Kriegsfalle Teile der alger. Truppen nach Europa ziehen zu können, ist die Formierung einer neuen Truppe im Werke, von der
ein Bataillon Tirailleurs Sahariens und eine Schwadron Spahis Sahariens seit 1894 bestehen.
Bildungswesen. Die Akademie (jetzt Universität) zu Algier wurde 1894 von 463 Studenten besucht; die 3 Lyceen (zu Algier,
Oran und Constantine) hatten 1893: 1900, die 7 städtischen Collèges 1120 und 1 Collège für Mädchen 174 Schüler;
1891 bestanden 1355 Primärschulen
(darunter 133 private, meist klerikale) mit 91292 Schülern und 146 Kinderschulen mit 25558 Kindern.
Geschichte. Die ruhige Entwicklung der Kolonie A. ist zwar in den letzten Jahren durch kriegerische Ereignisse
im Lande selbst nicht gestört worden, aber das franz. Kapital hat sich auch in dieser Zeit wenig an der wirtschaftlichen Erschließung
des Landes beteiligt, so daß die natürlichen Hilfsquellen und die Industrie des Landes immer noch der Entwicklung harren. Der
Bau der Transsaharischen Bahn ist aus dem Stadium des Projekts nicht herausgetreten, aber die Erweiterung
der Kolonie nach Süden hat gewaltige Fortschritte gemacht.
Theoretisch hat Frankreich das Gebiet der Sahara zwischen A. und Tunis und dem Sudan als das Hinterland A.s und Tunis’ und daher
zu seiner Interessensphäre gehörend erklärt und dadurch die Möglichkeit einer territorialen Verbindung zwischen
seinen Besitzungen am Mittelmeer und im Sudan geschaffen; in Wirklichkeit hat es nur alle Oasen südlich von A. bis einschließlich
Ain Salah besetzt und mit franz. Besatzungen versehen. Außer durch diese militär. Expeditionen ist unsere Kenntnis dieses
Teils der Sahara durch die wissenschaftlichen Expeditionen gefördert, die Foureau in jedem Jahre mit der
Absicht unternommen hat, in das große Tuaregplateau einzudringen; bisher ist die Verwirklichung dieses Planes aber stets an der
Wildheit der Tuareg gescheitert.
Litteratur. Prax, Études sur la question algérienne (Bona 1892);
Cambon, Le pays du mouton.
Des conditions d’existence
des troupeaux sur les hauts-plateaux et dans le sud de l’Algérie (Algier 1893);
Chatrieux, Études
algériennes (Par. 1893);
Vignon, La France en Algérie (ebd. 1893);
Dessoliers, Organisation politique de l’Algérie (ebd.
1894);
Nugent, A Land of Mosques and Marabouts (Lond. 1894);
Pensa, L’Algérie (Par. 1894);
Estoublon, Collection complète
de la Jurisprudence algérienne depuis la conquête jusqu’à 1895 (24 Bde.,
Algier);
(von al, chem. Zeichen für Aluminium, und graphein, grch., schreiben), ein von Joseph Scholz in Mainz erfundenes
Verfahren, anstatt der Solnhofener Lithographiesteine Aluminiumplatten zum Druck auf der Steindruckpresse zu verwenden, welche
sehr gute und haltbare Umdrucke liefern.
Kosten- und Raumersparnis sowie das geringe Gewicht der Platten
bieten hierbei wesentliche Vorteile.
(d. i. die Quelle oder der Brunnen des Ali), Groß-Gemeinde im ungar. Komitat Torontál, hat (1890) 4322 zur Hälfte
rumän., zur Hälfte serb. und deutsche E. Die nahen Moräste liefern
zahlreiche Blutegel und Schildkröten, mit denen lebhafter Handel getrieben wird. Der Alibunárer Morast,
durch das schwache Gefäll der Temes, Berzawa und von deren Nebenflüssen entstanden, war früher viel größer und
stand
mit den Morästen von Illancs und Versecz in Verbindung, ist aber jetzt durch Kanäle fast trocken gelegt. Südlich von ihm
die Alibunárer Sandsteppe, auch Bielo Berdo genannt.
Oscar, schwed. Historiker und Politiker, geb. in Falun, studierte in Upsala, wo
er 1872 Docent der Staatswissenschaft, 1882 Professor wurde. Seit 1889 ist Alin Mitglied des Herrenhauses und nimmt als Politiker
in konservativ-protektionistischer Richtung eine hervorragende Stellung ein, wie er auch eifriger Gegner der Ansprüche Norwegens
ist. Die wichtigsten seiner Schriften sind: «Bidrag till svenska rådets historia under medeltiden», I
(Upsala 1872),
«Om svenska rådets sammansättning under medeltiden» (ebd. 1877),
«Sveriges historia 1521‒1611» (in der «Illustrerad
Sveriges historia», Stockh. 1878),
«Bidrag till svenska statsskickets historia», Ⅰ-Ⅳ (in der «Historisk Tidskrift», 1884‒87),
«Den svensk-norska unionen» (Stockh. 1889‒91).
Alin hat auch B. von Schinkels «Minnen ur Sveriges nyaste historia», Tl. 12 (1828‒44),
bearbeitet (Stockh.
1881‒93). Ferner hat er sich als Herausgeber der «Svenska riksdagsakter 1521‒44»
(mit E. Hildebrand, Stockh. 1887) u. a. und als Übersetzer hervorgethan.
Teil der Kapkolonie, an der Südgrenze des Oranje-Freistaates, zwischen dem
Oranjefluß und den Strombergen hoch gelegen, hat 3380 qkm und (1891) 9960 E., darunter 4460 Weiße.
Die Hauptstadt Aliwal North ist
der Endpunkt der von East-London ausgehenden Ostbahn, hat heiße Quellen für Rheumatismusleidende und zählt 2057 E.
*. Außer den mannigfachen Schädigungen einzelner Organe bewirkt der chronische Alkoholismus auch eine allgemeine
Schwächung des Körpers, die sich in geringer Leistungsfähigkeit und verminderter Resistenz gegenüber akuten Krankheiten
kundgiebt. Sehr deutlich geht dies aus dem Prozentsatz hervor, in dem Trinker bei Epidemien hingerafft werden; so erkrankten
z. B. 1832 in Glasgow an der Cholera von den Trinkern 91 Proz., von den Temperenzlern nur 19 Proz. Die schädigenden
Wirkungen des Alkohols treten um so rascher und intensiver ein, in je konzentrierterm Zustande die Alkoholika genossen wurden;
ganz besonders schädlich ist also der Schnapsgenuß, wobei häufig zur Wirkung des Alkohols die Giftwirkung der Fuselöle
hinzukommt.
Aber auch geistige Getränke von geringem Alkoholgehalt können bei andauerndem übermäßigem Genuß Alkoholismus erzeugen;
insbesondere gilt dies, wie Strümpell auf der Naturforscherversammlung in Nürnberg betonte, von dem unmäßigen Biergenuß,
bei dem neben dem Alkohol die schädliche mechan. Wirkung der übergroßen aufgenommenen Flüssigkeitsmenge
auf Herz und Gefäßsystem zur Geltung kommt. Die Heilung des Alkoholismus kann mit Aussicht auf Erfolg nur in einer
wohlgeordneten Anstalt in Angriff genommen werden, in welcher absolute Abstinenz von allen alkoholischen Getränken herrscht;
die im Anfang der Kur infolge der vollständigen Entziehung des gewohnten Reiz- und Betäubungsmittels etwa auftretenden
krankhaften Erscheinungen (Aufregungszustände u. dgl.) werden symptomatisch, eventuell unter zeitweiliger
medikamentöser Darreichung von Alkohol behandelt. Neuerdings werden mehrfach gute Erfolge von Strychninbehandlung
mehr
gerühmt. Auch die Suggestion hat man zur Behandlung des Alkoholismus versucht, jedoch mit zweifelhaftem Erfolge. In den letzten Jahren
hat die Goldkur (s. d.) des Dr. Keely in Nordamerika
viel von sich reden gemacht. Die Hauptrolle in der Bekämpfung des Alkoholismus fällt jedoch der Prophylaxe zu. Neben
allgemeinen staatlichen Maßnahmen, als Beschränkung der Produktion und des Konsums, Beschränkung der
Zahl der Schankstätten und der Stunden des Ausschanks, strengster unnachsichtlicher Ahndung aller im Rausche begangenen Vergehen,
kann auch von einer Umgestaltung der Volkssitten sowie von thätiger Mithilfe des einzelnen viel erreicht werden. In dieser
Beziehung wäre z. B. besonders eine Beschränkung des Trinkunfugs im Studentenleben sehr wünschenswert
(vgl. Theob. Ziegler, Der deutsche Student am Ende des 19. Jahrh., Stuttg. 1895); ferner ist
gegen die z. B. in den balt. Provinzen vielfach herrschende Unsitte der Bereitung von Schnäpsen im Hause und des täglichen
Genusses derselben im Familienleben mit aller Macht einzuschreiten.
Besondere Gesetze zur Bekämpfung der Trunksucht besitzen Frankreich (vom nur daß dessen
weise Bestimmungen nicht energisch gehandhabt und überdies dadurch fast hinfällig werden, daß seit dem Gesetz vom die
Errichtung von Schankstellen völlig freigegeben ist; dann Österreich für Galizien und Bukowina (vom ein Entwurf
mit Gültigkeit für alle Reichsländer erlangte nicht Gesetzeskraft), und Belgien Das letztere
Gesetz stellt insbesondere unter Strafe die öffentlich wahrgenommene Trunkenheit, das Abgeben von Spirituosen an offenbar Betrunkene
oder solche noch nicht 16 J. alte Personen, die sich nicht unter Aufsicht eines Erwachsenen befinden, seitens der Kaufleute
und Schankwirte, die Aufforderung zu einer Trinkwette oder die Annahme einer solchen, wenn der Austrag
derselben Trunkenheit zur Folge hatte; das Feilbieten von Spirituosen außerhalb der Cafés, Schänken oder Verkaufsstellen,
den Verkauf von Getränken und Genußmitteln in öffentlichen Häusern. (S. auch Trunksucht.) –
Vgl. Die Strafgesetzgebung
der Gegenwart in rechtsvergleichender Darstellung, hg. von der Internationalen kriminalistischen Vereinigung,
Bd. 1: Das Strafrecht der Staaten Europas, hg. von Liszt (Berl. 1894).