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dekorierung sowie für Tapetenfabritation auszubil- den, und die ebenfalls mehrjährigen Kurs bei vollem Tagesunterricht habcn. In dritter Linie stehen die gewerblichen Fachzeichenschulen, welche nur init Sonntags- und Abendunterricht außer Frei- Hand-, geometrischem und Projektionszcichncn haupt- sächlich Fachzeichnen für einzelne Gewerbe betreiben. Die unterste Stufe bilden die gewerblichen Zeichnung, welche Gewerbtreibende bauptsächlich im Freihand- zeichnen fördern sollen, schulen der ersten beiden Gruppen existieren in den meisten größern deutschen und auch in allen großen außerdeutschen Staaten: sehr häusig sind die Schulen der dritten und ins- besondere die der vierten Gruppe, sie finden sich sogar in kleinen Städten und in großem Dorfgemeinden.
Zeichenschutz, soviel wie Markenschutz ls. d.). Zeichensprache, jede Art der Mitteilung, welche nicht mittels der Lautsprache, d. h. durch Töne vor sich geht, die «Sprache [* 2] ohne Worte»;
sonach geboren hierher alle natürlichen und theatralischen, rhetori- schen u. s. w. Gesten, Gebärden, Mienenspiel, Lachen, Weinen, Zeichen des Beifalls, der Ehrerbietung, der Verachtung, der Liebe Anklopfen, Glocken u. dgl., Pfeifsprachc auf Gomera, Trommelsprache in Kamerun, Schüsse, Flaggen- sprache, dann Blumen-, Bilder-, Briefmarken-, Fächer-, Handschuhsprache u. s. w. Im speciellen Sinne versteht man unter Zeichnung die Gebärdensprache is.
Gebärden) und Fingersprache (s. d. und Taub- stummenunterricht).
Die Zeichnung findet sich bei fast allen Völkern und ist besoudcrs bei den Neapolitanern und den nordamerik.
Indianern ausgebildet.
Schon Beda Venerabilis schrieb ein besonderes Wert über die Zeichnung («I) lo^u^Ia. i)6i' Le8tuin (ll^itoi-uin»). -
Vgl. ferner Andrea de Iorio, I^a miinic.T inv68ti^atii noi f^68tire uaMliwuo (Neap. 1832); Garrict Ätallery, ^i^n^n^ull^e anioiiA ^l)itli Ame- rican Indianß, com^aioä ^vitii tdat amcmg otiier P60pl68 anä (ieüfmut"! lWashingt. 1881);
ders., ^ieture-^viitin^ 1893);
Kleinpaul, Sprache ohne Worte.
Idee einer allgemeinen Wissenschaft der Sprache (Lpz. 1888).
Zeichentelegraphen, s. Optische Telegraphen. [* 3]
Zeichentinte (W äschezeichentinte), s. Tinte. Zeichentisch, s. Zeichengeräte;
Zeichnung zum Mikro- skopieren, s. Mikroskop [* 4] (Bd. 17) und die dazuge- hörige Taf. II, [* 1] Fig. 7. Ad.). Zeichenutensilien, soviel wie Zeichengeräte Zeichnen, Zeichentun st, die Kunst, durch Striche mittels eines spitzen Instruments auf einer Fläche einen Gegenstand der Wirklichkeit oder der Einbildung anschaulich zur Darstellung zu bringen. I. Das künstlerische Zeichnung stellt einen Gegen- stand ineist perspektivisch dar (s. Perspektive) und zwar durch einfache Wiedergabe seiner Umrißlinien lKonturz eich nung), oder durch Andeutung seiner verschiedenen Abteilungen und Nebenfor- men mittels einfacher Linien, oder durch Andeu- tung von Licht [* 5] und Schatten [* 6] mittels der Schraf- fierung, endlich durch Darstclluug der den Körper bildenden Flüchen durch breite Strichlagen, ohne Angabe der Umrißlinien. Im letztern Fall nähert sich die Zeichnung der Malerei.
Unter Tusch zeich- nung versteht man ein Mittelglied zwischen diesen beiden, nämlich das Ausmalen der Umrißzeich nung an Stelle des Echrafficrens zunächst mit einem Ton (Tusche, Sepia, Bister, Neutraltinte, Karmin), später mit mehrcrn, endlich mit einer der Wahrheit sich näbernden Farbenskala (Illuminieren . Das Zeichnung kann geschehen mit der Feder, mit dein Stift (Silberstift, Bleistift, [* 7] Graphitstift, Rötel, Kreide, [* 8] Kohle, Farbenstift, Pastellstift) oder, wie es die Japaner vorzugsweise thun, mit spitzem Pinsel. Je nach der Ausführung der Zeichnungen unter- scheidet man: Skizzen (s.d.), sorgsam ausgearbeitete Zeichnungen mit Andeutungen aller Einzelheiten, Studien Gliedermann), Kartons (s. d.), Pausen (s. d.). II. Das technische Zeichnung dient zur Darstellung technischer Gegenstände, die nach der betreffenden Zeichnung ausgefübrt werden sollen. Da aus einer technischen Zeichnung die Vtaße bequem zu entnehmen sein müssen, werden diese Zeichnungen nicht in Per- spektive, wie die meisten künstlerischen Zeichnungen, sondern in Parallelprojektion ls.
Projektion) [* 9] auf- geführt.
Hierbei ergeben sich vielfach Scharen von geraden Linien, deren Gewinnung nach den rein aeometv.
Konstruktwnsregcln zu umständlieb ist, so daß man sich praktischer Hilfsmittel zu ibrer rascben Gewinnung bedieut.
Die Reißschiene (s. Zeichen- geräte) liefert durch Verschieben an der linken Zeichen- brettkante lauter parallele Horizontallinien.
Ein auf der Reißschiene längs einer Kathete verschobenes Dreieck [* 10] (s. Dreiecke) dient mit der andern Kathete zur Erzeugung voil beliebigen Vertikallinien.
Anderc- als horizontal oder vertikal gerichtete Parallelen erzeugt man durch zwei aneinandergelegte Dreiecke, indem man das eine Dreieck mit einer Seite in der gewünschten Richtung einstellt und an der benach- barten Seite des andern Dreiecks verschiebt.
Lote fällt man durch Verschieben der Hypotenuse des einen Dreiecks.
Eine technische Zeichnung wird mit Bleistift angelegt und dann mit chines. Tusche nachgezogen.
Nachdem die Bleistiftlinien mit einem Radiergummi entfernt sind, werden Querschnitte mit einer be stimmten, das Material bezeichnenden Farbe (z. B. blau für Schmiedeeisen, violett für Stahl, ^elb für Messing u. s. w.) angelegt;
oft werden auch Schatten getuscht.
Eine fertige technifche Zeichnung kann aus Pauslcinwand (s. d.) oder Pauspapier (s. d.) durch- gezeichnet werden, und diese so erhaltenen durch- sichtigen Kopien lassen sich beliebig oft durch das Lichtpausverfahren [* 11] ls. d.) vervielfältigen. (S. auch Bauzeichnung, Kroki, Terrainzeichnung.) [* 12] -
Vgl. Gründling und Hannemann, Theorie und Praxis der Zeichenkunst [* 13] sür Handwerker, Techniker und bil- dende Künstler (4. Aufl., Weim. 1883)' Benkwitz, Die Darstellung der Bauzeichnung (Berl. 1889); A. zur Megede, Wie fertigt man technische Zeich- nungen (4. Aufl., ebd. 1894);
Klinger, Malerei und Zeichnung (2. Aufl., Lpz. 1895);
Riedler, Das Ma- schinen;eichnen (Berl. 1897).
Zeichnen, das Verhalten des Wildes unmittel dar nach dem Schusse. -^ Zeichnung heißt auch das Gebaren des Leitbundes (s. d.), wenn er die Wildfährte findet. (S. Anziehen.) Zeichnende Künste, diejenigen Künste, bei denen Zeichnungen von sichtbaren Formen die Grundlage bilden lf.
Graphische [* 14] Künste). Zeichnung, kaufmännisch und juriftifch:
1) Ab- gabe der Uuterschrift des eigenen Namens des Zeich- nenden oder seiner Firma, oder des Namens oder der Firma desjenigen, den er zu vertreten befugt ist. Der Zeichnende bekennt sich damit zu denjenigen Erklärungen, welche die Schrift als von ihm ab- gegeben wiedergiebt. Er muß diefelbc gegen sich gelten lassen, obne mit dem Einwände gebort zu werden, er babe dav Unterschriebene zuvor nicht ¶