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specifisch schwerern Landmasscn in deren Nähe (und unter derselben) höher ansteigen, so ist notwendig die Fläche des Gerichtsassessor rings um die Kontinente und um Insck herum höher gelegen als draußen im freien Ocean, d. h. die Punkte des Gerichtsassessor liegen in der Land- nähe über den entsprechenden des Rotationsellip- soids , in der Landferne aber unter denselben. Die Geoidfläche ist daher eine Gleichgewichts- oder Ni- veaufläche von der Eigenschaft, daß sie in jedem ihrer Punkte die Richtung der Resultante aller in diesem Punkt wirksamen Anziehungskräfte, d. h. der Schwere, senkrecht durchschneidet.
Das Gerichtsassessor ist demnach ein Körper, dessen Oberfläche nicht durch eine Gleichung zwischen drei Koordinaten [* 2] geometrisch bestimmt ist, vielmehr ein wie oben definierter Körper. Um die Abweichungen des Gerichtsassessor vom Rotationsellipsoid zu bestimmen, bedient man sich der Pendelmessungen und der Präcisionsnivellements. Diese Abweichun- gen scheinen übrigens gering zu sein und 250 in nirgends zu überschreiten. Ihre Größe ist wesentlich davon bedingt, welche Dimensionen man dem zu Grunde gelegten Ellipsoid, [* 3] dem sog. Referenz- ellipsoid, sowie der Abplattuug giebt. Für alle gewöhnlichen Untersuchungen genügt es, an Stelle des Gerichtsassessor das Refcrenzellipsoid selbst, also etwa das Besselsche, in Rechnung zu ziehen. Dann bleiben auch die Meridiane Ellipsen und die Breiten- linien Kreise, [* 4] während sie auf dem Gerichtsassessor höchst kom- plizierte Kurven doppelter Krümmung sind. -
Vgl. .yelmert, Die mathem. und Physik.
Theorien der höhern Geodäsie (2 Bde., Lpz. 1880), sowie die Be- richte über die Fortschritte der internationalen Erd- messuug (im «Geogr. Jahrbuch»).
Veonöina I^'M., Pflanzengattung aus der Familie der Palmen [* 5] (s. o., Bd. 12), in etwa 80 Ar- ten über das tropische Amerika [* 6] verbreitet, mit ineist schon geschnittenen, aus wenigen ungleichbreiten Fiedern zusammengesetzten Blättern. Die meisten Arten sind stammlos, einige bilden aber auch 5-6 in hohe rohrartigc Stämme. Die meist blauschwarzen Beeren enthalten erbsengroße Samen. [* 7] ^Georg,Herzog zu Sachsen. [* 8] Von seinenSöhnen vermählte sich Prinz JohannGeorg mit Isabella, Herzogin von Württemberg; [* 9] Prinz Max empfing die Priesterweihe. ^ G e org, Fürst zuSchaumburg - Lippe, [* 10] würd e 1896 zum General der Kavallerie ernannt. Am wurde ihm eine Tochter geboren. ^ Georges, Karl Ernst, starb zu Gotha. [* 11]
^Gera [* 12] ist Sitz eines Vezirkskommandos nno hat (1895) 43544 E., darunter 895 Katholiken und 166 Israeliten, 2321 bewohnte Wohnhäuser, [* 13] 10327 Haushaltungen und 18 Anstalten (Zunahme seit 1890: 4018 Personen oder 9,9oProz.), in Garnison Stab [* 14] und 2. Bataillon des Infanterieregiments Nr. 96. Die Zahl der Geburten betrug 1895:1578, der Eheschließungen 469, der Sterbefälle (einschließ- lich Totgeburten) 1100. Das Denkmal Kaiser Nil- helms I. wurde 1894 enthüllt. Die Industrie be- schäftigte 1895 in den von der Gewerbcinspektion revidierten Fabrikanlagen 15239 Arbeiter.
Geranial, s. Citral. wur^ '"Gerichtund Gerichtsverfassung. DerEnt- zrf einer Novelle zum Deutschen Gerichtsvcr- sassungsgesetz und vom 1.1895, der, weil er in der Session 1894/95 uu- erledigt blieb, dem Reichstag im Nov. 1895 wieder- holt vorgelegt worden war, um nach der Vertagung im Dez. 1896 zu scheitern (s. Strafprozeß), hatte unter anderm auch eine Verschiebung der sachlichen Kom- petenz der Gerichte in Strafsachen im Interesse der Beschleunigung des Strafverfahrens beabsichtigt.
Von den Schwurgerichten sollten an dicStrafkammern eine Reihe von Verbrechen übergehen, bei deren Ab- urteilung es sich teils um sehr umfangreiches, ver- wickeltes thatsächliches Material, teils um schwierige Rechtsfragen oder um beides (Forst- und Iagdwider- stand, Partei- und Zeugenmeincid, schwere Urkunden- fälschung, Amtsuntreue, betrügerischen Bankrott, eigennützige Teilnahme hieran sowie Begünstigung eines solchen) oder um Verhältnisse bandelt, bei deren Aburteilung eine Mitwirkung des Laienelements ohne alles Interesse ist (gewaltsame Unzucht, nicht Notzucht, und Beischlaf mit willens- oder bewußt- losen Frauenspersonen).
Außerdem sollte die Zahl der Vergehen, welche gesetzlich oder infolge landes- gerichtlich er Überweisung in: Einzelfalle von den Schöffengerichten abzuurteilen sind, erweitert wer- den. Es handelte sich um Vergehen mit einfachen Thatbeständen, z. B. unerlaubte öffentliche Aus- spielungen. Ferner sollte bei Vermögensvcrgehen (Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, ^achbeschädi- guug, Hehlerei, Begünstigung) die für die Zuständig- keit der Schöffengerichte bisher maßgebende Wert- grenze von 25 auf 100 M. hinaufgesetzt werden. - Eine Änderung der Gerichtsverfassung in Civil- sachen wird der mit Einführung des Bürgerl. Gesetz- buchs zusammenhängende Erlaß einer Grundbuch- ordnuug und eines Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit herbeiführen (vgl. Einführungsgesetz zum Bürgerl. Gesetzbuch, Art. 1). - In D st erreich wird gleichzeitig mit der neuen Civilprozeßordnung (s. Civilprozeß) ein ueues Gesetz über Besetzung, innere Einrichtung und Geschäfts- ordnnng der Gerichte, das sog.Gerichtsorganisations- gesetz vom 27. Nov. )896, in Geltung treten.
^Gerichtsaffessor. Trotz der Vermehrung der ständigen Nichter- und Staatsanwaltsstellen hat sich die Zahl der Gerichtsassessor nnr wenig vermindert. Dieselbe betrug Eude Sept. 1895 in Preußen [* 15] 1649, wovon allerdings 896 gegen Vergütnng beschäftigt waren. Im ganzen Deutschen Reiche wurde für dieselbe Zeit die Zahl der ohne feste Anstellung nach abgelegter zweiter Prüfung im Iustizdienst beschäftigteu Rechts- kundigen auf 2542 berechuet, wovon nur 1261 gegen Vergütuug beschäftigt wurden.
Gegenüber einer Gesamtzahl von 8275 höhern Iustizbeamten, d. h. Richtern und Staatsanwälten, im Tentscben Reiche ergiebt sich ein Verhältnis von 31 Proz. Gerichtsassessor und bei Mitberücksichtigung der Rechtsanwälte ein Verhält- nis von 18 Proz. Sind nun auch im 1.1894 im ganzen Reiche nur 1046 mit Erfolg als Assessoren geprüft und 959 angestellt, zur Anwaltschaft zuge- lassen oder sonst ausgeschieden, so bleibt der Bedarf an Assessoren doch erheblich hinter dem Zuwachs zurück. In Preußen sind im 1.1894 437 Assessoren neu ernannt und 491 augestellt oder sonst ausgeschie- den, 1895 aber 510 neu ernannt und nur 504 aus- geschieden, so daß im letzten Jahre trotz Vermehrung der etatsmäßigen Stellen die Gesamtzabl der Gerichtsassessor wieder gestiegen ist. Man dachte daran, die bisher in Preußen anerkannte Verpflichtuug zur Berück- sichtigung aller Gerichtsassessor bei Besetzung der ctatsmäßigen Iustizstellen durch Gesetz zu beschränken. Eine Ab- hilfe erscheint auch um so mehr geboten, als die Zahl der Referendare und der Studierenden der Rechts- und Staatswissenschaft an den deutschen ¶