die
Farbe desSonnenlichts, das aus einer unendlich großen Anzahl verschiedener
Farben zusammengesetzt ist (s.
Farbenlehre), oder überhaupt ein Licht,
[* 2] das in gleichem Verhältnis wie jenes zusammengesetzt ist, wie das
Kalklicht, das
Magnesiumlicht, das elektrische
Bogenlicht.
[* 3]
Ferner ist Weiß die
Farbe eines Körpers, wenn seine nicht polierte Oberfläche alle
im
Sonnenlicht vorhandenen farbigen
Strahlen zurückstrahlt und wenn er auch das in eine gewisse
Tiefe eindringende
Sonnen- oder
Tageslicht in ungeänderten Verhältnissen der farbigen
Bestandteile wiedergiebt.
Bernhard, prot. Theolog, geb. zu Königsberg,
[* 4] studierte daselbst, in
Halle
[* 5] und
Berlin,
[* 6] habilitierte
sich 1852 in Königsberg, wurde daselbst 1857 außerord. Professor, 1863 ord. Professor der
Theologie
in Kiel,
[* 7] 1877 in
Berlin. 1874‒77 war er Mitglied des Konsistoriums in Kiel, 1879‒80 desjenigen in
Berlin, wurde 1880 Oberkonsistorialrat
und vortragender
Rat im Ministerium der geistlichen Angelegenheiten, 1893 Wirkl. Oberkonsistorialrat. W.’ Hauptwerke sind:
«Lehrbuch der biblischen
Theologie des
NeuenTestaments» (Berl. 1868; 6. Aufl. 1895),
«Leben Jesu» (2 Bde.,
ebd. 1882; 3. Aufl. 1888) und «Einleitung in das
NeueTestament» (ebd. 1886; 3. Aufl. 1897);
ferner schrieb er: «Der petrinische
Lehrbegriff» (ebd. 1855),
«Der Philipperbrief» (ebd. 1859),
«Der johanneische Lehrbegriff» (ebd. 1862),
«Das Markusevangelium
und seine synoptischen
Parallelen» (ebd. 1872),
«Das Matthäusevangelium und seine Lukasparallelen»
(Halle 1876),
«Die Johannesapokalypse» (Lpz. 1891),
«Das
Neue Testament. Textkritische Untersuchungen und Textherstellung»,
Tl. 1‒2 (Lpz. 1894‒96),
«Die paulinischen
Briefe im berichtigten
Text» (ebd. 1896).
Außerdem lieferte Weiß für
Meyers «Kritisch-exegetischen
Kommentar über das
NeueTestament» (Göttingen)
[* 8] die Neubearbeitung der
Evangelien Matthäus (8. Aufl. 1890),
Markus und
Lukas (8. Aufl. 1892, mit seinem Sohn
Johannes),
Johannes (8. Aufl. 1893), des
Römerbriefs (8. Aufl. 1891), und die selbständige
Bearbeitung der Pastoralbriefe: Pauli
Briefe an
Timotheus und
Titus (6. Aufl. 1893), des
Hebräerbriefs (6. Aufl. 1897) und der
Johannesbriefe (6. Aufl. 1888).
Sein Sohn
Johannes Weiß, prot. Theolog, geb. zu Kiel, habilitierte
sich 1888 in Göttingen, wurde daselbst 1890 außerord. Professor, 1895 ord. Professor in
Marburg.
[* 9] Er schrieb: «Der Barnabasbrief,
kritisch untersucht» (Berl. 1888),
Christian Samuel, Mineralog und Krystallograph, geb. zu
Leipzig,
[* 10] studierte in
Leipzig,
Berlin und
Freiberg.
[* 11] 1803 habilitierte
er sich in
Leipzig und ward, nachdem er seit 1805
Deutschland,
[* 12] die
Schweiz
[* 13] und
Frankreich bereist hatte, 1808 ord. Professor
der Physik und 1810 als Professor der Mineralogie an die
UniversitätBerlin berufen. Er starb auf
einer
Reise zu
Eger
[* 14] in
Böhmen.
[* 15] Weiß hat den mathem.
Teil der Mineralogie nach einer sehr naturgemäßen Methode zu einem hohen
Grade der
Vollkommenheit ausgebildet. Auch war er der erste, der in seiner
Abhandlung«Über die natürlichen
Abteilungen der
Krystallisationssysteme» (1813) eine solche
Abteilung als die Grundlage alles krystallographischen
Wissens und des Krystallaufbaues
aufstellte, wofür seine
Krystallsysteme noch heutigentags gelten. –
Vgl. Martius, Denkrede auf
Christian Samuel Weiß
(Münch.
1857).
HermannKarlJakob, Kulturhistoriker, geb. in
Hamburg,
[* 20] bereitete sich zum Maschinenbaufach
vor, widmete sich aber bald der (Figuren-) Malerei. Zunächst besuchte er das
Atelier des Professors J. S.
^[Johann Samuel]
Otto und wandte sich 1843 nach
Düsseldorf,
[* 21] hier seine
Studien an der
Akademie unter der Leitung des Geschichtsmalers
Theodor
Hildebrandt fortsetzend. Daneben beschäftigte sich Weiß mit kunstwissenschaftlichen und kulturgeschichtlichen
Studien. 1845 kehrte er nach
Berlin zurück, wurde 1854
Lehrer an der
Akademie der Künste, 1856 Professor, 1858 auch zur Mitverwaltung
des Kupferstichkabinetts berufen. Letztere
Stellung gab er 1877, erstere 1884 auf. 1879 wurde er Direktor des Zeughauses, 1883
Geh.
Regierungsrat und trat 1895 in den
Ruhestand. Er starb in
Berlin. Weiß schrieb: «Geschichte des
Kostüms» (Bd. 1: «Afrika»,
[* 22] Berl. 1853),
«Kostümkunde. Geschichte der
Tracht, des
Baues und des Geräts von den frühesten
Zeiten bis auf die Gegenwart» (3
Tle., Stuttg. 1856‒72; 2. Aufl. 1881 fg.).
(mit «wissen», nicht mit «sagen»
zusammenhängend), im allgemeinen die durch übernatürliche Eingebung bewirkte Verkündigung des göttlichen
Willens, insbesondere der verborgenen Ratschlüsse
Gottes über das künftige Menschenschicksal. Wahrsagung oder Wahrsagerei
bedeutet ursprünglich dasselbe, doch hat man sich früh gewöhnt, dabei eine durch widergöttliche Zauberkünste erlangte
Kenntnis des Zukünftigen vorauszusetzen. Die Voraussagung der Zukunft war eine schon bei Persern,
Chaldäern und Ägyptern
gepflegte Kunst.
Bei den Israeliten bildete sich im Unterschiede von bloßer Wahrsagerei frühzeitig das Prophetentum (s.
Propheten) aus, als der Dolmetscher des Willens des Bundesgottes; doch erhielt sich daneben auch die Wahrsagekunst in
mancherlei Gestalten.
Bei den Griechen stand Weissagung, Mantik genannt, in engstem
Verbande mit der
Religion und dem
gesamten Staatsleben. Am unmittelbarsten sprach sich nach griech.
Glauben die Gottheit aus durch die an bestimmte
Stätten
geknüpften Orakel (s. d.). Dann gab die Gottheit Auskunft durch den Mund gewisser
Menschen, der
Seher (mántis, lat. vates), denen die göttliche Gunst verliehen war und zu denen auch
die Sibyllen (s. d.) gehörten. Ferner suchte man orakelhafte
Antworten zu gewinnen durch Befragung der Verstorbenen, durch
Nekromantie (s. d.), und vermeinte auch aus
Träumen den Willen
der
¶
mehr
Götter und die Gestaltung der Zukunft zu entnehmen. Die eigentliche Traumdeuterei scheint erst später aus dem Orient Eingang
bei den Griechen gefunden zu haben (vgl. das Traumbuch des Artemidorus).
Noch viel ausgebreiteter und enger mit dem Staatsleben verknüpft war die Weissagung bei den Römern, und zwar die mittelbare, die
Divination, die auf der Auslegung gegebener oder gesuchter Zeichen beruhte. Eine Unzahl zufälliger Erscheinungen,
sowohl sichtbarer (prodigium, portentum, monstrum) als hörbarer (omen im engern Sinne), galt ihnen als vorbedeutend, und
die Deutung der Himmelserscheinungen, besonders der Blitze, sowie diejenige des Flugs und die Stimme der Vögel
[* 24] ward durch die
Körperschaft der Augurn (s. d.) in eine Art von System gebracht und übte den größten Einfluß auf Staats-
und Privatleben aus. Daneben war zugleich die ursprünglich etrurische, von den Haruspices (s. d.)
gepflegte Kunst der Opferschau vom Staate anerkannt, und nicht minder wurden die Sibyllinischen Bücher sowie die Entscheidung
des Loses (sortes) von Staats wegen zu Rate gezogen. Zuletzt drangen noch allerlei fremde, meist orient.
Wahrsager- und Zauberkünste ein, darunter namentlich die Astrologie,
[* 25] und wußten sich auch gegen wiederholte Staatsverbote
zu behaupten.
Bei denGermanen stand die Weissagung in hohen: Ansehen und ward in öffentlichen wie in Privatangelegenheiten vielfach
geübt, durch Priester, durch die Hausväter und besonders auch durch Frauen. (S. Albrûna, Veleda.) Gern
benutzte man dazu die Lose, Stäbchen aus hartem Holz,
[* 26] vorzugsweise der Buche, geschnitten und mit Zeichen versehen. (S. Los.)
Ferner weissagte man aus dem Gewieher von Rossen, aus Geschrei und Flug der Vögel, aus dem Strudeln fließender Wasser u. dgl.
Bei weitem nicht alle Arten der altgermanischen Weissagung vermochte die christl. Kirche des Mittelalters auszurotten. So mußte sie
z. B. die Ordalien (s. Gottesurteil) lange Zeit dulden. Im 15. und 16. Jahrh.
kamen allerlei Formen der Wahrsagung, die teils von den Römern, teils von den Arabern herstammten, Astrologie, Chiromantie,
Geomantie, Rhabdomantie, Traumdeutung u. dgl., zur Geltung und erzeugten die Litteratur der «Praktiken»,
eine Art von Wahrsagekalendern.
Von dem Lichte der religiösen und wissenschaftlichen Aufklärung wurde auch diese Art von Aberglauben allmählich gedämpft,
aber bis auf den heutigen Tag noch lange nicht ausgerottet, wie unter anderm das Kartenschlagen (s.d.), die Punktierkunst,
das Bleigießenu. dgl. sowie die Gaukelei des Somnambulismus, des Tischrückens, der Geisterklopferei und
des sog. Spiritismus (s. d.) beweisen. Auch von dem uralten Volksglauben in Beziehung auf Vorbedeutung (s. Angang) hat sich
noch mancherlei im Volke lebendig erhalten.