gläubiger, der Abtretende
Delegation
--
(lat., im Rechtswesen "Überweisung"), eine Unterart der Novation,
♦ (ital. Delegazione), im ehemaligen Kirchenstaat die Regierungsbehörde einer
Evictio, s.
Eviktion
--
(lat. evictio), s. Entwährung.
Eviktion
--
(lat. evictio), s. Entwährung.
Expromission
--
(lat.), die freiwillige Übernahme einer fremden Schuld mittels Verhandlung
Kompensation
--
(lat.), die wechselseitige Aufhebung und Ausgleichung der Wirkungen zweier
Novation
--
(lat., "Neuerung", "Umschaffung"), im juristischen Sinn
Vertrag
--
(Contractus, Kontrakt), die Übereinkunft zwischen zwei oder mehreren Personen
Addictio in diem
--
(lat.), die bei einem Vertrag zwischen den Kontrahenten getroffene Nebenbestimmung
Auslobung
--
öffentliche Aufforderung zu einer Leistung mit dem Versprechen einer Gegenleistun
Commodatum
--
(lat.), eine Sache, welche jemand für einen bestimmten Zweck unentgeltlich
Commodum
--
(lat.), überhaupt Nutzen, Vorteil; in Vertragsverhältnissen jeder Zuwachs
Constitutum
--
(lat.), Feststellung, Vertrag; in der Rechtswissenschaft heißt C. debiti
Do
--
in Italien Name des Tons C, ursprünglich für Solfeggien statt des zu dumpfen
Forderung
--
s. v. w. Herausforderung zum Zweikampf (s. d.); dann Anspruch, den man auf
Handschlag
--
die Darreichung oder das Einschlagen der Hand zum Zeichen der Verbindlichkeit
Interesse
--
(lat.), der Anteil, welchen man an etwas nimmt; der Wert und die Bedeutung,
Klausel
--
(lat. Clausula, Vorbehalt, Bedingung), Nebenbestimmung bei einem Rechtsgeschäft,
Kommodat, s.
Commodatum
--
(lat.), eine Sache, welche jemand für einen bestimmten Zweck unentgeltlich
Konfusion
--
(lat.), Verwirrung, Bestürzung, Verlegenheit. In der Rechtswissenschaft ist
Konsensualkontrakte, s.
Kontrakt
--
(lat. Contractus), der klagbare Vertrag des römischen Rechts. Dasselbe erklärte
♦ (lat.), zusammengezogen; gichtisch verkrümmt oder gelähmt; s. Kontraktur.
Konstitut, s.
Constitutum
--
(lat.), Feststellung, Vertrag; in der Rechtswissenschaft heißt C. debiti
Kontrahiren
--
(lat., "zusammenziehen"), abschließen, vereinbaren, namentlich
Kontrakt
--
(lat. Contractus), der klagbare Vertrag des römischen Rechts. Dasselbe erklärte
♦ (lat.), zusammengezogen; gichtisch verkrümmt oder gelähmt; s. Kontraktur.
Lucrum
--
(lat.), Gewinn; L. cessans, derjenige Verlust, welcher in der Einbuße eines
Schuld
--
(Debitum), die aus einem Rechtsgrund zu entrichtende Leistung, besonders an
Stipulation
--
(lat.), vertragsmäßige Festsetzung zwischen zwei oder mehreren Personen,
Ausspielen
--
das Spielen mehrerer Personen um eine und dieselbe Sache, woran jeder Spieler
Anleihe
--
ursprünglich s. v. w. Anlehen, jetzt ausschließlich die kontraktliche Erborgung
Depositum
--
(lat.), eine hinterlegte (deponierte) Sache; dann der Hinterlegungsvertrag
Deponiren
--
(lat.), etwas ab-, niederlegen, aussagen; in Verwahrung geben. Deponént,
Depositar, s.
Depositum
--
(lat.), eine hinterlegte (deponierte) Sache; dann der Hinterlegungsvertrag
Depositengelder, s.
Depositum
--
(lat.), eine hinterlegte (deponierte) Sache; dann der Hinterlegungsvertrag
Deposition
--
(lat.), Hinterlegung, insbesondere die Hinterlegung von Wertobjekten bei einer
Depositor, s.
Depositum
--
(lat.), eine hinterlegte (deponierte) Sache; dann der Hinterlegungsvertrag
Kauf
--
(lat. Emtio venditio, franz. Vente), der Vertrag, nach welchem der eine, der
Commentitium
--
(lat.), etwas Erdichtetes; daher commentitia emtio, s. v. w. Scheinkauf.
Emtio
--
(lat.), s. Kauf.
Emptio, s.
Emtio
--
(lat.), s. Kauf.
Hoffnungskauf
--
(Emtio spei), Kauf einer ihrer Entstehung und Existenz nach ungewissen Sache,
Kauf bricht Miete
--
ein Rechtssprichwort, welches besagt, daß der Käufer in den von dem Verkäufer
Mohatra
--
(Contractus mohatrae, mittellat., v. arab. muchâtarah, "Gefahr, Wagnis
Scheingeschäfte
--
(simulierte Geschäfte, Simulationen), Geschäfte, bei denen die beiden Interessen
Solidarisch
--
(lat. in solidum), Bezeichnung für diejenige Gemeinschaftlichkeit von Verbindlich
Tausch
--
(Tauschgeschäft, Tauschvertrag, Permutatio), der Vertrag, durch welchen sich
♦ bei botan. Namen für J. F. Tausch, geb. 1792 zu Taussing in Böhmen, gest.
Trödelvertrag
--
(Contractus aestimatorius), der Vertrag, vermöge dessen jemand einem andern
Besitz.
Apprehendiren
--
(lat.), er-, begreifen, auffassen. Apprehension, Ergreifung, Auffassung; apprehens
Besitz
--
die physische Innehabung einer körperlichen Sache. Die Unterwerfung einer
Besitzergreifung, s.
Besitz
--
die physische Innehabung einer körperlichen Sache. Die Unterwerfung einer
Besitztitel, s.
Besitz
--
die physische Innehabung einer körperlichen Sache. Die Unterwerfung einer
Capio
--
(lat.), das Nehmen; C. longa possessione, das Nehmen durch langen Besitz,
Compossessio
--
(lat.), Mitbesitz, wenn einzelne Personen an einer und derselben Sache einzelne
Condominium
¶
--
(lat.), Miteigentum, das Eigentum, welches mehreren an einer Sache so zusteht,
Dereliktion
--
(lat.), Verlassung; das Verlassen, Aufgeben einer Sache seitens des bisherigen
Derelinquiren
--
(lat.), verlassen, den Besitz einer Sache aufgeben.
Detention
--
(lat., Detinierung), das Innehaben eines Besitztums, s. Besitz; dann Gefangenhaltu
Dominium
--
(lat.), Herrschaft, dann insbesondere s. v. w. Rittergut; Herrschaftsgebiet,
Ersitzung
--
(lat. Capio longa possessione, Usucapio), diejenige Art des Eigentumserwerbs,
Erwerben
--
in der Rechtssprache s. v. w. irgend ein Recht an sich bringen. In der Regel
Finderlohn, s. Fund
--
die Besitzergreifung einer verlornen, d. h. einer beweglichen Sache, deren
Fund
--
die Besitzergreifung einer verlornen, d. h. einer beweglichen Sache, deren
Juris quasi possessio
--
(lat.), Besitz eines Rechts. An sich kann der Besitz (s. d.), als das thatsächlic
Mitbesitz
--
(Compossessio plurium pro indiviso), gemeinschaftlicher Besitz mehrerer an
Okkupation
--
(lat.), die Aneignung einer Sache, namentlich einer herrenlosen Sache. Nach
Schenkung
--
(Donatio), im weitern Sinn jeder Akt der Liberalität, d. h. jede Handlung,
Donandi animus
--
(lat.), Seele, Gemüt, Neigung, Wille, Absicht, Vorsatz; daher in der Rechtswissen
Donatar
--
(lat.), der Empfänger einer Schenkung.
Donatio
--
(lat.), Schenkung (s. d.); d. ad pias causas, Schenkung zu frommen Stiftungen;
Donator
--
(lat.), der eine Schenkung Machende, Geber, Stifter; Donatrix, Geberin, Stifterin.
Donum
--
(lat., Mehrzahl dona), Geschenk, Gegenstand einer Schenkung; d. continentiae,
Geschenk
--
(lat. Donum), freiwillige (durch keinerlei rechtlichen Zwang, durch ein Geschäft
Remuneriren
--
(lat.), belohnen; Remuneration, Belohnung für geleistete Dienste, namentlich
Tradition
--
(lat.), Überlieferung, Übergabe. In der Rechtswissenschaft versteht man
Uebergabe, s. Tradition
--
(lat.), Überlieferung, Übergabe. In der Rechtswissenschaft versteht man
Veräußerung
--
(lat. Alienatio), das Übertragen oder Aufgeben eines Rechts. Die Befugnis