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dessen Transporte man bei Anlage der Bahn rech- nete, wird der hohen Frachten auf der Strecke Beirut- Damaskus und der teuren Hafenabgaben in Beirut wegen nach wie vor auf Kamelen nach Akka beför- dert, über die geplante Bahn Damaskus-Viredschik s. Euphratbahn. Systemschwerpunkt, s. Schifjbaukunst. *Szöcsen vonTemerin, Anton, Graf, starb in Aulsee. Szilagyfäger Eisenbahn, Lokalbahn in Un- garn, der gleichnamigen Aktiengesellschaft gehörig, führt von Nagy-Käroly nach Zilah; eine Zweig- bahn dieser Lokalbahn geht von Sarmasäg nach Szilägy-Somlyö (107,8 km, er- öffnet).
Der Betrieb ist in den Händen der ungar. Staatsbahnen. [* 2] *Szlavy, Joseph, legte im Nov. 1896 sein Amt als Präsident des ungar. Magnatenhauses nieder. Tageslicht * Taaffe, Eduard, Graf v on, starb auf seinem Schlosse Ellischau in Böhmen. [* 3] ^ Tabak, [* 4] über Tabakbau und -Ernte in Deutsch- land s. Deutschland [* 5] und Deutsches Reich (S. 310d). Nach dem Verwaltungsberichte der Tabak-Verufs- genossenschaft für das 1.1895 waren in Deutsch- land 6172 versicherte Betriebe mit 122 325 Arbeits- kräften mit der Herstellung von Tabakfabrikaten be- schäftigt.
Die Fabrikate waren Cigarren (5407 Be- triebe, 108011 Arbeiter), Cigaretten (161, 2863), Kautabak (76,3055), Schnupftabak (74,768), Rauch- tabak (242,4142), verschiedene Fabrikate (232,3486). Der Verbrauch von ausländischem Tageslicht hat im Laufe der letzten 10 Jahre fast stetig zugenommen, wie sich aus folgender Tabelle ergiebt: Jahre Verzollter ausländischer Tabak in Tonnen Versteuerter inländischer Tabak in Tonnen Gesamt-verbrauch der deutschen Tabakindustrie in Tonnen 1885/86 38110 23450 61560 1886/87 41420 24590 66010 1887/88 41330 24550 65880 1888/89 46830 26590 73426 1889/90 46470 26290 72760 1890/91 48890 26670 75560 1891/92 47920 25710 73630 1892/93 49740 26800 76540 189394 50060 26490 76550 1894/95 51720 26000 77720 * Tabaksbesteuerung. In Deutschland wurde im Winter 1893/94 dem Reichstage ein Ge- setzentwurf vorgelegt, der die Einführung der Fabri- katsteuer vorschlug. Da der Entwurf nicht zur An- nahme gelangte, wurde im Jan. 1895 abermals ein Gesetzentwurf eingebracht, der ebenfalls eine Fabri- katsteuer vorschlug.
Die Steuer sollte bei Cigarren und Cigaretten 25 Proz. und bei Nauch-, Schnupf- und Kautabak 40 Proz. des Fabrikpreises betragen, und die Steuerpflicht sollte eintreten, sobald die Fabrikate in fertigem Zustande die angemeldeten Räume der Fabrit verlassen. Zur Sicherung der Steuer war eine genaue Kontrolle der Pflanzer, des Nohtabakhandels, der Tabakfabrikation und des Handels mit Fabrikaten vorgesehen. Auch dieser Entwurf gelangte nicht zur Annahme. Die Nettoeinnahme aus Tabaksteuer und Tabak- zoll betrug 1894/95: 57 486 948 M. gegen 56030636 M. im Vorjahre.
Tageslicht, die durch unregelmäßige Reflexion [* 6] und Zerstreuung der direkten Sonnenstrahlen ent- stehende gleichmäßige Helligkeit, dienatürlicheBe - leuchtung. Die Stärke [* 7] dieser Helligkeit hängt vom Einfallswinkel der Sonnenstrahlen und von der Be- wölkung ab. Die hygieinische Bedeutung des er- streckt sich zunächst auf die normale Funktion des Auges. Ungenügende Beleuchtung [* 8] zwingt uns, ins- besondere bei der Beschäftigung mit feinern Arbeiten (Lesen, Schreiben, Zeichnen, Nähen, Sticken, Uhr- macherarbeit u. s. w.), die Gegenstände sehr nahe an die Augen heranzubringen; dies wird sehr oft Ursache zur Entstehung und Verschlimmerung der Kurzsichtigkeit und, besonders bei sitzender Lebens- weise, zu schlechter Körperhaltung und nachfolgen- den Verkrümmungen des Rückgrats.
Vorzugsweise machen sich diese Übelstände im jugendlichen Alter, bei Schulkindern, geltend. Da nun in geschlossenen Räumen sehr häufig ungenügende Helligkeit existiert, so ist mit Rücksicht auf die genannten Gesundheits- schüdigungen, welche hierdurch zu stände kommen können, die genaue Feststellung der für feinere Ar- beiten unumgänglich erforderlichen Lichtmenae sowie die Möglichkeit einer direkten Prüfung und Mssung der auf jedem Arbeitsplatz wirklich vorhandenen Helligkeit ein dringendes Bedürfnis. Zu letzterer Messung giebt es mehrere Methoden.
Foersters Methode der Bestimmung des Öffnungs- und Einfallswinkels beruht auf der Er- kenntnis, daß die Stärke der Helligkeit auf einem Platze abhängig ist erstens von der Größe des Stückes freien Himmelsgewölbes, von dem aus Lichtstrahlen auf den Platz fallen können, zweitens von dem mittlern Einfallswinkel dieser Strahlen. Die Ausdehnung [* 9] des in Betracht kommenden Stückes freien Himmelsgewölbes läßt sich bemessen durch den Öffnungswinkel, d. h. einen Winkel, [* 10] dessen un- terer Schenkel von einem Punkt des Arbeitsplatzes zur Oberkante des gegenüber liegenden Hauses ge- zogen wird, und dessen oberer Schenkel denselben Punkt mit der obern Kante des Fensters verbindet.
Der mittlere Einfallswinkel der auf den Arbeits- platz fallenden Strahlen wird durch die horizontale Tischplatte und die Halbierungslinie des Offnungs- winkels gebildet. Beide Winkel sind in einfacher Weise meßbar und, was vor allem wichtig ist, auch schon vor dem Bau des betreffenden Hauses an einer in richtigen Verhältnissen ausgeführten Profil- skizze desselben trigonometrisch zu berechnen. Es ist also möglich, ein in dieser wichtigen hygieinischen Beziehung fehlerhaftes Bauprojekt noch zu rechter Zeit zu berichtigen, während am fertigen hause für Verbesserung der natürlichen Beleuchtung relativ wenig mehr gethan werden kann. Eine andere Me- thode besteht in der direkten Messung der auf dem betreffenden Arbeitsplatz vorhandenen Lichtmenge mittels des Weberschen Photometers: als Helligkeitseinheit dient die Meterkerze ls. ¶