1067 über den
Grund des
Anspruchs, z.B. darüber entscheidet, daß der Kläger einen
Anspruch auf
Schadenersatz hat, während
noch unentschieden bleibt, wie hoch der Schaden ist. Dieses Zwirn wird rechtskräftig, wenn es nicht für sich durch
ein Rechtsmittel angegriffen wird
(Deutsche Civilprozeßordnung
[* 2] §. 276 und Österr. Civilprozeßordnung §. 393). (S.
auch Interlokut.)
[* 1] sturmfreie Infanterieposten zwischen den
Forts einer modernen Fortfestung;
sie dienen zur taktischen
Sicherung größerer Intervalle, sollen also die
Stellungen im Zwischenfeld namentlich durch flankierende Wirkung unterstützen.
Ältere Zwischenwerke haben meist den Grundriß der Halbredoute, neuere Dreiecksform (s.
vorstehende
[* 1]
Figur).
Neben der Infanterie (halbe Kompagnien) erhalten sie meist nur Schnellfeuergeschütze
(in Senkpanzern,
a der
[* 1]
Figur);
in einzelnen Fällen, z.B. in
Bukarest,
[* 4] wurden auch schwere Geschützpanzer in ihnen aufgestellt.
Notwendig sind stets gepanzerte Beobachtungsstände (b der
[* 1]
Figur).
slaw. Svitava, Stadt in der österr. Bezirkshauptmannschaft
Mährisch-Trübau in Mähren,
[* 6] auf einem Plateau
des böhm.-mähr. Scheidegebirges, an der Zwittawa, der Linie
Wien-Brünn-Prag-Bodenbach der Österr.-Ungar.
Staatsbahn und der
Lokalbahn Zwittau-Politschka (21 km), Sitz eines Bezirksgerichts (154,22 qkm, 24445 E.) und Steueramtes, hat
(1890) 1647, als Gemeinde 7787 meist deutsche E., fünf
Kirchen, darunter die schöne neue Marienkirche und die neue St. Josefkirche
der
Redemptoristen, Landesoberrealschule, zwei
Bürgerschulen, eine
k. k. Webefachschule,
Volksbibliothek, davor
ein
Brunnen
[* 7] (von
Donndorf),
Gasanstalt, elektrische Centrale, ein 1886 erbautes
Armen- und Waisenhaus,
Krankenhaus;
[* 8]
Baumwollspinnerei,
Baumwoll-,
Barchent-, Leinen-,
Tuch- und Juteweberei,
Stärkesirup- und
k. k. Tabakfabrik, zwei Dampfsägewerke, Flachs- und Getreidehandel.
neben der Zehn als der Grundzahl unsers dekadischen
Systems ebenfalls eine besonders ausgezeichnete Zahl, weil
sie sich leicht in zwei, drei, vier oder sechs
Teile zerlegen läßt, was bei der Zehn nicht der Fall ist. (S.
Duodecimalsystem.)
(AlucitahexadactylaL.; s.
Tafel:
Schmetterlinge
[* 11] II,
[* 1]
Fig. 12), ein bis 16
mm klafternder, zur Familie der
Federmotten oder
Geistchen gehörender zierlicher
Schmetterling,
[* 12] der seine Flügel, von denen jeder sechsteilig
ist, in der Ruhe nach Art der
Spanner hält.
Das zarte, graubraune Tierchen fliegt im Mai, seine Raupe lebt an den Blütenknospen
des Geißblattes.
Götter, eine wohl ursprünglich nur in Rücksicht auf die Bedeutung der Zahl 12 als Grundzahl des aus
Babylonien
stammenden
Zahlensystems gebildete Zusammenstellung von Gottheiten, deren einzelne
Glieder
[* 14] eben deshalb anfänglich nicht ganz
fest bestimmt waren. Die älteste
Spur dieser
Vorstellung findet sich im Homerischen
Hymnus auf Hermes,
[* 15] da
dieser als Opferherold das Fleisch des Opfertieres in 12
Teile zerlegt. Der erste
Altar
[* 16] wurde ihnen, soviel bekannt, von dem
jüngern
Pisistratus, dem
Sohne des
Hippias, auf dem Markte von
Athen
[* 17] errichtet, doch sollten der Sage nach schon
Deukalion, Herakles,
[* 18] Jason oder die
Söhne desPhrixosZwölf-Götter-Altäre und -Kulte geweiht haben.
Nächte oder die
Zwölften, auch Rauchnächte, die durch mancherlei abergläubische
Vorstellungen und Bräuche
auch als Lostage (s. d.) ausgezeichnete Zeit von
Weihnachten bis Dreikönigstag (25. Dez. bis 6. Jan.). Sie ging dem großen Julfest
der
Germanen voran und war namentlich dem
Sturm- und Totengott geweiht. (S. auch Klöpfelnächte.)
ver-1068 fuhren, und das Bedürfnis nach einem schriftlich abgefaßten Landrecht überhaupt veranlaßte 462 v.Chr. den Tribun
Gajus Terentilius Arsa zu dem Gesetzvorschlag, es sollten fünf Männer zur Aufzeichnung der Gesetze gewählt werden. Der Vorschlag
ging wegen des Widerstandes der Patricier nicht durch. Die folgenden Tribunen nahmen ihn wieder auf. Aber
erst 454 ging der Senat darauf ein; angeblich sollen drei Patricier nach Großgriechenland (den griech. Kolonien in Unteritalien),
nach anderer Überlieferung nach Athen gegangen sein, um sich über die dortigen Gesetze zu unterrichten.
Nach ihrer Rückkehr 451 trat nach dem Vorschlage des Senats an die Stelle der Konsuln, unter Suspendierung
des Tribunats, ein Kollegium von zehn Männern, die mit der höchsten Gewalt ohne Provokation den Auftrag erhielten, den Wortlaut
der Gesetze festzustellen. (S. Decemvirn.) In demselben Jahre wurden die Gesetze, auf zehn Tafeln aufgezeichnet, von dem Volke
in Centuriatkomitien bestätigt. Auch für das nächste Jahr wurden zur Weiterführung der AufgabeDecemvirn
gewählt: doch wurden sie wegen Mißbrauchs ihrer Macht 449 endlich gewaltsam entfernt.
Nach ihrem Sturze wurden die Gesetze zusammen auf zwölf Tafeln eingegraben und unter den Konsuln LuciusValerius und MarcusHoratius öffentlich ausgestellt. Als die Römer nach der Niederlage durch die Gallier 386 v.Chr. ihre Stadt wieder aus
der Asche erhoben, stellten sie auch die Zwölf Tafeln wieder auf. Sie enthielten in altertümlicher Gedrungenheit
weniger das sakrale und das Staatsrecht als das Kriminal- und hauptsächlich das Civilrecht und wurden fortdauernd, natürlich
unter Berücksichtigung der Veränderungen, welche durch neuere Einrichtungen und Gesetze herbeigeführt waren, als Grundlage
der röm. Rechtsverfassung angesehen, auch von bedeutenden Rechtsgelehrten
ausgelegt, ja selbst bei dem Elementarunterricht berücksichtigt. Im 3. Jahrh. n.Chr. befanden
sich die Tafeln sicher noch in Rom, und obgleich sie später untergegangen waren, so besaß doch das Zeitalter Justinians noch
den vollständigen Text in dem Kommentar des Gajus. Um die Sammlung und Bearbeitung der geringen Bruchstücke,
die in vereinzelten Anführungen besonders bei Festus und Gellius erhalten geblieben sind, machten sich namentlich Gothofredus,
Dirksen, Scholl (Lpz. 1866) und Voigt, Die XII Tafeln (2 Bde., ebd. 1883), verdient. –
Vgl. auch Bosch, DeXII tabularum legea Graecis petita (Gött. 1893).