mehr
Vergnügen, als «droit des pauvres» zur Dotierung der sog. Wohlthätigkeitsbureaus.
Vergnügen, als «droit des pauvres» zur Dotierung der sog. Wohlthätigkeitsbureaus.
Bestimmungen zur Verhütung von Theaterbrände enthält der Cirkularerlaß des preuß. Ministeriums des Innern vom und die Verordnung des sächs. Ministeriums des Innern vom - Die Zahl der bekannten Theaterbrände belief sich 1800-85 auf mehr als 500. Die größten Theaterbrände im 19. Jahrh. waren: der Brand des Royal-Theaters in London [* 2] des Lehmann-Theaters in Petersburg [* 3] (1836), des Hoftheaters in Karlsruhe [* 4] (1847), des Krollschen Etablissements in Berlin [* 5] des Opernhauses in Moskau [* 6] (1853), des Teatro degli Equidotti in Livorno [* 7] (1857), des Stadttheaters in Altona [* 8] des Opernhauses von Cincinnati des Dresdener Hoftheaters des Landstädtischen Theaters in Graz [* 9] des Augsburger Stadttheaters des Theaters in Barmen [* 10] des Convoy-Theaters in Brooklyn (1876), des Variété-Theaters zu Montpellier [* 11] (1877), des Théâtre Municipal zu Nizza [* 12] (1881), des Ringtheaters zu Wien [* 13] 450 Personen verunglückt), des Théâtre Comique zu Neuyork [* 14] des Renaissancetheaters in Nimes [* 15] der Opéra Comique zu Paris [* 16] des Theaters zu Exeter des Theaters zu Oporto [* 17] -
Vgl. Fölsch, Theaterbrände und die zur Verhütung derselben erforderlichen Schutzmaßregeln (Hamb. 1878).
das Recht der Polizei von den aufzuführenden Theaterstücken vorher Kenntnis zu nehmen und die Aufführung der Stücke oder einzelner Stellen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Sittlichkeit zu untersagen. In Elsaß-Lothringen [* 18] giebt es eine gesetzliche Bestimmung, wornach ^[richtig: wonach] für jedes aufzuführende Stück die vorherige polizeiliche Genehmigung einzuholen ist. Dieselbe ist bei Einführung der Reichsgewerbeordnung dortselbst ausdrücklich aufrecht erhalten worden (franz. Gesetz vom Art. 3, und Reichsgesetz vom §. 3). Im übrigen Deutschland [* 19] beruht die Theatercensur auf lokalen Polizeiverordnungen oder Gewohnheitsrecht, in Österreich [* 20] auf der Theaterordnung vom -
Vgl. Artikel Theaterpolizei in Stengels «Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts», Bd. 2 (Freiburg [* 21] 1890) und im «Österr. Staatswörterbuch», Bd. 2 (Wien 1896).
s. Gewerbegesetzgebung (Bd. 17).
s. Musik. ^[= # bei den Griechen, deren Sprache das Wort entstammt, die Gesamtheit der auf Geistes- und Gemütsbildu ...]
der Inbegriff derjenigen Regeln, nach denen beim Theater [* 22] die Begrenzungen des Bühnenraums angeordnet und bemalt werden müssen, damit vom Zuschauerraum aus die Scenerie wie im Original erscheint. Da der Bühnenraum meist geringere Tiefe hat, als die Originalscenerie, so bedient man sich zur Erzielung einer kunstgerechten Verkürzung der Reliefperspektive [* 23] (s. d.). Da bei Verwandlungen das rasche Auswechseln einer geneigten Decke [* 24] technische Schwierigkeiten verursacht, so benutzt man zur Darstellung des obern Abschlusses einerseits die nach oben erweiterte Hinterwand, andererseits eine in halber Zimmertiefe vom Schnürboden herabgelassene senkrechte Fläche (Soffite) oder auch mehrere solcher Flächen. Auf alle diese Begrenzungsflächen werden die Dekorationen von einem gewählten Augenpunkt aus projiziert. Auch solche Gegenstände, die aus den Wänden wenig hervortreten, wie Wandschränke, Spiegel [* 25] u. a., werden noch, oft täuschend, gemalt.
(frz. coup de théâtre), s. Coup. ^[= (frz., spr. ku-), Abteilung eines Eisenbahnwaggons; auch eine zweisitzige geschlossene Kutsche, ...]
Theatervorhang
(frz. toile, courtine; engl. curtain),
der den Zuschauerraum von der
Bühne trennende
Vorhang von bemalter Leinwand, dessen Auf- oder Niedergehen den Anfang oder
den
Schluß der
Vorstellung oder der einzelnen
Akte (danach
Aufzüge
[* 26] genannt) bezeichnet. Während er früher
gerollt wurde, geht er jetzt meist, gleich den übrigen Dekorationen in einen großen
Rahmen gespannt, in die Höhe.
In den
meisten
Theatern fällt in neuerer Zeit auch beim Wechsel einzelner Scenen, sobald Verwandlungen vorkommen, ein einfacher
Vorhang, der
Zwischenvorhang. Ein dritter Theatervorhang
von gewelltem Eisenblech oder Drahtgeflecht (s.
Eiserner
Vorhang) dient dazu, bei
Bränden Zuschauerraum und
Bühne hermetisch voneinander abzuschließen.
geistlicher Orden, [* 27] 1524 in Rom [* 28] von Gian Pietro Caraffa (dem spätern Papst Paul IV.), Bischof von Theate oder Chieti (daher Chietiner, oder nach Paul IV. Pauliner) gestiftet, in Verbindung mit Gaetano von Thiena (s. Cajetan; daher auch Cajetaner), Bonifaz de Colle und Paul Consiglieri. Sie wurden 1540 von Paul III und 1568 von Pius V. bestätigt. Die Theatiner hatten eine sehr strenge Regel; sie sollten kein Eigentum haben und auch nicht betteln, sondern von dem leben, was ihnen unaufgefordert zugeschickt würde (daher auch apostolische Kleriker oder regulierte Kleriker von der göttlichen Vorsehung genannt). Sie verbreiteten sich auch über Spanien, [* 29] Polen und Deutschland (Wien, Prag, [* 30] München). [* 31] Jetzt haben sie nur noch einige Häuser in Italien. [* 32] In Süditalien [* 33] gab es auch Theatinerinnen, 1583 von Ursula Benincasa gestiftet.
français (spr. teahtr frangßäh), s. Französisches ^[= s. Brustpulver.] Theater.
libre (spr. teahtr lihbr), Pariser Bühnengesellschaft, e. Bd. 17.
eine von Marinovich und Szarvady 1890 in Paris in verschiedenen Örtlichkeiten getroffene telephonische Einrichtung, bei welcher man nach dem Einstecken eines Geldstückes die Aufführung in einem Theater, Opernhause u. dgl. eine Zeit lang anhören kann.
Europaeum, eine Chronik (seit 1617), s. Abelin. ^[= Joh. Phil., Geschichtschreiber, bekannt unter den Autornamen Johann Ludwig Gottfried oder Gothofredu ...]
s. Theben. ^[= # (grch. Thebai), die bedeutendste Stadt der Landschaft Böotien (s. d.), lag auf und zwischen ...]
ein in geringen Mengen im Opium vorkommendes Alkaloid von der Zusammensetzung C19H21NO3. Es besitzt eine strychninähnliche Wirkung, wirkt jedoch erst in Dosen über 0,1-0,2 g.
zunächst das Gebiet von Theben (s. d.), dann eine Bezeichnung für Oberägypten, so von dem Namen der Hauptstadt hergenommen, schon von Herodot gebraucht.
Legion (lat. Legio Thebaica), der Gegenstand einer berühmten Märtyrerlegende, wonach dem Mitregenten des Diocletianus, Maximianus Herculius, als er 285 im heutigen Wallis gegen die Bagauden im Kriege stand, oder als er 303 dort weilte, eine Legion «Thebäer» aus dem Orient zur Verstärkung [* 34] gesandt wurde. Als der Feldherr seine Soldaten auch zur Christenverfolgung kommandierte, verweigerte diese Legion, die ganz aus Christen bestand, den Gehorsam. Nach zweimaliger Decimierung wurden, von ihrem Anführer Mauritius zur Glaubenstreue ermahnt, noch 6600 Mann niedergehauen. Am Orte der That erhob sich dann als ¶
Hauptkultusstätte dieser Märtyrer die Kirche und das Kloster St. Moritz. Von da aus verbreitete sich die Verehrung namentlich in die Rheingegend. Die neuere Kritik, besonders von Rettberg, «Kirchengeschichte Deutschlands», [* 36] Bd. 1 (Gött. 1845),
und Gieseler, «Lehrbuch der Kirchengeschichte», Bd. 1, Abteil. 1 (Bonn [* 37] 1835), ergab ihre Ungeschichtlichkeit. Bezeugt ist sie erst 150 Jahre nach dem angeblichen Zeitpunkt des Ereignisses. Nach einer andern Erzählung soll, gleichfalls von Maximianus, ein Offizier Mauritius mit 70 Soldaten zu Apamea in Syrien in der Diocletianischen Verfolgung hingerichtet worden sein. Doch ist der Tag dieses Martyriums der 21. Febr., der der Thebäische Legion dagegen der 22. Sept. -
Vgl. Stolle, Das Martyrium der Thebäische Legion (Bresl. 1891);
Schmied, Der heil. Mauritius und seine Genossen (Luzern [* 38] 1893);
Berg, Der heil. Mauritius und die Thebäische Legion (Halle [* 39] 1895).