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pedoressort die Torpedoboote (s. d.) und Torpedoeinrichtungen der Schiffe. [* 2]
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pedoressort die Torpedoboote (s. d.) und Torpedoeinrichtungen der Schiffe. [* 2]
Marineteile am Lande mit dem Zweck, dem Maschinen-, Handwerker- und Zahlmeisterpersonal der deutschen Marine die erste Ausbildung zu geben und ein Depot für die Besatzung der Schiffe und Fahrzeuge mit diesem Personal zu bilden. Die Ausbildung ist militärisch und technisch; auch werden Schiffsstämme wie bei den Matrosendivisionen (s. d.) gebildet. Die erste Werftdivision garnisoniert in Kiel, [* 3] die zweite in Wilhelmshaven. [* 4] Commandeur ist ein Kapitän zur See. Die Werftdivisionen sind den Marineinspektionen (s. d.) unterstellt. Zur Einstellung gelangen bei den Werftdivisionen Maschinisten und Heizer von See- und Flußdampfern, Schiffszimmerleute und Handwerker. –
Vgl. Marine-Ordnung (Berl. 1889);
Organisatorische Bestimmungen für die Marine (ebd. 1888).
s. Hede.
Henrik Arnold, norweg. Dichter, geb. in Kristiansand, studierte in Kristiania [* 5] und ward hier 1836 Kustos der Universitätsbibliothek, 1840 norweg. Reichsarchivar, starb aber bereits Seine schriftstellerische Laufbahn begann Wergeland 1827 unter dem Namen Siful Sifadda mit der Farce «Ab!», der er im ganzen 13 «Sifulinische Farcen» oder dramatisierte Satiren folgen ließ. Hierauf erschienen 1828 das Trauerspiel «Sinclairs Tod», 1830 das religiös-philos.
Gedicht «Die Schöpfung, der Mensch und der Messias», die Dramen «Opium» und «Die ind. Cholera», das Trauerspiel «Die Kindesmörderin», das Singspiel «Campbellerne» und 1840 das Schauspiel «Die Venetianer» (seine beiden vollendetsten Stücke),
das Vaudeville «Die Seekadetten am Lande» und die längern Dichtungen «Jan van Huysums Blumenstück» und «Der Spanier». Von seinen frühern Gedichten giebt es zwei Sammlungen. An Welhaven und dessen Schule fand Wergeland eine mächtige Gegenpartei. 1881 ward ihm in Kristiania eine von Bergslien modellierte Statue errichtet. Von Lassen wurde eine Ausgabe der gesammelten Werke W.s veranstaltet (9 Bde., Krist. 1852–57; Auswahl, 1 Bd., 1859; Volksausg., Kopenh. 1893 fg.). 1892 gab O. Skavlan H. W.s «Afbandlinger og Brudstykker» heraus. –
Vgl. Lassen, Henrik Wergeland og hans Samtid (Krist. 1867);
Schwanenflügel, Henrik Wergeland (Kopenh. 1877);
Skavlan, Henrik Wergeland (Krist. 1892).
(vom altdeutschen Worte wer, Mann), im frühen deutschen Mittelalter die Buße, welche der Familie des Getöteten vom Verbrecher gezahlt werden mußte, um sich loszukaufen. Wollte die Familie nicht auf den Loskauf eingehen, oder zahlte der Verbrecher das Wergeld nicht, so trat Fehde und Blutrache ein. Dabei gab es feste Taxen. Es wird unterschieden, ob das Verbrechen von einem Freien oder Unfreien, ferner an einem Freien oder Unfreien begangen ist, welchem Volksstamm der Getötete angehört: Frauen haben eine niedrigere Taxe als Männer. Bei Körperverletzungen wird eine Buße gezahlt, welche oft in Bruchteilen des Wergeld und für verschiedene Glieder [* 6] verschieden bestimmt ist. Das Wergeld wird dann auch bei andern Verbrechen, z. B. Ebebruch, als Buße bei Diebstahl u. s. w. gezahlt.
s. Flachsspinnerei.
die Krempeln der Flachsspinnerei (s. d.). ^[= im religiösen Sinne ist jede von dem Menschen zur Sühnung einer Schuld und zur Versöhnung ...]
s. Leinwand.
Wergstrecke, s. Flachsspinnerei.
der 220. Planetoid. ^[= Asteroiden oder kleine Planeten, die Gruppe der sich zwischen Mars und Jupiter bewegenden Planeten. ...]
s. Biene [* 7] nebst Tafel: Biene und Bienenzucht, [* 8] Fig. 3.
s. Blei ^[= # (Plumbum; chem. Zeichen oder Symbol = Pb; Atomgewicht = 207), von den ältern Chemikern Saturnus ...] [* 9] und Silber.
s. Buchdruckerkunst. ^[= I. Geschichtliches. Die mechan. Vervielfältigung von Schriftzeichen ist alt, blieb aber bis ...]
s. Werkmeister. ^[= in Fabriken der Aufseher oder Vorsteher, der die einzelnen Arbeiten an die Arbeiter ...]
Maß, s. Fuß.
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (s. d.), deren Zweck die gemeinsame Beschaffung für den Einzelnen zu kostspieliger Werksvorrichtungen, insbesondere Maschinen für ihre Mitglieder (Gewerbtreibende, Landwirte) ist.
Landwirtschaftliche Werkgenossenschaften befassen sich auch mit der gemeinschaftlichen Beschaffung und Benutzung von Zuchttieren, Stieren u. s. w. Nach dem Jahresbericht der Deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Lpz. 1896) bestanden 21 (gegen 17 im Vorjahre) gewerbliche und 248 (240) landwirtschaftliche Werkgenossenschaften.
s. Bohrkäfer. ^[= (Ptinidae, Anobiidae), kleine walzenförmige oder eirunde, ungefähr 4 mm lange, meist braune ...]
Werkkassen,
s. Fabrikkassen.
Werkführer, in Fabriken der Aufseher oder Vorsteher, der die einzelnen Arbeiten an die Arbeiter verteilt, sie technisch überwacht und darüber Buch führt;
bei manchen Handwerken der oberste Geselle, der die Arbeiten anordnet: bei der Werkverdingung (s. d.) der Unternehmer.
Fachschulen zur Ausbildung von Werkmeistern (s. d.). Sie gehören mit den Baugewerkenschulen (s. d.) der untern Stufe technischer Mittelschulen an, setzen Volksschulbildung und mehrjährige praktische Thätigkeit voraus und sind so organisiert, daß sie nach ein bis zwei Jahren ihre Zöglinge mit der erforderlichen theoretischen Ausbildung entlassen. Sie sind gewöhnlich in eine mechan.-technische und eine chem.-technische Abteilung gegliedert, manchmal mit einzelnen Fachschulen, wie Müller-, Färber-, Webschulen, mit Baugewerkenabteilungen oder mit Schulen für andere technische Zweige verbunden und führen dann bisweilen den Namen Technikum (s. d.). Die älteste Werkmeisterschule ist die zu Chemnitz [* 10] (gegründet 1856). Der Lehrplan dieser Anstalt übertrug sich auf viele andere, so auch auf die österr. Staatsgewerbeschulen (s. d.). In Preußen [* 11] giebt es Werkmeisterschulen zu Dortmund [* 12] und Magdeburg. [* 13]
s. Brotschriften. ^[= oder nennt man in der Buchdruckerei alle gewöhnlichen Fraktur- und Antiquaschriften ...]
s. Fabrik- und Werkstattordnung.
s. Steinverbände. ^[= im Bauwesen die verschiedenen Anordnungen, nach denen Bausteine zum Zweck der dauerhaften Bildung ...] [* 14]
s. Werkzeuge. [* 15]
Verdingungswert, Werkvertrag (Locatio conductio operis), der Vertrag, in dem ein Unternehmer (Werkmeister) die Herstellung eines Werkes gegen eine vom Besteller zu gewährende Vergütung verspricht. Ein solches Werk ist z. B. Herstellung oder Veränderung eines Gebäudes, einer Maschine, [* 16] der Druck eines Buches u. s. w., aber auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung (auch wissenschaftliche und künstlerische) herbeizuführender Erfolg (Beförderung von Personen u. s. w.). Einzelne Arten der Werkverdingung, wie der Frachtvertrag (s. d.) und der Verlagsvertrag (s. d.), sind besonders geregelt. Die Werkverdingung unterscheidet sich von der Dienstmiete (s. d.) dadurch, daß der Unternehmer hier nicht für die Arbeit, sondern für das Erzeugnis der Arbeit Entgelt erhält und deshalb keines erhält, wenn das Werk vor der Vollendung oder nach derselben, aber vor der Übernahme durch den in letzterer Beziehung nicht säumigen Besteller, wenn auch ohne des Werkmeisters Schuld, untergeht, sofern der ¶