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um seinen Besitz durch Kauf von Gütern und Aneignung von nutzbaren Rechten zu erweitern (Erwerb der Grafschaft Urach u. s. w.), und seine Nachfolger thaten nach seinem Beispiel. Sein zweiter Sohn, Graf Eberhard I. (s. d.) der Erlauchte (1279-1325), geriet mit drei Kaisern (Rudolf I., Albrecht 1. und Heinrich VII.) durch seine Unbotmäßigkeit in Fehde und war mehrmals nahe daran, seine Herrschaft zu verlieren. Er hinterließ das Land beinahe um die Hälfte vergrößert.
Sein Enkel Eberhard II. (s. d.; 1344-92), Sohn Ulrichs III., erwarb sich durch seine Fehdelust den Beinamen der Greiner (auch der Rauschebart). Er vergrößerte sein Gebiet anf Kosten der benachbarten Reichsstände und war namentlich eingefürchteter Feind der Reichsstädte, über die er in dem Fürsten- und Städtekriege, der gegen Ende des 14. Jahrh. Süddeutschland verheerte, bei Döffingen zu Gunsten der fürstl. Macht einen glänzenden Sieg erfocht.
Sein Enkel Eberhard III. (s. d.) regierte von 1392 bis 1417; dessen Sohn Eberhard IV. (1417-19) erwarb durch Heirat mit der Enkelin und Erbin des Grafen Stephan von Montfaucon, Henriette, die Grafschaft Mömpelgard, die nun fast 400 Jahre lang Eigentum des Hauses Württemberg [* 2] blieb. Eine Teilung des Landes, welche 1442 zwischen Eberhards IV. Söhnen, den Grafen Ludwig I. und Ulrich V. stattfand, so daß Ludwig die Uracher, Ulrich die Neuffener oder Stuttgarter Linie stiftete, wurde glücklich überwunden durch den unter Mitwirkung der ständischen Vertreter des Landes geschlossenen Vertrag von Münsingen, der die Unteilbarkeit des damals bereits 6600 qkm umfassenden Landes sowie die Senioratserbfolge festsetzte.
Graf Eberhard V. (s. d.) im Bart, durch diesen Vertrag alleiniger Besitzer des Landes, war einer der besten Fürsten des württemb. Hauses. Er erließ die Landesordnung, die erste umfassende Gesetzgebung für das ganze Land, und wurde auf dem Reichstage zu Worms [* 3] von Kaiser Maximilian I. zum Herzog erboben, womit zugleich sein Land unveräußerliches Mannslehn wurde. Als Eberhard 1496 kinderlos starb, folgte ihm sein Vetter Eberhard VI. (s. d.), der Jüngere, wurde aber 1498 von den Ständen mit Zustimmung des Kaisers wegen leichtsinnigen Lebens und Regierungsunfähigkeit abgesetzt.
Unter Vormundschaft eines ständischen Regiments wnrde dessen minderjähriger Neffe Ulrich (s. d.), der Enkel Graf Ulrichs V., als Herzog eingesetzt und 1503 im 16. Lebensjahre vom Kaiser für mündig erklärt. Ein glücklicher Krieg gegen die Pfalz (1504) verschaffte ihm Ruhm und ansehnliche Besitzungen, während seine Verbindung mit Sabine von Bayern [* 4] ihm äußeres Ansehen erwarb. Aber Leichtsinn, Verschwendung und schlechte Finanzmittel machten seine Regierung bald verhaßt.
Der Druck neuer Steuern und die Erbitteruug über die Verringerung von Maß und Gewicht rief 1514 unter dem Landvolke im Remsthal den Aufruhr des Armen Konrad hervor, der nur dadurch unterdrückt ward, daß der Herzog das allgemeine Verlangen nach einer gesetzlichen Ordnung erfüllte. Im Tübinger Vertrag erhielt die Landschaft gegen Übernahme der herzogl. Schulden viele Rechte, welche die Grundlage der württemb. Verfassung wurden. Durch Ermordung des Hans von Hutten (Mai 1515) und durch Mißhandlung der Herzogin brachte jedoch Ulrich seine bayr. Verwandten und den süddeutschen Adel gegen sich auf.
Zweimal wurde er vom Kaiser in die Acht erklärt. Eine neue Gewaltthat kostete ihm 1519 das Land, das der schwäbische Bund nun an Österreich [* 5] verkaufte (1520), worauf Kaiser Karl V. seinen Bruder Ferdinand (1522) damit belehnte. Es folgten nun für Württemberg Zeiten harten militär. Drucks und strenger Unterdrückung aller religiös-reformatorischen Regungen, so daß sich das Land nach dem Herzog zurücksehnte. Nach mißlungenen Versuchen brachte Ulrich im Bunde mit Philipp von Hessen [* 6] und den prot.
Fürsten das Land wieder in seine Gewalt, mußte aber in dem Vertrage von Kaaden vom 29. Juni 1534 die österr. Afterlehnschaft anerkennen. Nun wurde die Reformation, namentlich durch Schnepf, der nach des Zwinglianers Blaurer Entfernung die Leitung allein behielt, durchgeführt, die Tübinger Hochschule reformiert, für das Schulwesen aus den reichen Mitteln der eingezogenen Kirchengüter gesorgt. Noch einmal erfuhr Ulrich eine Zeit der Bedrängnis. Nach dem unglücklichen Ausgange des Schmalkaldischen Bundes, dessen Mitglied er war, konnte er sich nur durch demütige Unterwerfung behaupten, mußte das Interim annehmen und ward von den Ansprüchen Ferdinands bedroht. Inzwischen aber starb er
Ihm folgte sein Sohn Christoph (s. d.; 1550-68). Dieser wußte dem Drängen Österreichs und der kath. Reaktion zu begegnen und benutzte die Jahre des Friedens zur Aufrichtung einer polit. und kirchlichen Ordnung, die zum Teil bis in die neuere Zeit fortbestand. Unter ihm wurde unter Mitwirkung von Johann Brenz die Reformation vollends durchgeführt, aus den Stiftungen der kath. Kirche ein prot. Kirchengut gegründet, die von seinem Vater errichtete Pflanzschule der Kirchen- und Schuldiener, das sog. Stift in Tübingen, [* 7] erweitert und verbessert, in den aufgehobenen Klöstern Gelehrtenschnlen angelegt, ein allgemeines Landrecht eingeführt, die landständische Verfassung weiter ausgebildet.
Auch das Institut der bleibenden Ausschüsse, der Kern der ständischen Macht, stammt aus seiner Zeit. Dem schwachen und energielosen Sohne Herzog Christophs, Ludwig (1568-93), folgte sein Vetter Friedrich I. (1593-1608), der Sohn des Grafen Georg von Mömpelgard. Friedrich (geb. ein Mann von bedeutendem Talent, Bildung und reger Thätigkeit, aber von absolutistischen Grundsätzen beseelt, wollte im Verein mit dem Kanzler Enzlin die Macht der Landstände brechen, was ihm jedoch nur teilweise gelang.
Durch Unterhandlungen mit Kaiser Rudolf II. bewirkte er 1599, daß im Prager Vertrag Württemberg aus einem österr. Afterlehn wieder ein Reichslehn wnrde und Österreich nur das Recht der Nachfolge für den Fall des Aussterbens des württemb. Mannsstammes sich vorbehielt. Er starb Sein Sohn und Nachfolger Johann Friedrich (1608-28) hob die Neuerungen seines Vaters wieder auf und ließ sogar dem Kanzler Enzlin den Hochverratsprozcß machen und ihn (1613) enthaupten.
Die Bedrängnisse des Dreißigjährigen Krieges hatte W.in hohem Grade durchzumachen. Nach der Schlacht bei Nördlingen [* 8] wurde das Land von österr.-span. Truppen besetzt und mehrere Gebiete an Bayern und einige hohe österr. Beamte verschenkt. Der damalige Herzog Eberhard III. (s.d.; 1628-74) mußte 1634 fliehen. Vier Jahre nachher erfolgte eine teilweise Restitution, im Westfälischen Frieden eine vollständige. Auch 1688-92 litt Württemberg viel Kriegsungemach durch die Franzosen. Unter Herzog Eberhard Ludwig (1677-1733), der sich an dem Spanischen ¶
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Erbfolgekriege beteiligte, erfuhr das Land auch das Unglück einer Maitressenregierung. Unter Karl Alexander (s. d.; 1733-37), der in Wien [* 10] katholisch geworden war, wurde Württemberg durch den Juden Süß-Oppenheimer (s. d.) ausgesogen und bedrückt.
Auch die fast 50jährige Regierung Karl Eugens (s. d.; 1737-93) brachte durch die Genußsucht und Verschwendung des Herzogs viel Unglück über das Land. Seinen gewaltsamen Angriffen auf die verfassungsmäßigen Rechte des Landes setzte der ständische Ausschuß zwar Widerstand entgegen, sorgte aber mehr für Erhaltung seiner Privilegien und eigenen Vorteile als für die Interessen des Landes. Ein mehr als 20jähriger Kampf, in welchem nicht nur der Kaiser, sondern auch Preußen, [* 11] England und Dänemark [* 12] zum Schutz der württemb.
Verfassung angerufen wurden, endigte 1770 mit dem sog. Erbvergleich, durch welchen die Rechte und Freiheiten des Landes aufs neue bestätigt wurden, der Herzog aber das Geld, das er brauchte, bekam. In den letzten 25 Jahren seiner Regierung bemühte sich Karl Eugen, einigermaßen die dem Lande geschlagencn Wunden zu heilen. Er starb Es folgten ihm nacheinander seine zwei Brüder Ludwig Eugen und Friedrich Eugen, die beide nur wenige Jahre regierten. Kaum hatte letzterer die Regierung angetreten, so drangen die Franzosen siegreich in ein. Der Herzog schloß mit General Moreau einen Waffenstillstand, infolgedessen die württemb. Truppen sich von der Reichsarmee trennten, und wurde Mömpelgard an Frankreich abgetreten. Nach Moreaus Abzug hatte aber das Land von den Österreichern, die nun einzogen, ebenso große Belästigung zu erdulden als von den Franzosen. Nach Friedrich Eugens Tode bestieg dessen ältester Sohn Friedrich I. (s. d.) den Thron, [* 13] ein begabter, aber gewaltthätiger Herr. Er geriet bald mit den Ständen in Zwiespalt, da er gegen ihren Willen an der zweiten Koalition gegen Frankreich teilnahm.
Moreau rückte 1800 wieder in ein, besetzte und brandschatzte das Land. Der Herzog, der nach Erlangen [* 14] geflohen war, kehrte nach dem Lunéviller Frieden zurück und schloß mit Frankreich den Separatfrieden vom infolgedessen er für das abgetretene Mömpelgard 1803 durch den Reichsdeputatioushauptschluß eine ansehnliche Entschädigung durch die Propstei Ellwangcn, die Abteien Schönthal und Zwiefalten, fünf Klöster und Stifter und neun Reichsstädte (Reutlingen, [* 15] Eßlingen, [* 16] Rottweil, [* 17] Gmünd, [* 18] Heilbronn, [* 19] Hall [* 20] u. a.), zusammen 2200 qkm mit 121688 E., und die Kurwürde erhielt.
Als 1805 ein neuer Krieg zwischen Frankreich und Österreich drohte, suchte Friedrich eine neutrale Stellung zu gewinnen, der aber Napoleon I. durch sein plötzliches Erscheinen in Ludwigsburg [* 21] ein schnelles Ende machte. Am 5. Okt. erfolgte der Abschluß eines Allianzvertrags, worauf der Kurfürst seine Truppen zu Napoleon I. stoßen ließ. Durch den Preßburger Frieden vom erhielt er die Königswürde, die österr. Besitzungen in Oberschwaben, mehrere Grafschaften und die Landvogtei Altdorf (mit zusammen 121857 E.); Österreich verzichtete auf sein Anwartschaftsrecht von 1599.
Friedrich nahm die Königswürde an, hob die Verfassung auf, vereinigte Altwürttemberg und die neuen Gebiete zu einem Ganzen und gab durch das Religionsedikt vom 15. Okt. den drei christl. Konfessionen [* 22] gleiche Rechte. Am trat er dem Rheinbund bei und erhielt durch Mediatisierung einiger fürstl. und gräfl. Häuser und durch Gebietsabtretungen weitern Länderzuwachs (mit über 250000 E.). Doch mußte er in allen Napoleonischen Kriegen sein Kontingent stellen.
Der Wiener Friede vom und der daraus erfolgte Vertrag von Compiègne brachte eine neue Vergrößerung, darunter die (seit 1805 bayrische) frühere Reichsstadt Ulm [* 23] und das deutschmeisterliche Gebiet von Mergentheim. [* 24] Württemberg hatte nun etwa 1380000 E. Sein Flächeninhalt hatte sich mehr als verdoppelt. Zum russ. Feldzug mußte ein Heer von 16000 Mann stellen, von welchen nur einige Hundert zurückkehrten. 1813 kämpften die württemb. Truppen unter Napoleons I. Fahnen gegen Preußen und Österreich. Am sagte sich König Friedrich durch den Vertrag zu Fulda [* 25] von Napoleon I. los, trat zu den Verbündeten über, nachdem ihm Österreich den ungeschmälerten Besitz seines alten und neu erworbenen Gebietes und die Erhaltung seiner Souveränität verbürgt hatte, und ließ seine Truppen 1814 und 1815 zu der unter dem Fürsten Schwarzenberg in Frankreich einrückenden Armee stoßen.
Auf dem Wiener Kongreß suchte der König eine Schmälerung seiner Souveränität durch eine Deutschland [* 26] einigende Bundesverfassung auf jede Weise zu hindern. Er bot nach seiner Rückkehr von Wien durch ein Manifest vom seinem Volke eine ständische Vertretung an, um den etwaigen Anforderungen des Bundestags zuvorzukommen und sich einen Rückhalt zum Widerstand gegen die Großmächte zu verschaffen, trat übrigens dem Deutschen Bunde bei. Die württemb. Stände forderten jedoch die Wiederherstellung der alten Verfassung und beharrten auch darauf, als Friedrich seine Angebote steigerte und Zugeständnisse machte. Während der Verhandlungen starb der König
Sein Sohn und Nachfolger, König Wilhelm I. (s. d.), bot 1817 einen dritten, noch freisinnigern Verfassungsentwurf an; aber auch dieser wurde abgelehnt, weil die Majorität der Stände an den Bestimmungen der alten Verfassung über ständische Steuerverwaltung und an einem bleibenden, mit großen Befugnissen ausgerüsteten ständischen Ausschuß festhielt. Als König Wilhelm 1819 aufs neue eine Verfassung anbot, in welcher manche liberalen Bestimmungen des Entwurfs von 1817 fehlten oder abgeschwächt waren, beeilten sich endlich die Vertreter des Volks, durch die bereits einreißende Reaktion eingeschüchtert, die Verhandlungen zum Abschluß zu bringen. Am wurde die Verfassungsurkunde unterzeichnet. Der 1820 eröffnete erste Landtag war ein gefügiges Werkzeug in der Hand [* 27] der Regierung. Die Eröffnung der 1831 gewählten Ständeversammlung, in welcher die Opposition durch tüchtige Kräfte vertreten war, wußte die Regierung bis ins Frühjahr 1833 hinauszuziehen, wo die polit. Aufregung sich bereits gelegt hatte. Als dennoch die liberale Opposition die Oberhand zu gewinnen schien, wurde die Versammlung nach zwei Monaten aufgelöst.
Für die neue Kammer wurden zwar die bedeutendsten Vertreter der Opposition, Uhland, Pfizer, Schott, Römer, [* 28] wiedergewählt, aber die Zahl der entschieden gesinnten Mitglieder war auf 18-20 herabgesunken und ihre Anträge blieben ohne Erfolg. Als die Zollvereinsfrage im Sommer 1833 in der Kammer zur Verhandlung kam, stimmte ein großer Teil der liberalen Opposition dagegen. Bei ¶