und besonders im Interesse der Landeskultur wasserrechtliche Bestimmungen getroffen.
Voran ging von den deutschen
StaatenPreußen,
[* 2] welches die Entwässerungen im Vorflutedikt vom (ergänzt durch Gesetz vom und die
Bewässerungen
durch Gesetz vom über die Benutzung der Privatflüsse ordnete.
Eine umfassende einheitliche
Wassergesetzgebung kam dann 1852 in
Bayern
[* 3] zu stande, welcher
Sachsen-Weimar, die thüring.
Ein besonderes Wasserkünste besteht nach allen diesen Gesetzen nur an den zum
Staatsgebiet gehörigen und
fließenden
Gewässern (s.
Flüsse),
[* 7] nicht am offenen
Meere und geschlossenen
Gewässern.
Gesetzbuch (Einführungsgesetz
Art. 66) hat wegen des engen Zusammenhangs mit der Wasserpolizei das privatrechtliche Wasserkünste der landesrechtlichen
Regelung vorbehalten. In
Preußen ist ein einheitliches Wasserkünste für die ganze Monarchie in Ausarbeitung.
Die Handhabung des Wasserkünste wird
teilweise durch staatliche Verwaltungsorgane, teilweise durch korporativ organisierte
Verbände der beteiligten Grundbesitzer
(Wassergenossenschaften, s. d.) besorgt.
Inhaltlich beziehen sich die hierher gehörigen Verwaltungsvorschriften
auf den Schutz gegen das Wasser als zerstörendes Element oder auf seine Benutzung als Nahrungs-,
Reinigungs- und Bewegungsmittel.
Dem Wasserschutz dienen die Bestimmungen über die Instandhaltung der
Flüsse, Befestigung der Ufer und vornehmlich über
ihre Eindämmung durch Deiche, künstliche Erderhöhungen, durch welche die Ländereien vor
Überschwemmungen
geschützt werden sollen.
Zugleich mit der Genehmigung von Stauvorrichtungen hat die
Behörde die Höhe zu bestimmen, bis
zu welcher das Wasser gestaut werden darf, und nach den meisten Gesetzen diese Höhe durch
Aufstellung eines bleibenden Höhenmaßes
(Aichpfahl, Markpfahl, Pegel) sichtbar zu fixieren.
Durch Überschreitung dieser Staugrenze verwirkt der
Stauberechtigte eine
Strafe und ist außerdem verpflichtet, den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
Unter einem besondern
strafrechtlichen Schutz steht der Aichpfahl noch nach §. 274, Nr. 2 des
Reichsstrafgesetzbuchs, der seine Beseitigung und
Änderung in der
Absicht zu schädigen nach den Regeln der
Urkundenfälschung bestraft.
Jeder Grundbesitzer kann auf seinem
Grund und
BodenBewässerungen und Entwässerungen vornehmen.
Die angrenzenden
Besitzer sind aber nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nur verpflichtet, die natürliche
Vorflut (s. d.) aufzunehmen, nicht
dagegen, auf ihrem Grundstück die Herstellung künstlicher
Anlagen zum Zweck der
Ableitung oder Zuleitung des Wassers von
oder nach einem andern Grundstück zu gestatten. Im Interesse der Landeskultur hat die neuere Gesetzgebung
diesem entgegen Vorschriften zu Gunsten der
Be- und Entwässerungsunternehmer erlassen, welche ihnen gestatten, fremde Grundstücke
zu eigenen Gunsten mit Dienstbarkeiten zu belasten, fremde Nutzungsrechte, sogar das Eigentum an
Grund und
Boden zu enteignen.
Voraussetzung für diese Befugnisse ist meistens die Genehmigung der Verwaltungsbehörde, die nur
dann zu erteilen ist, wenn die
Anlage im Interesse der Landeskultur erfolgt und der Belastete volle
Entschädigung empfangen
hat.
Vgl. außer der Litteratur zum
ArtikelFlüsse: Nieberding, Wasserkünste und Wasserpolizei im preuß.
Staate (2. Aufl., Bresl. 1889);
von Poezl,
Die bayr. Wassergesetze (2. Aufl.,
Erlangen
[* 9] 1880);
Randa, Das österreichische Wasserkünste (3. Aufl.,
Prag
[* 10] 1891);
Hermes,
[* 11]
ArtikelBewässerungen und Entwässerungen in
Stengels «Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts», Bd. 1 (Freib. i. Br.
1889);
O. Mayer,
Artikel Stauanlagen, daselbst Bd. 2, S. 539 fg.
die Entfernung unerwünschter oder schädlicher Beimengungen aus einem in der
menschlichen Umgebung befindlichen Wasser. Entweder handelt es sich darum, aus einem Wasser, das als Trinkwasser oder als
Nutzwasser für Haushaltungs- und technische Zwecke dienen soll, derartige Beimengungen zu entfernen, oder es sollen
Abwässer
in sicherer
Weise unschädlich gemacht werden. Entbehrlich ist eine Wasserreinigung z. B.
bei
Wasserversorgung aus
Quellen oder eisenfreiem Grundwasser;
[* 12] ganz unentbehrlich aus hygieinischen
Gründen
ist sie bei der Benutzung von Flußwasser zur centralen
Wasserversorgung.
I. Die Wasserreinigung für Trinkwasser. Die Entfernung der suspendierten
Stoffe erfolgt an der centralen Wasserversorgungsstelle oder
bleibt den einzelnen
Konsumenten überlassen. In beiden Fällen wird sie durch Filtration bewirkt. Der Filtration im großen
(s.
Wasserversorgung) kann eine Vorklärung (Absetzenlassen gröberer Sinkstoffe in
Bassins) vorausgehen. Für die Filtration
im Hause giebt es verschiedene
Systeme, von denen sich jedoch der größte
Teil nicht bewährt hat.
Als filtrierende
Substanzen werden Holzkohle, Tierkohle, Eisenschwamm oder abwechselnde Schichten von
Wolle (mit gerbsaurem
Eisen
[* 13] getränkt), Sandstein,
Kies, Filz,Cellulose u. s. w. verwendet. Diese
Stoffe sind aber nicht bakteriendicht.
Bessere Dienste
[* 14] leisten die Breyerschen
Mikromembranfilter (vgl. Breyer, Der
Mikromembranfilter,
Wien
[* 15] 1885), die aus einem beiderseits
mit außerordentlich feinporigen Asbestlamellen belegten dünnen Drahtrost bestehen und sehr feine suspendierte Teilchen
sowie auch
Bakterien zurückhalten sollen.
Ein sicher keimfreies Filtrat liefern die Pasteur-Chamberlandschen Porzellanerdefilter, und in noch weit
größerer Menge die auf demselben Princip beruhenden Berckefeld-Nordtmeyerschen Kieselgurfilter. Diese Filter bestehen aus
einem inwendig hohlen Cylinder aus reiner, sehr hart gebrannter Kaolinmasse (beim Berckefeld-Filter aus Infusorienerde),
der sog. Filterkerze; diese befindet sich in einer Metallhülse, in die das Rohwasser einströmt,
von wo es dann durch die
Masse der
Kerze
[* 16] in ihren Innenraum filtriert und unten aus einem Ausflußrohr
abfließt.
Das Pasteur-Chamberlandsche Filter liefert anfangs bei einem Wasserdruck von 3
Atmosphären 1 l Wasser in 20–30 Minuten;
sehr bald aber nimmt die Leistungsfähigkeit durch Verstopfung der Poren der äußern Filterfläche ab. Diesem Übelstand
ist bei dem Berckefeldschen
System, welches 1 l Wasser in 5–10 Minuten liefert, durch eine im Mantelraum
befindliche, automatisch funktionierende Wischvorrichtung, welche die äußere Filterfläche reinigt, wirksam abgeholfen.
Das Filtrat ist bei beiden
Systemen nur drei bis höchstens acht
Tage keimfrei, dann wachsen
Bakterien durch die Filtermasse
bis in den Innenraum hindurch. Die
Kerzen müssen also mindestens alle acht
Tage durch
Kochen sterilisiert
werden. Zur
Erhöhung der
¶
mehr
quantitativen Leistung sind Kombinationen von mehrern Kerzen konstruiert worden. Wo der Druck einer Wasserleitung
[* 18] fehlt, müssen
Druckpumpen angewendet werden. Eine gute centrale Wasserversorgung muß das Wasser schon in tadellos gereinigtem Zustand jedem
Haushalt zuführen; die besprochenen Systeme der Filtration im Hause sind daher nur als Notbehelf anzusehen. Die Beseitigung
von Krankheitserregern geschieht durch Abkochen des verdächtigen Wassers; hält man dies fünf Minuten
im Sieden, so sind alle in Betracht kommenden Keime vernichtet. Wasserreinigung von Siemens hat einen Wasserabkochapparat konstruiert, der
die im Kühlgefäß abgegebene Wärme
[* 19] des abgekochten Wassers zur Vorwärmung des frischen verwendet.
Ferner bietet die richtige Anwendung der besprochenen Chamberland- und Berckefeld-Filter eine völlige
Sicherheit gegen Trinkwasserinfektion. Brunnen,
[* 20] die, wie dies häufig vorkommt, mit Typhus- oder Cholerakeimen infiziert sind,
lassen sich nach den Untersuchungen von M. Neisser einfach, billig und sicher durch Kochen des Brunneninhalts mittels Einleiten
von Wasserdampf reinigen.Chem.
[* 21] Desinfektionsmittel, wie Kalk, Carbolschwefelsäure, wirken nicht sicher.
Einfaches Abpumpen des Brunneninhalts ist ganz unwirksam. Auch Schließung des Brunnens auf einige Zeit,
die bisher meist in der Praxis angewendet wurde, und wobei man auf ein Zugrundegehen der Krankheitserreger unter dem Einfluß
der Wasserbakterien rechnete, ist unsicher, weil der Zeitpunkt, an dem das Wasser wieder hygieinisch zulässig ist, sich
sehr schwer feststellen läßt und weil Typhusbacillen erwiesenermaßen in einigen Fällen sich mehrere
Wochen lang im Wasser lebensfähig erhalten haben.
Ist endlich eine ganze Wasserleitung infiziert, so läßt sie sich nach Stutzers Methode in einfacher und absolut sicherer
Weise durch Schwefelsäure
[* 22] desinfizieren. Im Hauptreservoir der Leitung wird eine 0,2prozentige Lösung hergestellt
und durch Öffnen aller Hähne in die Leitungsröhren geleitet; dort bleibt die Lösung nach Abschluß der Hähne mehrere
Stunden stehen; endlich wird gründlich mit reinem Wasser nachgespült. Die Leitungsrohre werden fast gar nicht angegriffen.
Das Verfahren ist bei Anwendung roher Schwefelsäure sehr billig, (13M. für 80000 l Wasser).
Die Enteisenung des Wassers gelingt leicht und vollständig durch Durchlüftung des regenartig herabfallenden
und über Koksstücke rieselnden Wassers, wobei aus dem darin enthaltenen doppeltkohlensauren Eisen die Kohlensäure entweicht
und durch reichlichen Sauerstoffzutritt Oxydation zu unlöslichem Eisenoxydhydrat erfolgt; letzteres wird dann durch nachträgliche
Filtration durch Sand zurückgehalten. Am gebräuchlichsten ist der Piefkesche Regenapparat.
Man hat auch versucht das Meerwasser trinkbar zu machen. EinfacheDestillation
[* 23] genügt hierzu nicht, da hierbei einerseits
das im Meerwasser enthaltene Chlormagnesium sich zersetzt und Salzsäure ins Destillat übergehen läßt, und andererseits
das Wasser durch die Destillationsprodukte der darin enthaltenen organischen Beimengungen (Fischexkremente u. s. w.)
einen widrigen scharfen Beigeschmack erhält; es ist daher eine Voroperation nötig. Durch Erwärmen
mit Kalkmilch werden das Chlormagnesium und die organischen Bestandteile zersetzt; dann wird geklärt und endlich destilliert.
Neuere Versuche, dem Meerwasser seinen Salzgehalt mittels Durchpressen unter hohem Druck
durch Baumstämme zu entziehen,
haben keinen praktischen Erfolg gehabt, da nur sehr wenig salzfreies Wasser geliefert wird und das Holz
[* 24] sich sehr rasch mit den Salzen sättigt, wodurch seine Wirkung aufhört.
II. Die Wasserreinigung für technische und Haushaltungszwecke hat sich insbesondere auf den Eisengehalt, die
Härte, den Gehalt an suspendierten Stoffen und an Mikroorganismen zu erstrecken. Ein hoher Eisengehalt macht das Wasser zur
Herstellung von Kaffee und Thee sowie auch zum Waschen ungeeignet; ganz besonders ungünstig ist es für
Bleichereien, Färbereien und Papierfabriken, da hierbei Flecken und Farbenänderungen entstehen. Die Beseitigung des Eisens
geschieht, wie schon oben angegeben ist.
Eine übermäßige Härte des Wassers ist für die Zwecke der Küche ungünstig, da Hülsenfrüchte sich darin nicht
weich kochen lassen;
beim Waschen erfordert es einen unverhältnismäßig großen Aufwand an Seife, da Kalk und Magnesia mit
den Fettsäuren der Seife unlösliche Verbindungen eingehen;
in Färbereien kann der Ton mancher Farbstoffe durch hartes Wasser
unvorteilhaft geändert werden;
bei der Zuckerfabrikation wirkt es störend auf den Krystallisationsprozeß ein.
Vor allem
aber kann ein übermäßiger Gehalt an Kalk- und Magnesiumsalzen die Verwendung eines Wassers für Speisung von Dampfkesseln
hindern, indem es die Kesselbleche von innen angreift und zu reichlicher Ablagerung von Kesselstein führt. Die Beseitigung
der übermäßigen Härte eines Wassers für häusliche Zwecke sowie für Tuchwalkereien erfolgt am einfachsten durch Aufkochen
desselben mit Soda, wobei kohlensaurer Kalk ausfällt, und Abgießen vom Niederschlage.
Bei Dampfkesselspeisewasser wird die auf der Anwesenheit der doppeltkohlensauren Salze beruhende vorübergehende Härte durch
Erwärmen mit Kalkmilch, die auf dem Gehalt an Sulfaten beruhende bleibende Härte durch Soda entfernt; die Salze fallen aus
und das Wasser wird klar. Trübes, mit schlammigen Beimengungen und Fäulniskeimen durchsetztes Wasser
ist für die Stärkefabrikation und ganz besonders für die Gärungsgewerbe, als Bierbrauerei,
[* 25] Bäckerei, Gerberei, unbrauchbar;
im Brot
[* 26] wird die normale Gärung gestört, im Bier entstehen unberechenbare wilde Gärungen, die seinen Geschmack vollständig
verderben u. s. w. Diese Übelstände sind am besten durch Filtration des Wassers
zu beseitigen; speciell für Zwecke der Brauerei und Papierfabrikation
[* 27] hat Gerson ein Filter aus eisenimprägniertem Bimsstein,
Kies und Sand angegeben, welches bis 1600 cbm pro Tag zu leisten vermag.
III.Reinigung der Abwässer. Die Abwässer sind je nach ihrer Herkunft mit sehr verschiedenen Stoffen verunreinigt; über die
beiden Hauptgruppen dieser Verunreinigungen s. Abwässer. Werden die Abwässer in die Flüsse gelassen,
so tritt, wenn die sog. Selbstreinigung des Flusses gegenüber der Menge der Abfallstoffe nicht mehr ausreicht, eine hochgradige
Verunreinigung des Wasserlaufs auf (s. Flußverunreinigung). Hinsichtlich der Mittel zur Reinigung der Abwässer lassen sich
nur für die durch stickstoffhaltige, fäulnisfähige Stoffe verschmutzten Abwässer gewisse allgemeine
Normen und Verfahren aufstellen, während bei den Abwässern von vorwiegend mineralischem Gehalt die Art der Reinigung vielfach
ganz vom einzelnen Fall abhängt und oft noch eine anderweitige technische Verwertung der Abgänge anstrebt. Für die Reinigung
der mit
¶