forlaufend
zu-361 Eismbahnbeiräte lammen über 930 mit einem Gesamtaufwande von über 3640000 M., zur Verfügung gestellt. An die Umgestaltung der Eisenbahnprovinzial- verwaltungsbehörden hat sich auch eine andere Ein- richtung des Ministeriums und der staatlichen Auf- sichtsorgane angeschlossen. Anstatt der frühern drei besteben seit fünf Eisenbahnabteilungen des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten (für allge- meine Verwaltungsangelegenheiten der Staatsbah- nen und für die Aufsicht über die Privatbahnen, [* 2] für allgemeine Finanz-, für Verkehrs-, für technische Bau- > angelegenheitcn und für Verwaltungs- und Finanz- > fachen in Bauangelegenheiten der Staatsbahnen). ! Drei Abteilungen werden von Direktoren, zwei von ^ Dirigenten (vortragenden Räten) geleitet; unmittel- , bar unter dem Minister steht ein Unterstaatssekretär. ! Das Eisenbahnkommissariat zu Berlin [* 3] ist I.April 1895 aufgelbst und die Aufsicht über die Privat- bahncn in erster Instanz den Präsidenten der Staatsbahndirektionen übertragen worden, die das- selbe in Gemeinschaft mit ihren ständigen Vertretern Vberregierungs-, Oberbaurat) unter der Firma «Der königl. Eisenbahnkommissar» ausüben. In Ost erreich hat sich, in Anlehnung andiepreuß.
Einrichtungen,neuerdings ebenfalls eine Neuordnung der Etaatsbahnverwaltung vollzogen. Sie beruht auf dem unter dem Allerhöchst genehmig- ten Organisationsstatut und bewegt sich gleichfalls in der Richtung der Verminderung der Instanzen. Während früher unter dem Handelsministerium die Generaldirektion der österr. Etaatsbahnen und unter dieser 11 Vetriebsoirektionen (in Wien, [* 4] Linz, [* 5] Inns- bruck, Villach, Trieft, Pilsen, [* 6] Prag, [* 7] Olmütz, [* 8] Krakau, [* 9] Lemberg, [* 10] Stanislau) standen, stehen jetzt unter dem neu errichteten besondern Eisenbah n m i n i st eriu m unmittelbar die Staatsbahndirettionen.
Das Eisenbahnministerium ist in Wirksam- keit getreten, die neuen Staatsbahndirektionen sind eingesetzt worden und haben ihren Sitz an denselben Orten, an denen sich bisher die Betriebs- direktionen befanden. Das Eisenbahnministerium (Zentralstelle für das Staats- und Privatbahnwesen und für die Vodenseeschiffahrt) ist in Sektionen ge- gliedert, die wiederum in Departements (Abtei- lungen) zerfallen. Dem Eisenbalmministerium ist als selbständige Hilfsstelle unmittelbar untergeordnet das Central-Wagendirigierungsamt der österreichischen Staatsbahnen, zur Unter- stützung bei der obersten einheitlichen Disposition des gesamten Wagenparks (Verteilung der Wagen auf die einzelnen Bahngebiete, tägliche Ausgleichung und sonstige Leitung und Überwachung des Wagen- dirigicrungsdicnstes, Abrechnung über die Wagen- mieten).
Die Verfassung der Staatsbah ndirek- tionen entspricht fast genau derjenigen der preuß. Eisenbahndircktionen. An der Spitze steht ein ver- antwortlicher Direktor, dem ein administrativer und ein technischer Vertreter und die nötigen Referen- ten beigegeben sind. Die Staatsbahndirektionen er- ledigen mit Ausnahme der der höhern Genehmi- gung vorbehaltcnen Angelegenheiten alle Geschäfte der Bau- und Betriebsverwaltung selbständig. Ihnen sind unterstellt: für den Vahnaufsichts- und Babn- erhaltungsoienst die Vahnerhaltungssektio- nen;
für den Verkehrs- und kommerziellen Dienst die V a hnstationsäm ter, die bei besonderer Wichtig- keit die Bezeichnung Bahnbetrieb samt erhalten; für den Zugförderungs- und Werkstättendienst die Heizhausleitungen und die Werkstättenlei- tung e n;
für den Materialiendienst dieMaterial - Magazinsleitungen.
Für einzelne Lokalbahnen oder Teilstrecken, namentlich solche, die mit dem Hauptnetz nicht in unmittelbarer Schienenverbindung stehen, können unter den Staatsbahndirektionen für mehrere oder alle Dienstzweige des örtlichen Be- triebsdienstes Betriebsleitungen errichtet wer- den, wie auch für größere Neubauten unmittelbar unter dem Ministerium oder unter einer Staats- bahndirektion besondere Eisenbahnbauleitun- gen bestellt werden, denen dann nötigenfalls noch Eisenbahnbausektionen unterstehen.
Zur un- mittelbaren Leitung der Trajektanstalt und Dampf- schiffahrt auf dem Bodenfee besteht in Unterordnung unter diejenige Staatsbahndirektion, der das an- schließende Vabnnetz untersteht, eine eigene Schiff- fahrtsinfpektion in Bregenz. [* 11] über die der österr. Staatseisenbahnverwaltung beigegebenen wirtschaft- lichen Beiräte s. Eisenbahnbeiräte. Für die Auf- sicht und Überwachung des Bau- und Vetriebs- zustandes der Privatbahnen und auch, mit gewissen Einschränkungen, der Staatsbahnen ist dem Eisen- bahnministerium wie bisher dem Handelsministerium die Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen unterstellt. In Frankreich sind über die Verwaltung der Staatsbahnen neue Bestimmungen getroffen durch Erlaß des Präsidenten der Republik vom An der Spitze der Verwaltung steht ein Direk- tor, der dem Minister der öffentlichen Arbeiten unter- geordnet ist, ihm zur Seite ein Staats eisen bahn- rat (On86i1 äu I-686ÄU ä'^tat) von 10 Mitgliedern, der in allen wichtigen Tarif-, Organifations-, Finanz- und Rcchnungsfragen zu hören ist.
Die Verwaltung wird durch eine Verkehrs-, eine Maschinen- und eine bautcchnische Abteilung geleitet, an deren Spitze je ein ^lief (le i'expioitlUioii, ein Ingenieur 6n ckek du mlU^i-iöi 6t äs 1a ti-action und ein InF6ni6ur 6Q ckek äs 1a vois et äs8 d^timLntg steht. Die Ver- fassung ist bureaukratisch, der frühere Verwaltungs- rat aufgehoben. In den Vereinigten Staaten [* 12] von Amerika [* 13] wird der zwischenstaatliche Verkehr durch das Vundesverkehrsamt (1nt6r8tat6 Ooiiiiii6rc6 (^om- 1^1831011, s. 1nt6r3tllt6 Washington, [* 14] das seit besteht, beauf- sichtigt. Für die Ausübung der Aufsicht im innen- staatlichen Verkehr bestehen in 30 von den 47 Bundesstaaten ^ailroaä (^0mini88i0n3, deren Be- fugnisse sich meist auf Überwachung der Tarife und der Betriebssicherheit erstrecken. In 4 Staaten be- finden sich Eisenbahnbeiräte, die lediglich statist. Aufgaben haben, in den übrigen 13 Staatm und den beiden Terri- torien überhaupt keine staatlichen Eisenbahnbeiräte Litteratur. Clark, 8tat6 Ilailro^ä (^0iuini8- 810N6I-8 (Lond. 1892); Micke, Die neue Ordnung der preuß. Staatscisenbahnverwaltung, im «Archw für Eisenbahnwesen» (Berl. 1894); Vorschriften sür die Verwaltung der preuh.
Staatscisenbahnen. Amt- liche Ausgabe (ebd. 1895); von der Leyen, Die Fi- nanz- und Verkehrspolitik der nordamcrik. Eisen- babnen (2. Aufl., ebd. 1895). ^ Eisenbahnbeiräte. Nach der Neuordnung der preuß. Staatscisenbahnverwaltung (s. Eisenbahn- behörden) bestehen seit I.April 1895 Bezirks eisen- bahnräte in: 1) Altona [* 15] für den Direktionsbezirk Altona, 2) Berlin fürdieDirektionsbezirkeVerlin und Stettin, [* 16] 3) Breslau [* 17] für die Direktionsbezirke Vreslau, Kattowitz [* 18] und Posen, [* 19] 4) Vromberg für die ¶