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Harnack, Das apostolische Glaubensbekenntnis (25. Aufl., Verl. 1894); Kattenbusch, Das Apostoli- sche Symbol (2 Bde., Lpz. 1894-90). * Apotheke. Von 4172 Appenzell, [* 2] die am im Deutschen Reiche verkäuflich waren, sind in den letzten 30 Jahren 2026 mehrfach verkauft worden. Die Summe der letzten Verkaufspreise dieser 2026 Appenzell betrug 308387350 M., woraus sich 153200 M. als Durchschnittswert einer deutschen Appenzell ergicbt. Die durchschnittliche jährliche Preiszunahme in Prozen- ten, bezogen auf den ersten Verkaufspreis, betrug in Preußen [* 3] 4,9, in Bayern [* 4] 5, in Sachsen [* 5] 6,4, in Würt- temberg 4, in Baden [* 6] 4,8, in Hessen [* 7] 4,6. Die Zahl der approbierten Gehilfen betrug 2242. Bisher ist im Deutschen Reiche reichsrechtlich nur geregelt die Befugnis zu fachmännisch selb- ständiger Thätigkeit im Apothekerberuf; sie ist von einer für das ganze Reichsgebiet gültigen Approba- tion abhängig.
Dagegen ist für den gewerblich selbständigen Betrieb eines Apothekcrgeschäftes, also für den Betrieb einer bestimmten Appenzell im eigenen Namen, noch sehr verschiedenartiges Landesrecht in Kraft. [* 8] Das Betriebsrecht ist teils veräußerlich, vererblich und durch andere pachtweise ausübbar (dingliche Apothekerberechtigung auf Grund von Nealprivileg oder Realkonzession und ihr gleich be- handelte Personalkonzession), teils höchst persönlich, also mit dem Tode erlöschend, unverkäuflich und un- verpachtbar (reine Personalkonzession).
Nachdem der Bundesrat nach verschiedenen Entwürfen die einheitliche Regelung dieser Frage für ganz Deutsch- land 1878 bis zu weiterer Klärung der Ansichten über das zu wühlende System zurückgestellt hatte, wurde die Angelegenheit wieder durch den sog. Apo- thekcnschacher in Fluß gebracht, d. i. durch die zu- nehmende, unverhältnismäßige Steigerung der Apo- thekenwerte, die dadurch entstand, daß sich die Zahl der Appenzell infolge des dinglichen oder des damit gleich be- handelten Personalgewerbecharaktcrs ihrer Mehr- zahl nur wenig vermehrte (jährlich durchschnittlich nur um 60), dagegen jährlich durchschnittlich 537 Apotheker die pharmaceutische Approbation er- warben, so daß die sich selbständig machenden Apo- theker vorwiegend auf Kauf angewiesen wurden. Im Frühjahr 1894 gelangte ein prcuh.
Entwurf von! Grundzügen eines Reichsapothekengesetzes an das " Reichsamt des Innern, das nach Verhandlungen ^ auch mit den übrigen Bundesregierungen in der! Lage war, diese Grundzüge einer am im Reichsamt des Innern zusammengetretenen Sach- verständigenkommission zur Begutachtung vorzu- legen. Aus den Grundzügen geht hervor, daß die verbündeten Regierungen sich weder für die in Lübeck [* 9] annähernd vorhandene Verstaatlichung, noch für die in Frankreich, England, Schweiz, [* 10] Holland, Ita- lien, Belgien, [* 11] Spanien, [* 12] Portugal und der Türkei [* 13] geltende Niederlassungsfreiheit, sondern in Rücksicht aus den Charakter der Appenzell als einer öffentlichen Sa- nitätsanstalt für das auch in Österreich, [* 14] Rußland, Dänemark, [* 15] Schweden, [* 16] Norwegen, Luxemburg und Rumänien [* 17] geltende Princip der reinen, also unüber- tragbaren Personalkonzession entschieden, jedoch im Hinblick auf die Thatsache, daß die Appenzell an ein Grund- stück gebunden ist und eine kostspielige Ausstattung verlangt, mit der Maßgabe, daß, wenn die Kon- zession an Stelle einer erloschenen oder entzogenen tritt, dem Bewerber die Pflicht auferlegt werden darf, von seinem Vorgänger oder dessen Erben die zu Einrichtung und Betrieb gehörigen, in gutem Zustand befindlichen Vorrichtungen, Gerätschaften und Warenvorräte gegen eine im Streitfalle oder bei vereinbarter Überschätzung durch ein Experten- schiedsgericht festzusetzende Entschädigung zu über- nehmen. Für die dinglichen Apothekerberechtigun- gen soll Landesrecht weiter gelten, ebenso für be- reits bestehende, sonst übertragbare 25 oder 30 Jahre lang; letztere sollen also nach dieser Zeit zu rein per- sönlichen werden. Neue übertragbare, besonders dingliche Berechtigungen dürfen jedoch nicht mehr begründet werden. Die bestehenden Berechtigungen solcher Art können landesgesetzlich gegen Entschä- digung aufgehoben werden. Die preuß. Regierung hat bereits durch Erlaß vom begon- nen, dem Übergang zu reinem PersonaiWem die Wege zu ebnen. Es wird den Apothekern, die neue Konzessionen erwerben, nicht mehr gestattet, Ge- schäftsnachfolger zu präsentieren. -
Vgl. Böttger im «Handwörterbuch der Staatswissenschaften», Bd. 1 und Supplementband 1 (Jena [* 18] 1890 und 1895); Stieda, Zur Reform des Apothekerwesens (in den «Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik», 3. Folge, Bd. 11,1896);
Pistor, Gesundheitswesen in Preußen, Bd. 1 (Berl. 1896).
^Apothekervereine. In Preußen wurde 1896 die technische Kommission für pharmaceutische An- gelegenheiten bei der Medizinalabteilung des Kul- tusministeriums durch einen Apothekerrat er- setzt, der außer aus dem Direktor der Medizinal- abteilung ans drei vortragenden Räten derselben, vier Apothekenbesitzern und vier Apothekern besteht. - 1892 wurde im Anschluß an den Privatbeamten- verein ein Pensionsverband gegründet, der den Zweck hat, erwerbsunfähigen Standesgenossen Ren- ten zu gewähren.
Appendicitis (lat.), die entzündliche Erkrankung des Wurmfortsatzes, welche sehr häusig die Er- krankungen des Blinddarms einleitet. Als Ursache für diese Entzündung des Wurmfortsatzes sind Kot- rcste anzusehen, die in der engen Öffnung stagnieren und durch Wasserabgabe verhärten (Kotsteine). Als Kerne derartiger Kotsteine findet man häusig Kerne von Stachel-, Johannis- und Himbeeren oder ähnliche Körper. Die Kotsteine üben durch Druck auf die Schleimhaut des Wurmfortsatzes einen ent- zündlichen Reiz aus, der zu Geschwürsbildung und Brand führen und mit Durchbruch in die Bauch- höhle (Perforationsperitonitis) enden kann.
Meist kommt es jedoch erst zu sekundärer Erkrankung des Blinddarms, Vcrklebung von benachbarten Darmschlingen und abgekapselten Abscessen. Die Diagnose der Appenzell ist sehr schwierig, der Verlauf meist zweifelhaft. Die Behandlung besteht, wenn Eiterung durch Probepunktion nachgewiesen ist, in Incision und Drainage [* 19] oder Erstirpation des Eitersactes, wenn es sich um nicht eitrige Entzündung handelt, in Gebrauch von Opium und Eisbeutel. (S. auch Darmentzündung, Bd. 4.) ^Appenzell. appenzell. Der Halbkanton Appenzell- Außerrhoden hat (1888) eine Wohnbevölkerung von 54109 E., darunter 71 Franzosen, 240 Italiener und 20 Romanen, und zerfällt in folgende Bezirke: Bezirke Einwohner Evangelische Katholiken Israc-liten Andere Hinterland . . Mittclland . . Vorderland . . 23 869 14187 16 053 2154613175 14 828 2281 994 1169 2111 211755 Halbkanton > 54109 j 49549 > 4444 23 93 ¶