hergestellt. Von der übrigen, ehemals berühmten
Industrie, die
Seiden-,
Gold- und Silberstoffe fertigte, ist nur ein Rest
geblieben, bloß die Marzipanbäckerei erfreut sich noch guten Rufs.
Toledo
[* 2] wurde 192
v. Chr. von den
Römern erobert und war Hauptstadt der Carpetaner, sehr fest und durch
Stahl- und Waffenarbeiten
berühmt. Nur Reste eines
Cirkus
[* 3] sind aus röm. Zeit übrig. Im 5. Jahrh. kam es nacheinander
in den
Besitz der
Alanen,
Sueven und der Westgoten, deren Hauptstadt es 567 wurde, während es zugleich Mittelpunkt der span.
Hierarchie war, die
Kirchen- und Priesterstadt, in der von 400 bis 701 allein 18 Kirchenkonzile abgehalten wurden. Die
Blütezeit T.s war jedoch unter der Herrschaft der Mauren (712‒1085), wo es als Tolaitela in der Landschaft
Esch-Scharran
den Sitz eines Emirs und seit 1036 eines Königs der Dhulnuniden sowie arab. Gelehrsamkeit bildete,
obwohl es sich zuerst oft im
Aufstand gegen den
Chalifen von Cordoba
[* 4] befand und wiederholt unterworfen wurde.
Alfons Ⅵ. von
Castilien eroberte Toledo 1085 nach vierjähriger
Belagerung mit Hilfe des Cid, worauf es sechsmal den
Angriffen
der Mauren widerstand. Bis auf
Karl Ⅴ. blieb nun Toledo Residenz der Könige von
Castilien, büßte aber seinen Wohlstand in
den Bürgerkriegen von 1467, 1520‒22 (als Hauptort der Communeros gegenKarl Ⅴ.) und 1641 ein. –
Vgl. Gamero,Historia de la ciudad de Toledo (Toledo 1863).
(spr. -lihdo),Hauptstadt des County
Lucas im nordamerik.
StaateOhio, am
Maumee-River, 11 km vom Eriesee, Endpunkt
des
Miami-Erie-Kanals, zählte 1880: 50137, 1890: 81434 E., darunter viele Deutsche.
[* 5] Die Stadt ist für denHandel
sehr günstig gelegen, hat beträchtliche Schiffahrt auf den Seen, auch Fischerei,
[* 6] und ist Knotenpunkt von 14 Bahnlinien.
Haupthandelsartikel ist Getreide,
[* 7] ferner Holz,
[* 8]
Kohlen, Eisenerz u. s. w.
Die Industrie erstreckt sich namentlich auf Eisengießerei,
[* 9] Maschinen- und Eisenwalzwerke,
Brauerei, Fabrikation von Wagen und Fahrrädern, von Möbeln,
Strickwaren und andern Bekleidungsgegenständen,
Ackerbaugeräten, ferner Sägemühlen, Glaswerke und Ölraffinerie. Die Stadt hat ein ausgezeichnetes
Wasserwerk, mehrere
Parks, darunter der von dem
DeutschenPeter Lenk gegründete Citypark, eine öffentliche
Bibliothek (35000
Bände), Toledo Club
House und ein Kriegerdenkmal. In der Nähe die schöne
Insel Put-in-Bay im Eriesee.
lat. Tolentīnum Picēnum, Stadt in der ital.
Provinz und im
Kreis
[* 10] Macerata in den
Marken, in anmutiger
Lage am Ostabhang des röm.
Apennin, links am Chienti, über den eine
Steinbrücke von 1268 führt, an der Seitenlinie Porto di Civitanova-Albacina des
AdriatischenNetzes, hat
(1881) 4114, als Gemeinde 10897 E. Das Rathaus enthält röm.
Altertümer und der Palazzo Gentiloni seit 1880 ausgegrabene
Waffen,
[* 11] Bernsteinschmuck u. a. aus der die Stadt umgebenden picenischen Nekropole (6. bis 4. Jahrh.
v. Chr.). Am 2. und besiegten hier die
Österreicher unter
Bianchi die Neapolitaner unter
Murat.
(lat.), die Duldung abweichender Überzeugungen, besonders auf religiösem
Gebiet. Der
Begriff der Duldung, rechtlich gefaßt, setzt eine im
Staate herrschende
Kirche voraus. Der
Gedanke und
Begriff Toleránz ist
dem
Altertum fremd; der antike
Staat hat seine exklusive Staatsreligion. Dagegen war die Rechtsstellung des
Christentums durch das Mailänder
EdiktKonstantins d. Gr. von 313 nur Toleránz neben und mit dem
Heidentum; erst
Konstantins Nachfolger
machten aus dieser Toleránz das byzant.
Staatskirchentum
(Theodosius,
Justinianus). Diesen
Gedanken übernahm das kanonische
Recht und legte ihn der christl. Welt als
Zwangsgesetz auf, das zu den furchtbarsten Greueln führte. (S.
Arnold von Brescia,
Albigenser,
Inquisition,
Hugenotten.) Der mittelalterliche
Staat kannte demnach keine Toleránz. Auch prot. Regierungen versagten ihren kath.
Unterthanen die Toleránz, bis gewisse allgemeine Toleranzgrundsätze in einer Reihe von Friedensschlüssen festgestellt
(s.
Religionsfriede) und nach dem Dreißigjährigen
Kriege endgültig durch den Westfälischen Frieden geregelt wurden.
Erst Ende des 18. Jahrh. wurde immer allgemeiner, wenigstens den
Bekennern der christl. Hauptparteien,
freie Religionsübung gewährt, doch zum
Teil mit beschränkten bürgerlichen und polit.
Rechten gegenüber den
Bekennern der
Staatskirche. In
Österreich
[* 12] gab zuerst
Joseph Ⅱ. durch das
Toleranzedikt von 1781 den
Protestanten eine beschränkte
Religionsfreiheit.
(Vgl. G.
Frank, Das Toleranzpatent
KaiserJosephs Ⅱ.,
Wien
[* 13] 1881; P. Zimmermann, Toleránz und Intoleranz gegen
das Evangelium in
Österreich, Lpz. 1882.) Polit.
Gleichstellung erlangten sie erst durch das
Patent vom In
Frankreich erhielten die Hugenotten (s. d.) nach blutigen
Bürgerkriegen durch das
Edikt von Nantes (1598) Toleránz, nach dessen Aufhebung durch
Ludwig ⅩⅣ. (1685)
eine großartige
Auswanderung erfolgte (s.
Refugiés). 1787 gab ihnen
Ludwig ⅩⅥ. ihr altes
Recht zurück, und die
Französische
Revolution fügte volle
Glaubensfreiheit hinzu, die durch die
Charte von 1830 aufs neue bestätigt wurde, obwohl die kath.
Religion als die
«Religion der Mehrheit der
Franzosen» noch immer mit gewissen Privilegien ausgestattet
blieb. In
Preußen
[* 14] war schon 1609 in Ostpreußen
[* 15] und 1618 in
Cleve-Mark den Katholiken
Religionsfreiheit gewährt worden, die
dann seit 1740 durch
Friedrich Ⅱ. in der ganzen Monarchie durchgeführt wurde, indes die übrige europ. Welt
im wesentlichen erst durch die
Französische Revolution zum Princip der Toleránz durchdrang.
Die neuestenStaatsverfassungen seit 1818 haben fast überall die Unabhängigkeit der polit.
Rechte vom
religiösen
Bekenntnis und die Selbständigkeit der
Religionsgesellschaften ausgesprochen, wenngleich die Praxis hinter der
Theorie zurückgeblieben ist. Die kleinern prot. Sekten, die
Baptisten,
Mennoniten u. s. w., desgleichen die
Deutschkatholiken
und die
Freien Gemeinden genießen, wo sie überhaupt staatlich zugelassen sind, meist nur Toleránz, die
ihnen z. B. in
Preußen auch erst durch das
ToleranzediktFriedrich Wilhelms Ⅳ. vom bewilligt wurde. England gewährte
den prot. Dissenters seit 1689, den Katholiken und
Socinianern erst seit 1779 freie Religionsübung, doch unter mancherlei
Schranken zu Gunsten der privilegierten
Anglikanischen Kirche, die erst im 19. Jahrh. teilweise gefallen
sind. In
Deutschland
[* 16] ist durch das Gesetz vom die Unabhängigkeit der bürgerlichen und staatsbürgerlichen
Rechte
vom Religionsbekenntnis proklamiert. (S.
Glaubensfreiheit.)
Über Toleránz bei
Maßen und Gewichten s.
Aichen; über Toleránz im Münzwesen
[* 17] s. Remedium.¶