Lucca
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früher souveränes, sodann seit 1847 zum Großherzogtum Toscana gehöriges
♦ Pauline, Opernsängerin, geb. 25. April 1842 zu Wien, erhielt daselbst von
Mallinger
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Mathilde, Opernsängerin, geb. 17. Febr. 1847 zu Agram, erhielt ihre Ausbildung
Mara,
E. G.
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= eingetragene Genossenschaft.
Materna *
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Amalie, Bühnensängerin, geb. 1847 zu St. Georgen in Steiermark als die Tochter
Ney, s.
Bürde-Ney
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Jenny, Opernsängerin, geb. 21. Dez. 1824 zu Graz, ward frühzeitig von ihrer
Peschka-Leutner
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Minna, hervorragende Koloratursängerin, geb. 25. Okt. 1839 zu Wien als Tochter
Rossi, s.
Sontag 1)
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1) Henriette, Gräfin Rossi, Opernsängerin, geb. 3. Jan. 1806 zu Koblenz,
Schebest
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Agnese, Opernsängerin, geb. 15. Febr. 1813 zu Wien, machte ihre Studien unter
Schröder-Devrient
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Wilhelmine, Opernsängerin, Tochter von Schröder 2), geb. 6. Okt. 1804 zu
Schröter *, 2) C.
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1) Johann Hieronymus, Astronom, geb. 30. Aug. 1745 zu Erfurt, studierte in
Sontag, 1) H.
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1) Henriette, Gräfin Rossi, Opernsängerin, geb. 3. Jan. 1806 zu Koblenz,
Voggenhuber
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Vilma von, Bühnensängerin, geb. 1844 zu Pest, erhielt ihre Ausbildung von
Wagner, 10) J.
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Gelehrte: 1) Johann Jakob, Philosoph, geb. 21. Jan. 1775 zu Ulm, studierte
Wilt
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Maria, Opernsängerin, geb. 30. Jan. 1833 zu Wien, erhielt, früh verwaist,
Begriff des Rechts.
Angeboren
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in und mit der Geburt von der Natur erteilt, z. B. angeborne Fähigkeiten,
Billigkeit
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(lat. Aequitas), die natürliche Gerechtigkeit, welche alle Verhältnisse
Civile jus, s. Civilrecht
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(lat.), s. Zivilrecht.
Common law
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(engl., spr. kómm'n lah), in England s. v. w. Herkommen, das durch Verjährung
Deutsches Recht
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Der mit diesem Ausdruck verbundene Begriff ist ein verschiedener, je nachdem
Droit
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(franz., spr. drŏa), Recht, Rechtswissenschaft; d. coutumier, Gewohnheitsrecht
Fas
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(lat., von fari, sagen), was göttlichem Ausspruch gemäß ist, daher s. v.
Gedingrecht
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das auf besonderer Vereinbarung beruhende Recht, wie es z. B. in Lehnssachen
Gemeines Recht
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im Gegensatz zum partikulären Recht (Landrecht) dasjenige Recht, welches
Gewohnheitsrecht
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im weitern Sinn s. v. w. ungeschriebenes Recht oder der Inbegriff derjenigen
Jura
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zentraleuropäisches Gebirgssystem, das den Zentralalpen gegenüber aufragt
♦ franz. Departement, nach dem Juragebirge benannt, aus dem südlichen Teil
♦ Scheidegebirge zwischen der Schwäbisch-Bayrischen Hochebene und dem Schwäbisch-F
♦ und schwäbischer, s. Jura, deutscher.
♦ s. Jura, S. 325 f.
Juristenrecht
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(Recht der Wissenschaft), dasjenige Recht, welches weder in der unmittelbaren
Jus
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(lat., "Recht"), im objektiven Sinn der Inbegriff von Regeln, welche,
Jus civile
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(lat.), Zivilrecht (s. d.), bedeutet 1) Privatrecht, 2) das positive Recht
Jus quaesitum
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(lat.), wohlerworbenes Recht, die vermöge eines Rechtstitels erworbene Befugnis
Menschenrechte
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(franz. Droits de l'homme), die Gesamtheit derjenigen idealen Ansprüche,
Nefas
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(lat.), Unrecht; Nefasti dies, Unglückstage.
Partikularrecht
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das in den deutschen Einzelstaaten geltende Recht im Gegensatz zu dem gemeinen
Sachsenrecht, s. Sächs.
Recht
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(lat. Jus), im objektiven Sinn der Inbegriff von Regeln, welche, auf äußern
Sächsisches Recht
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(Sachsenrecht), das namentlich im Sachsenspiegel, sodann auch in dem Magdeburger
Urrechte
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die dem Menschen angebornen und unveräußerlichen Rechte (s. Menschenrechte
Abwesenheit
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(Absentia), das Gegenteil von Anwesenheit an einem bestimmten Ort, insbesondere
Accidentalien
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(lat.), Zufälligkeiten, solche Eigenschaften eines Rechtsgeschäfts, welche
Actus
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(lat.), im röm. Recht jede gerichtliche Handlung, dann auch eine außergerichtlic
Analogie
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(griech.), Gleichförmigkeit, Übereinstimmung eines Dinges in gewissen Beziehunge
Anticipation
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(lat., "Vorausergreifung, Vorausnahme"), ein in verschiedenen Beziehunge
Apices juris, s.
Apex
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(lat.), Spitze; der kegelförmige Hut der altröm. Priester; Spitze eines
Artikel
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(lat.), ein Redeteil, den viele Sprachen dem Substantiv beifügen, um den
Auctor
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(lat.), Urheber, Anstifter, Beförderer, Bestätiger, Vertreter, Gewährsmann
Bedingung
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im allgemeinen dasjenige, unter dessen Voraussetzung etwas andres gedacht
Beneficium juris
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(lat.), die von einem Gesetz, welches eine allgemeine Regel aufstellt, zu
Casus
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(lat.), Fall, Vorfall, Begebenheit. C. im grammatikalischen Sinn s. Kasus.
Causa
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(lat.), Grund, Ursache, Veranlassung; in der Rechtswissenschaft ein Wort von
Clam
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gräfliches Geschlecht in Böhmen und Österreich, hieß früher Perger von
De facto
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(lat.), der That nach, faktisch, abgesehen davon, ob etwas auch rechtlich
Disposition
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(lat.), Anordnung, Einteilung, Plan, Entwurf; Verfügung; Anlage, Geneigtheit
Ehre
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im subjektiven Sinn (honor, dignitas) die sittliche Würde einer Person; im
Essential
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(essentiell, lat.), wesentlich, unumgänglich notwendig. Essentialia (Essentialien
Fiat
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(lat.), es werde! es sei! F. lux, es werde Licht; f. justitia, et pereat mundus,
Fiktion
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(lat. Fictio), Erdichtung, etwas Erdichtetes; im Rechtswesen (fictio juris
Gemeinheit
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was mehreren zugleich zukommt; im moralischen Sinn Denk- und Handlungsweise,
Irrthum
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jedes falsche Urteil, insofern es durch den Schein (species veri) für wahr
Jure
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(lat.), von Rechts wegen.
♦ (franz., spr. schüre), Geschworner.
Juridisch
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(lat.), der Rechtswissenschaft gemäß, rechtskräftig, oft gleichbedeutend
Juristische Person
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(fingierte, mystische, moralische Person), eine Rechtspersönlichkeit (Rechtssubje
Korporation
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(lat.), eine zu einem gemeinsamen Zweck vereinigte, vom Staat mit den Rechten
Korrelat
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(neulat.), Bezeichnung für Begriffe oder Dinge, die einander wechselseitig
Modus
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(lat.), Art und Weise; besonders in der Grammatik die Art, wie etwas von einem
Onera
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(lat., Mehrzahl von onus), im allgemeinen die mit dem Besitz einer Sache oder
Originär
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(lat.), ursprünglich; daher originärer Rechtserwerb, der unabhängig von
Person
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(lat. persona), ursprünglich die den ganzen Kopf bedeckende Maske (s. d.
Quasi
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(lat.), gleichsam, als wie; bezeichnet in Zusammensetzungen mit andern Wörtern
Rechtlosigkeit
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Zustand, in welchem kein festes und gesichertes Rechtsgebiet für jemand vorhanden
Rechtsfall
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eine Handlung, auf welche eine Rechtsvorschrift Anwendung findet. Die konstante
Rechtsgeschäft
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ein erlaubter Willensakt, welcher eine Veränderung in den Rechtsverhältnissen
Rechtssache
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(Justizsache), eine vor Gericht zu verhandelnde Sache. Den Gegensatz hierzu
Rechtssprichwort
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(Rechtsparömie), eine im Munde des Volkes in der Gestalt eines Sprichworts
Rechtswohlthat
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(lat. Beneficium juris), Rechtsbestimmung, wodurch gewisse Ausnahmen vom strengen
Res
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(lat.), Gegenstand, Sache, namentlich im juristischen Sinn, d. h. ein für
Retrotraktion
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(lat.), Zurückziehung; im Rechtswesen das Zurückbeziehen der einem Rechtsgeschä
Stricto jure
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(lat.), nach strengem Recht. Stricto sensu, im strengen Sinn.
Verjährung
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(Praescriptio), die Umwandlung eines thatsächlichen Zustandes in einen Rechtszust
Unordentliche
Verjährung, s.
Verjährung
--
(Praescriptio), die Umwandlung eines thatsächlichen Zustandes in einen Rechtszust
Verschollenheit
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Abwesenheit einer Person von ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort, über deren
Ehe.
Ehe
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(v. altdeutschen Ewa, Euua, Eoa, Ea, d. h. Bündnis, Vertrag, Einigung, auch
Civilehe
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(bürgerliche Eheschließung), die mit rechtlicher Wirksamkeit durch Konsenserklä
Concubitus, s.
Konkubinat
--
(lat. Concubinatus), bei den Römern ein erlaubtes geschlechtliches Verhältnis,
Connubium
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(lat.), Verheiratung, Ehe; das Recht, sich mit jemand oder untereinander zu
Disparagium
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(mittellat.), Ehe mit einer nicht ebenbürtigen Person, Mißheirat.
Gemischte Ehen
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diejenigen Ehen, bei welchen das Glaubensbekenntnis der Ehegatten ein verschiedene
Gewissensehe
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geschlechtliche Verbindung, welche ohne bürgerliche Beurkundung und ohne
Glaubensehe
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(Putativehe, Matrimonium putativum), eine trotz eines trennenden Ehehindernisses
Konkubinat
--
(lat. Concubinatus), bei den Römern ein erlaubtes geschlechtliches Verhältnis,
Mißheirath
--
(Disparagium, franz. Mésalliance), eine Ehe zwischen Personen ungleichen
Nothcivilehe, s.
Civilehe
--
(bürgerliche Eheschließung), die mit rechtlicher Wirksamkeit durch Konsenserklä
Putativ
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(lat.), vermeintlich, irrigerweise für gültig gehalten; Putativehe, s. v.
A mensa
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(lat.), "vom Tisch" (geschieden).
Braut
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(mittelhochd. brut), eine Frauensperson von dem Moment des gesetzlich gültigen
Diremtion, s. Dirimiren
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(lat.), Absonderung, Trennung.
Ehehindernis, s.
Ehe
--
(v. altdeutschen Ewa, Euua, Eoa, Ea, d. h. Bündnis, Vertrag, Einigung, auch
Ehescheidung, s.
Ehe
--
(v. altdeutschen Ewa, Euua, Eoa, Ea, d. h. Bündnis, Vertrag, Einigung, auch
Eheverlöbnisse, s.
Sponsalien
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(lat.), s. Verlöbnis.
Ehevertrag
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(Heiratsbrief, Ehebrief, Ehepakten, Eherezeß, Pactum sponsalium, Sponsalium,
Hagestolz
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(a. d. altsächs. hag, umfriedigtes Grundstück, und staldan, besitzen), ursprüng
Hand, ärgere
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(Manus), ursprünglich beim Menschen der unterste Abschnitt des Arms, dann
♦ Ferdinand Gotthelf, Philolog, geb. 15. Febr. 1786 zu Plauen im sächsischen
Heirath, s.
Ehe
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(v. altdeutschen Ewa, Euua, Eoa, Ea, d. h. Bündnis, Vertrag, Einigung, auch
Konkubine
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(lat.), eine Frauensperson, welche im Konkubinat (s. d.) lebt, Beischläferin,
Licentia
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(lat.), Erlaubnis, Freiheit, die man sich nimmt. L. concionandi, Befugnis,
Prokuration
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(lat.), Stellvertretung, insbesondere der vorläufige Abschluß eines Ehekontrakts
Repudiation
--
(Repudium, lat.), Verwerfung, Auflösung einer Verbindung (z. B. einer Ehe
Scheidung, s.
Ehe
--
(v. altdeutschen Ewa, Euua, Eoa, Ea, d. h. Bündnis, Vertrag, Einigung, auch
Scheidung von
Tisch und
Bett
--
Vorrichtung zum Ruhen in liegender Stellung, speziell die Lagerstätte zur
♦ in der Jägersprache der Platz, an welchem ein Stück Hoch- oder Rehwild sitzt
Sponsalien, s.
Verlöbnis
--
(Eheverlöbnis, Sponsalien), der Vertrag, durch welchen wechselseitig die
Trauer
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die durch ein betrübendes Ereignis, namentlich durch den Verlust nahestehender
Verlöbnis
--
(Eheverlöbnis, Sponsalien), der Vertrag, durch welchen wechselseitig die
Güterrecht.
Arrha
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(lat.), s. v. w. Angeld. A. nuptialis oder sponsalitia, Mitgift, Morgengabe;
Aussteuer
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(Ausstattung), dasjenige, was der Frau zu ihrer und des Hauses erster Einrichtung
Beisitz
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das Recht des überlebenden Ehegatten, mit den aus der Ehe vorhandenen Kindern
Brautgeschenke
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die nach der Verlobung zwischen Braut und Bräutigam gewechselten Geschenke
Doalium
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(Doarium, Dotalium, Dotalicium, lat.), Wittum, Leibgedinge.
Dos
¶
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(lat.), s. Mitgift.
Bild: Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht)
Dotalgrundstück
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(Fundus dotalis), eine zur Mitgift (dos) gehörige unbewegliche Sache. In
Dotalsystem
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das dem röm. Recht eigentümliche eheliche Güterrechtssystem, wonach das
Dotation
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(lat.), im allgemeinen Ausstattung mit Einkünften und Gütern, z. B. einer
Ehepakten, s. Ehevertrag
--
(Heiratsbrief, Ehebrief, Ehepakten, Eherezeß, Pactum sponsalium, Sponsalium,
Eingebrachtes, s. Mitgift
--
(Brautschatz, Heiratsgut, lat. Dos), im weitesten Sinn überhaupt alles Vermögen,
Einhardsgut
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(Einhandsgut, Sondergut), da, wo das System der ehelichen Gütergemeinschaft
Einkindschaft
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(Unio prolium, Einsetzung zum rechten Vater, resp. zur rechten Mutter), der
Errungene Güter
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(Bona acquisita), aus eignen Mitteln und Kräften erworbene Güter, im Gegensatz
Fallrecht
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(Jus recadentiae oder revolutionis), das partikularrechtlich, z. B. in den
Längst Leib, längst Gut
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(das G.), ein Besitztum, Grundbesitz (geschlossene Güter als unteilbarer
♦ (Taugut), in der Nautik Gesamtbezeichnung für alles Tauwerk an Bord eines
Leibgeding
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(Leibgut, Leibrente, Leibzucht, Contractus vitalitius), im allgemeinen eine
Mahlschatz
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(v. altdeutsch. máhaljan, "vermählen", Treuschatz), bei den altgermani
Mitgift
--
(Brautschatz, Heiratsgut, lat. Dos), im weitesten Sinn überhaupt alles Vermögen,
Mußtheil
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(Cibaria), die beim Tode des Mannes vorhandenen Speisevorräte, einschließlich
Nadelgeld
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(Spillgeld), jährliche Summe Geldes, welche der Frau aus dem Einkommen ihres
Parapherna
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(griech., Paraphernalgut, Bona paraphernalia), das Sondervermögen der Ehefrau,
Receptitien
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(lat. Bona receptitia, Rezeptitiengut, Spillgut, vorbehaltenes Gut), dasjenige
Schlüsselrecht
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(Schlüsselgewalt), das Recht der Ehefrau, die zur Haushaltung nötigen Kauf-
Sondergut
--
(Einhands-, Rezeptiziengut), das Vermögen der Ehefrau, welches sie sich zur
Spillgelder, s. Nadelgeld
--
(Spillgeld), jährliche Summe Geldes, welche der Frau aus dem Einkommen ihres
Statutarisch
--
(lat.), was Statuten (Satzungen) zufolge gesetzmäßig ist; daher statutarische
Vidualitium, s. Witthum
--
(Leibgedinge, Dotalicium, Vidualicium), die dem deutschen Recht eigentümliche
Voraus, s. Einkindschaft
--
(Unio prolium, Einsetzung zum rechten Vater, resp. zur rechten Mutter), der
Widerlage
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(Donatio propter nuptias, Antidos), ein Vermögenskomplex, welcher von dem
Witthum
--
(Leibgedinge, Dotalicium, Vidualicium), die dem deutschen Recht eigentümliche