Erwerbsstellung berührende, in Erwartung der
Ehe getroffene Maßnahmen (Nichtannahme einer
Stellung); die unbescholtene Verlobte,
welche dem Verlobten Beiwohnung gestattete, kann auch für Schaden, der nicht Vermögensschaden ist
(Defloration), billige
Geldentschädigung fordern. Auch der Verlobte, welcher den Rücktritt des andern durch ein erhebliches Verschulden veranlaßt,
ist schadenersatzpflichtig. - Auch wenn die
Eheschließung aus anderm
Grunde unterbleibt, kann alles, was
geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben war, zurückgefordert werden, doch ist im Zweifel anzunehmen, daß dies
bei Lösung durch
Tod ausgeschlossen sein solle.
AlleAnsprüche verjähren 2 Jahre nach
Auflösung (§§. 1297-1302). Vgl. auch
Braut.
(Legat,Legatum), im Rechtssinne diejenige letztwillige
Anordnung, durch welche der
Erblasser einem andern
(Vermächtnisnehmer) einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne ihn zum
Erben einzusetzen
(DeutschesBürgerl. Gesetzb. §. 1939 und
näheres §§. 2147 fg.). Es steht also im Gegensatz zur Erbeinsetzung (s. d.),
durch die der Bedachte zum Gesamtrechtsnachfolger (ganz oder zu einem Bruchteile) berufen wird. Von der Schenkung von
Todes
wegen (§. 2301) unterscheidet sich das Vermächtnis dadurch, daß es
Vererbung des
Erblassers voraussetzt.
Außer der
Anordnung wird
auch der vermachte Gegenstand als Vermächtnis bezeichnet. Ferner wird das Wort Vermächtnis gebraucht, um
den Erfolg für den Bedachten (Zuwendung) oder den Erfolg für den Beschwerten (Veschwerung) zu bezeichnen; z. B.
dem A ist ein Vermächtnis zugewendet oder der
B hat Vermächtnis zu entrichten.
Endlich wird Vermächtnis im gewöhnlichen Leben für
jede Zuwendung durch letztwillige
Anordnung, also auch für Erbeinsetzung gebraucht. - Ein Vermächtnis kann auch durch
Vertrag zugewendet
werden (s.
Vermächtnisvertrag).
Dem Vermächtnis steht stets eine Erbschaft, das Vermögen des
Erblassers als Ganzes, gegenüber. Durch das Vermächtnis wird, sofern es einem
Erben auferlegt ist, die Erbschaft gemindert. Das Vermächtnis kann aber auch einem Vermächtnisnehmer
oder einem andern Bedachten auferlegt werden. (S.
Beschwerter.) Vermacht werden kann irgend ein Gegenstand, auch ein Begriffsganzes,
eine Gesamtheit, z. B. selbst die Erbschaft, welche dem
Erblasser von einem Dritten zugefallen ist. Ist die Erbschaft des
Erblassers vermacht, so wird in der Regel ein unrichtiger
Ausdruck gebraucht sein; dann ist eine Erbeinsetzung
gemeint (§. 2087), sofern nicht ein Erbschaftsvermächtnis im
Sinne der Nacherbschaft vorliegt (s. Erbschaftsvermächtnis).
Das röm.
Recht kennt zwei Hauptarten, Legat und
Fideïkommiß (s. d.). Das letztere gewährte ursprünglich dem Bedachten
nicht ein
Recht, legte aber dem Beschwerten eine sittliche Pflicht auf; der
Erblasser überließ (kommittierte)
es der
Treue (fides) des Beschwerten, dem Willen des
Erblassers zu genügen. Als die sittliche Pflicht später zur rechtlichen
wurde, bestanden nur noch einzelne Unterschiede, welche Justinian aufhob.
(spr. wärrmangdŏá), ehemalige franz.
Grafschaft in der Picardie, jetzt auf die Departements der
Aisne
und
Somme verteilt, hatte zur Hauptstadt St. Quentin. Im
Altertum wohnten hier die gallischen Veromanduer.
Im Mittelalter stand Vermandois unter
Grafen, die sich von
Karls d. Gr. Sohn Pippin herleiteten und zu den mächtigsten
VasallenFrankreichs
gehörten.
GrafHugo von Vermandois,
Bruder Philipps I. von
Frankreich, war einer der Hauptführer des ersten Kreuzzugs. Mit Raoul dem
Jüngern erlosch 1167 der Mannsstamm. Seiner Schwester Elisabeth, durch Heirat Gräfin von Flandern, machte
Philipp II.
August die Erbschaft streitig, so daß sie 1194 ihren
Anspruch gegen
Entschädigung abtrat, seitdem gehörte Vermandois der
Krone.
Ludwig XIV. erhob es zum Pairieherzogtum und schenkte es seinem natürlichen
SohneLudwig von
Bourbon, nach dessen
Tode (1683) es an die Familie
Bourbon-Conde kam.
das überziehen anderer Metalle mit
Messing (s. d.).
Es gelingt nur auf galvanischem Wege, und da auch
nur schwierig.
Man verwendet dabei eine alkalisch gemachte Lösung von Kupfer- und Zinkcyanür (Mischung von Lösungen von
Kupfer- und Zinksulfat, mit
Cyankalium bis zur Lösung des Niederschlags versetzt);
als
Anode dient eine
große, den zu vermessingenden Gegenstand allseitig umgebende Platte von
Messing.
auf Schiffen mit weniger als drei
Decks das oberste und auf Schiffen mit drei oder mehr
Decks das zweite
von unten. Es dient als Grundfläche für die darunter und darüber liegenden Räume bei der Schiffsvermessung (s. d.).
Um den innern Schiffsraum unter dem Vermessungsdeck zu vermessen, wird die Länge des Vermessungsdeck in eine
bestimmte Zahl (z. B. bei einer Schiffslänge von 100
m in 14) gleiche
Teile geteilt; auf jedem Teilpunkte des Vermessungsdeck wird dann
ein Querschnitt des Schiffs gemessen und dann die so gebildeten Schiffsräume nach der
Simpsonschen Regel
berechnet. -