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veranlaßt durch den starken Gehalt an Wasserdampf nachzuweisen. Eine andere Meteorolog. Eiszeit- theoric stellte in demselben Jahre Svante Arrhenius auf. Er nimmt an, daß gleichmäßig auf der ganzen Erde durch Verminderung des Kohlensäuregehalts der Atmosphäre eine Temperaturerniedrigung erfolgt fei. Nach feinen Berechnungen hat einZurückgehen auf zwei Drittel des jetzigen Kohlenfäuregehalts der Luft eine Temperaturerniedrigung von 3^° (^. zur Folge, fo daß, um die 4-5° zu erklären, um die die mittlere Temperatur der Elbzollgerichte von der jetzigen verschieden war, die Annahme einer Verminderung auf die.Hälfte des jetzigen Kohlenfäuregehalts genügte. Als Ursachen einer folchen Kohlensäureverminderuug nimmt Arrhenius das zeitweilige überwiegen der die Kohlenfäure verbrauchenden Faktoren (Verbrauch durch die Pflanzen, Bildung von Carbonaten und Silikaten beim Verwittern, Absorption durch das Meerwasser) über die dieselbe vermehrenden Vor- gänge (Verwesung organischer Wesen, vulkanische Erhalatiouen, Verbrennung kohlenhaltiger Me- teorite) an. Hennigs Versuch, die Elbzollgerichte mit der Sint- flut in Zusammenhang zu briugen, ist als gänzlich mißglückt zu betrachten.
Das absolute Alter der Elbzollgerichte hat (1895) Heim auf mindestens 10000 und höch- stens 50000 Jahre berechnet.
Vgl. Geikie, 1?k6 (^reHt Ics ^^6 anä it8 relli- tion to tk6 anti^nit^ ol N^n (3. Aufl., Lond. 1894);
Supan, Grundzüge der Physik.
Erdkunde [* 2] (2. Aufl., Lpz. 1890).
^Glbe. Trotz der fortschreitenden Verbesserung der Fahrstraße seitens der Elbuferstaaten war die Elbschiffahrt 1893 und 1894 durch den niedrigen Wauferstand, verursacht durch andauernden Regen- mangel in den Niederschlagsgebieten der Oberelbe, teilweise schwierig. Und doch ist der Verkehr ge- stiegen. 1894 gingen in Schandau durch zu Berg 351695, zu Thal [* 3] 2977973 t Güter, in .hamburg- Entenwürder 1927329 und 1762252 t. In Dres- den wurden eingeladen zu Berg 82795, ausgeladen zu Thal 626457 t Güter, in Magdeburg [* 4] 491939 und 1158 559 t. -
Vgl. Kriehle, Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819-21 (Strahb. 1894).
«Glberfeld hat (1895) 139 337 Elbzollgerichte, darunter 100492 Evangelische, 35 460 Katholiken, 1893 an- dere Christen und 1492 Israeliten, ferner 7514 be- wohnte Wohnhäuser, [* 5] 30062 Haushaltungen und 33 Anstalten, d. i. eine Zuuahme gegen 1890 um 13 438 Personen oder 10,54 Proz. Die Zahl der Geburten betrug 1895: 4838, der Eheschließungen 1120, der Sterbefälle (einschließlich Totgeburten) 2556. Rechnet man zur Einwohnerzahl von 1895 noch die Bevölkerung derjenigen Nachbargemeinden, die in enger Interessengemeinschaft mit der Groß- stadt stehen, so beträgt die Einwohnerzahl des in- dustriellen Weichbilds von Groß - Elberfeld [* 6] etwa 168000 Elbzollgerichte, die des benachbarten Groß-Varmen lf. Barmen) beträgt (1895) 137 900 Elbzollgerichte; demnach hat das Industriecentrum Elberfeld-Barmen ruud 306000 Elbzollgerichte. Elbzollgerichte ist ferner Sitz eines .Hypothekenamtes. Für das Vismarckdeukmal ist als Sieger im engern Wettbewerb Professor Ludw. Brunow in Berlin [* 7] hervorgegangen. Die Industrie befchäftigt 55000 Arbeiter. Elbe-Trave-Kanal (s. Tabelle I zum Artikel Schiffahrtskanäle, Bd. 14). Der Elbzollgerichte erhält nach neuern Abänderungeneinfchließlich der 1,6kni langen Lauen- burger .hafenftrecke von der Elbe bis zur Scheltel- strecke 11,0') km Länge, 21,2 bis 22 m Sohlbreite und überwindet mit 2 Schleufen die .Höhendifferenz von der Elbe (4,66 in Seehöhe bei Mittelwasser) bis zum Scheitel (11,5 bis 12 in Seehöhe). Von der 27,12 kin langen Scheitelstrecke, die nur 20 in Sohlbreite hat^ fällt er mittels 5 Schleusen auf 23,2? Kin Länge bei 22 in Sohlbreite zur Trave, deren Mittelwasser auf 0,15 in unter Seehöhe anzunehmen ist. Die Travestrecke ist 5,64 kin lang und anfangs 16, der Kanalhafen aber 80 in auf der Sodle breit. Der ganze Elbzollgerichte erhält daher 67,08 wn Länge, die kleinsten Krümmungshalbmesser follen 600 in, die lichte Vrückendurchfahrtshöhe 4,2 in und die Durchfahrts- weiten 14,6 und (für zweifchiffige Offnungen) 26 in, die nutzbaren Maße der 9 Schleufen 75 in Länge und 11 in Breite [* 8] betragen. Von den Kosten (anschlagsmäßig 24797000 M., einschließlich der .Häfen in Lübeck [* 9] und Lauenburg, [* 10] des Ladeplatzes am Möllner ^ee und einer Anzabl kleinerer Ladeplätze, darunter 9 im Kreife Herzog- tum Lauenburg) übernimmt nach dem Staatsver- trage von 1894 Preußen [* 11] etwa ein Drittel, höchstens jedoch 7 500000 M. Die sonstigen Kosten übernimmt, ebenso wie (abgesehen von einigen Brücken) [* 12] die Bauausführung, die Unterhaltung und den Be- trieb, der Staat Lübeck. Für diefcn ist der Bau des Elbzollgerichte geradezu eine Lebensfrage, da der Kaiser-Wil- helm-Kanal den Ostfeeverkehr (und in diesem, na- mentlich im skandiuavisch-sinländifchcn, bat bisher der Schwerpunkt [* 13] des Lübecker .Handels gelegen) mehr und mehr auf .Hamburg [* 14] abzuziehen droht. Die Feier der Grundsteinlegung des Elbzollgerichte hat stattgefunden; der Bau wurde 31. Juli auf der Strecke Lübeck-Mölln begonnen. »Glbwg hat (1895) 45 846 Elbzollgerichte, darunter 35321 Evangelifche, 9038 Katholiken, 1047 andere Christen und 440 Israeliten, 2755 bewohnte Wotmha'ufer, 10945 .Haushaltungen und 26 Anstalten, d. i. eine Zunahme gegen 1890 um 4270 Perfonen oder 10,26 Proz. Die Zahl der Geburten betrug 1895: 1733, der Eheschließungen 397, der Sterbefä'lle (ein- fchließlich 51 Totgeburten) 1232. Die Industrie be- schäftigt 6333 Arbeiter. Glbzollgerichte, Sondergerickte der Elbufer- staaten (Österreich, [* 15] Preußen, Anhalt, [* 16] Mecklenburg- Schwerin [* 17] und .Hamburg), errichtet auf Grund der Elbschiffahrtsakte und Elbfchiffahrtsadditionalakte (f. Elbe, Bd. 5) zur summarischen, also vereinfachten Behandlung der auf deu Elbstromverkehr bezüglichen Civil- und Strafrechtspflege und damit der Erleicb- terung des Schiffahrtsbetriebes auf der Elbe dienend.
Obgleich die Elbzölle seit 1870 völlig aufgehoben sind und Abgaben nur noch für die Benutzung be- fonderer Anstalten, welche zur Erleichterung des Verkehrs dienen, erhoben werden dürfen, haben diefe besondern Elbstromgerichte doch den ihnen in jenen Verträgen beigelegten Namen Elbzollgerichte behalten, so in §.14, Nr. 1, des Deutschen Gerichtsverfaffungsgefetzes vom und in dem infolge Ablehnung durch den Deutschen Reichstag nicht zur Geltung gelangten Entwurf einer revidierten Elbfchiffahrts- akte vom Die Elbzollgerichte find einzelrichterlich organisiert, sie urteilen also in Strafsachen ohne Schöffen. Als Elbzollgerichte sind von den deutschen Staaten die Amtsgerichte, in Osterreich die Bezirksgerichte bestellt; zweite Instanz sind die Landgerichte, in Österreich die Landes- und Kreisgerichte. Für welche Civil- und Strafsachen die Elbzollgerichte zustündig sind, be- stimmt sich nach den Verträgen von 1821 und 1844 (z. B. Streitigkeiten über Zahlung von ¶