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Câteau-Cambrésis verließen die Franzosen vollends Toscana. Durch Kauf erwarb Cosimo 1562 die Herrschaft Pitigliano. Am erteilte ihm Pius V. den Titel Großherzog von Toscana, als welcher auch Francesco I. anerkannt wurde, dem Cosimo unter Vorbehalt des Titels und der letzten Entscheidungen schon die Regierung abgetreten hatte. Dieser begab sich aber ganz in das Schlepptau Spaniens, und das Land geriet unter dem Druck des Adels und der Beamten immer mehr in Verfall, während das Banditentum emporblühte.
Neu gehoben wurde Toscana unter Ferdinand I. (s. d.) und zugleich befreit von der Abhängigkeit von Spanien. [* 2] Die Gunst der österr. Habsburger wußte er sich durch wirksame Unterstützung gegen die Mohammedaner zu erwerben, gegen die auch seine eigene Flotte mit Glück kämpfte. Das Banditenwesen schlug er kräftig nieder. Unter dem Großherzog Cosimo II. (s. Medici) gelang es Spanien wieder, Toscana zu Geld- und Truppenleistungen zu bewegen. Ferdinand II., welcher unter Vormundschaft 11jährig nachfolgte, mußte sich in den Verlust der urbinatischen Herrschaft fügen, auf die er Erbansprüche hatte, die aber Urban VIII. 1631 einzog; dagegen verkaufte Spanien Pontremoli und Gebiet (79 Ortschaften) in seiner Geldnot an Toscana, das dann bei der Wiedereroberung des von den Franzosen besetzten Piombino und Porto-Longone kräftige Hilfe leistete.
Bei Cosimo III., welcher seinem Vater nachfolgte, trat bald Prunksucht und Frömmelei abschreckend hervor. Während des Spanischen Erbfolgekrieges zerrütteten Seuchen und die Reichskriegssteuern das Land vollends, das schon seit 1711 bei dem voraussichtlichen Aussterben der Medici Gegenstand der Verhandlungen der verschiedenen Mächte war; doch gelang es seinem Sohn, dem letzten Mediceer Johann Gaston, der ihm 1723 folgte, trotz der drohenden Haltung namentlich Spaniens, welches die von den Mächten zugestandene Erbfolge von Philipps V. Sohn, Don Carlos, sicher stellen wollte, sich bis an sein Ende zu halten. An Stelle von Don Carlos wurde aber schon im Wiener Friedensvertrag 1735 die Nachfolge Franz Stephans von Lothringen (s. Franz I., deutscher Kaiser), der 1736 Maria Theresia heiratete, zugesichert.
Dieser ließ 1737 Toscana durch österr. Truppen besetzen und übertrug die Regierung dem Fürsten von Craon. An seine Stelle trat 1749 Graf Richecourt, 1757 der verhaßte Marschall Antonio Botta Adorno. Im Innern begann schon unter dieser Regentschaft die große Umwandlung, die Leopold I. (s. Leopold II., deutscher Kaiser), der seinem Vater 1765 folgte, weiter führte; das Fideïkommiß- und Lehnswesen wurde gesetzlich neu geregelt, das Finanz- und Schuldenwesen des Staates einigermaßen verbessert, der übermäßige Besitz der Toten Hand und die Inquisition wurden eingeschränkt.
Der weisen, wenn auch rücksichtslosen Regierung verdankt das Land zum großen Teil seine neuere Blüte. [* 3] Als Leopold durch den Tod seines Bruders Joseph II. 1790 auf den Kaiserthron gelangte, übergab er Toscana seinem zweiten Sohne, Großherzog Ferdinand III. (s. d.). Obwohl dieser in den Französischen Revolutionskriegen seine Neutralität zu bewahren suchte, wurde er doch mit in die Niederlage Österreichs verwickelt. Er mußte im März 1799 nach Wien [* 4] flüchten und im Frieden zu Lunéville auf Toscana Verzicht leisten, wofür er eine Entschädigung in Deutschland [* 5] erhielt.
Schon vorher hatte Napoleon I. Toscana nebst dem Stato degli presidii unter dem Namen eines Königreichs Etrurien (s. d.) an den Herzog Ludwig von Parma [* 6] verliehen; hatte er ihm dasselbe wieder genommen und es dem franz. Kaiserreich einverleibt. Napoleons Schwester Elisa Bacciocchi (s. d.) residierte in Florenz [* 7] als Generalstatthalterin und führte den Titel einer Großherzogin von Toscana. Ihrem Gemahl waren schon 1805 die Fürstentümer Lucca [* 8] und Piombino verliehen. Nach Napoleons Sturz kehrte Ferdinand III. im Sept. 1814 nach Florenz zurück, nachdem ihm das von Murat besetzte Toscana im April zurückgegeben war. Durch die Wiener Kongreßakte von 1815 wurden Elba, der Stato degli presidii und Piombino definitiv mit Toscana vereinigt. Zugleich erhielt Toscana das Heimfallsrecht für das Fürstentum Lucca, welches dem rechtmäßigen Erben von Parma, Herzog Karl II., zugeteilt wurde.
Wie fast alle ital. Fürsten geriet auch Großherzog Ferdinand III. bei seiner Rückkehr in Abhängigkeit von der Politik Österreichs und mußte durch den Vertrag vom für den Kriegsfall die toscan. Truppen dem österr. Kommando unterstellen. Im übrigen regierten Ferdinand III. (gest. und sein Sohn und Nachfolger Leopold II. (s. d.), unterstützt von den Ministern Graf Fossombroni (1814-44) und Fürst Neri Corsini (s. d.), in dem milden und aufgeklärten Geiste ihres Vorfahren.
Als die ital. Reformbewegung auch Toscana ergriff, ließ Leopold II. sich von derselben vorwärts treiben und lehnte den angebotenen militär. Beistand Österreichs ab. Eine Staatskonsulta ward eingesetzt und wesentliche liberale Zugeständnisse gemacht. Nach der Abdankung des Herzogs Karl II. von Lucca wurde dieses Fürstentum mit Toscana vereinigt. Dagegen mußte Toscana, gemäß den Verträgen vom und den Distrikt Pontremoli u. s. w. an das Herzogtum Parma und den Distrikt Fivizzano an das Herzogtum Modena abtreten, was nicht ohne Widerstreben der Bevölkerung [* 9] geschah.
Nachdem der König von Neapel [* 10] das Beispiel gegeben, verlieh auch Leopold II. seinem Volke eine Konstitution. Beim Ausbruch des Aufstandes in der Lombardei zogen auch toscan. Truppen und Freikorps in den Nationalkrieg gegen Österreich, [* 11] und der Großherzog legte den österr. Erzherzogstitel ab. Am wurde die neu gewählte Volksvertretung (Senat und Deputiertenkammer) eröffnet. Doch weder der Minister Marchese Ridolfi noch sein Nachfolger Marchese Capponi vermochten der Bewegung Einhalt zu thun, die unter der Führung Guerrazzis (s. d.) und anderer Agitatoren immer mehr einen revolutionären Charakter annahm. In Livorno [* 12] kam es seit dem 25. Aug. zu wiederholten Aufständen und Straßenkämpfen, bei denen das Militär sich als unzuverlässig erwies.
Nach Capponis Rücktritt warf Leopold II. sich ganz in die Arme der demokratischen Partei und erwählte ein Ministerium, in dem Professor Montanelli den Vorsitz und das Auswärtige, Advokat Mazzoni die Justiz, Guerrazzi das Innere erhielten. Bei Eröffnung der neuen Kammer mußte der Großherzog sich in seiner Thronrede sogar für die Erneuerung des ital. Nationalkrieges gegen Österreich aussprechen. Auch genehmigte er den Plan zur Einberufung einer Konstituierenden Versammlung nach Florenz, die selbständig über die polit. Gestaltung Italiens [* 13] entscheiden sollte. Innerlich stand aber Leopold II. der Bewegung ¶
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abgeneigt gegenüber und 21. Febr. verließ er Florenz und begab sich nach der neapolit. Festung [* 15] Gaeta, wo auch Pius IX. eine Zuflucht gefunden hatte. Darauf hin ward in Florenz eine provisorische Regierung (Montanelli, Mazzoni, Guerrazzi) eingesetzt; diese berief eine Konstituierende Versammlung für Toscana, welche 27. März Guerrazzi mit der Diktatur bekleidete. Schon 11. bis 12. April bewirkte indessen die gemäßigte liberale Partei in Florenz eine Gegenrevolution; Guerrazzi nebst seinen hervorragendsten Anhängern wurde verhaftet und die Konstituierende Versammlung aufgelöst, der florentin. Magistrat übernahm die Regierung und lud den Großherzog ein, als konstitutioneller Herrscher wieder in sein Land zurückzukehren. Dieser bestellte 24. Mai ein neues Ministerium unter dem Vorsitz Baldasseronis; gleichzeitig rückte, mit geheimer Zustimmung des Großherzogs, ein österr. Armeekorps unter Feldzeugmeister d'Aspre in Toscana ein. Livorno ward nach zweitägigem Widerstand 11. Mai erstürmt, das übrige Land unterwarf sich der Übermacht. Erst im Juli 1849 kehrte Leopold II. nach Florenz zurück und erließ eine Amnestie.
Am erfolgte der Abschluß einer Militärkonvention mit Österreich, der zufolge ein österr. Occupationskorps von 10000 Mann in Toscana verblieb. Im Sept. 1850 ward die toscan. Verfassung förmlich suspendiert, definitiv außer Kraft [* 16] gesetzt. Seitdem lenkte die Regierung T.s unter Baldasseroni vollständig in die Bahnen der Reaktion ein. Durch das Konkordat vom gewann die Kurie unumschränkte Freiheit, und zugleich begann eine gehässige Verfolgung gegen alle Spuren des Protestantismus. Erst während des Orientkrieges im Mai 1855, zogen die österr. Truppen aus Toscana ab, nachdem diese Occupation dem Lande 30 Mill. Lire gekostet hatte, und der Belagerungszustand in Livorno ward endlich aufgehoben.
Der Italienische Krieg von 1859 wurde für das Schicksal T.s und seiner Dynastie entscheidend. Januar bis Februar machte Leopold II. eine Reise nach Rom und [* 17] Neapel, wo er sich mit Papst Pius IX. und König Ferdinand II. über eine gemeinsame polit. Haltung verständigte. Nach seiner Rückkehr nahm die toscan. Politik entschieden für Österreich Partei. Diese antinationale Haltung steigerte die Gärung aufs höchste. Der nationalgesinnte Marchese de Lajatico, den der Großherzog mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt hatte, riet ihm Abdankung zu Gunsten des Erbgroßherzogs Ferdinand an. Darauf wollte Leopold II. sich nicht einlassen; er vollzog eine Urkunde, worin er gegen die vorgefallenen Ereignisse protestierte, und reiste dann mit seiner Familie nach Österreich ab In Florenz bestellte der Magistrat sofort eine provisorische Regierung (Peruzzi, Malenchini, Danzini), die den König von Sardinien [* 18] bat, die Diktatur in Toscana zu übernehmen. Victor Emanuel II. lehnte dies ab, nahm aber Toscana für die Dauer des Krieges in seinen Schutz und ernannte Boncompagni di Mombello (s. d.) zu seinem Generalkommissar daselbst.
Am 8. Mai trat Boncompagni die Regierung an und berief ein Ministerium unter Ricasolis Vorsitz und eine Consulta von Vertrauensmännern. Unterdessen landete das franz. 5. Armeekorps in Livorno; der Oberbefehlshaber Prinz Jérôme Napoleon nahm 31. Mai sein Hauptquartier zu Florenz. Am 10. Juni wurde angeordnet, daß alle Beamten dem König Victor Emanuel als «Protektor der Nationalregierung von Toscana» den Eid leisten sollten. Die Friedenspräliminarien von Villafranca 11. Juli bestimmten die Restauration der habsburgisch-lothring.
Dynastie in Toscana; Leopold II. dankte 21. Juli zu Vöslau zu Gunsten des Erbgroßherzogs Ferdinand IV. ab. Jedoch die Consulta, der Magistrat von Florenz u. s. w. sprachen sich gegen ihn aus, und als eine amtliche Abstimmung der Municipalitäten angeordnet wurde, erklärten sich 225 für die Absetzung der Dynastie, 1 dagegen, und 20 enthielten sich ihres Votums. Da Sardinien jetzt den Generalkommissar Boncompagni abrufen mußte, so übernahm 1. Aug. Ricasoli die Oberleitung. Am 16. Aug. erklärte die kurz zuvor gewählte Nationalversammlung einstimmig die Absetzung der habsburgisch-lothring.
Dynastie, 20. Aug. erklärte sie sich gleichfalls mit Einstimmigkeit für die Annexion an Sardinien. Bei der Volksabstimmung vom 11. und sprachen sich 386445 Stimmen für die Annexion, 14925 für einen besondern Staat aus. Darauf ward Toscana durch Dekret Victor Emanuels vom 22. März mit dem Königreich Sardinien vereinigt, wogegen der Großherzog Ferdinand IV. (zu Dresden [* 19] 26. März) vergebens protestierte. Um das provinzielle Selbstbewußtsein zu schonen, ward vorläufig Ricasoli als Generalgouverneur in Toscana belassen, und Prinz Eugen von Savoyen-Carignan ging als königl. Statthalter und Oberbefehlshaber nach Florenz. Doch zu Anfang 1861 traten beide zurück, und die Einverleibung ward vollständig durchgeführt.
Vgl. Rohault de Fleury, La au moyen âge (2 Bde., Par. 1874);
L. Pignotti, Storia della Toscana sino al principato (9 Bde., Pisa [* 20] 1813-14; 3. Aufl., 6 Bde., Flor. 1825);
Reumont, Geschichte T.s seit dem Ende des florentin. Freistaates (2 Bde., Gotha [* 21] 1876-77; namentlich seit 1848 aber zu berichtigen durch Reuchlin, Geschichte Italiens, Bd. 3 u. 4, Lpz. 1870-73);
R. Galluzzi, Istoria del granducato di Toscana sotto il governo della casa Medici (5 Bde., Flor. 1781 u. ö.; deutsch im Auszug, 2 Bde., Dresd. und Lpz. 1784-85);
A. Zobi, Storia civile della Toscana 1737-1848 (5 Bde., Flor. 1850-52);
ders., Manuale storico delle massime e degli ordinamenti economici vigenti in Toscana (ebd. 1847);
ders., Memorie economico-politiche e sommario di documenti officiali, ossia di danni arrecati dall' Austria alla Toscana 1737-1859 (2 Bde., ebd. 1860);
Leopoldo II e i suoi tempi, memorie di G. Baldasseroni (ebd. 1871);
Cambray-Digny, Ricordi sulla commissione governativa toscana del 1849; Montanelli, Memorie sull' Italia e specialmente sulla Toscana dal 1814 al 1850 (2 Bde., Tur. 1853-55);
E. Poggi, Memorie storiche del governo della Toscana (3 Bde., Pisa 1871);
Atti e Documenti del governo della Toscana dal 27 Aprile in poi (Flor. 1859-60);
Galeotti, L'Assemblea toscana (ebd. 1859);
A. Zobi, Cronaca degli avvenimenti nel 1859 (ebd. 1859-60);
Compendio della storia toscana fino all' anno 1818 (2 Bde., Livorno 1819);
Canestrini, Négociations diplomatiques de la France avec la Toscana (hg. von Desjardins, 6 Bde., 1859-86);
L. Cantini, Legislazione toscana (Flor. 1800 fg.);
A. Lumini, La reazione in Toscana nel 1799 (Cosenza 1892);
C. Merkel, Bibliografia degli anni 1885-91 (im «Bullet. ital. storico» 1892, No. 12).