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Vereins-293 Mitglieder verwendet werden soll. Auch im Falle der Auflösung des Vereins wird dieser Stiftungsfonds nicht verteilt, sondern von einem sichern Geldinstitut so lange verwaltet, bis sich in dem betreffenden Ort ein neuer auf gleicher Grundlage beruhender Verein gebildet hat, dem dann jenes Vermögen zufällt. Raiffeisen gründete zuerst 1849 in Flammersfeld auf dem Westerwald einen ländlichen Verein unter Solidarhaft der Mitglieder hauptsächlich zur Befreiung derselben aus den Händen wucherischer Zwischenhändler.
Seit den sechziger Jahren begann er dann in der Neuwieder Gegend die ersten Spar- und Darlehnska
ssenvereine zu gründen.
Neuwied ist auch Sitz der Centrale dieser großen Vereinsorganisation geblieben, welche 1896 bereits
weit über 2000
Vereine in allen
Teilen
Deutschlands
[* 2] umfaßte. Diese
Vereine sind zusammengeschlossen in dem Generalanwaltschaftsverbande
ländlicher Genossenschaften für
Deutschland,
[* 3] welcher, mit dem Revisionsrecht ausgestattet, die gesetzlich vorgeschriebenen
Revisionen ausführt, die
Vereine instruiert und für
Ausdehnung
[* 4] der Organisation
Sorge trägt.
An der
Spitze des Generalanwaltschaftsverbandes steht der
Generalanwalt (zur Zeit
Theodor Cremer, langjähriger
Mitarbeiter
Raiffeisens)
und der Generalanwaltschaftsrat. Der
Verband
[* 5] ist wieder eingeteilt in Verbandsanwaltschaften (den
Provinzen oder Landesteilen entsprechend) und Unterverbände (den
Kreisen entsprechend). Als Geldausgleichsstelle und Bankhaus
fungiert die
Landwirtschaftliche Centraldarlehnskasse
für
Deutschland zu Neuwied, eine
Aktiengesellschaft, welcher nur Darlehnska
ssenvereine, angehören
können, und welche gleichfalls statutarisch nur durchaus sichere
Geschäfte machen darf.
Sie leiht den Vereinen im Rahmen des ihnen festgesetzten Kredits Geld und nimmt deren überschüssige Kapitalien auf, beides unter entsprechender Verzinsung. Der Umschlag dieser Centralkasse ist in den letzten Jahren bedeutend gewachsen (1894: 28 Mill. M., 1895: 62 Mill. M.). Als drittes Institut fungiert die Firma Raiffeisen+Cons. zu Neuwied, eine von Raiffeisen begründete Handelsgesellschaft, die für die Vereine die gemeinschaftlichen Bezüge und Verkäufe vermittelt, aus eigener Druckerei den Vereinen die erforderlichen Bücher u.s.w. liefert sowie als Verlagsfirma das «Landwirtschaftliche Genossenschaftsblatt» herausgiebt. Dabei fließt vertragsmäßig der erzielte Geschäftsgewinn nicht den
Karte: Dar es-Salaam (Situationsplan) ¶
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