Strafen gelegt. Der Totemismus, mit dem meist
Exogamie, seltener aber auch
Endogamie verbunden war, ist der
Grund des Zusammenhaltens
oft weit voneinander entfernter
Stämme, die denselben Totem haben. Besonders berühmt war die totemische Organisation der
Irokesen,
bei denen jedes
Volk in acht nach ihren Totemtieren benannte Totemschaften geteilt war, deren gleichnamige
sich als Blutsverwandte betrachteten und deshalb nicht unter sich heirateten. Der Totemismus war nicht nur bei den Indianern
Nordamerikas sehr verbreitet, er findet sich auch in
Australien
[* 2] und Oceanien, in
Afrika
[* 3] z. B. bei den
Herero und bei mehrern
Stämmen der
Goldküste, wie den
Aschanti u. s. w.
Leichenbretter, Reebretter, Rechbretter, die
Bretter, auf denen Verstorbene vor ihrer Einsargung geruht
haben; sie wurden, besonders im
Bayrischen und
BöhmerWalde, und werden gegenwärtig noch in einzelnen
Gegenden der Oberpfalz, Oberbayerns,
Tirols,
Salzburgs und
Österreichs, gewöhnlich angestrichen, mit dem
Namen, meist auch
dem
Alter und dem Todesjahre, der Todesursache des Verstorbenen, gereimten religiösen
Sprüchen, auch bildlichem Schmucke
versehen und hierauf an öffentlichen
Straßen, an Friedhofsmauern, unter alten
Bäumen, bei Feldkreuzen, Kapellen u. s. w.
aufgestellt, wo sie stehen bleiben, bis sie vermodert sind. In einigen Gegenden werden die Totenbretter auch
zum
Belegen sumpfiger Fußwege oder zu
Stegen, die zu
Kirchen führen, verwendet. -
Vgl. W. Hein, Die Totenbretter im
BöhmerWalde (im 21. Bd.
der «Mitteilungen der Anthropologischen Gesellschaft» in
Wien,
[* 4] 1891);
O. Rieder, Totenbretter im
BayrischenWalde
(in G.
Steinhausens «Zeitschrift für Kulturgeschichte», Berl.
1894).
Sammlung von das Leben nach dem
Tode behandelnden
Schriften und Bildern, die die Ägypter ihren Verstorbenen
in das
Grab legten, damit diese wüßten, was sie den verschiedenen
Göttern und
Dämonen, denen sie begegnen würden, zu sagen
hätten. DerKanon des Totenbuch, das übrigens aus
Stücken vom verschiedensten
Alter besteht, ist erst sehr spät
abgeschlossen; eine solche vollständige Handschrift hat Lepsius 1842 herausgegeben, doch ist
sie der sehr starken Verderbtheit
des
Textes wegen nicht zu benutzen. Eine kritische
Ausgabe der ältern
Recension hat auf Lepsius' Anregung Naville (Berl. 1886)
veranstaltet, Bruchstücke der allerältesten Textgestalt veröffentlichte Lepsius
(«ÄltesteTexte des
Totenbuch», Berl. 1867) und Maspero (in den «Mémoires
de la mission archéologique française au Caire», Bd.
1). Das Verständnis des für die
Ägyptologie so wichtigen
Buchs ist noch nicht weit gediehen; die
Übersetzungen von
Birch
(in
Bunsens «Egypt's place in universal history», Lond.
1848-67) und Pierret («Le
[* 5] livre des morts», Par.
1882) sind ohne Wert; besser die neuerdings von Le
PageRenouf («Book of the dead», Lond. 1893) herausgegebene.
ein merkwürdiger
Bestandteil der ägypt. Mythologie. Im 125.
Kapitel des ägypt.
Totenbuchs wird dargestellt, wie der Verstorbene an der
Hand
[* 6] der Göttin der Wahrheit in den Gerichtssaal der
Unterwelt vor
den Totenkönig Osiris
[* 7] tritt. Hier thront der Gott auf der dem Eingänge gegenüberstehenden Seite. In der Mitte ist eine
große Wage
[* 8] aufgerichtet. Die
Straußenfeder, dasSymbol der Wahrheit, liegt in der einen, das
Herz des
Toten liegt in der andern Wagschale.
Ein weibliches Nilpferd fungiert als Ankläger. In der Höhe sitzen 42
Götter, deren jeder über eine der 42 Hauptsünden,
über die sich der Verstorbene zu rechtfertigen hat, besonders wacht. Die
GötterHorus
[* 9] und
Anubis
[* 10] sind
mit dem Wägen des
Herzens beschäftigt. Der ibisköpfige
Thoth,
[* 11] der Rechtfertiger, verzeichnet das Resultat, das natürlich
jederzeit als ein günstiges vorausgesetzt wird. Dies ist das in der ägypt.
Unterwelt. Nach Diodor wurde aber schon vor dem
Begräbnis ein menschliches Gericht über den Verstorbenen gehalten.
Ehe der Sarkophag
[* 12] auf dem heiligen See eingeschifft wurde, versammelten sich die Freunde und Verwandten
des
Toten nebst 42 Totenrichtern am Ufer. Jedem war es erlaubt, das Leben des Verstorbenen anzuklagen und ihm dadurch, wenn
die
Anklage vor den
Richtern aufrecht erhalten werden konnte, das feierliche
Begräbnis zu entziehen. Der Verleumder aber wurde
hart bestraft. Selbst ungerechte und verhaßte Könige sollen, nach Diodors freilich zweifelhaftem
Bericht,
zuweilen auf diese
Weise ihres Begräbnisses verlustig gegangen sein.
(Necrophorus), zu den
Aaskäfern (s. d.) gehörende Käfergattung.
Von den 30-40 meist aus Europa
[* 13] und
Nordamerika
[* 14] bekannten
Arten ist der gemeine Totengräber (Necrophorus vespilloL., s.Tafel:
Käfer
[* 15] I,
[* 1]
Fig. 1) mit
zwei orangegelben Querbinden auf den Flügeldecken einer der häufigsten;
Trauerkäfer
(Blaps), eine Gattung der Familie der Schattenkäfer
[* 16] (s. d.), schwarze, große
Käfer, die in alten Häusern und
Kellern als Nachttiere leben.
Sie sind flügellos und ihre verwachsenen Flügeldecken verlängern
sich oft als
Spitze über den Hinterleib hinaus.
Die artenreiche Gruppe ist besonders in Südeuropa und
Nordasien vertreten.
(AcherontiaatroposL.), der größte der deutschen Abendschmetterlinge, dessen 13-16 cm lange, grüne,
schön gestreifte Raupe auf den Kartoffeln,
Teufelszwirn,
Stechapfel und einigen andern
Pflanzen lebt. Der düster gefärbte,
auf den Oberflügeln braun marmorierte, den Unterflügeln gelb und schwarz gebänderte
Schwärmer trägt auf der Rückseite
der
Brust eine gelbe, einem Totenschädel ähnliche Zeichnung, daher der
Name. Der Totenkopf, der in manchen Jahren häufig auftritt,
giebt, wenn er mißhandelt wird, einen eigentümlichen, klagenden
Ton von sich, der durch Ausstoßen von Luft
¶
Platz auf dem Kaiserstuhl
[* 19] (s. d.). ^[= # vulkanisches Gebirge im bad. Kreis Freiburg in der oberrhein. Tiefebene, nordwestlich von Freiburg, ...]