Baugewerks-Be-67 rufsgenossenschaften, bestimmt, die Versicherung gewisser Baubetriebe zu vermitteln, die meist nur vorübergehenden
Unternehmungen gewidmet sind.
Die Errichtung der erfolgt kraft gesetzlicher
Anordnung auf
Grund eines Nebenstatuts.
Besondere
Organe sind zulässig, aber bisher nirgends eingeführt.
Die Beitragserhebung findet im Wege des Prämienreserveverfahrens
(s. d.) statt.
(Sterilitas), die bei beiden Geschlechtern, insbesondere aber beim Weibe vorkommende Unfähigkeit,
Kinder zu zeugen. In vielen Fällen gelingt es, bei gründlicher Untersuchung, die
Ursachen derselben nachzuweisen. Als solche
hat man kennen gelernt beim Weibe mangelhafte
Bildung und
Krankheiten der Eierstöcke, Verwachsungen der Eileiter, chronisch
entzündliche
Veränderungen, Knickungen und Verlagerungen der
Gebärmutter,
[* 2] Verschluß des
Muttermundes
und andere organische
Fehler (s.
Gebärmutterkrankheiten); beim
Manne fehlerhafte Beschaffenheit des Samens, narbigen Verschluß
der Samenbläschen
u. dgl. In vielen Fällen liegen der
Sterilität auch psychische
Ursachen (Widerwillen, Haß,
Abneigung gegen
den
Ehegatten) zu
Grunde. Die ist teils unheilbar, teils bei einer konsequenten gynäkologischen, unter
Umständen operativen Behandlung der
Heilung zugänglich. Zu unterscheiden von der ist die
Impotenz (s. d.). –
Vgl. Duncan,Sterilität bei Frauen (deutsch von Hahn,
[* 3] Berl. 1884);
im gewöhnlichen Sprachgebrauch jedes ungeziemende Benehmen. Das
Reichsstrafgesetzbuch bedroht
beschimpfenden an öffentlichen Zeichen der
Autorität (§§. 103ᵅ, 135), in
Kirchen oder andern zu religiösen Versammlungen
bestimmten Orten (§. 166) und an Gräbern (§. 168), sowie ferner groben (§. 360, Nr.
11). Unter grobem wird in erster Reihe verstanden die erheblicheStörung der polizeilichen Ordnung, der
äußern Ruhe und des sittlichen
Anstands auf den öffentlichen
Straßen und Plätzen (bubenhafter Straßenunfug).
Die Strafvorschrift soll keine subsidiäre von unbestimmter Allgemeinheit sein, mit der man Fälle treffen könnte, die sonst
unter ein Gesetz nicht zu subsumieren sind, sondern sie verpönt nur die den äußernBestand der öffentlichen
Ordnung unmittelbar verletzenden Ungebührlichkeiten, und zwar nur solche, durch welche das Publikum schlechthin, nicht also
ein individuell begrenzter Personenkreis gefährdet oder belästigt und solchergestalt der öffentliche Friede im allgemeinen
beunruhigt wird. Hierher gehören nicht bloß Erregung falschen Feuerlärms (unzweifelhaft grober sondern auch die
Verbreitung
erfundener Sensationsnachrichten durch die
Presse
[* 5] (Österr.
Strafgesetz §§. 278k, 308). Nach einem
Urteil
des Reichsgerichts (Juli 1895) ist auch
Boycotten (s. d.) grober –
Vgl. «Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft»,
Bd. 16 (Berl. 1896).
Schuld, soviel wie Flottierende Schuld (s. d.). ^[= (engl. to boycott), Boykottieren, ist ein Ausdruck, der 1880 im Zusammenhang mit der Agitation ...]
Komitat in
Ungarn,
[* 6] grenzt im N. an Galizien und dasKomitat Zemplin, im O. an
Bereg, im
S. an
Szabolcs, im
W. an Zemplin und hat 3052,84 qkm und (1890) 135247 meist griech.-kath. ruthen.
und slowak. E. (37182 Magyaren, 10318 Deutsche),
[* 7] darunter 28836
Römisch-Katholische,
18572
Evangelische und 15599 Israeliten.
Das Gebiet ist von
Teilen des Karpatischen Waldgebirges durchzogen, unter denen die Huzla-Alpe und die
Astra (1408 m) die bedeutendsten sind. Nach Galizien führen die Pässe Uzsok und Bireczke (846 m).
Hauptgewässer ist der Ungfluß mit der Turja. Das landschaftlich schöne Gebiet eignet sich wenig zum Anbau; die
Berge sind
reich an Eisenerzen,
Braunkohlen und andern wertvollen
Mineralien
[* 8] sowie an ausgedehnten Waldungen, aber
es fehlt die gewinnreiche
Ausbeute. Das
Komitat umfaßt die Stadt mit geordnetem Magistrat und Hauptstadt
Ungvár (s. d.) und
vier Stuhlbezirke.
1) Bezirkshauptmannschaft in Mähren,
[* 10] hat 989,28 qkm und (1890) 67806 (31524 männl., 36282 weibl.)
E. in 93 Gemeinden mit 99 Ortschaften und umfaßt die Gerichtsbezirke Klobouk und –
2) czech.
BrodUkerskẏ, Stadt und Sitz der Bezirkshauptmannschaft und eines Bezirksgerichts (548,09
qkm, 41379 E.), ehemals Festung,
[* 11] an der zur
March gehenden Olsawa und der Linie
Brünn-Blarapaß der Österr.-Ungar. Staatsbahn,
hat (1890) mit der Israelitengemeinde (634 E.) 4670 meist czech. E., schöne roman.
Kirche,
Synagoge, Dominikanerkloster, Rathaus
und ein ehemals fürstl., jetzt gräfl. Kaunitzsches Majoratshaus. wurde 1049 gegründet und hatte viel
durch die
Hussiten und durch die Einfälle der
Ungarn zu leiden, gegen welche sich die
Bürger von 1605 unter
Bocskay und 1622 unter
Bethlen Gabor heldenmütig verteidigten.
Eisenbahnen, s. die erläuternden
Tabellen zur Übersichtskarte der Eisenbahnen in
Österreich-Ungarn
[* 12] beim
Artikel Österreichisch-Ungarische Eisenbahnen.
Litteratur. Die Litteratur in der
Sprache
[* 13] der Magyaren (s. d.) beginnt im 13. Jahrh.
Aus der ältern Epoche ist außer
Übersetzungen von Legenden und biblischen
Büchern wenig erhalten. (S.
Ungarische Sprache.)
Im 16. Jahrh. trat eine
Periode höherer Ausbildung der Litteratur ein, indem unter Ferdinand I. und Maximilian II. (1517–76)
politische, vor allem aber religiöse
Bewegungen ein geistiges Leben wachriefen, das für die
Bildung des
Volks und die
Entwicklung
seiner Litteratur fördernd sein mußte.
Die
Reformation wirkte belebend auf alle Schichten. Durch den Gebrauch in den Religionsstreitschriften, in den
Kirchen und
Schulen, durch
Kriegs- und
Volkslieder bereicherte sich und erhob sich die ungar. Nationalsprache
damals auf den Standpunkt, den sie bis Ende des 18. Jahrh. innehielt. Man beeiferte sich,
das
Volk über die
Schicksale seiner ältesten und nächsten
Vorfahren in seiner eigenen
Sprache zu belehren. Dazu dienten die
ungar.
Chroniken, z.B. von
Székely (1559), Temesvári (1569),
Heltai (1572), Pethö, eigentlich
Zrinyi (1660),
Bartha (1664), Lisznyai (1692) u.a. Noch viel häufiger erschienen ungar.
Übersetzungen der
Heiligen Schrift, so von Komjáti
(Krak. 1533), Pesti
(Wien 1536), Erdösi oder
Sylvester (Ujszigeth 1541),
Heltai (Klausenb. 1546),
Székely (Krak. 1548), von
Juhász oder Melius (Debreczin
[* 14] 1565), Félegyházi (ebd.
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