Die
Verfassung von 1876 wurde 1880 und 1892 in einigen Punkten revidiert (Gerichtsorganisation und Unterstützung ärmerer
Gemeinden durch den
Staat).
b. Der Halbkanton
Appenzell-Innerrhoden hat (1888) eine Wohnbevölkerung von 12904 E. Im J. 1895 wurde die
Wahl des Ständeratsmitgliedes
durch die Landesgemeinde (statt durch den
GroßenRat) eingeführt.
Zwischen Rheineck und Walzenhausen
wurde eine
Drahtseilbahn eröffnet. -
(mittellat.),
Name der Gießgefäße, aus welchen während der
Messe das Wasser auf
die
Hände des Priesters zum Waschen gegossen wurde. Im Mittelalter hatten die in
Bronze,
[* 3] später in
Messing gegossenen Aquamanile die
Form eines
Tieres, vorzugsweise des Löwen;
[* 4] es giebt aber auch solche in Gestalt von
Hunden, Hirschen,
Pferden, von
Vögeln,
als Hähnen,
Hennen,
Tauben,
[* 5] von sagenhaften
Tieren, wie Greifen, Drachen,
Basilisken, Meerjungfrauen, dann
von Reitern zu
Pferd
[* 6] in voller Rüstung,
[* 7] menschlichen
[* 1]
Figuren und
Köpfen.
Letztere Art dürfte frühbyzant. Ursprungs sein und das Mittelglied zwischen ähnlichen antiken
Gefäßen und den mittelalterlichen
bilden. Auf dem Rücken oder dem
Kopfe des
Tieres ist gewöhnlich ein einfacher Scharnierdeckel zum Eingießen
des Wassers, der Ausguß ist entweder auf der
Brust oder im
Rachen der
Tiere, bei den kopfförmigen auf der
Stirn. Das
Germanische Museum
besitzt eine reiche
Serie von Aquamanile. Im
Lüneburger
[* 8] Silberschatz des Kunstgewerbemuseums zu
Berlin
[* 9] sind zwei Aquamanile des 16. Jahrh. aus
vergoldetem
Silber, die zu profanen Zwecken dienten.
Nachdem
Emin Pascha (s. d., Bd. 6) die Äquatorialprovinz aufgegeben hatte
und mit
Stanley nach der afrik. Ostküste abmarschiert war, begannen sofort die Mahdisten sich der
Provinz zu bemächtigen.
Doch gelang es in den J. 1892-94 einer Expedition des
Kongostaates, zuerst unter
van Kerckhoven, später unter
Baert, bis
Ladò vorzudringen und am
Bahrel-Dschebel festen Fuß zu fassen. Als durch einen
Vertrag England den
größten
Teil der Äquatorialprovinz an den
Kongostaat
[* 10] «verpachten» wollte, erhob
Frankreich Einspruch, und der
Kongostaat wurde auf das Gebiet
bis zum fünften Breitengrade beschränkt. -
Vgl. noch
Casati, Zehn Jahre in Äquatoria (deutsch, 2 Bde.,
Gera
[* 11] 1891);
Bei den Japanern laufen vier verschiedene Jahrzählungen nebeneinander. Man rechnet einmal
nach Regierungsjahren der
Kaiser, die mit dem auf die Thronbesteigung folgenden Kalenderneujahr beginnen, sodann nach sich
in fortwährendem Wechsel ablösenden
Perioden
von einem bemerkenswerten Ereignis zu einem andern (Nengo), deren
Dauer naturgemäß
großen Schwankungen unterliegt und sich nicht selten auf ein einziges Jahr reduziert, ferner nach den
von den
Chinesen entlehnten 60jährigen
Cyklen (s.
China,
[* 12] Bd. 4) und endlich nach der erst neuerdings in Gebrauch
gekommenen, allein den
Vorteil einer fortlaufenden Zählung bietenden Ära Nino, deren Anfang mit dem auf den Regierungsantritt
des
Kaisers Jimmu Tenno folgenden Neujahrstag (18. Febr. 660
v. Chr.) zusammenfällt.
[* 1] (ArapaimagigasCuv.) oder Piraruru, der größte
Süßwasserfisch, der bis 5 m lang und 250 kg schwer werden
kann. (S. nachstehende Abbildung.) Er gehört zu einer besondern Familie (Osteoglossidae, Knochenzüngler) der
Schlundblasenfische,
hat ein weites
Maul mit vorragendem
Unterkiefer, große, harte, mosaikartige
Schuppen auf dem Körper, einen
unbeschuppten, fast ganz knöchern bepanzerten
Kopf, eine abgerundete Schwanzflosse und weite Kiemenspalten. Er bewohnt die
großen
StrömeBrasiliens und Guayanas, ist nicht selten und wird seines Fleisches halber, das nicht nur frisch gegessen wird,
sondern auch eingesalzen, getrocknet und geräuchert einen wichtigen Handelsartikel bildet, viel gefischt
oder eigentlich gejagt,
da man ihn hauptsächlich mit Pfeilen schießt.
schweizerischer, der größte
Verband
[* 16] socialdemokratischer
Tendenz in der
Schweiz,
[* 17] zählte 1896: 198400
Mitglieder mit 425 Delegierten und zwar in
Krankenkassen 67200 Mitglieder, in
Berufsvereinen 77400 Mitglieder, in den
Grütlivereinen
(s. d., Bd. 8) 16300 Mitglieder,
in den allgemeinen Arbeitervereinen und der socialdemokratischen Partei 11400 Mitglieder, in den kath.
Männer-,
Arbeiter- und Gesellenvereinen 11100 Mitglieder und im kath. Piusvereine 15000 Mitglieder.
Der
Bund unterhält mit eidgenössischer Staatsunterstützung ein ständiges Arbeitersekretariat in Zürich
[* 18] für die deutsche und
ein ebensolches in
Biel für die roman.
Schweiz.
Die neue
Ära auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes, die durch die kaiserl.
Erlasse vom Febr. 1890 angebrochen
schien, hat bis jetzt
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forlaufend
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noch nicht die Früchte getragen, die man glaubte erwarten zu dürfen. zu einer zweiten internationalen Arbeiterschutzkonferenz
ist es noch nicht gekommen, obgleich die Schweiz im Jan. 1895 zur Einberufung einer solchen einen Anlauf
[* 20] nahm. Der Gesichtspunkt,
von dem ans die Schweiz sich dafür interessierte, war, eine Einschränkung der Arbeitszeit zu erlangen,
da in ihr der Grundsatz des Normalarbeitstages sich siegreich behauptet, aber inmitten des durch die Schutzzollpolitik verschärften
Industriekampfes der Nationen nicht auf alle schweiz. Gewerbe ausdehnbar ist.
Gelänge es der Schweiz hinsichtlich einiger Punkte der Arbeitszeit zu Abmachungen mit auswärtigen Staaten zu kommen, so würde
die Forderung des zehnstündigen Normalarbeitstages nicht mehr im Hinblick auf die Konkurrenzfähigkeit
der schweiz. Industrien angefochten werden. Arbeitsdauer. Die durchschnittliche Dauer der Arbeitszeit beträgt in Deutschland
[* 21] gegenwärtig in den meisten Betrieben 11 Stunden;
eine geringere Arbeitszeit, 10 Stunden und weniger, ist im Bergbau
[* 22] und in der
Metallindustrie sowie bei vielen Handwerkern üblich;
die längste Arbeiterfrage, über 12 Stunden und weit mehr,
findet sich in kleinen Mühlen
[* 23] und Sägewerken, in Ziegeleien, Brauereien, Brennereien u. s. w.;
hier wird sie mit Rücksicht
auf möglichste Ausnutzung unberechenbarer elementarer Kräfte (Wind und Wasser) und wegen des unregelmäßigen Eingehens
des Rohmaterials öfters ungebührlich verlängert. In andern Fällen dehnt der Arbeiter selbst, bei Vereinbarung
auf Accordlohn oder bei Gestattung von Überstunden, seine Arbeitszeit aus, um einen höhern Lohn zu erzielen.
Beispiele extremer
Dauer finden sich sehr zahlreich in den «Amtlichen Mitteilungen aus den Jahresberichten
der mit Beaufsichtigung der Fabriken betrauten Beamten» (Berl. 1886 fg.). übermäßig lange Arbeitszeit zieht eine Reihe von
schweren Schädigungen für den Arbeiter nach sich. Es ist ein allgemeines physiol. Gesetz, daß bei Überschreitung
eines bestimmten Maßes der (dem Körper an sich nur zuträglichen) Thätigkeit eines Organs nicht mehr nach der normalen Ruhepause
vollständige Erholung eintritt, sondern eine gewisse Schädigung des Körpers durch die übermäßige Ermüdung zurückbleibt,
die nur nach unverhältnismäßig längerer Schonung ausgeglichen werden kann. Summieren sich aber diese
Schädigungen dauernd, so entsteht eine bleibende Herabsetzung der Leistungsfähigkeit des Arbeiters, wie schon daraus hervorgeht,
daß in einer Reihe von Betrieben mit Einführung einer verkürzten Arbeitszeit keineswegs eine Verminderung der Gesamtleistung
festgestellt wurde; so hat man nach E.Roth (in der «Deutschen Vierteljahrsschrift für öffentliche Gesundheitspflege»,
Bd. 27, Braunschw. 1895, S. 277)
in der Stahlfederfabrik von Heintze & Blanckertz in Berlin, in der Freeseschen Jalousiefabrik ebenda und in andern Betrieben
mit der vor einigen Jahren erfolgten Einführung des achtstündigen Arbeitstags oder der achtstündigen Schichtarbeit nur
günstige Erfahrungen gemacht. Im Gefolge dieser sich zunächst auf wirtschaftlichem Gebiete äußernden
Herabsetzung der Leistungsfähigkeit durch zu lange Arbeitszeit gehen dann aber weiter eine Herabsetzung des allgemeinen
Ernährungszustandes und Kräfteverfall, die sich, wie statistisch nachweisbar, in einer Verminderung der Tauglichkeit zum
Militärdienst, in verminderter Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten und Verringerung der durchschnittlichen Lebensdauer
zeigen.
Außerdem
hat eine übermäßige Ausdehnung
[* 24] der Arbeitszeit auch eine Vermehrung der Betriebsunfälle im Gefolge, die durch
ein Nachlassen der Aufmerksamkeit des übermüdeten Arbeiters veranlaßt wird; durch statist. Erhebungen des Deutschen Reichsversicherungsamtes
hat sich in der That herausgestellt, daß sich die Unfälle in den spätern Arbeitsstunden gegenüber den in den frühern
häufen. Zu allen diesen Übelständen kommt schließlich noch unausbleiblich ein Verfall des Familienlebens.
Die Wichtigkeit des Gegenstandes hat schon mehrfach eine Behandlung auf internationalen hygieinischen Kongressen bewirkt und
gesetzliche Verbote einer allzulangen Arbeitszeit veranlaßt. In Deutschland ist durch die Novelle von 1891 ein Maximalarbeitstag
für die erwachsenen weiblichen Arbeiter eingeführt worden. Derselbe ist auf11 Stunden festgesetzt und
außerdem vorgesehen worden, daß zwischen den Arbeitsstunden eine mindestens einstündige Mittagspause gewährt wird, die
für Arbeiterinnen, die ein Hauswesen zu besorgen haben, auf deren Antrag auf mindestens 1 ½ Stunden ausgedehnt werden kann.
Ferner können durch Beschluß des Bundesrates für solche Gewerbe, in denen durch übermäßige Dauer
der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird, Dauer, Beginn und Ende der zulässigen täglichen
Arbeitszeit vorgeschrieben werden. Die Erhebungen, die auf Grund der Beschränkung der Arbeitszeit der Arbeiterinnen von den
Fabrikinspektoren gemacht sind, lauten im ganzen entschieden befriedigend. Zum Teil ist auch die Arbeitszeit
der Arbeiter günstig beeinflußt worden, sofern in Betrieben, wo beide Geschlechter beschäftigt werden, am Sonnabend meist
schon um 5 ½ Uhr
[* 25] Feierabend gemacht wird.
Stellenweise soll allerdings durch die Verkürzung der Arbeitszeit eine zahlreichere Beschäftigung von Arbeiterinnen in der
Hausindustrie veranlaßt sein. über die wirkliche Dauer der Arbeitszeit ist man durch die Berichte der
Fabrikinspektoren und neuerdings durch die Untersuchungen der Kommission für Arbeiterstatistik in einzelnen Gewerbszweigen
unterrichtet. Während aus den erstern erhellt, daß in der Mehrzahl der Betriebe der elfstündige Arbeitstag nicht überschritten
wird, haben die letztern, die die Arbeitszeit für Bäcker und Konditoren, für Kellner, Handlungsgehilfen und Getreidemüller
ermittelten, für das Bäcker- und Konditorgewerbe zu einer Verordnung des Bundesrats vom geführt, durch welche
die Arbeitszeit gesetzlich normiert wird (s. Bäcker).
Eine Regelung der Arbeitszeit im Handelsgewerbe ist gleichfalls in Aussicht genommen. In Österreich
[* 26] werden über die Durchführung
des Maximalarbeitstages lebhafte Klagen laut. Im Quartal Juli bis Sept. 1895 wurde z. B. in Niederösterreich 41 fabrikmäßigen
Unternehmungen eine Verlängerung
[* 27] der täglichen Normalarbeitszeit zugestanden, und zwar 29 Unternehmungen täglich zwei
Überstunden, 12 Unternehmungen je eine Überstunde. Schlimmer aber ist, daß höchstwahrscheinlich, wie die Gewerbeinspektoren
selbst zugeben, viele Unternehmer fabrikmäßiger Betriebe ohne behördliche Bewilligung in Überstunden haben arbeiten lassen.
In Großbritannien,
[* 28] wo im allgemeinen eine Abnahme der wöchentlichen Arbeitszeit (z. B. in der Kohlenindustrie) beobachtet
wird, und wo die Regelung der Frauen- und Kinderarbeit zu einer allgemeinen Beschränkung der Arbeitszeit geführt haben soll,
herrschen doch nach der neuerlichen Auslassung eines angesehenen Fabrikanten wenig
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