während des Fötallebens (intrauterine
Infektion); oder es wird nicht die
Krankheit selbst, sondern nur die körperliche
Disposition
zu derselben vererbt.
Eine kartogr.
Darstellung der Frequenz der Todesfälle an sechs der wichtigsten I. im
DeutschenReiche zeigen die hierher gehörigen
Karten:
Verbreitung einiger wichtigen Infektionskrankheiten im
DeutschenReiche in den Jahren 1892 und 1893,
I und II, nebst
Tabellen, zusammengestellt nach den «Medizinalstatistischen Mitteilungen»
des Reichsgesundheitsamtes. Aus Karte I ist zu ersehen, daß die
Lungentuberkulose am meisten Opfer in den westl.
Provinzen,
die
Ruhr in den östlichen fordert, während
Typhus ziemlich gleichmäßig über das
Reich verbreitet ist. Karte II zeigt die
hohe Kindersterblichkeit an Magendarmkatarrh in
Bayern,
[* 2]
Württemberg
[* 3] und
Sachsen,
[* 4] während
Scharlach und Diphtherie in den östl.
Provinzen, besonders
Ost- und Westpreußen,
[* 5] am häufigsten sind.
Willd., Pflanzengattung aus der Familie der
Leguminosen
[* 6] (s. d., Bd.
11),
Abteilung der
Mimosaceen,
Bäume oder
Sträucher mit gefiederten, meist drüsenhaarigen
Blättern und oft sehr ansehnlichen,
meist zu kugeligen
Dolden oder
Köpfchen vereinigten
Blüten. Die lineale Hülfe enthält zahlreiche, meist von einem süßen
Fruchtbrei umgebene Samen.
[* 7] Man kennt etwa 40, über das tropische und südl.
subtropische
Amerika
[* 8] und Westindien
[* 9] verbreitete
Arten, von denen manche, so I. edulis Mart.
und I. Bourgoni DC., ihrer wohlschmeckenden
Früchte wegen in
Amerika kultiviert werden.
I. Feuillei DC. findet
sich schon in den altperuan. Gräbern. Verschiedene
Arten, so I. vera Willd.,
werden auch als Adstringens, sowie zumFärben und Gerben benutzt. Die Rinde von I. saponaria Willd.,
einem in
Ostindien
[* 10] und auf den
Molukken einheimischen
Strauche, enthält Saponin und dient infolgedessen zum Waschen.
(Inia), Bonto, Bufao, der
Name einer, nur eine Art (Inia amazonicus Spix) umfassenden Gattung der Delphine, die
den obern
Teil des
Amazonenstroms und seine Nebenflüsse bewohnt. Er erreicht eine Länge von 3 m, ist oben bleigrau, unten
weißlich, rötlich überlaufen. Er variiert indessen in seiner Färbung, man findet schwärzliche, gefleckte
und gestreifte Individuen. Sein Körper ist schlank, die Schnauze spitz, behaart, der
Schwanz stark ausgeschnitten, die Rückenflosse
niedrig und die Brustflossen sind lang. Es sollen noch einige verwandte Formen im tropischen
Amerika vorkommen.
Landsmannschaft, in
Österreich
[* 12] die Bezeichnung für Zugehörigkeit zu den höhern
Ständen
eines Kronlandes und damit
Teilnahme an den besondern Befugnissen dieser
Stände (z. B. in
Bezug auf Landtagsmitgliedschaft).
Versicherungseinrichtungen der
Innungen für die
Gesellen und
Lehrlinge ihrer Mitglieder. Solche
I. bestanden schon nach der preuß. Gewerbegesetzgebung von 1845, 1849 und
1854; sie wurden auch in der Reichsgewerbeordnung aufrecht erhalten und in dem Krankenkassengesetz dem
System des reichsgesetzlichen
Versicherungswesens eingefügt; durch die Novelle vom ist ihr bis dahin kontroverser Rechtscharakter als der einer
«Zwangskasse» klargestellt worden.
Wird also eine Innungskrankenkasse ins Leben gerufen, so werden sämtliche von den Innungsmitgliedern
beschäftigten Versicherungspflichtigen sofort Mitglieder der
Kasse.
Tritt dagegen ein
Meister, dessen
Personal einer Ortskrankenkasse
angehört, einer
Innung, für die eine Innungskrankenkasse besteht, bei, so wird das
Personal erst mit Beginn des neuen Rechnungsjahrs
Mitglied der Innungskrankenkasse, sofern der
Arbeitgeber dreiMonate vorher dem Ortskrankenkassenvorstand
seinen Eintritt in die
Innung nachgewiesen hat.
Die Innungskrankenkasse bildet nur einen
Appendix der
Innung, sie wird von dieser durch ein Nebenstatut errichtet und endigt
nur zugleich mit der
Innung; nicht die Innungskrankenkasse, sondern die
Innung kann aus dem Versicherungsverhältnis klagen
und verklagt werden und wird dabei durch den Innungsvorstand gesetzlich vertreten.
Ihre Organisation ist im wesentlichen den Ortskrankenkassen (s. d., Bd.
12) nachgebildet, doch sind z. B. die Vorschriften über die Meldepflicht der
Arbeitgeber und deren Haftung bei versäumter
Meldung auf die I. nicht anwendbar.
fürInfektionskrankheiten, eine dem speciellen
Studium der ansteckenden
Krankheiten, ihrer Erreger, ihres
Verlaufs und besonders ihrer
Heilung nach den modernen Principien der Immunitätstheorie gewidmete, seit 1891 in
Berlin
[* 13] bestehende
Anstalt unter Leitung von RobertKoch (s. d., Bd.
10). Das I. f. I. gliedert sich in eine Krankenabteilung unter Professor
Briegers und eine wissenschaftliche
Abteilung unter
Professor R. Pfeiffers Leitung. Das I. f. I. dient fast ausschließlich
Forschungszwecken und ist die
Wiege zahlreicher für die moderne
Auffassung von Wesen und der Behandlung der
Infektionskrankheiten
bahnbrechenden
Arbeiten, unter denen hier nur der Entdeckung und Einführung des Diphtherieheilserums sowie der Pfeifferschen
Untersuchungen über
Cholera gedacht sein mag. Außerdem aber stellt das I. f. I. eine
Centralstelle für die praktische Choleradiagnose und Choleraprophylaxe im
DeutschenReich dar, die sich in den letzten Jahren
trotz der beständig von
Osten her drohenden Gefahr glänzend bewährt hat. - Das I. f. I. ist bisher der königl.
Charité angegliedert, wird aber demnächst mit dem zu erbauenden städtischen
Krankenhause IV eine neue
Stätte finden. -
Ansicht, die dem Verstand oder Intellekt ein Übergewicht über die sonstigen
Funktionen des
Bewußtseins zuschreibt.
In der Erkenntnistheorie ist der I. gleichbedeutend mit dem
Rationalismus (s. d., Bd.
13), sein Gegensatz der Sensualismus (s. d., Bd.
14) und
Empirismus (s. d., Bd.
6).