stattfindenden Verhandlungen führten zwar zu einem für die
Dauer eines Jahres abgeschlossenen provisorischen
Ausgleich in
den
Zoll- und Handelssachen sowie in der Bankangelegenheit, dagegen gelang es nicht, in der Quotenfrage eine Einigung zu
erzielen, da
Österreich
[* 2] eine
Erhöhung der ungar. Quote zu den gemeinsamen
Ausgaben beider Reichshälften forderte,
[* 3] diese
aber nicht zugestehen wollte. Diese provisorischen Abmachungen wurden den Parlamenten beider
Länder vorgelegt und von dem
ungar.
Reichstage angenommen, dagegen machte die
Obstruktion der
Deutschen ihre Erledigung im österr.
Reichsrat unmöglich, und so sahen sich beide Regierungen gezwungen, einseitig vorzugehen, um ihre volkswirtschaftliche Gemeinschaft
aufrecht zu erhalten.
Schon im Dezember unterbreitete die ungar. Regierung dem
Reichstage eine
Vorlage,
wodurch der bestehende Zustand bis zum verlängert wurde. Weil sie aber wegen des
Widerstandes der äußersten Linken
nicht rechtzeitig erledigt werden konnte, so trat am thatsächlich ein gesetzloser Zustand ein, da die
Gültigkeit
des
Ausgleichs mit dem erlosch. Allerdings dauerte dieser Ausnahmezustand nur wenige
Tage, da
beide Häuser bis Mitte Januar das Provisoriumsgesetz bewilligten, worauf die Verhandlungen zwischen beiden Regierungen zur
Herstellung eines endgültigen Zustandes von neuem ihren Anfang nahmen.
Litteratur.VonUrkundenwerken sind zu nennen: Monumenta comitialia regni Hungariae (9 Bde.,Budapest
[* 4] 1874 fg.);
MonumentaVaticana historiam regni Hungariae illustrantia
(Serie I, 6 Bde.;
Serie II, 2 Bde., ebd. 1884-91).
Mailáth, Geschichte der Magyaren
(5 Bde., ebd. 1828-31; 2. Aufl., Regensb.
1852-53);
Szalay, Magyarország története (Bd. 1-3, Lpz.
1850-53; Bd. 4-6,
Pest 1854-59; deutsch, Bd. 1-3,
Pest 1866-75);
Horváth, Magyarország történelme (6
Bde.,
Pest 1860-63; neue Bearbeitung in 8 Bdn.,
Budapest 1871-73).
Einzelne
Perioden behandeln: Horváth, A kereszténység elsö
százada Magyarországon (Das erste Jahrhundert des
Christentums in
Budapest 1878);
Pauler, A magyar nemzet története az Árpádházi
királyok alatt (2 Bde., ebd. 1894);
Kupelwieser, Die Kämpfe U.s mit den
Osmanen bis zur
Schlacht von
Mohacs
(Wien 1895);
Marczali, Geschichte U.s im Zeitalter
Josephs II. (2. Aufl., 3 Bde.,
Budapest 1885-88);
Sayous, Histoire des Hongrois et de leur littérature politique de 1790 à 1815 (Par. 1872);
Horváth, Huszanöt
év Magyarország történelméböl 1823-48 (3 Bde., Genf
[* 6] 1864; deutsch
u. d. T. Fünfundzwanzig Jahre aus der Geschichte U.s, 2 Bde.,
Lpz. 1867);
ders., Der Nationalkrieg in und Siebenbürgen
(2 Bde., ebd. 1851).
Die neueste Geschichte U.s behandeln vom österr.-liberalen Standpunkte aus Rogge in:
Österreich von Világos bis zur Gegenwart
(3 Bde., Lpz. 1872-73), vom konservativen
GesichtspunktFreiherr von
Helfert, Geschichte
Österreichs (6 Bde.,
Prag
[* 8] 1868-86). Ein histor.
Archiv giebt die
Ungarische Historische
Gesellschaft heraus.
Strafprozeßordnung zugelassenen Ausnahmen s.
Abwesenheit
und
Kontumaz. Im Civilprozeß ist an
Stelle des das Versäumnisverfahren (s. Versäumnisurteil) getreten. (S. auch Wehrpflichtige.)
Joh.
Georg, Holzschneider, geb. 1715 zu Goes bei Pirna,
[* 9] erlernte dort dieBuchdruckerkunst
und später auch die Holzschneidekunst. In
Berlin,
[* 10] wohin er 1740 ging, betrieb er die Holzschneidekunst mit Eifer, wovon fünf
große Landschaften den
Beweis liefern. Er starb 1788. - Sein Sohn
JohannFriedrich geb. 1750 in
Berlin, war
Buchdrucker, Buchhändler,
Form- und Stempelschneider und wurde 1800 zum Professor der Holzschneidekunst an der
Akademie der bildenden
Künste in
Berlin ernannt. Er vervollkommnete die
Schriften, namentlich die
deutsche Schrift
(Fraktur). Die von ihm geschnittene
Frakturschrift
(Ungersche Schrift) hatte einige
Ähnlichkeit
[* 11] mit der
Schwabacher Schrift, ist indessen fast außer Gebrauch
gekommen. Durch Vervollkommnung der
Technik sowohl als durch Ausbildung einer Anzahl guterSchüler leistete
er der Holzschneidekunst große Dienste.
[* 12] Er starb 1804. - Des letztern Gattin, Friederike Helene geb. 1751 zu
Berlin, eine Tochter des preuß.
Generals von Rothenburg,
[* 13] setzte nach dem
Tode ihres Gatten dessen Unternehmungen fort und starb zu
Berlin.
Allgemeinen Beifall fand ihr
Roman «Julchen Grünthal, eine Pensionsgeschichte»
(Berl. 1784); ferner sind zu nennen die «Bekenntnisse
einer schönen Seele» (ebd. 1806) und «Der junge
Franzose und das deutsche Mädchen» (Hamb. 1810) u. a.
Joseph, österr. Jurist und Staatsmann, geb. in
Wien, studierte daselbst die
Rechte und erhielt 1850 eine
Anstellung bei der Universitätsbibliothek. Nachdem er sich 1853 in
Wien als Privatdocent für österr.
Privatrecht habilitiert hatte, wirkte er 1853-55 als außerord. Professor in
Prag, folgte 1855 einem Rufe nach
Wien und wurde 1857 ord.
Professor daselbst.
Beim Wiedererwachen des konstitutionellen Lebens in
Österreich trat in einer mit Fischhof gemeinsam verfaßten
Schrift«Zur Lösung der ungar.
Frage» (anonym,
Wien 1861) für die dualistische
Staatsform ein. 1867 in den niederösterr. Landtag und von diesem in den Reichsrat
gewählt, sah er sich durch eine schwere Erkrankung genötigt, nach kurzer Zeit sein
Mandat niederzulegen, wurde aber 1869 in
das Herrenhaus berufen, in dem er als Wortführer der liberalen Partei hervortrat.
In dem nach dem
Sturze
des
Kabinetts Hohenwart gebildeten Ministerium
Auersperg nahm im Nov. 1871 einen Sitz oder
Portefeuille an und bewies sieb im
Reichsrate als gewandter
¶
mehr
Sprechminister. Nach dem Rücktritt Auerspergs legte er im Febr. 1879 sein Amt nieder und wurde 1881 zum Präsidenten des Reichsgerichts
ernannt. Auf jurist. Gebiete genießt als Systematiker des österr. Privatrechts großen Ruf. Außer seinem großen Werke:
«System des österr. allgemeinen Privatrechts» (Bd. 1 u. 2, 5. Aufl., Lpz. 1892; Bd. 2 in 2 Abteil.,
ebd.; 4. Aufl. 1876; Bd. 6: «Das österr. Erbrecht», ebd.; 3. Aufl. 1879),
sind noch hervorzuheben: «Der Entwurf eines bürgerlichen
Gesetzbuches für das Königreich Sachsen,
[* 15] mit besonderer Rücksicht auf das österr. allgemeine bürgerliche Gesetzbuch besprochen»
(Wien 1853),
der «Revidierte Entwurf eines bürgerlichen
Gesetzbuches für das Königreich Sachsen» (ebd. 1861),
«Die Verlassenschaftsabhandlung in Österreich» (Wien 1862),
«Die Verträge
zu Gunsten Dritter» (Jena
[* 16] 1869). Mit J. Glaser u. a. gab die «Sammlung von civilrechtlichen
Entscheidungen des k. k. obersten Gerichtshofs in Wien», Bd. 1-26 (Wien 1859-92),
William, Radierer, geb. 1837 zu Hannover,
[* 17] machte seine ersten Studien an der durch den Kupferstecher Keller geleiteten
Schule der Akademie zu Düsseldorf
[* 18] und unter Leitung Thäters an der Akademie in München.
[* 19] hat sich, besonders
seit seiner Übersiedelung von München nach Wien, wo er Professor für Radierkunst an der Kunstgewerbeschule und an der Akademie
der Künste ist, als ein überaus fruchtbarer Künstler erwiesen; die Zahl seiner in der Manier der Niederländer des 17. Jahrh.
geschaffenen Blätter umfaßt über 800 Nummern nach Originalen aller Schulen.
Vorzüglich gelingen ihm Radierungen nach Werken von Rembrandt, Ruisdael, Hobbema u. a. Seine
besten Arbeiten sind die Werke aus den Galerien zu Cassel, Braunschweig
[* 20] (zunächst in der «Zeitschrift für bildende Kunst» erschienen),
ferner der Frans-Hals-Galerie, Galerie von Amsterdam
[* 21] (Trippenhuijs),
die Blätter für die Gesellschaft für vervielfältigende
Kunst in Wien, worunter insbesondere wieder der Altar
[* 22] des heil. Ildefonso, von Rubens, im Hofmuseum. «Die
k. k. Gemäldegalerie in Wien», 175 Blätter, und eine Reihe großer Blätter nach van Dyck, FransHals, Rubens aus der Liechtenstein-Galerie
in Wien sind im Verlag von H. O. Miethke in Wien erschienen. Für einen engl. Verleger radierte er groß
das Selbstbildnis Rembrandts von 1635 in der Liechtenstein-Galerie. Auch nach modernen Meistern (Makart, Lenbach, Knaus) hat
eine große Anzahl vortrefflicher Blätter geschaffen; sie finden sich zumeist in der «Zeitschrift für bildende
Kunst» und in den «Graphischen Künsten». -
Vgl. Graul, William und sein Radierwerk (Wien 1891).