vorgebildet sind, im Gegensatz zum Ingenieur (s. d.), der an einer
Technischen Hochschule (s. d.) studiert hat.
Alletechnischen Thätigkeiten sind auf folgende Hauptziele gerichtet:
1) auf die Gewinnung der von der Natur gebotenen und für den
Menschen verwertbaren Rohmaterialien;
2) auf die
Erhöhung des Gebrauchswertes dieser Rohmaterialien und ihre Umformung zu Gebrauchsgegenständen;
3) auf die Herstellung von Bauten für Wohn- (und sonstige Aufenthalts-) und für Verkehrszwecke.
Mit der Gewinnung der Rohmaterialien beschäftigt sich außer dem
Bergbau
[* 2] die
Land- und Forstwirtschaft, die jedoch im täglichen
Leben nicht zur Technik im engern
Sinne gerechnet werden. Das unter 2 genannte Ziel verfolgt dieTechnologie
(s. d.), in ihrer Ausübung
Industrie (s. d.) genannt. Die Errichtung der
Gebäude (Hochbauten) für Wohn- und öffentliche
Zwecke ist
Aufgabe des Hochbaus (s. d.), während die Errichtung und Unterhaltung der
Verkehrswege den Ingenieurwissenschaften (s.d.) zufällt.
Sowohl bei der Gewinnung und Verarbeitung der Rohmaterialien als auch beim
Bau von Hoch- und Verkehrsbauten finden
heutzutage in ausgedehntem
MaßeMaschinen Verwendung, mit deren
Theorie und
Bau sich ein besonderer Zweig der Technik, die
Maschinenlehre
(s. d.), beschäftigt. Die einzelnen Zweige der Technik werden in besondern
Unterrichtsanstalten gelehrt. (S.
Technisches Unterrichtswesen.) -
Vgl. Ernst, Kultur und Technik (Berl. 1888);
WeisbachsIngenieur
(7. Aufl., von Reuleaux, Braunschw. 1896);
die Bezeichnung für eine zu einem Ganzen vereinigte Gruppe von technischen Fachschulen (s. d.)
mittlerer und niederer
Stufe, die für verschiedene
Richtungen ausbilden.
Hochschule, eine technische
Bildungsanstalt, welche die höchste
Stufe der Ausbildung für die einzelnen
Zweige der
Technik bezweckt. Die Technische Hochschule bilden für die Berufsstellungen vor, welchen eine geistig führende
Stellung auf dem Gebiete der
Technik zukommt, insbesondere für den höhern technischen
Staatsdienst, und
haben die
Aufgabe, alle Wissenschaften und Künste, die mit der
Technik in
Beziehung stehen, zu pflegen. Sie haben demgemäß
in den
Ländern deutscher
Zunge ihre Lehrweise, ihre Aufnahmebedingungen und schließlich ihre ganze Organisation
allmählich
den
Universitäten nachgebildet.
Die deutschen Technische Hochschule haben sich fast sämtlich aus mittlern und niedern technischen
Schulen entwickelt, vorzüglich unter der Anregung, die von der Polytechnischen Schule (s. d.)
zu
Paris
[* 19] ausging, und in dem
Maße, als das Bedürfnis des
Staates und der
Industrie nach höher ausgebildeten Technikern wuchs
(s.
Technisches Unterrichtswesen). Jetzt ist der
Name Polytechnische Schule, den sie meist führten, wie
auch die später vielfach in Gebrauch gekommene Bezeichnung Polytechnikum fast durchgehends durch Technische Hochschule ersetzt.
Die Gründungs- und wichtigsten Entwicklungsjahre der jetzt als Technische Hochschule bezeichneten oder diesen
gleichstehenden Lehranstalten deutscher
Zunge sind: Aachen
[* 20] 1870;
Zürich
[* 33] 1854. An derSpitze jeder
Technische Hochschule steht ein meist alljährlich vom Professorenkollegium erwählter, vom Landesherrn bestätigter
Rektor, dem ein Senat zur Seite steht.
Die Leitung der wissenschaftlichen
Entwicklung der Anstalt fällt hauptsächlich in
die den
Fakultäten der
Universität entsprechenden Fachabteilungen (oder Fachschulen), deren jetzt jede Technische Hochschule des
DeutschenReichs wenigstens vier besitzt, nämlich für Hochbau, Bauingenieurwesen nebst Geodäsie, Maschinentechnik,
chem.
Technik. An einzelnen Technische Hochschule finden sich außerdem besondere Fachabteilungen für
Schiffbau, Elektrotechnik,Berg- und
Hüttenwesen,
Land- und Forstwirtschaft,
Pharmacie sowie für das Lehramt der Mathematik und der Naturwissenschaften.
Lehrzweige, welche die allgemeine
Bildung der Studierenden fördern sollen wie Geschichte,Volkswirtschaftslehre
u. a., sowie solche von allgemeiner grundlegender Bedeutung für alle technischen
Studien, wie Mathematik und Physik, sind
zu einer eigenen allgemeinen
Abteilung zusammengefaßt. Die
Aufnahme als Studierender erfolgt jetzt, mit Ausnahme von
Karlsruhe,
überall auf
Grund des Reifezeugnisses eines Gymnasiums, Realgymnasiums oder einer Oberrealschule.
Ohne dieses ist nur die
Zulassung als Hörer oder Hospitant zulässig, die von den Staatsprüfungen ausschließt. -
Über die
Frequenz s. Technische Hochschule (Bd.
17). -
Vgl. Scheffler, Die und Technische Hochschuleund
Bergakademien mit deutscher Vortragssprache (6. Ausg., Lpz. 1893-94);
Mittelschulen, mittlere technische Fachschulen, eine in zwei Formen erscheinende Gruppe der technischenBildungsanstalten.
Von diesen ist die höhere vertreten durch höhere Gewerbeschulen, Gewerbeschulen (s. d.),
Industrieschulen (s. d.), die niedere durch die
Baugewerkenschulen (s. d.) und
Werkmeisterschulen (s. d.).
Ausdruck, soviel wie
Terminus technicus (s. d.). ^[= (lat.), Kunstausdruck, ein Ausdruck, der einer Kunst oder einem Gewerbe ausschließlich eigen ...]¶