Pflanzenordnung aus der Gruppe der Dikotyledonen,
Abteilung der Choripetalen, charakterisiert durch regelmäßige
eingeschlechtige
Blüten mit sehr rudimentär entwickelter, häufig auch gänzlich fehlender
Blütenhülle; die Anzahl der
Staubgefäße
[* 4] ist verschieden, der
Fruchtknoten besteht fast durchgängig aus drei miteinander verwachsenen
Fruchtblättern und entwickelt sich in der Regel zu einer dreikantigen Kapsel, deren drei Fächer
[* 5] nur je ein oder zwei Samen
[* 6] enthalten. Die Ordnung der Tricoccen umfaßt die Euphorbiaceen
[* 7] (s. d.),
außerdem einige kleinere Familien von zweifelhafter Verwandtschaft, wie die Empetraceen (s. d.).
(Hierzu
Tafel: Tricoccen; zur Erklärung s. die
Artikel: Euphorbia,
[* 8]
Ricinus,
Siphonia und
Manihot.)
Konzil, das 19. sog. ökumenische
Konzil, das von 1545 bis 1563 in
Trient abgehalten wurde.
Schon auf
den vorreformatorischen Konzilien war das Verlangen nach einer
Reform der
Kirche an Haupt und Gliedern mit
Entschiedenheit zum
Ausdruck gebracht worden. Der Eintritt der
Reformation erweckte den Wunsch, durch Abstellung der schreiendsten
Mißbräuche in der kath.
Kirche sowie durch gemeinsame
Beratung und Formulierung der streitigen
Lehren
[* 13] eine dauernde Loslösung
der
Protestanten zu verhindern.
Deshalb hatte
KaiserKarl V. schon längst ein allgemeines, von Katholiken undProtestanten in gleicher
Weise zu beschickendes
Konzil gefordert. Nach langem Drängen schrieb Papst
Paul III. das
Konzil zum nach
Trient (s. d.)
aus, vertagte es wegen des
Krieges mit
Frankreich, schrieb es wiederum zum aus, doch konnte es erst eröffnet
werden. Auch jetzt suchte der Papst den Zweck des
Konzils, sofern er auf
Reform der
Lehre
[* 14] hinging, auf alle
Weise zu vereiteln, indem die
Beschlüsse genau in
Rom
[* 15] formuliert wurden, die
Abstimmung nicht nach Nationen, wie in Konstanz,
[* 16] sondern nach
Köpfen geschah und also ganz in den
Händen der ital.
Majorität lag, und endlich der gewandte
Kardinallegat del Monte, ein entschlossener
Vertreter des absoluten Papalsystems, den Verhandlungen präsidierte. Da zudem
die
Protestanten das
Konzil nicht beschickten, so gingen seine Verhandlungen nicht darauf hinaus, eine Versöhnung mit jenen
herbeizuführen, sondern
vielmehr
Lehre und Ordnung der kath.
Kirche im Gegensatz gegen sie zu formulieren und
die vielfach schwankenden Bestimmungen der mittelalterlichen Scholastik auf einen feststehenden gemeinsamen
Ausdruck zu bringen.
In den ersten sieben Sitzungen wurden die
Apokryphen den kanonischen
Büchern sowie die
Tradition (s. d.) der
Heiligen Schrift
gleichgestellt, die
Vulgata (s. d.) für die authentische Bibelübersetzung erklärt, die
Lehren von der Erbsünde, der
Rechtfertigung
und den sieben
Sakramenten nach kath.
Auffassung formuliert. In der achten Sitzung, wurde das
Gerücht von einer Seuche als Vorwand benutzt, um das
Konzil nach
Bologna zu verlegen. Die ital.
Bischöfe reisten sofort ab,
die deutschen blieben auf
Befehl des
Kaisers in
Trient. Zu
Bologna wurde nun eine zweimalige Vertagung beschlossen,
bis
Paul III. das
Konzil aussetzte.
Der bisherige Kardinallegat del Monte, seit Papst unter dem
Namen Julius III., eröffnete das
Konzil wieder
in
Trient durch seinen Legaten, den Kardinal Marcellus Crescentius. Auch die
Protestanten hatten ihr Erscheinen zugesagt, aber
vor ihrem Eintreffen wurden die
Lehren von der
Transsubstantiation, der
Buße, der letzten Ölung und der Befugnisse der
Bischöfe
so formuliert, daß dadurch jede Versöhnung abgeschnitten war; und als endlich ihre Gesandten im
Konzil erschienen,
drangen sie mit ihren
Ansprüchen nicht mehr durch.
Endlich veranlaßte die feindselige
AnnäherungMoritz'
von
Sachsen
[* 17] das
Konzil, die Verhandlungen auf zwei Jahre zu vertagen.
Erst
Pius IV. lud zur Fortsetzung des
Konzils ein, und obgleich
Frankreich ein neues freies
Konzil forderte und die
Protestanten
ihre
Teilnahme verweigerten, wurde dasselbe unter Vorsitz des Kardinallegaten Prinz Hercules Gonzaga von Mantua
[* 18] mit
der 17. Sitzung wieder eröffnet.
Frankreich, der
Kaiser und
Bayern
[* 19] erneuerten die Forderung einer
Reform der
Kirche, Gewährung
des Laienkelchs, Aufhebung des
Cölibats und der
Speiseverbote; ferner behaupteten alle außerital.
Bischöfe, daß die bischöfl. Würden und
Rechte göttlichen und nicht päpstl. Ursprungs seien. Trotz dieser Opposition
wußte der Papst seine Wünsche durchzusetzen. So wurden die Bestimmungen über die Abendmahlsfeier und das Meßopfer getroffen.
Als der Kardinal von Lothringen mit 14
Bischöfen, 3
Äbten und 18 Theologen sich einfand und nicht bloß dadurch
die Opposition stärkte, sondern auch 34 franz. Reformationsartikel vortrug, verschob der
Papst die nächste Sitzung von einem
Monat zum andern.
Gonzaga starb ihm folgten die Legaten
Morone und Navageri. Der Kardinal von Lothringen wurde für die päpstl.
Partei gewonnen, auch die deutschen, franz. und span.
Bischöfe gaben nach. So wnrden denn seit dem in mehrern
Sitzungen ganz den päpstl. Wünschen entsprechend abgefaßt: die Dekrete von der Priesterweihe und
Hierarchie, vom
Sakrament
der
Ehe nebst dem
Cölibat der Geistlichen, vom
Fegefeuer, dem
Heiligen-,
Reliquien- und
Bilderdienst, von den Klostergelübden,
dem
Ablaß, den
Speiseverboten und dem Verzeichnis der verbotenen
Bücher, das nebst der Abfassung eines
Katechismus und
Breviers dem Papste überlassen wurde. In jeder einzelnen Sitzung wurde außer der Feststellung der Lehrstücke auch
je ein Decretum de reformatione
¶
mehr
betreffs der verschiedenen kirchlichen Einrichtungen und der Lebens- und Amtsführung der Geistlichen festgesetzt. Betreffs
der päpstl. Autorität konnte die von den strengen Papalisten oder Kurialisten vertretene Ansicht von der Unfehlbarkeit des
Papstes nicht durchdringen; es wurde sogar das Episkopalsystem als Dogma angenommen und das Papalsystem nur als theol. Lehrmeinung
zugelassen. Am fand die letzte Sitzung statt. Die Beschlüsse des Konzils, die für immer die
prot. und kath. Kirche trennten und für die letztere das wichtigste Symbol sind, wurden von Papst Pius IV. durch
die Bulle«BenedictusDeus» bestätigt und fanden in Italien,
[* 21] Portugal
[* 22] und Polen unbedingte, in den span. Staaten
durch die Observanz der Reichsgesetze bedingte Aufnahme, in Frankreich, Deutschland
[* 23] und Ungarn
[* 24] dagegen Widerspruch, der durch
kluge Taktik nach und nach beseitigt wurde. Zur Erläuterung und Auslegung der Beschlüsse des Konzils setzte Sixtus V. 1588 eine
Kongregation von Kardinälen nieder.
Die «Canones et Decreta oecumenici et generalis concilii Tridentini» sind öfter erschienen,
die erste authentische Ausgabe zu Rom (1564),
die letzte zu Turin
[* 25] (1890). Die Geschichte des Konzils hat in liberalem Sinne geschrieben
Sarpi, «Istoria des concilio Tridentino» (Lond.
1619; deutsch von Winterer, 4 Bde., Mergenth.
1839-41; 2. Aufl. 1844),
im päpstl. Interesse Pallavicini, «Istoria del concilio di
Trento» (2 Bde., Rom 1656; deutsch von Klitsche, 8 Bde., Augsb.
1835-36). -
Vgl. Mendham, Memoirs of the council of Trent (Lond. 1834);
Wessenberg, Die großen Kirchenversammlungen des 15. und 16. Jahrh.,
Bd. 3 u. 4 (Konstanz 1840);