Tempora mutantur, nos et mutamur in illis - Temurschunor
mehr
gewandelt wurden. Das
Maß der letztern ist in den
Konkordaten und
Cirkumskriptionsbullen festgestellt worden. Temporaliensperre
nennt man die staatliche Maßnahme, durch welche der
Staat den kirchlichen
Beamten ihr vom
Staat zu gewährendes Gehalt vorenthält.
Unter vollständiger Temporaliensperre stand in
Preußen
[* 2] nach Gesetz vom die kath.
Kirche. (S.
Sperrgesetz.) -
Vgl.
ArtikelTemporaliensperre in
Stengels «Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts», Bd. 2 (Freiburg
[* 3] 1890).
F., Verlagsbuchhandlung in
Prag
[* 5] und
Wien,
[* 6] hervorgegangen aus der J. G. Calveschen
Buchhandlung
(gegründet um 1786) in
Prag, die seit 1846
FriedrichTempsky (geb. 18. Febr. 1821 in
Prag) besaß. Er verkaufte 1855 das Sortimentsgeschäft
und nahm für den durch Zukauf ergänzten Verlag 1856 die gegenwärtige Firma an. Teilhaber seit 1882 und alleinigerBesitzer
seit 1889 ist sein Schwiegersohn
Georg Freytag. Der Verlag, der seit 1881 außerhalb
Österreich-Ungarn
[* 7] unter der Firma «G.
Freytag» in
Leipzig
[* 8] verbreitet wird, enthält Werke von
Gindely, F. Palacký, P. Šafařik, Alwin Schultz (Kunstgeschichtliches),
(lat., «Zeit»; Mehrzahl
Tempora), in der
Grammatik Verbalformen, die nach der gewöhnlichen
Auffassung die verschiedenen
Zeiten der im
Verbum ausgedrückten Handlung bezeichnen. Das
Verbum des Indogermanischen entwickelte zunächst drei Formen,
die nicht die Zeit, sondern eine bestimmte Art der Handlung bezeichneten: eine Form zum
Ausdruck der dauernden
Handlung (Präsens), eine zur Bezeichnung der vollendeten Handlung
(Perfektum), eine mit der Bedeutung der momentanen oder
eintretenden Handlung
(Aorist). Um Gegenwart, Vergangenheit, Zukunft, also die wirklichen
Zeiten auszudrücken, dienten teils
besondere Endungen, so beim
Futurum (s. d.), teils, bei dem präteritalen Tempus, vorgesetzte
Zeitpartikeln, so das
Augment (s. d.). So entstand eine Reihe von
Tempora: das Imperfektum, die Vergangenheit
der dauernden Handlung ausdrückend, also zum Präsens (s. d.) gehörig;
das Plusquamperfektum, die Vergangenheit der vollendeten
Handlung bezeichnend, also zum
Perfektum
gehörig;
Die wenigsten indogerman.
Sprachen haben diese Tempusreihe vollständig. So hat das Deutsche
[* 10] schon im
Gotischen nur zwei
Tempora,
Präsens und
Perfektum, z. B. giba «ich gebe», gab
«ich gab»; das alte
Perfektum nennt man in der deutschen
Grammatik auch Imperfektum oder
Präteritum. Das
Perfektum drückt hier nicht bloß den Zustand der Vollendung, sondern auch die Vergangenheit aus.
Alle übrigen in der deutschen
Grammatik aufgezählten
Tempora sind Umschreibungen mit Hilfsverben: ich habe gegeben, werde geben
u. s. w. - über die
Bildung
der
Tempora vgl. W. von
Humboldt, über die Entstehung grammatischer Formen (in den
«Abhandlungen» der
Berliner
[* 11] Akademie, 1825);
continuum,tempusutile (lat., d. h.
laufende Zeit, taugliche Zeit). Wird bei gesetzlichen Fristen (Verjährungsfristen, Fristen für den
Strafantrag, Protestfristen
u. s. w.) der laufende Zeitraum so berechnet, daß jeder Kalendertag,
-Monat u. s. w. von dem Eintritt eines objektiven Ereignisses ab eingerechnet wird,
so nennen die Juristen diesen Zeitraum Tempus continuum; wird aber die Zeit nicht eingerechnet, wo der zur Ausübung eines
Rechts, zu einer Klage, einem
Antrag u. s. w. Befugte von dem die Klage u. s. w.
veranlassenden Ereignis oder der
Person des
Thäters noch keine Kenntnis hat, oder wo er behindert ist, den
Richter anzugehen
oder die Handlung vorzunehmen
(Feiertage,
Krieg, Naturereignisse u. s. w.), so ist das
Tempus utile. Regel ist, daß jede Frist
als Tempus continuum zu berechnen ist, wenn das Gesetz nicht anders verfügt, z. B.
bezüglich der ruhenden Verjährung (s.
Anspruchsverjährung).
1)
Abteilung (otděl) im westl.
Teil des russ.
Kubangebietes in Ciskaukasien, am Asowschen
Meer, mit der Halbinsel
Taman (s. d.),
hat 16 676 qkm, darunter 1578 qkm Seen, 233 937 E., meist
Russen. - 2) Kreisstadt imKreis
[* 14] Temrjuk, am Nordufer
der Halbinsel
Taman, an einem
Kanal,
[* 15] der den Liman von Achtanisowskaja mit dem von Temrjuk verbindet, hat (1893) 15 419 E., Stadtbank,
Hafen, lebhaften
Handel.
Hauptstadt der chilen.
ProvinzCautin, in einer freundlichen Gegend am Nordufer des
FlussesCautin und etwa 70 km
von seiner Mündung und hat (1885) 3445 E.;