Absolutismus
(lat.), diejenige monarchische Regierungsform, bei welcher der Staatsbeherrscher unumschränkter Gebieter ist. Den Gegensatz zur absoluten bildet die konstitutionelle Monarchie, in welcher der Souverän in Ansehung der wichtigsten Regierungshandlungen und namentlich in der Ausübung der gesetzgebenden Gewalt an die Zustimmung der Volksvertretung gebunden ist. Die absolute Monarchie ist in Europa [* 2] mit Ausnahme von Rußland überall, wenigstens dem Buchstaben der einzelnen Verfassungsurkunden nach, beseitigt.
Gewöhnlich unterscheidet man zwischen
Autokratie und absoluter
Monarchie, indem man unter ersterer die thatsächlich wie rechtlich
völlig unbeschränkte Herrschergewalt, unter Absolutismus
aber mehr die
Ausartung der
Monarchie mit der Nebenbedeutung
einer mißbräuchlichen Anwendung der
Machtvollkommenheit des Monarchen versteht. Übrigens bezeichnet Absolutismus
auch die politische
Parteirichtung, welche für eine möglichst große
Ausdehnung
[* 3] der monarchischen
Gewalt eintritt, sei es auch auf
Kosten der
Volksrechte, und in diesem
Sinn wird der Absolutismus
als eine
Ausartung der konservativen Parteirichtung aufgefaßt.