Entlassung als Professor an der
Universität genommen, wurde 1824 Möglin zu einer königl.
Akademie des
Landbaues erhoben.
Thaer starb Seine hauptsächlichsten Verdienste bestehen in der Anwendung der Naturwissenschaften auf
die
Landwirtschaft, in der
Begründung der Berechnung von Produktionskosten und Gewinn, in der
Entwicklung der
Begriffe vonRoh- undReinertrag, in der Einführung der Fruchtwechselwirtschaft, der größern
Ausdehnung
[* 2] des Kartoffelbaues, der Anwendung der
Statik auf den
Landbau, der Förderung der Schafzucht zum Zweck der Erzeugung feiner
Wolle. 1850 wurde ihm zu
Leipzig
[* 3] ein Bronzestandbild
(nach Rietschels Modell) errichtet, 1860 ein solches, von
Rauch modelliert, in
Berlin
[* 4] und 1873 ein Marmorstandbild
(von Hartzer) zu Celle.
[* 5] -
(Tharand), Stadt in der
AmtshauptmannschaftDresden-Altstadt der sächs. Kreishauptmannschaft
Dresden,
[* 8] 14 km
südwestlich von
Dresden, im
Thal
[* 9] der Wilden
Weißeritz, an der Linie
Dresden-Reichenbach der Sächs. Staatsbahnen,
[* 10] mit
Lokalverkehr
nach
Dresden-Altstadt, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht
Freiberg),
[* 11] hat (1895) 2616 E., darunter 69 Katholiken, Postamt
zweiterKlasse,
Telegraph,
[* 12] Fernsprecheinrichtung, evang.
Kirche, Ruine eines alten Schlosses, königl. Forstakademie,
Knabenerziehungsanstalt, höhere Mädchenschule, eine Mineralwasser-, Badeanstalt
[* 13] und wird als
Sommerfrische viel besucht.
Die 1811 von
Heinrich Cotta (s. d.) gegründete Forstakademie, mit welcher 1830-70 auch
eine landwirtschaftliche
Akademie verbunden war, ist die älteste forstliche Lehranstalt in
Deutschland
[* 14] und zählt (1895) 80 Studierende.
Zu der
Akademie gehört ein botan.
Garten,
[* 15] der sog. Forstgarten, mit der
Büstevon Cotta (von Rietschel).
ein altgriech. Erntefest zu Ehren des
Apollon,
[* 16] des
Gottes des
Sommers, das im
MonatThargelion (Mai-Juni)
hauptsächlich in
Athen
[* 17] gefeiert wurde. Es wurden dem Gott die Erstlinge der Feldfrüchte dargebracht, und
Knaben hingen eine Eiresione, einen mit Feldfrüchten behängten, mit Wollfäden umwundenen Zweig vor den Hausthüren
auf. Zugleich aber wurden
Buß- und Sühneopfer dargebracht für die ganze Stadt und ihre Bewohner. Zwei
Menschen, ein Mann
und eine Frau, die wegen ihrer
Verbrechen bereits zum
Tode verurteilt waren, wurden unter
Geißelung und
dem
Gesang
von
Buß- und Bittgesängen durch die Stadt geführt und in früherer Zeit am
Strande des
Meeres geopfert, ihre
Asche
ins
Meer gestreut. Später wurde ein milderer Brauch geübt, indem die Verbrecher entweder nur mit dem
Banne belegt oder von
einer Anhöhe am
Meere herabgestürzt, unten aber aufgefangen und aus dem
Lande gebracht wurden.
Insel im nördlichsten
Teil des Agäischen
Meers, nur 7 km entfernt von der
KüsteThraziens, etwas westlich von
der Mündung des
Flusses Mesta gelegen (s. Karte:Balkanhalbinsel).
[* 18] Sie ist ziemlich kreisrund, mit einem Durchmesser von 25 km,
bedeckt 393 qkm und hat etwa 10000 E., meist griech.
Christen. Thasos steht unter ägypt.
Verwaltung, ist aber
fast selbständig und bezahlt nur eine geringe
Steuer an den Chediv, dessen Familie von hier stammt.
Die Bevölkerung führt
Schiffbauholz, Öl,
Honig und
Wachs aus; Getreide- und
Weinbau ist unbedeutend.
Abgesehen von einigen für den
Ackerbau geeigneten Strandebenen, wird sie ganz von noch jetzt reich bewaldeten,
bis 1042 m hohen
Gebirgen aus krystallinischen Gesteinen eingenommen, aus denen im
AltertumGold
[* 19] und Marmor gewonnen wurde,
auch war der
Wein der
Insel berühmt.- Zur Ausbeutung der Goldbergwerke hatten sich seit dem 13. Jahrh.
v. Chr. Phönizier angesiedelt.
Gegen Ende des 8. Jahrh. wurde von Paros aus eine ionische
Kolonie dorthin gesandt. Die Kolonisten gewannen
schließlich ein beträchtliches Gebiet auf dem thraz. Festlande, so daß die
Insel bald reich und mächtig wurde. Nach dem
Perserkriege Mitglied des Delischen
Bundes, fiel Thasos 464 von
Athen ab, wurde aber 462 durch
Kimon wieder unterworfen. In der
Römerzeit gehörte Thasos zunächst noch bis tief in die Kaiserzeit hinein als freie Stadt zu dem Bereich der macedon.
Provinz. Die Hauptstadt, von der noch Ruinen erhalten sind, lag an der Nordküste, an der
Stelle des jetzigen Landungsplatzes
Limena. -
(Corpus delicti), im
Strafrecht die
Summe der
Merkmale, durch deren Vorhandensein der
Begriff einer bestimmten
strafbaren Handlung (z. B.
Mord, Diebstahl) erfüllt wird. Er zerfällt in den subjektiven Thatbestand, wobei insbesondere die
Lehre
[* 21] der Zurechnungsfähigkeit, des Dolus (s. d.) und der Culpa (s. d.)
in Betracht kommt, und den objektiven Thatbestand, d. h. die äußern
faktischen
Merkmale, welche zum
Begriff eines
Verbrechens gehören, z. B. der
Tod eines
Menschen durch die Einwirkung eines andern,
die Wegnahme einer fremden Sache mit oder ohne Gewalt.
Strafprozessualisch versteht man unter Thatbestand, insbesondere unter Corpus delicti, den objektiven Thatbestand im
einzelnen Falle, und zwar ursprünglich nur die körperlich sichtbaren Gegenstände (z. B.
die
Leiche des Erschlagenen), Werkzeuge
[* 22] (z. B. die zum
Mord gebrauchte Waffe) oder
Spuren der That (z. B.
Blutflecke am Körper
oder an den Kleidern des
Thäters), dann aber verallgemeinert den
Inbegriff derjenigen Umstände, die es gewiß oder doch höchst
wahrscheinlich machen, daß ein
Verbrechen begangen worden ist. Zu einem Straferkenntnisse läßt sich
nur gelangen, wenn ein bestimmter Thatbestand ermittelt worden ist. Seine Feststellung
(Erhebung) erfolgt je nach der Beschaffenheit
der in Betracht kommenden
Thatsachen durch Beibringung von
Urkunden und andern körperlichen Beweisstücken, durch gerichtliche
Besichtigung,
¶
mehr
Einholung von Zeugnissen und sachverständigen Gutachten (z. B. ärztlichen Befundberichten
[visa reperta] bei Tötung, Verwundung u. s. w.), ist aber nach dem heute geltenden Grundsatz der freien
BeweisWürdigung im allgemeinen nicht mehr an feste Regeln gebunden.
Im Civilprozeß ist Thatbestand die einen Teil des Urteils bildende gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstandes auf
Grund der mündlichen Parteivorträge. Dieser Thatbestand liefert rücksichtlich des Parteivorbringens Beweis, welcher nur durch das
Sitzungsprotokoll entkräftet werden kann. Der Thatbestand der Vorinstanzen ist für das Revisionsgericht maßgebend;
Unrichtigkeiten desselben können durch Beschluß des Gerichts, welches das Urteil erlassen hat, auf Antrag einer Partei nach
mündlicher Verhandlung jedoch ohne Beweisaufnahme berichtigt werden.
Vgl. Deutsche
[* 24] Civilprozeßordn.
§§. 284, Nr. 3, 291; Österr.