wo er unter
Bervics Leitung sich der Kupferstechkunst widmete. Durch den
Holländer Hoorteman wurde er in die Kunst des
Ätzens
und des Gebrauchs der kalten
Nadel eingeweiht. In
Frankreich, wo er 1815 den
Auftrag erhielt,
Heinrichs IV. Einzug in
Paris
[* 2] (von
Gérard) in Kupfer
[* 3] zu stechen, blieb er bis 1819, ließ sich dann in seiner Vaterstadt nieder und
wurde Direktor der
Akademie der schönen Künste in Parma,
[* 4] der er eine ganz neue Einrichtung gab. Auf seine Veranlassung wurde
auch die neue
Galerie erbaut. Er starb in Parma. Zu T.s besten Leistungen gehört der
Stich nach
AlbanisVenus
und
Adonis und sein großer
Stich Lo spasimo di Sicilia nach
Raffael (1815); ferner die Kreuzesabnahme nach
Daniele da
Volterra
und Correggios
Madonna della scodella.
Sprache,
[* 5] s.
Albanesische Sprache^[= und Litteratur. Das Albanesische, die Sprache der Albanesen, wird in einer Anzahl von Mundarten ...] und Litteratur.
linker Zufluß des Rheins im schweiz. Kanton Zürich,
[* 6] entspringt mit zwei Quellbächen,
der Vorder- und der Hintertöß am Tößstock (1153
m) in der Hörnlikette, durchfließt das tief eingeschnittene,
von subalpiner Nagelfluh umschlossene Tößthal, tritt bei dem Dorfe Töß unweit Winterthur in das Hügelland und mündet, 49 km
lang, 5½ km südlich von der Mündung der
Thur bei
Teufen.
Seit den
Hochwassern von 1876 bis 1878 ist der
Flußlauf korrigiert. -
(spr. -āung) oder
Testão, portug. Silberscheidemünze von 100
Reïs, demnach 1/10 des (goldenen) Milreïs
oder 45,36
Pf. geltend.
Das Gewicht des Tostão ist 2½ g, seine Feinheit 11/12 oder 916 ⅔ Tausendteile.
Sein Feingewicht von 2,2917 g beträgt (zum Preise von 125 M. für 1000 g Feinsilber) 28,65
Pf. Auch doppelte, fünffache
und halbe Tostão werden geprägt.
in der Bergmannssprache soviel wie stillstehend. So spricht man z. B. von Abbohren
eines
Schachtes in toten Wassern mit nachfolgender Abdichtung derselben durch
Cuvelage.
Der Gegensatz ist
das
Abteufen der
Schächte mit Auspumpen des Wassers.
Reflexion,
[* 15] s.
Brechung^[= # der Lichtstrahlen (Refraktion) nennt man die Ablenkung, welche die Lichtstrahlen in ihrer Richtung ...]
[* 16] der
Lichtstrahlen.
eine Einrichtung zum
Glücksspiel beim Pferderennen. In einem am Rennplatz hergerichteten
Gebäude sind mehrere
Stellen dem Publikum kenntlich gemacht, an
welchen unter
Aufsicht des Klubvorstandes Einsätze auf die
am Rennen beteiligten
Pferde
[* 17] angenommen werden, und dem Setzenden ein mit der Nummer des Rennens, des
Pferdes und der Höhe
des Einsatzes versehenes, auf den Inhaber lautendes und vomKassierer abgestempeltes
Billet ausgehändigt
wird. Es werden nur Einsätze von je 3, 5, 10, 20 und 50 M. zugelassen; zur schnellern
Abfertigung des Publikums für jede
Billetart ist eine besondere Annahmestelle errichtet. An jeder der Billetverkaufsstellen befindet sich eine mechan.
Vorrichtung, eine in quadratische Felder geteilte
Tafel, an welcher man jederzeit ersehen kann, wieviel
Einsätze auf jedes einzelne der laufenden
Pferde und wieviel Einsätze auf sämtliche
Pferde gemacht sind.
Beim Beginn des Rennens wird der an sämtlichen Annahmestellen gleichzeitig geschlossen.
BeimSchlusse des Rennens wird der
Sieger bekannt gemacht und gegen Rückgabe des betreffenden
Billets der Gewinn ausgezahlt. Die Höhe des
letztern wird in der
Weise berechnet, daß nach
Abzug von 6 Proz.
Tantieme für die Klubkasse der überschießende Rest der
Einsätze unter die verteilt wird, welche auf das siegende
Pferd
[* 18] gesetzt haben. (S. auch
Buchmacherei und
Glücksspiel.)
Bezirksstadt der span.
Provinz Murcia,
[* 19] am Südfuß der
Sierra de Espuña (1583 m), links vom Sangonera und an der
Eisenbahn Murcia-Lorca, hat (1887) 11 021 E. (über die Hälfte
Zigeuner);
Orangenbau, Salpetergewinnung,
Leinenweberei und ganz besonders
Töpferei, Herstellung der Tinajas (irdene Kufen), die zur Klärung und Frischhaltung des
Trinkwassers, aber auch zur Aufbewahrung von
Wein und Öl gebraucht werden.
Hand
[* 20] (Manus mortua), die aus der alten Rechtssprache herübergenommene Benennung für verstorbene
Besitzer oder für solche jurist.
Personen, welche an dem beliebigen Gebaren mit ihrem Eigentum gehindert sind. So bezeichnet
man als
Abgabe von der Tote Hand oder als Tote Hand schlechthin den Sterbefall (mortuarium,
Baulebung), d. h. einen der Herrschaft
nach Gesetz oder Herkommen gebührenden
Teil des Nachlasses eines Unfreien oder Hörigen. Hauptsächlich
aber nennt man Tote Hand (frz. main morte) Vermögen besitzende öffentliche oder
gesetzlich anerkannte Körperschaften und
Stiftungen von unbegrenzter
Dauer, sofern das Vermögen derselben der allgemeinen
Verkehrsbewegung und namentlich auch der Erbteilung entzogen ist. Besonders wird der
Ausdruck mit
Bezug auf die
Kirche, die
Klöster und kirchlichen
Stiftungen gebraucht. (S.
Kirchengut und
Amortisation.)
Stammsymbole der Indianer Nordamerikas, meist
Tiere, seltene
Pflanzen, deren
Bilder von den Stammesgenossen in der
Regel tätowiert am Körper getragen wurden. Vom Totem als ihrem Schutzgeist leiten dann die
Stämme ihren Ursprung ab; auch
vertritt der Totem vielfach unsern Familiennamen. Das Totemtier ist bald gefürchtet, bald verehrt,
und auf seine
Tötung sind fast immer schwere
¶
mehr
Strafen gelegt. Der Totemismus, mit dem meist Exogamie, seltener aber auch Endogamie verbunden war, ist der Grund des Zusammenhaltens
oft weit voneinander entfernter Stämme, die denselben Totem haben. Besonders berühmt war die totemische Organisation der Irokesen,
bei denen jedes Volk in acht nach ihren Totemtieren benannte Totemschaften geteilt war, deren gleichnamige
sich als Blutsverwandte betrachteten und deshalb nicht unter sich heirateten. Der Totemismus war nicht nur bei den Indianern
Nordamerikas sehr verbreitet, er findet sich auch in Australien
[* 22] und Oceanien, in Afrika
[* 23] z. B. bei den Herero und bei mehrern
Stämmen der Goldküste, wie den Aschanti u. s. w.