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neuerdings in weitern Kreisen das Ziel verfolgt werde, den Arbeitsnachweis zur Aufgabe öffentlicher Veranstal- tung der Gemeinden zu machen; wünschenswert wäre es, wenn wenigstens in allen Städten von mehr als 10000 Einwohnern öffentliche Arbeits- nachweisbureaus ins Leben träten. Durch den wei- tern Erlaß vom wurden sodann statist. Erhebungen über den Stand der Arbeitsvermitte- lung in Preußen [* 2] veranlaßt, deren Resultate im Jahrgang 1896 der «Zeitschrift des königlich preuß. Statistischen Bureaus» publiziert erscheinen.
Nach dem Stande vom ergaben sich danach in Preußen 734 Arbeitsnachweis- anstalten bei Innungen, 30 bei Gewerbe- oder Fa- brikantenvereinen, 16 bei landwirtschaftlichen Ver- einen, 60 bei aus Stellengebern und Stellenfuchern bestehenden sog. Gemischten Vereinen, 297 bei Ar- beitervereinen (hinsichtlich welcher jedoch die Er- hebung sehr unvollständig ausgefallen ist), 74 bei kath., 146 bei evang. und 21 bei sonstigen religiösen Vereinen, 143 bei gemeinnützigen und wohlthätigen Vereinen, ferner 92 Anstalten, unterhalten durch Gemeinde- und Polizeibehörden, 105 durch Kreis- oder Provinzialverbände (zumeist Naturalverpfte- gungsstationen), 18 Privatherbergen mit und 5216 gewerbsmäßige Gesindevermieter und Stellen- vermittler.
Soweit eine Erhebung durchgeführt werden konnte, was durchaus nicht bei allen den genannten Arbeitsnachweisanstalten der Fall war, ergiebt sich für 1894 das folgende Bild: Stellen-Stellen- Vermittelte Hs" ^?" n^" bleuen- bleuen- nermntei Art der Vermittelung gesuche Angebote Stellen Bei der gewerbsmäßigen Ver- mittelung Vei der nicht gewerbsmäßigen Vermittelung 535 020 682 961 481358 331206 282832 206515 In Württemberg [* 3] erscheint dem königl. Sta- tistischen Landesamte durch das Ministerium des Innern eine fortlaufende Arbeitsvermittelungssta- tistik übertragen. 1895 waren daselbst bereits in 7 Gemeinden Arbeitsämter (Arbeitsnachweis- stellen) in Thätigkeit, nämlich in Eßlingen [* 4] und Heil- bronn seit 1894, in Cannstatt, Ulm, [* 5] Navensburg, Stuttgart [* 6] und Göppingen [* 7] seit verschiedenen Zeit- punkten des 1.1895. Durch Telephon und wöchent- lich zweimaligen Austausch der nicht besetzten Stellen, der auf Staatskosten erfolgt, stehen sie miteinander in enger Verbindung. Im 1.1895 wurden nun bei diesen Stellen verzeichnet: 28163 Gesuche um Zu- weisung von Arbeitern (davon 12 599 mit und 10490 ohne Erfolg, die übrigen unerledigt) und 41033 An- gebote von Arbeitskraft (darunter 12 645 mit Er- folg, 21878 ohne Erfolg, die übrigen unerledigt);
die Darstellung der wirklichen Vermittelungen wird sich jedoch aanz genau erst später geben lassen. In Sachsen [* 8] hatte das Ministerium des Innern mit dem Erlaß vom das königl. Statistische Bureau zu Mitteilungen über die in Sachsen vorhandenen Arbeitsnachweisstellen aufge- fordert.
Über die infolge dieser Aufforderung em- geleiteten Erhebungen wird in der «Zeitfchrift des königlich sächs. Statistischen Bureaus», Jahrgang 1894, berichtet. In 217 von 301 Ortschaften mit mehr als 2000 Einwohnern bestand danach 1894 angeblich keinerlei Arbeitsnachweis In den übrigen gab es 47 Arbeitsnachweisstellen primitivster Art in den von Innungen oder gemeinnützigen Vereinen unabhän- gigen Herbergen, 145 Arbeitsnachweisstellen, unter- balten von Innungen, Fachvereinen und sonstigen Korporationen, und gegen 40 Stellen anderer Art. In Österreich [* 9] ist eine geringe Organisation und große Zersplitterung des Arbeitsnachweis wahrzunehmen.
Den Innungen (Gewerbegenossenschaften, s. d.) ist zwar durch das Gesetz die Pflege der Arbeitsvermittelung zugewiesen; thatsächlich wird diese aber nur von einer Minorität geübt und sind die Veranstaltungen zum großen Teile sehr mangelhaft. Der kommunale Arbeitsnachweis fehlt soviel wie gänzlich; in Wien [* 10] besteht aller- dings seit 1888 ein städtisches Lehrstellennachweis- amt, jedoch mit geringem Verkehr. Unter den Ver- einen, die sich der Arbeitsvermittelung widmen, ragt der Verein für Arbeitsvermittelung zu Wien hervor.
Daneben befassen sich noch mit dem Arbeitsnachweis namentlich kaufmännische Vereine, Arbeitervereine, gemein- nützige Gesellschaften, konzessionspflichtige Dienst- vermittler, die Naturalverpflegsstationen u. s. w. Das Abgeordnetenhaus faßte 1894 eine Resolution, in welcher die Regierung zu Erhebungen und zeit- gemäßen Reformen auf dem Gebiete der Arbeits- vermittelung aufgefordert wurde, und derzeit wird die Einleitung zur Feststellung des Standes, der Art und der Leistungen der bestehenden Arbeits- vermittelungsinstitute getroffen (vgl. Zeitschrift «Austria», 1896). In der Schweiz [* 11] ist der kommunale Arbeitsnachweis bereits ziemlich eingebürgert, fo in St. Gallen (seit 1887), Basel [* 12] (1889), Bern [* 13] (1891) u. s. w. In Bern ist seit 1893 mit der Arbeitsnachwcisstelle eine Versiche- rungsanstalt gegen Arbeitslosigkeit verbunden.
Häufig ist vorgeschrieben, daß der Arbeitsnachweis bei Arbeiter- ausständen seine Thätigkeit in Beziehung auf das beteiligte Gewerbe einstelle. 1895 hat der Kantons- rat von Genf [* 14] beschlossen, auf Kosten der Stadt eine Arbeitsbörse für die Zwecke der Arbeitsvcrmitte- lung zu errichten, die unter der Leitung von durch die Regierung Ernannten und von Vertretern der 11 Sektionen des Gewerbegerichts stehen soll; der Name ist, wie das Nachfolgende zeigt, franz. Schö- pfungen entlehnt. In Frankreich begegnet die Frage des Arbeitsnachweis be- sonderm Interesse.
Die Stellenvermittelung gab nämlich dort schon seit langem Anlaß zu Beschwer- den auf feiten der Arbeiterschaft, insbefondere jene der gewerbsmäßigen Dienstvermittler, denen man die Einbebung von oft drückend hohen Gebühren, parteiische Handhabung des Geschäfts zu Gunsten der Arbeitgeber, Umtriebe zur Herbeiführung eines künstlichen Stellenwechsels u. dgl. vorwirft. Ein 1848 zu Paris [* 15] gemachter Versuch, die private Stel- lenvermittelung zu ersetzen durch kommunale oder in den Händen der Arbeiterschaft befindliche Arbeits- nachweisbureaus, scheiterte ;dieRegelung der Dienst- vermittelungsgcschäfte durch das Dekret vom welches unter anderm die Konzes- sionspflichtigkeit derselben und ihre Unterwerfung unter durch die Gemeinden zu erlassende Bestim- mungen über den Betrieb und die einzuhebenden Ge- bühren festsetzte, schnitt die Klagen nicht ab. Auch in neuester Zeit machte man Versuche mit dem un- entgeltlichen kommunalen Arbeitsnachweis, so in Paris seit 1887. Eine radikale Reform sollten die Arbeitsbörsen bewirken. Die Idee derselben geht auf den liberalen Ökonomisten Molinari zurück, der seit 1843 den Plan einer umfassenden Regelung des Arbeits- marktcs durch die Gründung von Arbeitsbörsen ver- trat, welche Angebot und Nachfrage konzentrieren, den Arbeitsbedingungen volle Publizität verleihen ¶