Über den Vorzug der einen oder der andern dieser Wahlarten wird gestritten. Der überwiegende Zug
unserer Zeit geht noch
nach möglichster Erweiterung der Wahlfähigkeit. Fast alle Kulturstaaten haben in den letzten Jahrzehnten neue
Wahlgesetze
erlassen oder durchgreifende Revisionen der vorhandenen vorgenommen. Dabei hat neuestens das Problem
der sog. Minoritätsvertretung eine große Rolle gespielt (s. Pluralwahlsystem,
Proportionalwahlsystem,
Listenskrutinium) und zu Versuchen veranlaßt, z. B. in
Belgien
[* 3] und
Österreich.
[* 4]
ein bei den Südslawen bestehender Gebrauch, wobei sich zwei
Jünglinge oder Mädchen das Gelübde
geben, treu und innig wie leibliche
Brüder oder Schwestern zusammen zu leben. Gewöhnlich geschieht dies
am Ostermontag, und wenn sich das ganze Jahr hindurch das eingegangene Verhältnis nicht gelockert hat, so wird es am folgenden
Ostermontag erneuert und in der
Kirche durch den Priester eingesegnet. Fortan übernehmen die Wahlbrüder oder Wahlschwestern
die natürlichen Pflichten eines Familienbandes bis an das Ende des Lebens. Von den Südslawen nahmen
diesen Gebrauch die Griechen an. -
Göran
(d. i.
Georg), schwed.
Botaniker, geb. auf dem Eisenwerk Skarphyttan
in Philipstads Bergslag der
Provinz Wermland, studierte in
Upsala
[* 6] und wurde
Amanuensis bei dem naturhistor. Museum der
Universität.
Nach längern botan. und geolog.
Reisen in die entlegenern Landstriche
Skandinaviens, die Karpaten, die
Schweiz
[* 7] und
Deutschland
[* 8] kehrte Wahlenberg 1814 nach
Upsala zurück, wo er zunächst Demonstrator der
Botanik und 1829 Professor der
Botanik
und
Medizin wurde. Hier starb er Seine vorzüglichsten botan. Werke sind die
«Flora Lapponica» (Berl. 1812),
eine Monarchie, in welcher im Fall der Erledigung des
Throns der persönliche Inhaber und
Träger
[* 10] der Staatssouveränität
gesetzlich nicht durch eine Geblütsfolge, sondern durch die
Wahl der dazu Berechtigten oder Verpflichteten bestimmt wird.
oder
Kloster-Wahlstatt,
Dorf im preuß. Reg.-Bez. und Landkreis
Liegnitz,
[* 12] 9 km östlich von der
Katzbach, hat
(1895) 1084 E., darunter etwa 400 Katholiken, Post,
Telegraph,
[* 13] kath. und evang.
Kirche und eine
Kadettenanstalt in dem ehemaligen
Benediktinerkloster, welches die Herzogin Hedwig zum Andenken an ihren Gemahl,
Heinrich II. (s. d.) den
Frommen,
Herzog von
Schlesien,
[* 14] gründete, der hier gegen die Mongolen fiel. Das Erinnerungsfest
(Tataren- vulgo Tatternfest)
an diese
Schlacht wird hier jährlich
Sonntag nach
Ostern gefeiert. Von der Anhöhe, auf welcher Dorf undKloster
Wahlstatt liegt, übersieht man fast das ganze Schlachtfeld an der
Katzbach (s. d.).
Friedrich Wilhelm III. ließ hier ein
Denkmal
setzen.
die Verletzungen der zum schütz des
Wahlrechts erlassenen Vorschriften; es gehören dahin die Wahlfälschung,
die Wahlbestechung durch
Kauf und Verkauf der Wahlstimme und die Verhinderung eines Wahlberechtigten, seinWahlrecht
auszuüben. Dieselben sind im
Deutschen Reichsstrafgesetzb. §§. 107, 108, 109 mit Gefängnis in verschiedenen Abstufungen
oder, im Falle der Wahlhinderung, mit Festungshaft bis zu 5 Jahren bedroht (zuständig:
Strafkammer). Bei Wahlfälschung kann
auf
Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. In
Österreich ist für Wahlvergehen maßgebend Art. 4 des Gesetzes vom
Nr. 8.
ein
Vermächtnis, bei welchem es von einer zu treffenden
Wahl abhängt, was der Bedachte erhält
(Deutsches
Bürgert. Gesetzb. §. 2154). Das lat.
Optio legata bezeichnet im engern
Sinn, daß das Aussuchen aus einem bestimmten
Kreise
[* 15] von Erbschaftssachen derartig gestattet ist, daß der Beschwerte das schlechteste, der Bedachte das beste
Stück wählen darf. Dem Wahlvermächtnis verwandt ist das Gattungsvermächtnis, bei dem ein nur der Gattung nach
bestimmter Gegenstand zu leisten ist, z. B. ein
HektoliterRüdesheimer (§. 2155). Von letzterm ist eine Unterart das sog.
gemischtgenerische
Vermächtnis, bei dem ein Gegenstand aus einer bestimmten Menge oder Zahl zu leisten
ist.
oder
chemische Verwandtschaft, s.
Affinität. ^[= # (lat.), chemische Verwandtschaft oder chemische Anziehung ist die Kraft, welche die Vereinigung ...]
oder Wahnvorstellungen,Vorstellungen eines Individuums, die, meist infolge von
Hallucinationen entstanden,
nur von diesem selbst als wahr und begründet angesehen werden, während sie dem gesunden
Urteil sofort als irrig und unhaltbar
erscheinen. Wahnideen sind das Hauptsymptom der Verrücktheit (s. d.)
und werden oft mit großer Zähigkeit festgehalten (s.
Fixe Idee);
häufig sind sie mit maßloser Selbstüberschätzung oder
mit krankhafter
Furcht vor Verfolgungen verbunden. (S.
Größenwahn,
Verfolgungswahn.)
im populären
Sinne jede
Geisteskrankheit mit schon äußerlich auffallenden und darauf hindeutenden Erscheinungen,
wie Aufregung, Verwirrtheit, Äußerungen und Handlungen, die auf
Sinnestäuschungen,
Wahnideenu. dgl.
m. hindeuten.
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