es besteht ans einem flachen, keilförmig gestalteten und zur Befestigung in einem
Klotz mit einer
Angel versehenen
Eisenstück, dessen verstählte, gerade, aber stumpfe Schneide (Arbeitskante) horizontal gerichtet ist.
Umladungsrecht, das von einzelnen Ortschaften früher ausgeübte
Recht, vermöge dessen sie verlangen
konnten, die Weiterführung ankommender Waren nur durch ihre eigenen Fuhrleute oder Schiffer zu besorgen.
Gegenwärtig ist
dieses Verkehrshemmnis überall beseitigt.
Mechanismen, welche den Zutritt des motorischen
Mittels
(Dampf,
[* 4]
Gas, Wasser) in den Arbeitscylinder eines
Motors derart verändern, daß die Umdrehungsrichtung des Motors sich umkehrt. Sie finden besondere an denjenigen Motoren
Anwendung, welche Transportzwecken dienen, wie
Lokomotiven, Schiffs- und Fördermaschinen. Die wirken
hauptsächlich in der
Weise, daß durch Hebelkombinationen die äußere
Steuerung des Motors und dadurch die innere
Steuerung
umgestellt wird.
Die gebräuchlichsten sind die Coulissensteuerungen, durch deren Umstellung, außer der Drehrichtung der
Maschine,
[* 5] gleichzeitig
die Expansion des
Dampfes im Cylinder verändert werden kann. Nebenstehende Abbildung zeigt die von
Stephenson
konstruierte Coulissensteuerung, die für
Lokomotiven und besonders auch für
Schiffsmaschinen die meiste
Verbreitung gefunden
hat. Die
[* 1]
Figur stellt die Umsteuerung der Betriebsmaschine eines kleinen Dampfbootes dar.
Die
Maschine ist stehend, mit oben liegendem Cylinder. Die unten angeordnete Schraubenwelle ist mit a bezeichnet. Auf dieser
sind zwei
Excenter
[* 6] festgekeilt, von denen das eine e für den Vorwärtsgang, das andere e1 für den Rückwärtsgang dient,
und die aus der
Welle a unter einem bestimmten Winkel
[* 7] zu einander und zur Kurbel
[* 8] des zugehörigen Dampfcylinders verstellt
sind. Beide
Excenter sind mit der Coulisse c durch die Excenterstangenb und b1 verbunden, In der Coulisse
c sitzt ein Gleitstück s
(«Stein» genannt), das mit der Schieberstange f durch
Zapfen
[* 9] in
Verbindung steht.
Die Coulisse selbst kann durch die Hebelvorrichtung g vom Führerstande aus nach rechts oder links verstellt werden. Wird
sie so weit als möglich nach links ausgelegt (wie in der
[* 1]
Figur dargestellt), so
kommt allein das
Excenter
e zur Wirkung, und die
Maschine bewegt sich links herum; umgekehrt gelangt bei vollkommen nach rechts
ausgelegter Coulisse das
Excenter e1 zur Thätigkeit und bewirkt die Rechtsbewegung der
Maschine. In diesen beiden
Stellungen
findet zugleich die größte Füllung, also auch die maximale Leistung der
Maschine statt.
Bei andern als diesen äußern
Stellungen vereinigt sich die Wirkung beider
Excenter nach dem Verhältnis der
Stellung des
Steins
zwischen den beiden Angriffspunkten der Excenterstangen an der Coulisse. Je mehr der
Stein in die Coulissenmitte gelangt,
um so mehr verkleinert sich die Füllung. Der Mittelstellung des
Steins entspricht der Stillstand der
Maschine.
Außer der Stephensonschen Umsteuerung finden noch Verwendung die Goochsche
Steuerung, die von
Allan-Trick (s.
Tafel:
Lokomotiven II,
[* 1]
Fig. 1), Heusinger von Waldegg, Jov, Klug.
Bei schweren
Schiffsmaschinen kann die Verstellung der Hebel
[* 10] g nicht mehr mit der
Hand
[* 11] geschehen. Man verwendet
hierzu in diesem Falle eine als Krafteinschalter (s. d.) wirkende Dampfumsteuerung.
Dieselbe besteht aus einer kleinen Dampfmaschine
[* 12]
(Zwillingsmaschine) mit Rotation, welche, mit Handumsteuerung versehen, die
Steuerung der Hauptmaschine in die geforderte
Stellung bringt, oder aus einem einfachen Dampfcylinder, dessen Kolben durch
Stangen mit der Coulisse der Hauptmaschine direkt so verbunden ist, daß die Endstellungen des Kolbens
in seinem Cylinder den Grenzstellungen der
Steuerung entsprechen.
Bezeichnung der bei der Tagung des
Reichstage von 1894/95 eingebrachten
Vorlage, die nach ihrer
Begründung
den gefährlichen, auf den gewaltsamen Umsturz der bestehenden Staatsordnung gerichteten Bestrebungen entgegentreten sollte,
zu deren Bekämpfung die bestehenden
Strafgesetze nicht ausreichten. Da der
Reichstag für ein
Strafgesetz
mit so unbestimmt gelassenen Satzungen, wie es die der waren, die der
Freiheit der
Presse
[* 13] und selbst der
Freiheit der Wissenschaft
und Kunst Gefahr drohten, nicht zu gewinnen war, fiel die in der
Kommission wesentlich umgeänderte
Vorlage im Mai 1895 in
zweiter Lesung.
oder Umtriebszeit, im Forstwesen der Zeitraum von der
Begründung eines
Bestandes bis zu seiner, mit Wiederverjüngung
verknüpften Ernte.
[* 14] Das Ende dieses Zeitraumes, also das
Alter des
Bestandes bei seinem
Abtrieb, nennt man das
Abtriebs- oder
Haubarkeitsalter. Man unterscheidet hauptsächlich:
1) den physischen der für die natürliche Wiederverjüngung einer Holzart besonders geeignet
ist;
2) den des höchsten Massenertrags, der mit dem Jahre des höchsten Durchschnittszuwachses, also mit jenem, in dem
letzterer gleich dem laufenden Zuwachs (s. d.) wird, zusammenfällt; er gründet
sich auf die Anwendung des physiokratischen
Systems der
Volkswirtschaft auf die Forstwirtschaft;
3) den technischen bei
¶
mehr
dem der Holzbestand das für bestimmte Zwecke der Verwendung geeignetste Material liefert;
4) den der höchsten Waldrente (s. d.), bei dem der Bestand den nach arithmet. Durchschnitt berechneten höchsten Geldertrag
liefert, wobei allerdings übersehen wird, daß die Zinsen des Holzvorratskapitals unter die Produktionskosten gehören;
5) den finanziellen bei dem der Wald unter Voraussetzung eines bestimmten Wirtschaftszinsfußes den höchsten
Reinertrag, die höchste Bodenrente gewährt; er fällt mit jenem zusammen, bei dem sich unter Annahme eines bestimmten Bodenwerts
der höchste Unternehmergewinn oder die höchste Verzinsung des gesamten im Walde thätigen Produktionsfonds berechnet. Obgleich
er noch vielfach bekämpft wird, muß sich doch die Forstwirtschaft ihm grundsätzlich allmählich zuwenden,
denn es ist der einzige der auf die wahre wirtschaftliche Reife des Einzelbestandes Rücksicht nimmt. Die Gestaltung des
normalen Altersklassenverhältnisses und des normalen Holzvorrats hängt von der Höhe des ab, je höher dieser, desto größer
muß das Vorratskapital sein.