mehr
inediti per servire alla storia delle Università italiane», Bologna 1872, dazu die von A. Rossi in dem «Giornale di erudizione artistica», Bd. 4, herausgegebenen Urkunden von Perugia) und von Florenz [* 2] (mit zahlreichen Urkunden begleitet hg. in den «Documenti di storia italiana», Bd. 7, 1881, von Gherardi und Morelli).
b. Die Kanzleruniversitäten. In Frankreich und England lehnte sich die Ausbildung der an die Bischöfe, Domkapitel und andere kirchliche Behörden an. In Paris, [* 3] Oxford [* 4] und andern Orten führte der bezügliche Prälat, der den Einfluß der Kirche auf die Leitung der Schule vertrat, den Titel Cancellarius, in Angers und einigen andern wurde er Scholasticus genannt. Sie hatten bei den Prüfungen den Vorsitz zu führen und die Licenz zu erteilen. In dieser Form wurde das Kanzleramt 1219 auch in Bologna eingeführt und ging so auf die andern Stadtuniversitäten über, erlangte hier aber nicht die Bedeutung wie in Frankreich und England. In Paris bestand ein wesentlicher Teil der geschichtlichen Entwicklung der in den Kämpfen zwischen der universitas und dem Kanzler. Übrigens war die Stellung der Kanzler an diesen Frankreichs und Englands auch noch sehr verschiedenartig. In Montpellier [* 5] war sie wesentlich anders als in Paris, wieder anders in Oxford, in Angers, in Lerida u. s. w. An vielen wie Paris, Oxford u. s. w., wurde den Professoren kein Gehalt gezahlt, als Ersatz dienten neben dem Honorar kirchliche Pfründen und die Stellen in den collegia (studia) dotata. -
Vgl. Buläus, Historia universitatis Parisiensis (6 Bde., Par. 1665-73);
Jourdain, Index chartarum pertinentium ad historiam universitatis Parisiensis (1862);
Denifle und Chatelain, Chartularium universitatis Parisiensis (2 Bde., 1889);
Thurot, De l’organisation de l’enseignement de l’université de Paris au moyen âge (1850);
Laval, Cartulaire de l’université d’Avignon (Avignon 1884);
Rangeard, Histoire de l’université d’Angers (2 Bde., 1868-77);
M. Fournier, Les statuts et privilèges des universités françaises (3 Bde., 1889) fg.).
c. Die Staatsuniversitäten. Kaiser Friedrich II. gründete in Neapel [* 6] eine Universität, deren Lehrer wesentlich den Charakter von staatlichen Beamten trugen. Der Staat gründete und regelte die zahlte die Gehälter und verbot den Söhnen des Landes, eine auswärtige Universität zu besuchen. (Vgl. Winkelmann, Über die ersten Staatsuniversitäten, Heidelb. 1880.) Diesem Standpunkt näherten sich vielfach die span. Könige des Mittelalters bei Gründung und Leitung der Sonst folgten die spanischen in manchen Stücken dem Muster von Bologna, in andern dem von Paris und Toulouse, [* 7] aber mit charakteristischen Änderungen.
Seit dem 14. Jahrh. machten auch die Könige von Frankreich und England ihre Gewalt über die ihrer Länder stärker geltend, aber es erhielt sich schließlich doch ein gut Teil der selbständigen Verwaltung als ein allgemein anerkanntes Merkmal der In Deutschland [* 8] wurden zwischen 1347 und 1506 in etwa 20 Städten gegründet nach dem Muster der französischen und der italienischen, vorzugsweise nach Paris. Doch waren es keine bloßen Nachbildungen, sie bilden eine Stufe der Entwicklung der Prag, [* 9] Wien, [* 10] Heidelberg, [* 11] Köln, [* 12] Erfurt, [* 13] Würzburg, [* 14] Leipzig, [* 15] Rostock, [* 16] Greifswald, [* 17] Freiburg, [* 18] Basel, [* 19] Ingolstadt, [* 20] Trier, [* 21] Tübingen, [* 22] Mainz, [* 23] Wittenberg [* 24] und Frankfurt [* 25] a. O. Dazu die Versuche in Culm, [* 26] Lüneburg [* 27] und Breslau. [* 28]
Von Anfang an bildeten sich Anstalten, um armen Scholaren Kost und Wohnung zu verschaffen, Collegia genannt; in umfassender Weise geschah dies noch im Laufe des 13. Jahrh. von den Dominikanern. Sie gründeten ein System von stufenweise einander folgenden Lehranstalten, deren obere Stufen sich an manchen Universitätsorten in die einfügten. In diesen Anstalten hielten sie Scholaren und Magister in sorgfältiger Aufsicht und sicherten sie vor dem Elend der selbst für ihren Unterhalt sorgenden Scholaren.
Wohl unter dem Einfluß dieses Beispiels wurden namentlich zwischen 1250-1350 an den zahlreiche und großartige collegia oder studia dotata gegründet, welche in Oxford, Cambridge, Paris und andern Orten allmählich den größten Teil der Scholaren aufnahmen und zugleich zahlreichen Professoren mit einer Pfründe einen Lehrauftrag erteilten (s. College). In manchen Beziehungen lösten sie so die in eine Reihe von kleinen, nur lose verbundenen Lehranstalten auf. Eins der frühesten und zugleich der berühmtesten dieser collegia war die Sorbonne in Paris. Teilweise private Unternehmen waren die Bursen (s. d.). Gegenwärtig bezeichnet man mit Kollegium (s. d.) die Vorlesung eines Lehrers an der Universität.
Man unterschied bereits im 12. Jahrh. mehrere, meistens fünf Fakultäten: Theologie, kanonisches Recht, röm. Recht, Medizin, Philosophie (artes liberales). Doch wurde bisweilen die Medizin zu der Philosophie gerechnet, bisweilen dagegen auch die Philosophie noch weiter gespalten, und namentlich die Anfänge der Grammatik als besonderes Fach abgeschieden. Das Vorhandensein aller Fakultäten wurde im Mittelalter nicht erfordert, namentlich fehlte die theol.
Fakultät vielen berühmten Zum Studium des kanonischen Rechts, der Theologie und der Medizin ging man meistens erst über, nachdem man die artes studiert hatte, deshalb nannte man die philos. Fakultät, früher facultas artium, Artistenfakultät (s. Freie Künste) genannt, die untere, die andern die obern. An den Italiens, [* 29] welche vorzugsweise Rechtsschulen waren, wurden jedoch für den Beginn des jurist. Studiums nur die elementaren Vorkenntnisse gefordert. Man konnte in Bologna mit 10 und 12 Jahren Student der jurist. Fakultät sein und mit 20 Jahren den jurist. Doktor machen, während in Paris für das Magisterexamen in den artes das 21. Jahr verlangt wurde.
Die Fakultäten verliehen die akademischen Grade. Die Titel Doktor (s. d.) und Magister (s. d.) bezeichneten noch im 12. Jahrh. nur die Lehrthätigkeit, die formelle Verleihung entwickelte sich in den beiden ersten Decennien des 13. Jahrh.; darauf wurde es üblich, den Übergang vom Scholaren zum vollberechtigten Lehrer in Vorstufen zu zerlegen, die des Baccalaureus (s. d.) und Licentiaten (s. d.), die an einigen früher, an den italienischen erst im 15. Jahrh., zu förmlich anerkannten Graden wurden. Diesen ältern Scholaren fiel ein Teil der Disputationen und Vorlesungen zu. Das jus ubique docendi (Recht, überall zu lehren) der Doktoren wurde nicht von allen anerkannt.
Die Studenten waren teils Knaben von 12, ja von 10 Jahren, teils Jünglinge und Männer. (S. Bacchanten.) In Bologna wuchs ihre Zahl Anfang des 13. Jahrh. angeblich auf 10000, und von Oxford werden ähnliche Zahlen berichtet; jedenfalls waren in Paris und einigen andern zeitweise mehrere Tausende. Ein großer Teil der Studenten bestand aus Geistlichen (seculares und regulares), daher nannte ¶
mehr
man sie auch clerici. Es fehlte auch nicht an Laien, aber auch in Bologna waren die Geistlichen so zahlreich, daß mit Rücksicht darauf bestimmt wurde, der Rektor müsse ein Geistlicher sein. Das Leben der Scholaren war vielfach sehr wüst; das prägt sich aus in zahlreichen Klagen der Behörden und Bestimmungen der Statuten und endlich in der Scholarenpoesie. Voll derselben ist uns ein großer Schatz erhalten, namentlich in den nach der Fundstätte des Codex benannten Carmina burana (s. d.).
2) Neuere Zeit. Im 15. Jahrh. war das wissenschaftliche Leben der wie ihre Verfassung in vieler Beziehung erstarrt und die akademischen Grade wurden oft auch ohne Rücksicht auf die wissenschaftlichen Leistungen verliehen. Der Doktor war zu einer neuen Art von Adel geworden und wurde auf Empfehlung großer Herren und der Päpste verliehen (doctores bullati). Der Humanismus richtete hiergegen seine Angriffe, eine Reform erfolgte jedoch erst nach dem durch die Reformation energisch vollzogenen Bruche mit dem Mittelalter in Deutschland. In Frankreich erfolgten bereits im 16. Jahrh. die Anfänge der Centralisation des Universitätswesens (Edikt von Blois 1579), aber eine tiefer gehende Umgestaltung der fand doch erst durch die Revolution und die Einrichtungen Napoleons I. statt. Université bezeichnet in Frankreich jetzt nicht mehr eine Hochschule, sondern die Gesamtheit der Erziehungs- und Unterrichtsanstalten. Bezeichnend ist der starke Einfluß der Staatsbehörden und die Entstehung mehrerer von den Klerikalen gegründeter «katholischer (S. Frankreich, Bildungs- und Unterrichtswesen.)
Vgl. Cournot, L’instruction publique en France (Par. 1884). -
In England traten bereits im Mittelalter neben die beiden Oxford und Cambridge eigene Rechtsschulen, die Inns of Court (s. d.), die sich aber nicht zu wissenschaftlichen Lehranstalten in höherm Sinne entwickelten und von denen keine Reform des Universitätslebens ausging. Oxford und Cambridge bestehen noch heute aus einer Reihe auf mittelalterliche Schenkungen und Privilegien gegründeter und mit kirchlichen Einrichtungen und Pflichten verbundener Kollegien, den alten studia dotata, die Gelehrten bedeutende Pfründen und zahlreichen Scholaren Aufenthalt, Kost und Unterricht gewähren. (S. Englisches Schul- und Universitätswesen.) Dublin [* 31] in Irland ist im 16. Jahrh. nach ihrem Muster gegründet worden. (S. Großbritannien [* 32] und Irland, Unterrichtswesen).
Neuerdings herrschen lebhafte Reformbestrebungen.
Vgl. V. A. Huber, Die englischen (2 Bde., Cass. 1839-40);
Fuller, History of the University of Cambridge (1840);
Laing, Some dreams on University and College reforms (Oxf. 1876);
Pattison, Suggestions on academical organisation (Edinb. 1868);
Lorinser, The universities of Scotland (ebd. 1854).
(S. University extension movement.)- In Italien [* 33] entstanden in der Zeit der Renaissance zahlreiche mehr oder weniger organisierte Vereinigungen zur Pflege der Wissenschaft, welche sich von den durch die Freiheit von den veralteten Formen unterschieden. Aus ihnen gingen die Akademien und andere nur der Forschung, nicht dem Unterricht gewidmete gelehrte Gesellschaften hervor, aber zu einer Reform der kam es nicht. Ebensowenig in Spanien, [* 34] dessen im 17. Jahrh. hervorragende Mittelpunkte der Bestrebungen waren, welche die mittelalterliche Scholastik zu erneuern suchten. Gegenwärtig hat Italien zahlreiche kleine die wohl Träger [* 35] des kräftig erwachten wissenschaftlichen Lebens sind, aber tiefgreifender Reformen bedürfen (s. Italien, Unterrichts- und Bildungswesen).
Vgl. Coppi, Le [* 36] università italiane nel medio evo (3. Aufl., Flor. 1886);
La Fuente, Historia de las universidades en España (2 Bde., 1885);
Alejandro Vidal y Diaz, Memoria historica de la universidad do Salamanca (1869).
Die deutschen seit der Reformation sind Fortbildungen ans den des Mittelalters, aber sie haben sich im Laufe der Zeit so vollständig umgestaltet, daß der Zusammenhang, abgesehen von einigen Äußerlichkeiten und Namen, fast nur noch in einem idealen Moment besteht. Eine wichtige Veränderung erfolgte namentlich im 16. Jahrh. durch Einrichtung von Schulen, auf denen die Knaben zum Studium auf den vorbereitet wurden, während im Mittelalter die und ihre Bursen Scholaren mit dem 15. und 12., ja mit dem 10. Jahre annahmen.
Ein anderer Unterschied ergab sich aus den Veränderungen der Wissenschaft. Die prot. Theologie trat neu auf, die Philologie löste sich aus der alten facultas artium, das kanonische Recht trat zurück, das röm. Recht befreite sich von der Scholastik, doch später als die andern Wissenschaften, wie es auch später unter die Herrschaft dieser Richtung gefallen war. Manche Formen und Einrichtungen des Universitätslebens, die bereits im 14. und 15. Jahrh. erstarrten und verfielen, erhielten sich noch im 16. und 17. Jahrh. und wurden zu Zerrbildern ihres ursprünglichen Wesens.
Das Übergewicht der theol. Interessen war der Entwicklung ungünstig. Manche verbrauchten ihre ganze Kraft [* 37] in dogmatischen Kämpfen, und der Gegensatz zwischen Protestantismus und Katholicismus drohte einigen wie Prag, den Untergang zu bringen. Man bezeichnete die nach Konfessionen, [* 38] indessen wurde diese Unterscheidung doch nicht allgemein verbindlich. Das Haupthindernis für die Blüte [* 39] der Deutschlands [* 40] im 16. und 17. Jahrh. lag in den allgemeinen Verhältnissen, der Kriegsnot, der Armut und vor allem in der Kleinheit und Unfertigkeit der Staaten des Deutschen Reichs. Die hervorragendsten Gelehrten waren nicht oder nur vorübergehend Mitglieder der Weit größere Bedeutung hatte die rasch aufblühende Universität Leiden. [* 41]
Die der Gegenwart beginnen strenggenommen erst im 18. Jahrh. mit der Gründung von Halle [* 42] 1694 (vgl. Schrader, Geschichte der Friedrichs-Universität zu Halle, 2 Bde., Berl. 1894) und Göttingen [* 43] 1737. Eine weitere Epoche bildete dann die Gründung von Berlin [* 44] und Bonn [* 45] im Anfang des 19. Jahrh. Das charakteristische Merkmal dieser Periode ist die Beseitigung der überlebten mittelalterlichen Einrichtungen (z. B. lat. Sprache [* 46] der Vorlesungen) und die kräftige Hilfe des Staates, welcher einmal den die Mittel gewährte, um die Institute, Laboratorien, Bibliotheken und Lehrmittel aller Art in der vollkommenen Weise herzustellen, wie sie der gegenwärtige Stand der Wissenschaften fordert, und andererseits den Professoren auskömmliche Einnahmen gewährte, und damit die Mittel, um eine der Wissenschaft würdige Stellung in der Gesellschaft einzunehmen. Infolge der Ausbildung einzelner Zweige zu selbständigen Wissenschaften ist die philos. Fakultät übermäßig zahlreich geworden. In Tübingen, Würzburg, Marburg, [* 47] Straßburg, [* 48] Dorpat [* 49] und an den Schweizer hat man sie deshalb in zwei (philos. und naturwissenschaftliche) Fakultäten ¶