Stadt in der sächs. Kreis- und Amtshauptmannschaft Leipzig, 9 km nordöstlich von Leipzig, an der Parthe und
der Linie Eilenburg-Leipzig der Preuß.
Staatsbahnen, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Leipzig), hat (1895) 3327 E., darunter 80 Katholiken,
Post, Telegraph, Siegesdenkmal (1896), Arbeitshaus, Siechenhaus;
Weißgerberei, Rauchwarenfärberei und Zurichterei, Tabak-
und Cigarrenfabrikation, Ziegelei, Töpferei und Seilerei.
Die Stadt war vom 12. bis 14. Jahrh. Grenzfestung
und bis ins 15. Jahrh. wichtige Handelsstadt (berühmte Messen).
Rittergut Taucha ist Eigentum der Stadt Leipzig.
zwei verschiedene Gattungen von Schwimmvögeln, die sich durch den gestreckten Körper mit den weit
nach hinten angesetzten Beinen, den seitlich platt gedrückten Läufen, kurze schmale Flügel, eine dichte pelzartige Befiederung
und ihre außerordentliche Fähigkeit in Bezug auf die Bewegung auf und im Wasser charakterisieren. Die erste Gattung umfaßt
nur 4 Arten meist hochnordischer Vögel, die Colymbidae oder Seetaucher (s. d.), während die zweite, die
Podicipidae oder Steißfüße (s. d.), einige 30 Arten umfaßt, die sich über alle Teile der Erde verbreiten
und nur den höchsten Norden meiden. Vielfach werden auch die Alke und Pinguine mit diesen Vögeln zu einer Vogelordnung, aber
wohl fälschlich, vereinigt.
Vorrichtungen, die das Arbeiten unter Wasser ermöglichen sollen. Taucherkästen
werden zuerst 1580 erwähnt und als Erfinder verschiedener Arten später Drebbel 1620, Witson 1671, Sturm 1678 genannt. Eine
genaue Beschreibung liefert Sinclair für die Arbeiten, die 1665 an der engl. Küste mit Taucherkästen ausgeführt wurden,
um Wertsachen der gesunkenen Schiffe der Armada (s. d.) zu heben. Halley vervollkommnete 1716 die Taucherapparate dadurch,
daß er an den Seiten des Kastens die verbrauchte Luft durch Luftbehälter erneuerte; Smeaton führte mit Hilfe einer Druckpumpe
dem Apparat neue Luft zu, ein Princip, das man bis jetzt beibehalten hat.
Später traten an Stelle der hölzernen Kästen die metallenen Taucherglocken (s. d.). Zur Untersuchung der Schiffskiele, Böden
und Bodenventile, für kleinere Reparaturen am Schiffskörper selbst u. s. w. sind Taucherapparate erforderlich,
mit denen der Arbeiter ungefährdet lange Zeit unter Wasser bleiben kann, frei in seinen Bewegungen und nicht an denselben Ort
gebunden ist. Diese Anforderungen werden durch die Taucheranzüge erfüllt. Bis 1865 benutzte man allgemein den in England
erfundenen sog. Scaphanderapparat, dessen Konstruktion folgende ist: Der
Taucher befindet sich in einem luftdichten Anzug aus Kautschuk mit festverbundenem metallenem Helm, worin sich mehrere Durchsichtsgläser
befinden.
Als Belastung dienen Bleischuhe und andere Bleiplatten. Der Anzug wird durch eine Luftpumpe mit Luft gefüllt, deren Druck
man, entsprechend der Tiefe, in der sich der Taucher befindet, zu regulieren
sucht. Da der Druck z. B.
in 10 m Wassertiefe gleich dem Druck einer Atmosphäre ist, also in 40 m Tiefe = 4 Atmosphären, dazu noch den Druck der äußern
Luft = 1 Atmosphäre gerechnet, so muß beim Tauchen in 40 m Tiefe der Luftdruck im Körper, also im Taucherapparat,
so verstärkt werden, daß er dem äußern Druck des Wassers auf den Anzug das Gleichgewicht halten kann.
Das Manometer der Luftpumpe muß also in diesem Falle 5 Atmosphären zeigen. Die Luft wird durch einen Schlauch zugeführt,
der hinter dem Kopf des Tauchers in den Helm mündet. Der Taucher entnimmt die zum Atmen nötige Luft aus
dem Anzuge, atmet die verbrauchte Luft auch wieder in diesen aus und regelt den Luftabfluß durch einen Hahn. Die größten
Mängel dieses Taucherapparates liegen darin, daß der Taucher niemals reine Luft atmet, daß seine Lungen unter den Schlägen
der Pumpe leiden und daß seine Sicherheit lediglich von der Haltbarkeit des Anzugs abhängt.
Auf der Pariser Weltausstellung 1867 wurden zwei Systeme von Taucherapparate vorgeführt; der eine ist der von Labint verbesserte Scaphanderapparat,
der andere der 1865 von dem franz. Ingenieur Rouquayrol und dem Marinelieutenant Denayrouze
konstruierte und nach beiden benannte Apparat, der als der vollkommenste in der deutschen und vielen andern
Kriegsmarinen eingeführt ist. Beistehende Abbildung zeigt einen mit diesem Apparat versehenen Taucher in voller Ausrüstung.
Im wesentlichen unterscheidet sich der Apparat von dem Scaphander dadurch, daß der Taucher einen Luftbehälter, Aerophor, in
Form eines eisernen Tornisters auf dem Nacken mit sich führt, der durch eine eiserne Zwischenwand in zwei
Teile geschieden ist.
Der eine Teil dient als Luftbehälter und nimmt die komprimierte Luft auf, der andere, die Luftkammer, steht durch ein Kautschukrohr
mit dem Munde des Tauchers in Verbindung, und trägt auf der obern Seite eine durch Metallscheiben verstärkte Kautschukplatte.
Zwischen beiden Teilen befindet sich das Luftverbindungsventil, das wichtigste Stück des Taucherapparates,
wodurch die Luft nach der Notwendigkeit der Atmung und zwar mit gleichem Druck, wie das umgebende Wasser, reguliert wird.
Bei jedem Atemzug wird die Luft in dieser Kammer verdünnt; das unter höherm Druck stehende Wasser biegt die Kautschukplatte
nach innen, wobei ein Stift das Luftverteilungsventil nach dem Luftbehälter zu öffnet und aus diesem
solange Preßluft zuströmen läßt, bis der Druck im Innern der Kammer gleich dem des umgebenden Wassers ist, also die Kautschukplatte
ihre erste Stellung wieder einnimmt. Vermöge dieser sinnreichen Einrichtung strömt genau soviel Luft in die Kammer
nach, als der Taucher durch den Atmungsschlauch entnimmt; es wird also durch das Wasser selbst der Atmosphärendruck der Luft
geregelt. Der Atmungsschlauch endet im Helm in einem Mundstück, das mit den Zähnen festgehalten wird; die Nase wird gewöhnlich
durch einen Nasenklemmer geschlossen, da sonst das Atmen Übelkeit zur Folge hat. Die in den Helm ausgeatmete
Luft
^[Abb.]
mehr
entweicht durch ein Ventil, das gegen Eindringen des Seewassers mit einem Gummiblättchen abgesperrt ist; im Notfall kann
dieses Ventil geschlossen und dadurch der Anzug mit Luft gefüllt werden, wodurch der Taucher schnell ohne fremde Hilfe an die
Oberfläche gelangen kann. Für gewöhnlich soll der Taucher ganz langsam, 2 m pro Minute, steigen oder
sinken, weil der Organismus sich nur langsam an die Druckänderung gewöhnt und ohne diese Vorsicht die Gesundheit gefährdet
wird.
Bei etwa 60 m liegt die Grenze, wo der Taucher noch existieren kann; schon das Tauchen auf 30 m erfordert einen sehr geübten
und kräftigen Menschen, die Arbeitszeit kann in dieser Tiefe noch bis zwei Stunden betragen. Das Tauchen
bis auf 15 m Tiefe ist leicht und auf ziemlich lange Zeit ausführbar. Außer einfachen Signalleinen, mit denen durch Rucke
signalisiert wird, benutzt man auch Sprachrohre zur Verständigung und elektrische Lampen zur Beleuchtung beim Tauchen. -
Vgl.
Instruktion für Taucher (Berl. 1881).