Trachon Name zweier durch zahlreiche Krater sich auszeichnender oder von gewaltigen Lavaströmen bedeckter Landschaften in der
Nähe von Damaskus.
Die östliche Trachon ist die heutige Diret et-Tulul, nordöstlich vom Gebirge Hauran (s. d.), die westliche
Trachon ist die heutige Ledschah, ein 45 km langes und 30 km breites Lavafeld.
s. Kostüm nebst Tafeln: Kostüme I-IV. - Tracht ist auch volkstümlicher Ausdruck für Gebärmutter;
ferner Bezeichnung für einen Teil des Hufes (s. d.) und Sattels (s. d.
und Trachten).
Stege, die beiden Längenteile des Sattelgerüstes (s. Sattel) beim Bocksattel wie beim engl. Sattel, welche,
zu beiden Seiten des Pferderückgrates liegend und dieses freilassend, die beiden Querteile (Zwiesel oder
Bäume) verbinden.
Die Trachten bestehen aus Holz und sind entsprechend der Form des Pferderückens geschweift geschnitten.
Beim
Bocksattel dienen die an den hintern Trachtenenden befindlichen Vorsprünge (Fröscheln) mit dem Löffel (s. Bocksattel) zur
Befestigung von Gepäck.
Die Trächtigkeit dauert bei den Haustieren im Durchschnitt: beim Pferde 340 Tage, beim Esel 365 Tage,
beim Rind 280 Tage, bei Schaf und Ziege 150 Tage, beim Schwein 120 Tage, beim Hund 63 Tage und bei der Katze 56 Tage.
Pflanzengattung aus der Familie der Leguminosen (s. d.), Abteilung der Cäsalpiniaceen, mit
nur wenigen tropischen Arten, Bäume mit zweizähligen lederartigen Blättern und weißen in Rispen stehenden Blüten.
Mehrere
Arten liefern Kopal (s. d.).
(vom grch. trachýs, rauh), ein lichtgraues oder lichtrötliches Eruptivgestein, das immer monoklinen Sanidinfeldspat,
nie aber Quarz enthält; fernere Gemengteile sind gestreifter trikliner Feldspat, eins, zwei oder, freilich
seltener, alle drei der Mineralien Augit, Hornblende, Magnesiaglimmer, auch Magneteisen; dagegen fehlt stets Olivin. In der Regel
liegen einzelne größere Gemengteile, namentlich Sanidin, als tafelförmige Krystalle in einer dem bloßen Auge fast homogen
erscheinenden Grundmasse; auf den Poren der letztern sitzen bisweilen kleine Kryställchen von Tridymit,
Hypersthen, Sodalith u. s. w. Die chem. Mischung ist kieselsäureärmer
als die der Rhyolithe, kieselsäurereicher als die der Basalte.
Die Durchbrüche des eigentlichen Trachyt erfolgten während der Tertiärformation, und das Gestein bildet meist glockenförmig
gewölbte oder domförmige Berge, auch spitzere Kegel, wie im Siebenqebirge (Drachenfels am Rhein), im Westerwalde, in Steiermark,
häufig im nördl. Ungarn und Siebenbürgen, in den Euganeen, Mittel- und Unteritalien und der Auvergne,
Persien, Kleinasien, Nordwestamerika u. s. w. Auch in Form von geflossenen Strömen bei thätigen und erloschenen Vulkanen tritt
der Trachyt auf, in welchem Falle man ihn Trachytlava nennt. Die trachytische Eruptivmasse ist im stande, unter besondern
Bedingungen auch als Obsidian oder Bimsstein zu erstarren.
eine Abgabe, die nach der Cleve-Märkischen Bergordnung von dem Besitzer des Kohlenbergwerks an den Grundherrn
zu entrichten ist
und entweder im 65. Teil der ganzen Förderung besteht oder in einem Faß täglich von
Schächten, die auf dem Felde oder im Wiesengrunde stehen, und einem halben Faß von Schächten in Büschen und Gehölzen.
Die
Abgabe hat sich gewohnheitsrechtlich aus den beiden Grundkuxen entwickelt.
L., Pflanzengattung aus der Familie der Commelinaceen (s. d.)
mit gegen 30 Arten, sämtlich im tropischen und nördl. Amerika, ausdauernde Kräuter mit meist lebhaft gefärbten Blüten,
deren Staubgefäße sich durch dichte Behaarung der Filamente auszeichnen. Mehrere Arten werden ihrer schönen Blüten halber
oder auch als Ampelpflanzen kultiviert. Für Gruppen geeignet ist Tradescantia virginicaL. Topf- oder Ampelpflanzen sind hauptsächlich
Tradescantia discolor L'Hérit.,
mit dickfleischigen, rot und grün gestreiften Blättern, und Tradescantia zebrina Hort., mit hängendem Stengel und weiß und grün
gestreiften Blättern.
(lat. traditĭo), Überlieferung, Übergabe (s. d.); in der kath. Kirche die neben der in der Heiligen Schrift
enthaltenen Offenbarung Gottes mündlich in der Kirche fortgepflanzte göttliche Belehrung. Nach dem strengern Begriffe ist
darunter eine wörtlich von Jesu und den Aposteln her teils zur Ergänzung, teils zur Erklärung des Schriftwortes
fortgepflanzte Geheimlehre zu verstehen, die von den Bischöfen in ununterbrochener Succession von Geschlecht zu Geschlecht
überliefert, den Gemeinden aber nur so weit, als das praktische Bedürfnis es erfordert habe, mitgeteilt worden sei.
Daneben her geht aber die Vorstellung, daß der Heilige Geist nur das rechte Verständnis der göttlichen
Wahrheit in der Kirche ununterbrochen erhalte, so daß alle weitern kirchlichen Festsetzungen in Lehre und Sitte nur immer genauere
Erläuterungen der Lehre Christi seien. Im erstern Falle gäbe es gar keine, im letztern Falle nur eine formelle Entwicklung;
in beiden Fällen aber setzt die Unfehlbarkeit dieser Überlieferung die Unfehlbarkeit der Kirche voraus,
die wieder auf der ununterbrochenen Succession des Heiligen Geistes im bischöfl.
Amte beruht. Seine Ausbildung erhielt der röm. Traditionsbegriff erst durch den Gegensatz
zu dem prot. Schriftprincip. Schon das christl. Altertum kennt die Tradition im Sinne einer mündlichen Weiterpflanzung apostolischer
Lehren und Ordnungen durch das bischöfl. Amt, die in der sog. Glaubensregel (s. d.) zusammengefaßt, nachmals
auch schriftlich verzeichnet und unter Leitung des Heiligen Geistes je nach Bedürfnis näher erläutert worden sei. Daher
führte man schon im 2. Jahrh. auf unmittelbar apostolische Einsetzung zurück, was sicher
erst das Resultat kirchlicher Entwicklung war und nur in seinen ersten Keimen auf die Apostelzeit zurückging.
Aber die immer allgemeiner herrschend gewordene Vorstellung in der Kirche legte das Hauptgewicht nicht auf die apostolische,
sondern auf die kirchliche Tradition oder auf die Übereinstimmung mit der vom Heiligen Geiste geleiteten kirchlichen Vergangenheit,
deren Zeugnisse man aus Konzilienbeschlüssen und Schriften der Väter sorgfältig zusammenstellte. Später
traten noch
mehr
die Dekretalen als Autoritäten für die Entscheidung streitiger Fragen hinzu.
Die Unfehlbarkeit der Kirche vertrat sonach den in den meisten Fällen überdies unmöglichen histor. Nachweis apostolischen
Ursprungs. Erst im Streite gegen den Protestantismus versuchte man, die Tradition als mündlich überliefertes Gotteswort der Heiligen Schrift
ebenbürtig zur Seite zu stellen. Indessen hat es niemals gelingen wollen, diese Tradition auf
einen klaren Begriff zu bringen. Der zu Trient gemachte Vorschlag einer vollständigen Kodifikation aller in der Kirche aufbewahrten
Tradition wurde zurückgewiesen, um künftigen kirchlichen Entscheidungen, für die man ebenfalls auf die Tradition sich berufen mußte,
nicht den Weg zu verlegen.
Dafür unterschied die kath. Dogmatik zwischen traditiones divinae, apostolicae
und ecclestiasticae, von denen nur die beiden ersten dem aufgestellten strengern Begriffe entsprechen, schwankte aber bis
auf den heutigen Tag über die Einreihung der kath. Dogmen und Bräuche unter die eine oder andere Kategorie. Auch die Unterscheidung
von traditiones universales und particulares, perpetuae und temporariae war vielfach eine willkürliche.
Gegenüber den unabweisbaren Zeugnissen der Geschichte für den spätern Ursprung vieler der wichtigsten kath.
Lehren und Bräuche ließ die Berufung aus die «kirchliche» Tradition immer einen Ausweg offen,
dessen entschlossene Betretung aber die ganze Traditionstheorie, sofern sie noch neben dem Satze von der Unfehlbarkeit
der Kirche aufgestellt wurde, im Grunde überflüssig macht, namentlich nachdem durch die Proklamierung der Unfehlbarkeit des
Papstes (s. Infallibilität) ohne Konzil die Mittel, die Ansicht der unfehlbaren Kirche zum Ausdruck zu bringen, im hohen Grade
vereinfacht sind.
Schon die kath. Dogmatiker Staudenmaier und Möhler waren dazu zurückgekehrt, den Traditionsbegriff überhaupt
als die stetige Leitung der Kirche durch den göttlichen Geist, also als eine unfehlbar vollkommene Entwicklung des kirchlichen
Bewußtseins, die alle Irrtümer und Mißgriffe ausschließt, zu fassen. Der ältere Protestantismus richtete seine Polemik besonders
gegen den tridentinischen Begriff der Tradition als eines ungeschriebenen Gotteswortes neben der Heiligen Schrift und zeigte
nicht nur die Unwahrscheinlichkeit und Unerweislichkeit einer unversehrten Bewahrung desselben durch die Jahrhunderte, sondern
lieferte auch für zahlreiche angeblich göttliche und apostolische Tradition den Nachweis ihres jüngern Ursprungs,
wogegen er nicht nur die histor.
Zeugnisse der Kirchenväter (traditio historica), namentlich die auf Entstehung und Sammlung der biblischen Bücher bezüglichen,
sondern auch die Schriftauslegungen der Väter (traditio exegetica) und die in den alten Bekenntnissen
und Zeugnissen der Väter niedergelegte dogmatische Überlieferung (traditio dogmatica), letztere freilich auch nur als richtige
Auslegung des echten Schriftsinns in Ehren hielt. Während aber der Katholicismus nach seinem weitern Begriffe von der Tradition die
Heilige Schrift selbst als Bestandteil derselben betrachtete und das Ansehen der Bibel mit Augustinus aus
das Ansehen der Kirche begründete, lehnte der Protestantismus diese Ansicht beharrlich ab, hob die Heilige Schrift als allein
zuverlässige Quelle des «Wortes Gottes» auf den Schild und behauptete, daß sie der Ergänzung und Erläuterung durch die Tradition nicht
bedürftig, noch weniger ihr ein- oder unterzuordnen sei.
In dem
Maße, als man protestantischerseits anfing, die menschliche Entstehung der biblischen Bücher anzuerkennen und sie als
erstes Glied in der Reihe kirchlicher Litteraturprodukte zu betrachten, schien auch der Gegensatz von Schrift und Tradition seine
Schärfe zu verlieren. Dennoch blieb auch so noch eine principielle Differenz, da der kath.
Begriff einer unfehlbaren Kirche und die unbedingte Autorität derselben gegenüber dem Einzelnen mit der Forderung der prot.
Wissenschaft, die kirchliche Entwicklung als eine echt menschlich-geschichtliche, also niemals absolut vollkommene zu betrachten,
in einem unversöhnlichen Gegensatze steht. Die moderne prot. Orthodoxie hat dagegen nicht nur für das
Schriftwort, sondern auch für die Kirchenlehre die Anerkennung unbedingter, also göttlicher Autorität wieder beansprucht.
-
Vgl. H. Holtzmann, Kanon und Tradition (Ludwigsb. 1859).