während der
Bau der übrigen Linien noch nicht begonnen ist, da insbesondere die Wienthallinie, welche am Ufer der regulierten
Wien
[* 2] laufen wird, von dem Fortschritte der gleichzeitig von der Gemeinde fertig zu stellenden Wienflußregulierung, die im
Zuge ist, abhängt. Ebenso war der
Bau der Donaukanallinie der
Stadtbahn von der Ausführung des großen
Sammelkanals abhängig, der am rechten Ufer des Donaukanals entlang führt. Die
Anlage der Hauptsammelkanäle an beiden Ufern
ist fast vollendet.
Litteratur.Schauenstein, Die Versorgungsanstalten der Stadt Wien (Wien 1895);
Statist. Daten über die Stadt
Wien für 1893 (ebd. 1895);
Mitteilungen des
Statistischen Departements des
Wiener Magistrats: «Monatsberichte»; Verwaltungsbericht
des zur einstweiligen Besorgung der
Geschäfte bestellten Bezirkshauptmanns Dr. von Friebeis (ebd. 1895-96);
Statist. Jahrbuch
der Stadt Wien für 1894 (ebd. 1896).
* (Umgebung), Bezirkshauptmannschaft in Niederösterreich, besteht seit der erfolgten Abtrennung
des Gerichtsbezirks Ebreichsdorf zur neuen Bezirkshauptmannschaft
Mödling und Zuweisung der Gerichtsbezirke Aspang und Kirchschlag
(früher bei der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen)
[* 10] aus den Gerichtsbezirken Aspang, Gutenstein, Kirchschlag und Wiener-Neustadt und
hat 1394,9 qkm sowie (1890) 62054 E.
Der
Stadtkreis hat (1895) 74133 (32970 männl., 41163
weibl.) E., darunter 47944
Evangelische, 23265 Katholiken, 1205 andere
Christen und 1719 Israeliten, ferner 4348 bewohnte
Wohnhäuser,
[* 13] 16601 Haushaltungen und 146 Anstalten,
d. i. eine Zunahme seit 1890 um 9463
Personen oder 14,63 Proz. Die Zahl der
Geburten betrug 1895: 1991, der
Eheschließungen
677, der Sterbefälle (einschließlich Totgeburten) 1403. Die Errichtung eines Bismarckdenkmals ist geplant.
[* 22] die bei Gebirgsbächen nötigen wasserbaulichen
Arbeiten, die den Zweck haben, zu verhindern, daß
die Geschiebe der schnellströmenden Gebirgsgewässer an solchen
Stellen abgelagert werden, wo sie den Kulturarbeiten der
Menschen, insbesondere der landwirtschaftlichen Verwertung des Geländes, hinderlich werden, oder wo die Wohnstätten
der
Menschen durch solche
Ablagerungen gefährdet werden. Andererseits erstreckt sich die
Verbauung der
Wildbäche darauf, die
Gewässer vor
Abbruch ihrer Ufer zu schützen, weil auch dadurch Kulturland verloren gehen kann oder
die Wohnstätten gefährdet werden können. Das Zurückhalten der Geschiebe geschieht am besten durch eine
Thalsperre
[* 23] (s. d.,
Bd. 15) oder eine
Klause (s.Wehr, Bd. 16, und umstehende die Persenyklause bei Weichselboden
in
Steiermark
[* 24] darstellende
Textfigur). Diese
Thalsperren werden später allmählich erhöht, um weitere
Ablagerungen zu ermöglichen.
Der
Abbruch der Ufer wird durch künstliche Befestigung derselben verhindert, z. B. durch
Anlage von
Ufermauern (s.
Erddruckmauer,
[* 25] Bd. 6) oder Trockenmauern oder schrägen Steinbekleidungen,
zur
Not auch Flechtwerk (s. d., Bd.
6) und
Faschinen (s. d., Bd.
6). Ein
Beispiel eines so verbauten Wildbaches zeigt die hierher gehörige, den Wildbach
Bourget darstellende
Tafel: Wildbachverbauung.
Die
Regulierung der Wildbäche erstreckt sich ferner auch darauf, ihren Lauf bei scharfen
Krümmungen zu verbessern und das
vollständige Verwerfen des Wasserlaufs, d. h. das Überströmen über
Kulturland und Aufreißen eines neuen Bachbettes an solcher
Stelle zu hindern. -
Vgl.
Heß, Die Korrektion der Wildbäche (Lpz.
1876);
Die Wildbachverbauung in den J. 1883-94 (hg. vom
k. k. Ackerbauministerium,
Wien 1895);