Alkathoos, die ihm den
Aias (s. d.) gebar. Er war Teilnehmer an der kalydonischen Jagd und an der
Argonautenfahrt. Besonders aber zeichnete er sich aus als Begleiter des Herakles
[* 2] auf dem Zuge nach
Troja
[* 3] gegen Laomedon. Bei
der Eroberung dieser Stadt erstieg Telamon zuerst die
Mauer, Herakles nach ihm. Dieser wurde darüber so zornig,
daß er das Schwert gegen Telamon zückte. Telamon besänftigte ihn und erhielt als Siegespreis die Hesione,
die Tochter des Laomedon, die ihm in
Salamis den
Teukros (s. d.) gebar.
1)
Kreis
[* 6] im östl.
Teil des russ. Gouvernements
Tiflis in
Transkaukasien, im Gebiet des Alasan und der Jora, hat 3385,1 qkm, 65119 E.,
Armenier und
Georgier;
2) Kreisstadt imKreis Telaw, am Alasan und an der kachetischen
Straße, hat (1893) 11214 E., meist Armenier,
Ruinen alter Befestigungen und
Paläste, 8
Kirchen, 4 Klöster, 3 Moscheen, Stadtgarten;
in der griech. Mythologie vulkanische
Dämonen, welche zugleich in der Meerestiefe heimisch gedacht wurden.
Ihre Schwester Halia gebar hernach dem
Poseidon
[* 8] die Rhodos. In diese verliebte sich Helios,
[* 9] der nach ihr
die
Insel Rhodus benannte, auf der er als Hauptgott verehrt wurde, nachdem die Telchinen vor einer
Überschwemmung die
Insel verlassen
hatten oder von Zeus
[* 10] oder Helios oder dessen
Söhnen erlegt oder vertrieben worden waren. Sie galten für die ersten
Metallarbeiter und kunstreichen Schmiede, für die Verfertiger der ältesten Götterbilder, Waffen
[* 11] und Geräte, so der Sichel
des Kronos und des Dreizacks des
Poseidon. Man hielt sie auch für Zauberer und Wettermacher, die allerlei Gestalten annehmen
konnten. Auf Rhodus sollten sie die Felder mit dem Wasser der
Styx besprengt und so
Unfruchtbarkeit erzeugt
haben, offenbar eine Hindeutung auf frühere vulkanische Ereignisse.
des Odysseus und der Kirke Sohn, auchTeledamos genannt, wurde von seiner
Mutter ausgeschickt,
seinen
Vater aufzusuchen, und nach Ithaka verschlagen.
Da er die
Insel verwüstete, wollten Odysseus und
Telemachos ihn daran
hindern; er aber erstach erstern mit einem Rochenstachel, den die
Mutter ihm statt der Lanzenspitze gegeben hatte. Hierauf
ging er auf Geheiß der
Athene
[* 12] mitTelemachos und Penelope zu seiner
Mutter auf die
InselAia zurück, bestattete
dort den Odysseus und heiratete, gleich dieser und
Telemachos von Kirke unsterblich gemacht, die Penelope,
Telemachos die Kirke.
Von jener wurde ihm Italos geboren, nach dem
Italien
[* 13] benannt sein sollte. Telegonos soll auch
Tusculum und Präneste gegründet haben.
Von ihm erzählt die Telegonie, das jüngste der hyklischen Epen.
eine durch
Telegraphie (s. d.) beförderte Mitteilung. Handelt es sich bloß um die
Beförderung einer einzigen oder nur weniger im voraus festgesetzter Nachrichten, so genügt dazu ein
einziges,
oder doch wenige und einfache telegr. Zeichen; letztere nennt man Signale, das Telegramm selbst
aber und ebenso die Signalvorrichtung auch kurz ein Signal. Der
Ausdruck Telegramm ist von dem Amerikaner E. P.
Smith aus Rochester 1852 aufgebracht
worden, hat sich aber erst viel später als Ersatz für
«telegraphische Depesche» eingebürgert; richtig gebildet (nach dem
Griechischen) sollte das Wort Telegraphem heißen.
Über die Gebühren für die verschiedenen s.
Telegraphenverkehr
VI.
Die Frage,
ob der Aufgeber eines Telegramm dem Empfänger für die Richtigkeit des Ankunftstelegramms haftet, ist vom
Deutschen Reichsgericht
in einem Falle, in welchem die von dem Auftraggeber aufgegebene Depesche auf den Verkauf von 2000 Pfd.
St., die bei dem
Adressaten eingegangene Depesche auf den Verkauf von 20000 Pfd. St. eines
Papiers lautete, dahin beantwortet: der Auftraggeber haftet dem
Adressaten auf Ersatz, soweit dieser den
Auftrag so ausgeführt
hat, wie er bei ihm eingegangen ist.
Nach Deutschem
Bürgerl. Gesetzb. §. 120 kann eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittelung verwendete
Person
oder Anstalt unrichtig übermittelt ist, von dem Erklärenden wie eine im
Irrtum abgegebene Willenserklärung
angefochten werden. Die Anfechtungserklärung muß unverzüglich erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrunde
Kenntnis erlangt hat (§. 121). Der Anfechtende hat aber auch, ohne daß ihn eine Schuld trifft, wenn die Erklärung einem
andern gegenüber abzugeben war (also insbesondere bei
Verträgen), diesem, andernfalls jedem Dritten
den Schaden zu ersetzen, welchen derselbe dadurch erleidet, daß er auf die
Gültigkeit der Erklärung vertraut hat, jedoch
nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches derselbe an der
Gültigkeit der Erklärung hat (§. 122).
Anders nur,
wenn der Beschädigte den
Grund der Anfechtbarkeit kannte oder kennen mußte, aber nicht, wenn die Unrichtigkeit
der Übermittelung ihren
Grund in höherer Gewalt hat.
Das Reichsgericht hat auch ausgesprochen, daß die Ankunftsdepesche eine
Urkunde sei, welche der Aufgeber durch das
Mittel
des
Telegraphenamtes selbst anfertigt. Wenn er also solche
Urkunden in rechtswidriger
Absicht dadurch fälschlich anfertigt,
daß er ein Telegramm unter falschem
Namen aufgiebt, und so von jener
Urkunde (welche infolge seiner
Aufgabe dem
Adressaten überbracht
wird) zum Zwecke der Täuschung Gebrauch macht, so begeht er eine
Urkundenfälschung. (S. auch
Telegraphenverkehr III.)
(vom grch. tēle = fern und gráphein = schreiben), im allgemeinen eine Vorrichtung,
durch welche zwischen zwei entfernten Orten eine
Telegraphie (s. d.) unterhalten werden kann. Die Bewältigung des telegr.
Nachrichtenverkehrs im allgemeinen, die
Beförderung von Mitteilungen beliebigen
Inhalts und
Umfangs fällt den Telegraph
[* 14] im engern
Sinne zu. Daneben finden in gewissen Fällen Telegraph für besondere Zwecke Verwendung; dazu sind namentlich
zu rechnen: die
Feuertelegraphen
[* 15] (s. d.), die Feldtelegraphen (s. d.),
die Eisenbahntelegraphen und Signaleinrichtungen (s. Eisenbahnsignale und
Zugstelegraphen), die Haustelegraphen (s. d.).
Bei den
Telegraph im engern
Sinne handelt es sich meist um
Telegramme (s. d.), welche durch Worte ausgedrückt werden können; mitunter
auch um die telegr.
Beförderung von Tonfolgen
(Fernsprecher),
[* 16] Zeichnungen
(Casellis Pantelegraph) u. a. Am Empfangsort
soll das angekommene
¶
mehr
Telegramm manchmal dem Auge
[* 18] allein, manchmal dem Ohr
[* 19] allem, manchmal beiden zugleich wahrnehmbar gemacht werden; die Benutzung
anderer Sinne hat in der Telegraphie keinen bleibenden Eingang gefunden. Man unterscheidet formgetreue und sinngetreue Nachbildung
des Originals. Bei formgetreuer Nachbildung werden gesprochene Worte als solche wiedergegeben, wie beim Telephon; Schriftstücke
oder Zeichnungen werden als Nachbildungen aller einzelnen Züge wiedergegeben, wie beim Pantelegraph
und beim Telautograph.
Die sinngetreue Nachbildung giebt eine Nachricht entweder mittels der gewöhnlichen Buchstaben und Ziffern wieder, wie bei
den Typendrucktelegraphen, oder sie benutzt vereinbarte Schriftzeichen (z. B. das Morsealphabet).
Sollen die Zeichen bleibend sein, so kann die Wiedergabe im Schreiben oder im Drucken bestehen; vergängliche
Zeichen sind entweder für das Auge oder für das Ohr bestimmt. Über die hiernach sich ergebenden Klassen von s. Elektrische Telegraphen.
Die sichtbaren und hörbaren Zeichen (s. auch Sensophon), durch welche das am Empfangsort ankommende
Telegramm dem Auge, dem Ohr oder beiden zugleich wahrnehmbar gemacht werden soll, lassen sich auf verschiedene
Weise vom Aufgabeorte aus hervorbringen. Man kann die dem Auge und dem Ohr zuzuführenden tönenden und sichtbaren Schwingungen
vom Absendungsort selbst ausgehen lassen und am Empfangsort dem Auge und Ohr unmittelbar zuführen; dies geschieht bei Benutzung
der Optischen Telegraphen (s. d.) und der Akustischen Telegraphen (s. d.); man könnte aber auch, wie z. B.
beim Photophon
[* 20] (s. d.), die am Empfangsort ankommenden Schwingungen erst durch
ein Zwischenmittel auf die Sinne wirken lassen.
Man kann sich aber auch irgend eines Zwischenmittels bedienen, um vom Absendungsort aus mittelbar erst am Empfangsort sichtbare
oder hörbare Zeichen hervorzurufen. Sieht man im letztern Fall von der Benutzung starrer Körper (z. B.
von gewöhnlichen Klingelzügen) ab, weil ihre Anwendung sehr beschränkt ist, so bleiben als benutzbare Zwischenmittel noch
die atmosphärische Luft, das Wasser und die Elektricität übrig, wodurch sich die Pneumatischen Telegraphen
[* 21] (s. d.),
die Hydraulischen Telegraphen (s. d.) und die Elektrischen Telegraphen (s. d.) ergeben. Über den physiologischen
s. Sensophon.