Eisenbergwerk bei Dolina (s. d.) ^[= (lat. Franco-Gallia; frz. La France; engl. France; ital. Francia), Republik und Großmacht Europas, ...] in Galizien.
Bezirkshauptmannschaft und dem Gerichtsbezirk
Ungarisch-Hradisch in
Mähren,
[* 6] hat (1890) 594 czech. E. und ein Schloß, ehemals Cistercienserabtei, um 1190 gegründet und 1784 aufgehoben.
Die
Kirche, 1721 im überladenen
Stile erneuert, ist eine der besuchtesten Wallfahrtskirchen des
Landes.
oder Guelfen,
Name eines Fürstenhauses, das eine Zeit lang über mehrere deutsche
Provinzen herrschte, jetzt
aber nur noch in der früher königl. Linie des Hauses Hannover
[* 7] fortbesteht, dem auch die engl.
Königsfamilie angehört. Zu
Karls d. Gr. Zeit waren sie in Oberdeutschland reich begütert,
Graf Welf (I.) wurde 819 durch seine Tochter
JudithKaiserLudwigs des Frommen Schwiegervater. Während er durch seinen Sohn
Konrad Ahnherr der burgund. Könige wurde, stammten durch Eticho und
Heinrich die deutschen Welfen von ihm ab. Dieser
Heinrich,
bald als sein Sohn, bald als sein Enkel bezeichnet, soll zuerst gegen ein
Lehn von 4000 Morgen des
Kaisers
Dienstmann geworden sein.
Welf II. verbündete sich mit
Herzog Ernst II. von
Schwaben gegen
Kaiser Konrad II., wurde besiegt und des
Landes verwiesen,
aber wieder zu
Gnaden angenommen. Sein Sohn Welf III. wurde 1047 mit dem Herzogtum Kärnten und der
Mark Verona
[* 8] belehnt.
Er starb 1055 kinderlos und soll seine Erbgüter an
Weingarten und andere Klöster vermacht haben. Doch seine
Mutter Irmengard
bewog den Gemahl ihrer Tochter
Kunigunde, Azzo II. von
Este, seinen Sohn zur Besitzergreifung der welfischen
Güter nach
Deutschland
[* 9] zu schicken.
Dieser, Welf IV. (als Markgraf) oder Welf I. (alsHerzog), nahm die
Güter in
Besitz und wurde
Stifter der
jungem welfischen Linie (Welf-Este). Nach seines Schwiegervaters
Otto von Nordheim Absetzung wurde er von
KaiserHeinrich IV. 1071 mit
dem Herzogtum
Bayern
[* 10] belehnt, und er erbte nach seinem
VatersTode auch die
Güter und
Länder des Hauses
Este. Nach dem Bannspruch
gegen
Heinrich IV. fiel er von diesem ab, söhnte sich aber später wieder mit ihm aus und starb bei dem unglücklichen Kreuzzug
von 1101 auf der
Insel Cypern.
[* 11]
Sein Sohn Welf V. (II.) heiratete 1089 die 43jährige Mathilde von Tuscien (s. d.),
um sich deren reiche
Güter in Oberitalien
[* 12] zu erwerben, verließ sie aber wieder, als er erfuhr, daß
sie schon 1079 für den Todesfall ihre Eigengüter dem päpstl.
Stuhl vermacht habe. Er vererbte, da er kinderlos war, 1120
Bayern
und seine sämtlichen
Güter an seinen
BruderHeinrich IX. (s. d.), der Wulfhild, die Tochter des
Herzogs Magnus von
Sachsen,
[* 13] heiratete und mit ihr einen
Teil der billungschen Erbgüter in
Sachsen erhielt.
Auf
Heinrich den
Schwarzen folgte in
Bayern 1126
Heinrich X. (s. d.) der
Stolze, der durch seine Vermählung mit
Kaiser Lothars
einziger Tochter
Gertrud das
Erbrecht in den ansehnlichen braunschw., nordheim. und supplinburg. Erbgütern gewann. Der
Kaiser
gab ihm später zu
Bayern noch das Herzogtum
Sachsen
und hoffte ihm auch die
Nachfolge im
Reich zuwenden
zu können. Aber die Fürsten wählten den Hohenstaufen Konrad III.,
Heinrich verfiel 1138 der
Reichsacht und mußte
Bayern
herausgeben.
Sein
Bruder Welf VI. (III.) pflanzte den welfischen
Stamm noch eine Zeit lang in einer
Nebenlinie fort.
Tapfer und mächtig, kämpfte er nach seines
BrudersHeinrichTode (1139) um
Bayern, wurde zwar von Konrad III. 1140 bei
Weinsberg
geschlagen (daß die Parteinamen Welfen und
Waiblinger damals entstanden, ist späte Überlieferung, s. Ghibellinen), versöhnte
sich aber erst spät mit ihm. Dagegen diente er
KaiserFriedrich I. treu und begleitete ihn zweimal nach
Italien. Er starb zu Memmingen
[* 14] kinderlos,
da sein einziger Sohn Welf VII. 1167 ihm im
Tode vorangegangen war, und
vererbte seine großen
Güter in
Deutschland und
Italien den Hohenstaufen. (Vgl.
Adler,
[* 15]
Herzog Welf VI. und sein Sohn, Hannov.
1881.)
Heinrichs des
Stolzen Sohn
Heinrich (s. d.) der Löwe behauptete im Kampfe gegen
KaiserFriedrich I.
zuletzt nur die sächs. Erbgüter. Von seinen
Söhnen wurde
Heinrich Pfalzgraf bei Rhein (1195-1227),
Otto, der 1198 zum deutschen
König gewählt wurde (s.
Otto IV.), erhielt
Braunschweig,
[* 16] Wilhelm (gest. 1213) erhielt die über der
Elbe liegenden welfischen
Lande und wurde der Stammvater des Welfenhauses (s.
Otto das
Kind,
Herzog von
Braunschweig). -
Vgl.
Adler,
Zur ältesten Geschichte des Welfenstammes (Hannov. 1882).
Thron.
[* 17] Unter seinen Nachfolgern wurden die Herzogtümer
Bremen
[* 18] und
Verden
[* 19] (1719), das Land Hadeln (1731),
Osnabrück
[* 20] (1803) den hannov. Erblanden einverleibt. Diese wurden zum Königreich erhoben, unter Hinzulegung der
Fürstentümer Hildesheim,
[* 21] Goslar,
[* 22]
Ostfriesland samt dem
Harlingerlande, Meppen, Emsbühren, Lingen. Mit dem
Tode des Königs
Wilhelm IV. erfolgte die
Trennung der großbritann. Königskrone von der Hannovers (s. d.,
Geschichtliches); erstere übernahm die einzige Tochter des
Herzogs Eduard von
Kent, Victoria,
[* 23] letztere der
Herzog von
Cumberland als
König Ernst
August (s. d.). Von diesem Zeitpunkt an bildete sich eine eigene welfische
Politik, im Gegensatz zu dem nach größerer Einheit und
Freiheit strebenden deutschenVolke. Ernst
Augusts
Sohn,
Georg V. (s. d.), verlor 1866 seinen
Thron an
Preußen.
[* 24] Sein einziger Sohn und jetziges Haupt des Welfenhauses ist der
Herzog ErnstAugust von
Cumberland (s. d.).
ein aus dem sequestrierten Vermögen des ehemaligen Königs
Georg V. (s. d.) von Hannover von
der preuß. Regierung gebildeter
Fonds, den sie durch eine besondere
Kommission verwalten ließ, und dessen
Zinsen hauptsächlich zur Bekämpfung der welfischenUmtriebe verwendet wurden (s. Reptilienfonds).
Am wurde der
Sequester über den Welfenfonds aufgehoben und die Bestimmung getroffen, daß dem
¶
mehr
Herzog von Cumberland (s. d.) die Einkünfte aus dem Welfenfonds ausgezahlt werden.