*. Wie in
Deutschland,
[* 4] hat auch in andern
Staaten die Überhandnahme der anarchistischen Dynamitattentate
die Erkenntnis gebracht, daß gegenüber dem
Mißbrauch von
Sprengstoffen gewerbepolizeiliche Präventivvorschriften nicht
ausreichen, sondern auch besondere strenge strafrechtliche Bestimmungen erforderlich sind. Das österreichische
S. vom ist dem deutschen zum
Teil wörtlich nachgebildet. Beide haben ihr Vorbild in dem englischen S. vom
dazu kommt das sog. Kohlenbergwerksgesetz vom welches die Anwendung von
Sprengstoffen in
Bergwerken unter
Tage regelt,
wie ein rein gewerbepolizeiliches S. (explosives act) vom J. 1875 vorausgeht. In
Frankreich ist die Errichtung
von Sprengstofffabriken an die
Konzession des Präsidenten der Republik gebunden. Zu den Konzessionsbedingungen gehört auch
eine
Kaution an den
Staat von 50000
Frs.
Die Fabrikation selbst unterliegt einer hohen
Abgabe (im Höchstbetrag 2
Frs. für 1 kg). Das Gesetz vom hat
in Abänderung von Art. 435 und 436 des
Code pénal mit
Tod oder hoher Zwangsarbeitsstrafe belegt die Gefährdung von Eigentum,
Gesundheit oder Leben anderer durch Anwendung von
Sprengstoffen. Das Aufstellen einer sog.
Höllenmaschine (engin explosif)
in verbrecherischer
Absicht wird wie ein
Mordversuch, die
Bedrohung mit Begehung eines Dynamitattentats
wie eine
Bedrohung mit
Verbrechen gegen das Leben bestraft.
Doch bleibt straflos, wer vor Vollendung des
Verbrechens die Anstifter anzeigt oder Verhaftung der Mitschuldigen herbeiführt.
Für
Italien
[* 5] sind die maßgebenden Bestimmungen in dem Sicherheitspolizeigesetze vom (Art. 21-23) und dem Strafgesetzbuche
vom gleichen
Tage (Art. 300, 301, 162, 469) enthalten. In
Belgien
[* 6] und den
Niederlanden ist vorwiegend nur
die Verwendung der
Sprengstoffe beim
Bergbau
[* 7] geregelt. Nach dem Vorentwurf zu einem schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 155-158)
ist unter
Strafe gestellt, wer
Sprengstoffe zu verbrecherischen Zwecken gebraucht (10 Jahre Zuchthaus; bei vorsätzlicher
Tötung
mittels
Sprengstoffen lebenslängliches Zuchthaus),
Sprengstoffe, von denen er weiß oder annehmen muß,
daß sie zu verbrecherischen Zwecken gebraucht werden sollen, herstellt oder hierzu Anleitung giebt (Zuchthaus nicht unter 5 Jahren)
oder mit denselben hantiert (Gefängnis nicht unter 6
Monaten, Zuchthaus bis zu 5 Jahren) oder das Leben von
Menschen oder
fremdes Eigentum fahrlässig durch
Sprengstoffe gefährdet (Zuchthaus bis zu 5 Jahren).
Den höchsten Gehalt erreichen sie in
Hamburg
[* 18] mit 10000 M., bei dem Landgericht
Berlin
[* 19] I mit 9900
M., in
Sachsen und
Bremen
[* 20] mit 9000 M. In
Preußen (abgesehen von
Berlin I) steigt ihr Gehalt von 4800 bis auf 6600 M. und Wohnungsgeldzuschuß.
Die niedrigsten Anfangsgehalte beziehen sie in Reuß
[* 21] älterer Linie mit 2400 M. und in
Braunschweig
[* 22] mit 2700 M.
nebst einer bis zu 600 M. steigenden Remuneration. Die zweiten und fernern
Staatsanwälte beziehen fast durchweg den Gehalt
der
Richter, daneben jedoch in einzelnen
Staaten eine Funktionszulage. -
Vgl. Pfafferoth, Jabrbuch der deutschen Gerichtsverfassung
(Berl. 1896).
In das J. 1870 fällt eine
Reise nach
Tunis
[* 29] und Gabes. 1867 wurde S. zum
Bergrat und 1877 zum Oberbergrat, 1885 zum Vicedirektor
und 1891 zum Direktor der
Geologischen Reichsanstalt ernannt.
S.s bedeutende wissenschaftliche
Arbeiten
haben namentlich für die Geologie
[* 30] und Paläontologie der Küstenländer
Österreich-Ungarns, für die Kenntnis der Vertretung
der paläozoischen Formationen sowie der ältern
Eruptivgesteine in den Ostalpen die wesentlichsten Grundlagen geschaffen.
Um die Organisation der Reichsanstalt, um die Förderung der Herausgabe ihrer geolog. Karten und um die
Neueinrichtung ihres Museums hat er sich sehr verdient gemacht. Er veröffentlichte mit von Hauer die ausgezeichnete «Geologie
Siebenbürgens»
(Wien 1863).
[* 31] *, selbständige Stadt, ist Sitz eines Hauptsteueramtes und hat (1895) 10058 (5176 männl., 4882 weibl.)
E., darunter 365 Katholiken und 26 Israeliten, ferner 1229 bewohnteWohnhäuser,
[* 32] 2201 Haushaltungen und 22 Anstalten.
Einwohnerzahl des Regierungsbezirks und seiner
Kreise:
[* 33]