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Stückverzeich-297
nisses kann unterbleiben, soweit die Auslieferung der eingekauften Stücke an den Kommittenten er- folgt oder ein Auftrag zur Wiedervcräusierung aus- geführt ist, außerdem nur, wenn der Kommittent ver- zichtet, und zwar muß der Verzicht von einem Nicht- bankier bezüglich ^edes einzelnen Auftrags und aus- drücklich und schriftlich erklärt werden.
3) Der Kom- missionär, welcher einen Austrag zum Umtauscb von Wertpapieren oder zur Geltendmachung des Bezugsrechtes darauf ausführt, muß binnen zwei Wochen nach Empfang der nencn Stücke das Stück- verzeichnis übersenden, sofern er die Stücke nicht innerhalb dieser Frist aushändigt. Spätestens mit der Absendung des Stückverzeichnisses geht das Eigentum an den Papieren auf den Kommittenten über und der Kommissionär hat bezüglich der in seinem Gewahrsam befindlichen Papiere von da an die Pflichten des Verwahrers (Depositars).
4) Ein Kaufmann, welcher in seinem Handelsgewerbe fremde Wertpapiere einem Dritten zum Zwecke der Aufbe- wahrung, der Veräußerung, des Umtausches oder des Bezuges von andern Papieren, Zins- oder Ge- winnanteilschcinen ausantwortet, hat hierbei dem Dritten mitzuteilen, daß die Stücke fremde seien. Alle diese Vorschriften sind durcb civil- und straf- rechtliche Nachteile sichergestellt (Nücktrittsrcckt des Kommittenten; Verlust der Provision; bei einfackem Depotbruch Gefängnis bis zu einem Jahr und Geld- strafe bis 3000 M.; höhere Strafen, wenn der Depot- bruch nach Zahlungseinstellung oder Konkurseröff- nung begangen wird).
Für Minderkaufleute gilt das Depotgesetz nicht, für sie gilt bürgerliches Recht, wie für andere Leute. Das neue Bürgerl. Gesetz- buch bestimmt aber auch, daß bei Hinterlegung von Wertpapieren die Vereinbarung, daß das Eigen- tum auf den Verwahrer übergehen und dieser nur verpflichtet sein soll, Papiere von gleicker Art, Güte und Menge zurückzugewähren, oder die Vereinba- rung, daß der Verwahrer die hinterlegten Papiere soll verbrauchen dürfen, nur gültig ist, wenn sie aus- drücklich getroffen wird (H. 700). -
Vgl. Neumann- Hofer, Depositengeschäfte und Depositenbanken Depotgesetz, s.' Depositum. ^Lpz. 1894).
^ Derby, Edward Henry Stanley, Graf von, starb kinderlos in Knowslcy-House bei Liverpool. [* 2] Erbe seines Titels wurde sein Bru- der Fredcrick Arthur Lord Stanley ls. desinfektion, Bd. 15). Die «8p66c1i68 ^ncl aä(1i-68808 ol Nä^vniä Henr^ Nlli-I ot' Desinfektion» l2 Bde., Lond. 1894) gaben Sanderson und Roscoe heraus. sEms. ^Derenbourg, Joseph, starb in Dermatographie, Dermographie (grch.), s. Autographie. ^Dörouiede, Paul, bewarb sich bei den Neu- wahlen zur Deputiertenkammer 1893 nickt wieder um ein Mandat, wurde aber 1895 wieder Präsident der neu gebildeten Patriotenliga. Er schrieb noch ein Drama: «NesLire äu (Fuesolin» (1895). -"Derwisch Pascha, Ibrahim, starb Juni 1896 in Konstantinopel. si7.
Juni 1897 in Paris. [* 3] ^Des Cloizeaux, Alfred Louis Olivicr, starb Desideräta, der 344. Planetoid. ^Desinfektion. Von den Desinfektions- ap paraten haben sich am meisten die mit strömen- dem Dampf [* 4] von 100° und Atmosphärenspannung arbeitenden Dampfdesinfektionsapparate bewährt. Die Apparate mit hochgespanntem Dampf wirken zwar noch sicherer und schneller, doch ist ihre Be- dienung schwierig und gefährlich und ihr Preis er- heblich höher. Nur ist bei ihnen darauf zu achten, daß der Wasferdampf wirklich gesättigt ist; Beimen- gungen von Luft stören den Prozeß ganz erheblich, ilm diese Beimengungen von Luft sicher zu ver- meiden, läßt man den Dampf von oben her in den Desinfektionsraum strömen, wobei die specifisch schwerereLuft am sichersten nach außen gedrängt wird.
Auck giebt man dem Dampf durch Verengung der Ausströmungsöffnung einen geringen Überdruck, um einem Eindringen von Luft vorzubeugen. Die beistchende Tafel zeigt einige neuere Dampf- desinfektionsapparate, die in Deutschland [* 5] besonders von den Firmen Schimmel [* 6] & Co. in Chemnitz, [* 7] Nietschel Dortmund [* 8] und andern ausgeführt werden. Der Hauptteil dieser Apparate ist ein meist cylindrischer Raum, der die zu desinfizierenden Gegenstände auf- nimmt und dann vom Dampf durchströmt wird. Die [* 1] Fig. 1 der Tafel: Desinfektionsapparate stellt einen großen Apparat für Desinfektionsan- stalten dar. Der große liegende Cylinder hat an iedem Ende eine Tbür; die eine ist zum Eintragen der durckseuckten, die andere zum Herausnehmen der entseuchten Gegenstände. Damit die letztern nicht mit den erstern in Berührung kommen, sind die Nämne für die Ab- und Anfuhr durch eine Wand getrennt, wie auch aus dem Grundriß (s. nachstehende [* 1] Fig. 1) zu ersehen ist.
Bei diesem Apparat wird der Dampf in dem besondern neben dem Arbeitscylin- der stehenden Dampfkessel [* 9] entwickelt. Dies ist auch bei dem in [* 1] Fig. 3 der Tafel dargestellten fahrbaren Apparat der Fall, der sich besonders für Landge- meinden eignet. In [* 1] Fig. 2 u. 4 der Tafel sind dagegen die Dampferzeuger mit dem eigent- lichen Apparat zu einem Gan- zenverbunden. Der durch [* 1] Fig. 2 der Tafel in äußerer Ansicht und durch bcistehende [* 1] Fig. 2 im Durchschnitt dargestellte Apparat ist für rasches An- heizen konstruiert und eignet sich besonders für Kliniken.
Direkt über der Feuerung be- findet sich ein Wasserbecken, aus welchem der sich entwickelnde Dampf zuerst in die Ummante- lung und dann in das Innere des Dcsinfektionscylinders ge- langt. Bei dcmThurssieldschen Apparat [* 1] (Fig. 4 der Tafel) ist der Cylinder ^. liegend; die Ummantclung desselben ist zur F'g. 2. Hälfte mit Wasser gefüllt; die andere Hälfte füllt sich mit Dampf, der durch Offnungen oben in den Cylinder tritt. Der Mantelraum des Thursfieldfchcn Desinfektionsofens dient also zugleich als ¶