Land undMeer, in
Stuttgart
[* 4] erscheinende illustrierte Wochenschrift, 1857 nach dem
Muster der
Leipziger «Illustrierten
Zeitung» von dem Buchhändler Ed. von Hallberger begründet im
Verein mit dem Romanschriftsteller Hackländer,
der jahrelang die Redaktion führte. 1881 ging die Zeitschrift mit dem übrigen Hallbergerschen Verlag an die
Aktiengesellschaft«Deutsche Verlagsanstalt»
[* 5] über.
oder Deliberationsfrist (lat. jus deliberandi),
diejenige Frist, welche dem zur Erbschaft
Berufenen zur Erklärung über
Antretung oder
Ausschlagung einer Erbschaft von dem
Gesetze, von dem
Erblasser oder auf
Antrag von dem
Richter gesetzt wird. Der
Antrag kann von dem
Berufenen selbst oder von Beteiligten
gestellt sein. Das Gemeine
Recht kennt eine gesetzliche Frist zur Erklärung über den Erbschaftsantritt
nicht mehr. Der erfolglose
Ablauf
[* 6] der von dem
Erblasser angeordneten Frist (s. auch Cretio) hat, sofern darin eine
Bedingung
zu finden ist, die Wirkung, daß der
Berufene so behandelt wird, wie wenn er ausgeschlagen hätte.
Ist die Frist von dem
Richter auf
Antrag von Beteiligten
(Gläubigern, Vermächtnisnehmern u. s. w.) gesetzt,
so wirkt der erfolglose
Ablauf der Frist, welche der
Richter nicht über neun
Monate, der Landesherr, soweit er dazu berechtigt
ist, nicht über ein Jahr hinaus bemessen soll, daß die Erbschaft als angenommen gilt.
Wenn der Antragsteller ein Nachberufener
oder ein solcher
Noterbe ist, welcher das
Testament anfechten will, so ist nach der herrschenden Meinung
die Androhung auf Unterstellung der
Ausschlagung zu richten. Das
Preuß. Allg.
Landrecht und das Deutsche
Bürgerl. Gesetzbuch
kennen nur eine Ausschlagungsfrist (s. Erbschaftserwerb), die nach letzterm (§. 1944) 6 Wochen
beträgt. Nach dem österr. Gesetz vom kann das Gericht eine Frist setzen, deren Versäumung
aber nur Nichtberücksichtigung bei der stets von
Amts wegen eintretenden Nachlaßregulierung bewirkt.
im See- und Binnenschiffahrtsfrachtverkehr diejenige bei einem
Chartervertrage häufig vereinbarte
Zeit, welche noch über die Ladezeit (s. Frachtvertrag) hinaus der
Verfrachter auf die Lieferung der Ladung warten soll. Dem
Verfrachter ist für die eine Vergütung zu zahlen, das Überliegegeld oder Liegegeld. wird auch
diejenige Zeit genannt, welche behufs
Löschung der Ladung der
Verfrachter auf
Grund besonderer Vereinbarung über die
Löschzeit
(s. Frachtvertrag) hinaus warten muß. Die beträgt im Seefrachtverkehr im Zweifel 14, bei
Binnenschiffahrt im Zweifel 8
Tage.
Altes und neues Handelsgesetzbuch Art. 568 fg., 595 fg.; Reichsgesetz über die privatrechtlichen Verhältnisse
der
Binnenschiffahrt vom §§. 31 fg. und 50 fg.
1)
Amtsbezirk im bad.
Kreis
[* 7] Konstanz,
[* 8] hat (1895) 26 795 E. und 5636 Haushaltungen in 52 Gemeinden. - 2) Amtsstadt im bad.
Amtsbezirk am
Überlinger See, in wein- und obstreicher Gegend, Sitz des
Bezirksamtes, eines Amtsgerichts
(Landgericht Konstanz),
Zoll- und Steueramtes, an der
NebenlinieStahringen-Überlingen. (18 km) der
Bad.
[* 9] Staatsbahnen,
[* 10] ist Dampferstation
und hat (1895) 4253 E., darunter 422
Evangelische, Postamt zweiter
Klasse,
Telegraph,
[* 11] ein 1350 -1408 erbautes got.
Münster,
[* 12] schönes Rathaus (15. Jahrh.) mit reichem Holzschnitzwerk und herrlichem
Saal, Real-, höhere Mädchenschule, Fortbildungs-,
Gewerbe- und Industrieschule, ein kulturhistorisches und Naturalienkabinett,
Bibliothek (30000
Bände), Stadt- und Spitalarchiv;
Handel,
Weinbau, Schiffahrt und Fischerei.
[* 13] Es wird als Kurort und
Sommerfrische
besucht (eisenhaltige Mineralquelle zu Trink- und Badekuren, Seebäder).
heißen in der
Musik die Intervalle, die durch einfache
Erhöhung der großen und reinen gebildet werden,
z. B. c-dis ist die übermäßige Sekunde von c, c-fis die übermäßige
Quarte von c. Die Gesangmusik der ältern Zeit hatte vor den übermäßigen Intervallen eine ausgeprägte
Scheu, weil sie im
a
capella-Gesang schwer zu intonieren sind.
In denHarmonielehren hat sich von daher noch bis heute das Verbot erhalten, in der
melodischen
Stimmführung übermäßige Sekunden und
Quarten zu gebrauchen. Wenn übermäßige
Quinten und
andere übermäßige Intervalle scheinbar unter dieses Verbot nicht mitfallen, so erklärt sich das daraus, daß
sie derKomponist,
wenn nicht die
Absicht zu besonderm charakteristischem
Ausdruck darauf führt, von selbst nicht hinschreibt. Man nennt auch
Dreiklänge übermäßig, die eine übermäßige
Quinte haben.
feste Preise, zu welchen kaufmännische Besorgungen, insbesondere
Speditionen, übernommen werden.
Sie sind jetzt im Speditionsgeschäft im Gegensatz zu den detaillierten Spesenrechnungen die Regel, weil der
Kaufmann bei
der Kalkulation (s. d.) der Waren mit festen
Sätzen rechnen und die Preise für Frankolieferung leichter vorausbestimmen
kann.
Die schließen aber die Berechnung besonderer
Auslagen, wie für Reparaturen, Assekuranzprämien
u. s. w., nicht aus. (S.
Spediteur.)
ist im weitern
Sinn nur dann vorhanden, wenn von einem Gute mehr erzeugt wird, als zur vollen Befriedigung
des in der Gesellschaft bestehenden Bedürfnisses erforderlich ist. Dieser Fall kann indes nur ausnahmsweise
und vorübergehend für einzelne
Güter eintreten, da in der Regel die Bedürfnisse und Wünsche der meisten
Menschen in
Bezug
auf fast alle
Güter, mit Ausnahme etwa der allergewöhnlichsten, nur unvollständig oder gar nicht befriedigt sind.
Die wirkliche
Konsumtion hängt aber nicht von dem Wünschen und Begehren der
Konsumenten ab, sondern von
ihrer Fähigkeit, sich die gewünschten
Güter durch
Arbeit oder sonstige Leistungen zu verschaffen, oder, wie sich die Sache
in der bestehenden Gesellschaftsordnung gestaltet, einen Preis dafür zu bezahlen. Man spricht deshalb auch von Unterkonsumtion.
Durch Herabsetzung des Preises kann in der Regel der
Absatz einer Ware beliebig ausgedehnt werden; aber
die Produzenten können ihrerseits nicht unter einen gewissen Preissatz hinabgehen, ohne Schaden zu leiden. Demnach besteht
im
¶
mehr
engern Sinne dann, wenn das Angebot einer Ware so groß ist, daß der Absatz nur zu einem Preise möglich wird, bei welchem
viele Produzenten nicht den normalen Gewinn haben oder sogar Verlust erleiden (Produktionskrisis). Sehr bestritten ist es,
ob eine dieser Art bei allen Waren zugleich stattfinden könne, weil jede Ware, die auf dem Markte erscheint,
zugleich Absatzgelegenheit für eine andere schaffe. Jedenfalls ist aber eine in einzelnen Zweigen der Gütererzeugung möglich.
Die Erscheinungen der dauern oft längere Zeit an, bis sie endlich infolge Einschränkung der Produktion, der Zunahme der
Bevölkerung,
[* 15] der weitern Entwicklung der Verkehrsmittel und des Welthandels durch eine aufsteigende Preisbewegung
beseitigt werden. (S. Absatz, Handelskrisen.) -
Vgl. Neurath, Die wahren Ursachen der Überproduktionskrisen (Wien
[* 16] 1892).