Le (spr. -pohr), Hafenstadt im Arrondissement Dieppe, Kanton Eu des franz. Depart. Seine-Inférieure,
an der Grenze des Depart. Somme, links an der Mündung der Bresle in den Kanal (La Manche), an steiler Felsenküste und den
Linien Abbeville-Treport (31 km) und Paris-Beauvais-Treport (183 km), ist über Eu (s. d.) mit Dieppe durch Bahn verbunden, hat (1896)
4441, als Gemeinde 4748 E., einen kleinen, durch eine Bank für größere Schiffe gesperrten Hafen mit
Mole und Leuchtturm, ein besonders von Paris aus (wohl nur der Nähe wegen) frequentiertes Seebad mit Kasino, in der alten Stadt
ein Rathaus mit einem Turme aus dem 16. Jahrh. und die den Hafen beherrschende Kirche; ferner ein Hafenamt, Schiffbau, Salzniederlage,
Fischerei, Brauerei, Fabrikation von Segeln, Netzen und Glas sowie Holzeinfuhr und Handel mit Salz, Leinwand
und Wein.
[* ] Stiegen, bauliche Vorrichtungen zum Hinaufsteigen aus niedriger gelegenen zu höher liegenden Räumen. Die
Treppen können aus Stein, Holz und Eisen konstruiert werden. Im allgemeinen unterscheidet man Freitreppen, d. h. solche, welche
im Freien vor einem Hause liegen, von innern oder Haustreppen, und diese gliedern sich wieder in Haupt-,
Neben- oder Lauf-, Keller-, Bodentreppen u. s. w. Bei einer Treppe unterscheidet man folgende Teile: Die Wangen, d. h. die seitlichen
Begrenzungen der Treppe und die Stufen (bei diesen ist Trittstufe der wagrechte Teil, Setz- oder Futterstufe der senkrechte
Teil einer Stufe, Blockstufe eine aus einem Stück gearbeitete Stufe, der Antritt die unterste Stufe, der Austritt die oberste Stufe,
die Steigung der senkrechte Höhenunterschied zwischen zwei Trittstufen, das Steigungsverhältnis das Verhältnis der Breite
der Trittstufe zur Höhe der Setzstufe, z. B. für bessere Wohngebäude 17 cm Steigung zu 30 cm Auftritt,
d. i. der wagrechte Abstand von Vorderkante
zu Vorderkante der Trittstufe);
das Podest (s. d.) und den Treppenlauf oder Treppenarm,
eine ununterbrochene Reihenfolge von Stufen zwischen Antritt und Podest, oder zwischen zwei Podesten, wonach man ein- und mehrarmige
Treppen unterscheidet;
das Treppengeländer, bestehend aus einer Handleiste, die auf Säulchen (Treillen,
Docken) oder einem Gitter ruht;
endlich das Treppenhaus sich die Treppe befindet. In Bezug auf die Konstruktion steinerner Treppen unterscheidet
man freitragende, das sind solche, deren Stufen auf einer Seite eingemauert sind, während sie am andern Ende frei schweben,
und unterstützte Treppen, deren Stufen beiderseitig befestigt sind, ferner gerade Treppen im Gegensatz zu den ein-
oder mehrmals gebrochenen, deren Läufe gewöhnlich an einem Podest ihre vorherige Richtung meist unter einem Winkel von 90°
verlassen.
Treten an Stelle der Podeste sog. Winkelstufen, so entstehen die gewundenen Treppen oder Treppen gemischter
Form, bestehend aus geraden und Wendelstufen. Erhält aber eine Treppe eine runde, ovale oder elliptische
Windung oder Grundrißform, so bezeichnet man sie als Wendeltreppe, während sie bei kreisrundem Grundrisse, wie Türmen, in
denen sich das Treppenhaus befindet, Spindeltreppen heißen. Besonders zu erwähnen sind bei den freitragenden Treppen die Wendeltreppen
mit massiver Spindel, Spille oder Mönch von 18 bis 25 cm Durchmesser, welcher gleich an die steinernen
Stufen mit angearbeitet wird.
Auch treten solche Wendeltreppen mit hohler Spindel auf, bei welchen Wangenstücke an die Stufen angearbeitet werden müssen,
was die Treppenanlage sehr verteuert. In größern, namentlich öffentlichen Gebäuden ordnet man häufig sog. Doppeltreppen
an, welche entweder mit einem Laufe anfangen und mit zwei solchen endigen, oder umgekehrt; der Mittelarm
ist dann meist breiter als die Seitenarme. Bei allen Treppen ist zur Konstruktion der Treppen im Grundriß
die Ganglinie einzuzeichnen, welche bei geraden in der halben Treppenbreite, bei gewundenen in halber Breite oder im äußern
Drittel derselben liegen muß.
Auf dieser wird der ausgerechneten erforderlichen Stufenzahl entsprechend die normale Auftrittsbreite
aufgetragen. Die Gefälligkeit und das weichere Begehen der Holztreppe wird mit der Feuersicherheit der steinernen Treppe
vereinigt dadurch, daß man steinerne Treppenstufen mit Holzbelag aus 5-6 cm starken Bohlen versieht. Eiserne Treppen wurden früher
aus Gußeisen hergestellt, während in der Neuzeit die aus Schmiedeeisen am meisten ausgeführt werden.
Auf keinen Fall sind gußeiserne Treppen im Freien anzuordnen, wegen der großen Empfindlichkeit des Gußeisens gegen Temperaturunterschiede
und wegen seiner großen Sprödigkeit.
Gußeiserne Wendeltreppen werden nur als Spindeltreppen ausgeführt, bei welchen die Steigung größer als sonst üblich angenommen
wird. Schmiedeeiserne Treppen lassen sich in mannigfaltiger Weise als vollständig oder einseitig freitragende
herstellen. Die Feuersicherheit eiserner Treppen wird erheblich vermehrt durch Anwendung des geraden Trägerwellblechs zwischen
C- oder T-Eisenträgern, an dessen Stelle auch mit Vorteil bombiertes Wellblech verwendet wurde. Auch verkleidet man behufs
noch größerer Feuersicherheit das Wellblech von unten und die Wangen seitlich unter Belassung einer Luftschicht
mit einer angehängten Decke aus Drahtnetz mit Gips- oder Cementputz
mehr
(Rabitz-Patent). Über Jolysche Treppen s. Bd. 17. -
Vgl. Schmolle, aus Stein, Holz und Eisen (3. Teil der «Konstruktionen des
Hochbaues», Holzminden 1882);
Nix, Handbuch der Treppenbaukunst (Lpz. 1887-90);
E. und A. Delbrel, Der Treppenbau in Holz
(Berl. 1891);
Behse, Treppenwerk. Vollständige Abhandlung der in Holz (4. Aufl., Weim. 1897).