Tullius eingerichtet haben soll, nach der herrschenden Angabe 4, nach einer andern 30. Am ältesten sind unzweifelhaft
die vier nach Stadtteilen bezeichneten und später städtische (tribus urbanae) genannten Tribus:
Palatina, Suburana, Collina,
Esquilina.
Ihnen gegenüber stehen die ursprünglich 15 oder 16, dann 17 ländlichen Tribus (tribus rusticae), deren Einrichtung
vermutlich mit dem
Ausgleich nach der ersten
Secession der
Plebs zusammenhängt. Sie haben ihre
Namen meist
von patricischen Geschlechtsdörfern, die offenbar ihren Mittelpunkt bildeten:
Ämilia, Camilia,
Cornelia, Fabia, Galeria,
Horatia, Lemonia u. s. w.
Als in der Folge das
Staatsgebiet sich vermehrte, wurde von 387
v. Chr. an der Zuwachs wieder nach
Tribus angefügt, deren
Namen in Gegensatz zu den frühern mit Ausnahme einer einzigen von Örtlichkeiten
genommen waren. So entstanden allmählich 35 Tribus, also neben den 4 städtischen 31 ländliche.
Weiter fuhr man mit der
Bildung von neuen Distrikten nicht fort, sondern was nun neu mit Vollbürgerrecht in den
Staat hereinkam,
wurde in eine der vorhandenen Tribus eingeteilt. Eine Unterabteilung der städtischen Tribus bildeten
die vici, eine Unterabteilung der ländlichen die pagi oder Dörfer. Die Tribus blieben auch in Zukunft weiter
Aushebungs- und
Steuerdistrikte. Sie standen später unter je 8 Curatores tribuum. Jeder
Bürger gab bei genauer Angabe seiner persönlichen
Verhältnisse stets auch die an, in der er eingeschrieben war.
Ursprünglich waren wohl nur ansässige grundbesitzende
Bürger in den Tribus. Aber 312
v. Chr. ließ der Censor
Appius Claudius
alle
Bürger, auch Freigelassene ohne Grundbesitz, aus polit.
Gründen in alle Tribus einschreiben. Die Censoren drängten wieder 304 alle
Bürger ohne Grundbesitz, sowie sämtliche Freigelassene in die vier städtischen Tribus zusammen.
Und dabei blieb es trotz manchem Wechsel in der Hauptsache, so daß fortan die vier städtischen Tribus der Geltung
nach unter den ländlichen standen.
Die Versammlung des
Volks nach in den
Tributkomitien ist hervorgegangen aus den Sonderversammlungen der nach Tribus geordneten
Plebs (concilia plebis). (S.
Komitien.) In der Kaiserzeit, wo die
Tributkomitien mit den übrigen
Komitien
alle Bedeutung verloren, blieb doch die der Tribus selbst als
Einteilung der Bürgerschaft. Die Zugehörigkeit zu einer Tribus bildete
das
Kennzeichen des Vollbürgertums, auch nachdem
Caracalla das röm.
Bürgerrecht 212 über alle freien Einwohner desReichs
ausgedehnt hatte.
Vgl. Mommsen, Die römischen in administrativer
Beziehung
(Altona
[* 2] 1844);
(lat. tributum), eine
Abgabe, welche bezwungene
Völker an denSieger zahlen. Im alten
Rom
[* 4] war tributum eine Steuerumlage, die nach der «servianischen»
Verfassung auf die einzelnen lokalen Distrikte oder
Tribus (s. d.)
umgelegt wurde. Von 167
v. Chr. an, nachdem der
Staat mit
der Einverleibung Macedoniens über eine Anzahl reicher
Provinzen
verfügte, wurde kein Tribut mehr erhoben, sondern die Kosten der
Staatsverwaltung, soweit bisher das tributum
hatte eintreten müssen, aus Provinzialeinkünften bestritten.
In der Kaiserzeit fand eine neue Regelung dieser Verhältnisse statt. Auf
Grund der schon unter
Augustus unternommenen Reichsvermessung
und
Volkszählung wurde der gesamte Provinzialboden in Steuerhufen eingeteilt, die nach Bebauungsart und Ertrag in mehrere
Klassen zerfielen, und auf diese ein tributum soli, eine Grundsteuer, gelegt; außerdem zahlte die
Provinzialbevölkerung ein tributum capitis, eine
Kopfsteuer, zugleich eine Art
Gewerbe- und Kapitalsteuer.
Italien
[* 5] blieb bis
auf Diocletian von beiden
Steuern frei, wurde aber unter diesem mit hereingezogen.
(grch.), falsche
Stellung der Wimperhaare zum Lidrande, so daß sie den
Augapfel berühren.
Da hierdurch an letzterm fortwährende Reizungen und
Entzündungen hervorgerufen werden, so ist die operative Beseitigung
der Trichiasis notwendig.
[* 1] oder spiraliger Haarwurm (Trichinaspiralis Owen), ein kleiner Rundwurm aus der Ordnung der
Haarwürmer (s. d.),
dessen am Ende zwei kegelförmige
Zapfen
[* 6] tragendes Männchen (s. Fig. 1) nur 1,5-2
mm, das Weibchen
[* 1]
(Fig.
2) dagegen 3-5
mm lang wird und auf dunklem
Untergrunde als feines Fädchen mit bloßem
Auge
[* 7] erkennbar ist. Trotz seiner Kleinheit
ist der
Wurm,
[* 8] der infolge seiner großen
Fruchtbarkeit und seines gewöhnlich geselligen Vorkommens oft förmliche
Epidemien
verursacht (die Hauptherde
Deutschlands
[* 9] s. auf Karte:
Tiergeographien) und zahlreiche Todesfälle herbeiführt,
einer der gefährlichsten
Parasiten des
Menschen. In Herdersleben bei
Quedlinburg
[* 10] z. B., einem Dorfe von 2000 Einwohnern, erkrankten 1865 337,
und 101 starben.
Früher stand man dieser
Krankheit vollkommen ratlos gegenüber; jetzt ist die Lebensgeschichte des
Wurmes klar gelegt. Die
Trichine findet sich gewöhnlich in der Form der Muskeltrichine im Muskelfleische des Schweins,
der Ratten, Füchse,
Bären u. s. w. Die Muskeltrichine repräsentiert ein kleines, ovales, mit bloßem
Auge nicht erkennbares
Knötchen von durchsichtiger Beschaffenheit, innerhalb dessen man bei Anwendung des Mikroskops einen kleinen, spiralig aufgewundenen
Wurm von 0,8 bis 1,2
mm Länge entdeckt
[* 1]
(Fig. 3). Dieses Würmchen besitzt bereits den für die
Trichotracheliden (s.
Haarwürmer) charakteristischen Zellenkörper im Vorderleibe; die noch unausgebildeten Geschlechtsorgane
beweisen, daß wir es hier mit einer Jugendform zu thun haben, die zu ihrer Weiterentwicklung der Überführung in einen
neuen Wirt bedarf. Ist letzteres in geeigneter
Weise bewerkstelligt, dann fällt in dessen
Magen die
[* 11] umgebende
Kapsel der
Auflösung und
Verdauung anheim, die Trichine wird frei und wächst nun im
Darme schon binnen
1-2 Tagen zu einer geschlechtsreifen, der Darmtrichine, heran. Nach erfolgter Begattung beginnt deren Weibchen 1000-1500 lebendige
Junge von außerordentlicher Kleinheit in die Anfänge der Lymphgefäße des Darms abzusetzen; durch Vermittelung der Lymphgefäße
werden die Trichinenembryonen dem Blutstrom zugeführt und gelangen so nach den Muskeln
[* 13] des Körperstammes, woselbst ein jedes
schließlich in eine Muskelfaser eindringt. Hier wachsen die Würmchen, von der Fleischsubstanz der Fasern
sich nährend, allmählich heran, rollen sich mit zunehmender Größe spiralig auf und scheiden um sich herum eine chitinige
Kapsel ab, während die bewohnten Muskelfasern selbst dem Untergange anheimfallen.
Zugleich bildet der Wirt um die Wurmkapsel eine zweite, bindegewebige Hülle, die anfangs völlig durchsichtig
ist, unter der sich aber später undurchsichtige Kalksalze ablagern und die ganze Kapsel als weißes Pünktchen für das bloße
Auge eben noch sichtbar machen: die Embryonen der Darmtrichinen sind in demselben Wohntier wieder zu Muskeltrichinen
geworden. Während aber die erstern meist schon nach sechs Wochen abgestorben und verschwunden sind,
können die letztern in dem beschriebenen Zustande lange Jahre (20 und mehr) hindurch verharren, um bei Übertragung in ein
neues Tier zu geschlechtsreifen Würmern heranzuwachsen. Tritt diese Überführung nicht ein, dann sterben die Trichine ab, verkalken
und zerfallen schließlich zu einer bröckligen Masse.
Aus dieser Lebensgeschichte erklärt sich, warum die Muskeltrichine stets in größerer Zahl beisammen
vorkommt, und daß daher die Infektion mit Embryonen eine außerordentlich starke sein kann. Die Schädigung, welche die Trichine ihrem
Wirte verursacht, besteht in der massenhaften Zerstörung der Muskelfasern, die weiterhin schwierige Entzündungs- und Lähmungserscheinungen
im Gefolge hat. Mit der beginnenden Einkapselung hört jene Zerstörung von Muskeln auf, und damit ist
auch in der Hauptsache die Gefahr für den Kranken vorüber.
Die Erscheinungen der Trichinose wechseln sehr; die Intensität ihres Auftretens sowohl wie ihre Dauer hängt vor allem von
der Stärke
[* 14] der Infektion ab. Bei leichten Trichinosefällen, wo nur spärliche Trichine genossen worden sind,
zeigen auch die Krankheitserscheinungen einen viel weniger heftigen und akuten Charakter und gelangen meist auch schon innerhalb
einiger Wochen zur Heilung. Anders bei sehr starken Infektionen; hier treten nicht selten bereits wenige Tage nach dem Genusse
des trichinenhaltigen Fleisches, hervorgerufen durch die beim Eindringen der Embryonen in die Darmwände
verursachte Schädigung, stürmische, an Cholera oder Ruhr erinnernde Zufälle auf, verbunden mit Magenschmerzen und Übelkeit,
die sich oftmals bis zum Erbrechen galliger und schleimiger Massen steigert.
Mit dem Übertreten der Würmer in die Muskeln beginnt das Krankheitsbild ein anderes zu werden; zu einer außerordentlich
gesteigerten Empfindlichkeit gesellt sich das Gefühl auffälliger Steifheit und Schwäche in den Muskeln
und eine eigentümliche, wassersüchtige Anschwellung des Gesichts. Bald beginnen auch die infizierten Muskeln anzuschwellen
und schwer beweglich bis ganz starr zu werden; es tritt Fieber hinzu, und schließlich geht der Kranke, oft schon in der zweiten,
manchmal erst in der siebenten Woche nach geschehener Infektion, an allgemeiner Erschöpfung, öfters
auch Lähmung der von den Trichine hauptsächlich ergriffenen Zwischenrippenmuskeln
und des Zwerchfells infolge der
hierdurch bewirkten ungenügenden Atmung zu Grunde.
Auch die Genesung verläuft nach überstandener Krisis (d. h. Einkapselung der Würmer) ziemlich langsam und erfordert oft
Monate. Es ist erklärlich, daß eine Heilung der Trichinenkrankheit nicht gut möglich ist; solange die
Trichinenmütter noch im Darme befindlich sind, kann man zwar durch starke Abführmittel (es werden Benzin, große Gaben Alkohol,
reines Glycerin, stündlich einen Eßlöffel, empfohlen) eine Abtreibung versuchen; gegen die auf der Wanderung in die Muskeln
begriffenen Embryonen aber giebt es überhaupt kein Mittel, und der Arzt wird hier hauptsächlich darauf
angewiesen sein, die Kräfte seines Patienten solange als möglich zu erhalten. So gewinnen bei der Trichinose vor allem
die Anstalten zur Verhütung der Krankheit an Bedeutung.
Die hierzu zu Gebote stehenden Mittel sind in der Hauptsache drei; das wichtigste und ohne Zweifel sicherste
ist die gehörige Zubereitung des zur Nahrung dienenden Schweinefleisches. Durch andauernde Erhitzung auf mehr als 65° C.
werden die eingekapselten Trichine ohne Ausnahme getötet; deshalb genieße man nur völlig durchgekochtes oder durchgebratenes
Fleisch, d. h. solches, das auf der Schnittfläche völlig weiß oder grau geworden ist. Das
Wellfleisch, sowie die auf die engl. Art gebratenen Fleischstücke sind alle
im Innern noch mehr oder minder roh und saftig rot, die daselbst befindlichen Trichine noch vollkommen lebendig und
übertragungsfähig.
Von den übrigen Bereitungsweisen des Schweinefleisches üben namentlich die Schnellräucherung (durch Bestreichen mit Holzessig
oder Kreosot), weiter auch die Kalträucherung und eine leichte Pökelung keinen schädlichen Einfluß
auf die Parasiten aus; sicherer sind, besonders nach länger andauernder Einwirkung, die heiße Räucherung und eine scharfe
Einpökelung in Zucker
[* 15] und Salz.
[* 16] Es empfiehlt sich daher immer, auch alle die auf die genannten Weisen behandelten Fleischwaren,
Würste u. s. w. vor dem Genusse noch gründlich zu kochen; nur dann
sind event. vorhandene Trichine sicher unschädlich gemacht.
Ein zweites Schutzmittel gegen die Trichinengefahr giebt die neuerdings immer allgemeiner zur Einführung gelangende obligatorische
Trichinenschau an die Hand.
[* 17] Jedes frisch geschlachtete Schwein
[* 18] wird von eigens dazu ausgebildeten, geprüften und verpflichteten
Trichinenschauern in gesetzmäßig vorgeschriebener Weise auf das Vorhandensein von Trichine untersucht. Von
den den Würmern hauptsächlich zum Wohnorte dienenden Muskeln (Zwerchfellpfeiler, Rippenteil des Zwerchfells, Kehlkopf- und
Zungenmuskeln) wird eine gewisse Zahl von Präparaten angefertigt und diese sorgfältig auf die Gegenwart der Parasiten geprüft.
Im allgemeinen pflegt man von jeder der genannten Proben sechs haferkorngroße Stückchen auszuschneiden und zwischen Glasplatten
(Kompressorien) so zu quetschen, daß die Präparate durchsichtig werden, worauf sie dann mit einem Mikroskop
[* 19] von etwa
40facher Vergrößerung untersucht werden. Erst wenn auf diese Weise die Trichinenlosigkeit des geschlachteten Tiers erwiesen
oder wenigstens zur höchsten Wahrscheinlichkeit geworden ist, darf das Fleisch in den Handel gebracht werden; im andern Falle
wird es behördlicherseits unschädlich gemacht. In einer möglichst gründlichen Zerstörung dieses infizierten Fleisches
besteht zugleich ein drittes Schutzmittel gegen die
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