Der wesentlichste Inhalt dieser Traktate ist folgender: Großbritannien erhielt Gibraltar, Minorca, die franz. Besitzungen an der
Hudsonbai, Neufundland und Acadia (unter gewissen Bedingungen), den franz. Teil der westind. Insel St. Christoph, den sog. Assiento
(s. d.) im span. Amerika, im Handelsverkehr mit Frankreich die Stellung einer meistbegünstigten Nation. Außerdem mußte Frankreich
die sogenannte prot. Erbfolge des Hauses Hannover in Großbritannien anerkennen, sowie auch sich verpflichten, den Prätendenten
Jakob III. auszuweisen und Dünkirchen zu schleifen.
Die Niederländische Republik erhielt eine sog. Barrière gegen Frankreich (s. Barrièretraktat), auch ward die Sperrung der
Schelde aufrecht erhalten. Preußen überließ seine Erbrechte auf das Fürstentum Oranien an Frankreich,
wogegen es das vormals span. Obergeldern erhielt, und erlangte die Anerkennung seines neuen Königstitels. Der Herzog von Savoyen
bekam die Insel Sicilien mit dem Königstitel. Auch Portugal errang Zugeständnisse. Der Bourbon König Philipp V. behielt das
Hauptland Spanien mit den Kolonien, während die span. Niederlande, Mailand, Neapel und die Insel Sardinien
für Kaiser Karl VI. bestimmt wurden. Lediglich Schaden trug nur das Deutsche Reich davon; die ungünstigen Bestimmungen des
Friedens von Ryswijk (s. d.) wurden schließlich bestätigt, nur seine rechtsrhein.
Gewinne gab Ludwig XIV. zurück. Nachträgliche Abänderungen erlitten die Utrechter Verträge, besonders für Italien, in den
nachfolgenden Jahren. (S. Sardinien, Königreich). -
Vgl. Histoire du congrès et de la paix d'Utrecht,
comme aussi de celle de Rastatt et de Bade (Utr. 1710);
K. von Noorden, Histor.
Verträge (Lpz. 1884); Ottokar Weber, Der Friede
von (Gotha 1891).
Union, die geschlossene engere Union der nördl. Provinzen der Niederlande, die,
ohne die Genter Pacifikation (s. d.) aufzugeben, einen festern Kern innerhalb derselben bilden sollte. Die sieben Provinzen
sollten auf ewig vereinigt sein, als wären sie nur eine einzige Provinz. In ihren innern Angelegenheiten blieben sie aber
fast vollständig unabhängig. Die galt bis zur Revolution von 1795 als das höchste Staatsgesetz der
Republik der sieben vereinigten Niederlande. -
Vgl. P. L. Müller, De Unie van Utrecht (2. Aufl., Utrecht 1878).
L., Helmkraut, Pflanzengattung aus der Familie der Utriculariaceen (s. d.) mit gegen 150 weit verbreiteten
Arten, teils im Wasser schwimmende, teils auf sumpfigem Boden wachsende, mit rosettenförmig gestellten
Blättern versehene Kräutergewächse. Bei den im Wasser wachsenden Arten sind die Blätter fadenartig verteilt und meist mit
eigentümlichen Schläuchen zum Fangen kleiner Wassertierchen versehen (s. Insektenfressende Pflanzen). Die Blütenschäfte
sind nackt und tragen an ihrer Spitze eine oder mehrere lebhaft gefärbte Blüten, die aus einem zweiteiligen
Kelche, einer zweilippigen maskierten
Blumenkrone mit Sporen, zwei Staubgefäßen und einem einfächerigen Fruchtknoten bestehen.
Die bekannteste Art ist der in Deutschland in Mooren und Teichen nicht seltene gemeine Wasserschlauch, vulgarisL., mit sattgelben
Blüten; weniger häufig finden sich bei uns an ähnlichen Standorten neglecta Lehm. und das kleine Helmkraut,
minor L. (s. Tafel: Insektenfressende Pflanzen,
[* ]
Fig. 8).
(Utriculariacěae) oder Lentibulariaceen (Lentibulariacěae), Pflanzenfamilie aus der Ordnung der
Labiatifloren (s. d.) mit etwa 180 der warmen und gemäßigten Zone angehörigen
Arten, sämtlich Wasser- oder Sumpfpflanzen, die sich im Bau ihrer Blüten den Scrophulariaceen anschließen.
Die
Blätter sind verschiedenartig ausgebildet, je nachdem sie untergetaucht oder auf Sumpfboden wachsen.
Mehrere Arten werden
wegen ihrer Fähigkeit, kleine Tiere festzuhalten und aufzulösen, zu den Insektenfressenden Pflanzen (s. d.) gerechnet.
jurisdoctor (lat.) oder Doctor utriusque juris, auch Doctor
juris utriusque und Juris utriusque doctor, Doktor beider Rechte (nämlich des röm. und kanonischen Rechts).
Abkürzungen dafür sind d., D. u. j., D. j. u. und J. u. d. Die in England und Amerika gebräuchlichste Abkürzung ist LL. D.
(Legum doctor).
Barbara, verdient um die Einführung des Spitzenklöppelns im sächs. Erzgebirge, wurde 1514 geboren, wie man
annimmt zu Elterlein. Sie war an einen reichen Bergherrn zu Annaberg, Christoph verheiratet und soll die Klöppelkunst von
einer Brabanterin gelernt haben. Als den Zeitpunkt, wo sie ihre Kunst zuerst in Annaberg zu lehren anfing,
giebt man das J. 1564 an. Barbara starb als Witwe zu Annaberg 1575. Ein Denkmal von ihr steht auf dem Kirchhof (1834), eine Bronzestatue
(von Rob. Henze in Dresden, 1886) auf dem Marktplatz in Annaberg. -
(spr. örětěr), Stadt in der engl. Grafschaft Stafford, nahe rechts vom Dove, Station der Linien Macclesfield-Derby
und Uttoxeter-Stoke upon Trent, hat (1891) 5516 E., eine Lateinschule;
Stadt auf der span. Antille Portoriko, im Innern am Oberlauf des Rio de Arecibo, hat etwa 2000, mit Distrikt
(1887) 31 209 E. Anbau von Zucker, Kaffee, Bananen.
Ios. von, Techniker und bayr. Finanzmann, geb. zu Rieden am Staffelsee, studierte in München
und Ingolstadt, wurde 1783 zu München Repetitor der Mathematik und Lehrer der Nationalökonomie an der Marianischen Akademie
und zugleich mit der Verwaltung des Gutes Schwaiganger betraut. 1784 wurde er Hofkammerrat; dann Geschäftsträger
und Salinenadministrator im Fürstentum Berchtesgaden, 1799 bei der Generallandesdirektion angestellt, aber bald als Geb.
Referendar in das Finanzdepartement versetzt. Seine Verbesserungspläne mißfielen jedoch einem großen Teile der Stände, und
da auch Montgelas sein Gegner war, so sah sich 1801
mehr
148 infolge einer überaus grundlosen Verdächtigung, er stehe an der Spitze der Umsturzpartei, plötzlich von allen Staatsgeschäften
entfernt. Nun errichtete er eine Ledermanufaktur in München und 1804 mit Georg von Reichenbach und Jof. Liebherr ein mechan.
Institut, das unter der Firma T. Ertel+Sohn noch blüht. Die von ihm zu Benediktbeuern angelegte Kunstglashütte
hatte zunächst für die Fernrohre der astron. und geodätischen Instrumente das nötige Crown- und Flintglas zu liefern, und
aus ihr wurde, nachdem sich 1809 mit Fraunhofer (s. d.) vereinigt hatte, das
optische Institut, welches nachher fast ganz Europa mit astron.
Instrumenten versah. 1807 war wieder als General-Salinenadministrator und zugleich als Geh. Finanzreferendar
in den Staatsdienst getreten. Unter seiner Leitung wurde das auf eine allgemeine Landesvermessung gegründete Grundsteuerkataster
in Bayern eingeführt. 1811 wurde er Vorstand der Staatsschulden-Tilgungsanstalt, legte aber 1814 alle seine Stellen im Staatsdienst
nieder. 1818–21 war erster Bürgermeister in München und gleichzeitig bis zu seinem Tode Landtagsabgeordneter
für München. 1827 übernahm er die Vorstandschaft der neu gegründeten Münchener Polytechnischen Zentralschule. Er starb in
München. –
Vgl. Bauernfeind, und seine Leistungen auf staats- und volkswirtschaftlichem Gebiet (Münch. 1880).