Wirtschaftsabgabe etwa 2½ Mill. M.)
Baden
[* 2] hat seit 1882 eine Weinaccise vom Weinverbrauch (eine
Accise bestand schon 1812 in
Baden, in einigen Landesteilen ist sie noch älter) und außerdem beim Kleinverkauf als Zusatzabgabe das Weinohmgeld.
Beide werden nach der Menge des zu versteuernden
Weins erhoben, ausnahmsweise auch nach dem Gewicht der
Trauben- und Obstmengen. Die
Steuersätze werden durch das Staatshaushaltsgesetz festgestellt. Zur Zeit ist die
Accise bei Traubenwein
3, bei Obstwein 0,9
Pf., das
Ohmgeld bei Traubenwein 2, bei Obstwein 0,6
Pf. für 1 l. Die
Befreiungen für Einlagen in Weinlagerkeller,
für deren Bewilligung eine Patentgebühr zu zahlen ist, für Haustrunk
u.
s w. sind besonders geregelt.
Durch Gesetz vom ist für Kunstwein eine besondere
Steuer von 6 M. für 1 hl eingerichtet. Der Ertrag der gesamten
Weinsteuer in
Baden ist etwa 1½ Mill. M. Eine gewisse
Ähnlichkeit
[* 3] hiermit hatte das frühere hessische
System, das aus einer
«Tranksteuer» (allgemeine Weinsteuer) und einer «Zapfsteuer»
(Weinschanksteuer) bestand. 1876 wurde eine Neuregelung vorgenommen. Seitdem wird eine
Abgabe der Kleinverkäufer und eine
Abgabe der Weinhändler von ihren Weineinlagen erhoben.
Letztere (auch jetzt noch als Tranksteuer bezeichnet) beträgt 5 M. für jede angefangenen 10 hl eingelegten
Weins. Die Kleinverkaufsabgabe
wird nach dem Wert des
Steuerobjekts derart abgestuft, daß beim Kleinverkauf erster
Klasse, der ganz oder
größtenteils zu Preisen von mehr als 70
Pf. für 1 l betrieben wird, 7 M. und beim Kleinverkauf zweiter
Klasse 5 M. für 1 hl
zu zahlen sind. Für die Finanzperiode 1891-94 und 1894-97 ist dieAbgabe außer
Hebung
[* 4] gesetzt. Eine Regierungsvorlage,
welche auch den
Konsum der Privaten besteuern wollte, wurde von der
Zweiten Kammer abgelehnt. In Elsaß-Lothringen
[* 5] ist das
franz.
System 1873 durch eine Versandsteuer (für 100 l Traubenwein 3 M., seit 1880: 1,50 M., für 100 l Obstwein 0,80 M.)
ersetzt; daneben wurden
Licenzen der Wirte und Weinhändler beibehalten. Für die Steuerbezettelungen
kommt außerdem noch ein
Stempel von 10
Pf. für jeden Schein zur
Erhebung. (S.
Licenz, Schank- und Schanksteuergesetze.) Durch
Gesetz vom ist für Rosinenweine die
Steuer auf 6 M. für 100 l erhöht. -
Vgl. von Mayr,Artikel Weinsteuer in
von
Stengels «Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts», Bd.
2, nebst Nachträgen (Freib. i. Br. 1890 fg.);
Rudolf, Komponist, geb. in Scheideldorf (Niederösterreich), war Sängerknabe
in der kaiserl. Hofkapelle in
Wien
[* 9] und studierte daselbst die
Rechte. 1858 gründete er den
Akademischen Gesangverein, war 1866-80
Dirigent des
Wiener Männergesangvereins und artistischer Leiter der Singakademie. 1880 wurde er Universitätsmusikdirektor.
Weinwurm komponierte Chorwerke für gemischten und für Männerchor und hat außerdem mehrere
musikpädagogische Werke herausgegeben.
Christian, Schulmann und Dichter, geb. in Zittau,
[* 15] studierte in
Leipzig,
[* 16] wurde 1670 Professor am Gymnasium
zu
Weißenfels
[* 17] und 1678 Rektor des Gymnasiums seiner Vaterstadt, wo er starb. Er war ein
trefflicher
Lehrer, führte zuerst die
deutsche Sprache in den Unterricht der Gymnasien ein und schrieb für mehrere Lehrfächer,
namentlich für die
Dichtkunst und die
Beredsamkeit, Lehrbücher, z. B. «Curieuse
Gedanken von deutschen Versen» (2 Bde., 1691-93),
die seine Methode auf längere Zeit zur herrschenden in
Deutschland machten. In seinen
Dramen und
Romanen
sucht Weise die deutsche
Dichtung von dem Lohensteinschen Schwulst zur einfachern volkstümlichen Naturwahrheit zurückzuführen,
wobei er jedoch nur zu oft in das entgegengesetzte
Extrem hausbackenster Nüchternheit verfiel.
Während seine lyrischen Jugenddichtungen
(«ÜberflüssigeGedanken der grünenden
Jugend», 1668) durch eine gewisse Keckheit
und Frische anmuten, verwässerten seine spätern Versuche auf diesem Gebiete mehr und mehr. Mehrere
biblische und histor. Schauspiele schrieb er für die damals noch üblichen, von
Schülern veranstalteten dramat. Aufführungen;
sie erschienen gesammelt u. d. T. «Zittauisches
Theatrum» (Zitt. 1683 u. ö.). Seine Hauptwerke sind jedoch
satir.
Romane, z. B. «Die drei Hauptverderber»
(Lpz. 1671 u. ö.),
«Die drei ärgsten Erznarren» (ebd. 1672; Neudruck,
Halle
[* 18] 1878) und
Lustspiele, z. B. «Bäurischer Macchiavell»
(Zitt. 1879; neu hg. mit der bisher noch ungedruckten
«BösenKatharina», einer Nachahmung von
Shakespeares «Der Widerspenstigen
Zähmung», in Kürschners
«Deutscher Nationallitteratur», Bd. 26) und «Bauernkomödie
von
Tobias und der Schwalbe» (hg. von Genée, Berl. 1882; von O. Lachmann
in Reclams
«Universalbibliothek»). -
Vgl. Kornemann,Christian Weise als Dramatiker (Marb. 1853);
Palm, Beiträge zur Geschichte
der deutschen Litteratur des 16. und 17. Jahrh. (Bresl. 1877);
Klara, Jugendschriftstellerin unter demPseudonymKlara Cron, geb. zu
Magdeburg,
[* 21] gest. zu
Straßburg,
[* 22] schrieb zahlreiche, vielgelesene Erzählungen, meist für das Mädchen- und Jungfrauenalter.
Genannt seien: «Mädchenleben» (Stuttg. 1860; 6. Aufl.
1890),
«Erwachen und Erblühen. Letztes hinterlassenes Werk. Mit
einem Vorwort und der Biographie der Verfasserin von Emilie Ludwig» (Berl. 1891; neue Ausg., ebd. 1895).
Wilh., Forstmann, geb. zu Brandenburg
[* 26] a. d. Havel, studierte in Berlin
[* 27] Jura und Kameralia, dann Forstwissenschaft
in Eberswalde,
[* 28] Münden und Eisenach,
[* 29] trat dann in den preuß. Forstdienst
und wurde 1878 Vorstand der forstlichen Abteilung des Versuchswesens in Eberswalde und Lehrer an der Akademie daselbst. 1883 folgte
er einem Rufe als Professor der Forstwissenschaft an der Technischen Hochschule zu Karlsruhe
[* 30] und 1891 wurde er Direktor der
Forstakademie zu Münden. Er schrieb: «Die Taxation des Mittelwaldes» (Berl. 1878),
«Die Taxation der Privat- und Gemeindeforsten nach dem Flächenfachwerk» (ebd. 1883),
«Leitfaden für
den Waldbau» (2. Aufl., ebd. 1894). 1881-88 gab er die «Chronik des deutschen Forstwesens» beraus. Bekannt machte er sich auch
durch einen von ihm 1871 konstruierten, 1878 verbesserten Baumhöhenmesser.