Staatssekretär des
Reichsmarineamtes und für den kommandierenden
Admiral in den
Reichskriegshäfen 30
M., in der
Ost- und Nordsee 36 M.
und im
Auslande 60 M., für den Kommandanten eines Schiffs dritten bis ersten Ranges 10, 12 oder 18 M., für einen Torpedobootskommandanten
4,50, 5 oder 7,50 M., für jedes Mitglied der Offiziermesse (s. d.)
3,20, 3,50 oder 5 M., für jedes Mitglied der
Kadetten- und Deckoffiziermesse 1,50, 1,75 oder 2,50 M. Genaueres enthält die
«Besoldungsvorschrift für die kaiserl. Marine im
Frieden» (Berl. 1892). (S. auch
Messegelder.)
in der Sagendichtung des Mittelalters die nach der gewöhnlichsten
Annahme aus 12
Personen
bestehende Gesellschaft derjenigen Ritter, welche König
Artus als die würdigsten zu einer geschlossenen Genossenschaft ausgewählt
hatte und an einer den Rangunterschied aufhebenden und deshalb runden
Tafel zu versammeln und zu bewirten pflegte.
Die
Helden
der Tafelrunde galten als vollendete Urbilder höfischen und ritterlichen
Denkens und
Handelns, die im Dienste
[* 3] der Frauen die abenteuerlichsten Heldenthaten vollbringen mußten. (S.
Artus.)
Vertäfelung, Getäfel,
Holztäfelung, Intabulation,
Boisage,
Boiserie, Lambris, eine aus Holztafeln mit
Kehlstößen zusammengesetzte Verkleidung einer
Wand oder
Decke.
[* 6] Vertäfelungen waren im 15., 16. und 17. Jahrh. in den Zimmern
der deutschen, franz. und engl.
Wohnhäuser
[* 7] allgemein, wurden namentlich im 16. Jahrh. mit großer Kunst ausgeführt,
später in
Frankreich durch Malereien verziert, zuletzt weiß und goldig lackiert, machten aber schließlich
den
Tapeten Platz und wurden erst in der neuesten Zeit wieder mehr und mehr angewendet, besonders in öffentlichen wie privaten
Speisezimmern und Trinkstuben, in
Verbindung mit
Butzenscheiben (s. d.) und sonstiger altdeutscher Zimmerdekoration.
Das Täfelwerk der
Decke ist gewöhnlich durch profilierteBalken in Felder geteilt, die durch glatte oder ornamentierte
Tafeln ausgefüllt sind. (S. Felderdecke,
Kassettendecke, Füllung.) Das Täfelwerk der
Wände ist meist durch Pfeiler oder
Säulen,
[* 8] zwischen welche Felder eingeschoben sind, gegliedert, reicht nicht ganz bis zur
Decke, sondern läßt ein
Stück der
Wand frei,
welche durch
Gobelins, Ledertapete,
Wand- oder
Tafelbilder dekoriert wird, und schließt oben mit einem
vorladenden
Gesims
[* 9] ab, auf welches man zur Dekoration
Vasen,
[* 10] Krüge,
[* 11]
Telleru. dgl. aufzustellen
pflegt.
ein zum
Schlagen von Kreisbögen auf Wandtafeln gebräuchlicher
Zirkel mit hölzernen Schenkeln, von denen
der eine auf einem Kreisbogen gleitet und auf diesem durch Schraube festgestellt werden kann.
Der eine
Schenkel ist mit einer Metallspitze zum Einsetzen versehen, der andere mit einer Metallhülse zur
Aufnahme von Kreide.
[* 12]
(Taft, frz. taffetas), Benennung glatter, leinwandbindig gewebter Zeuge aus gekochter
Seide,
[* 13] besonders derjenigen von leichterer Art, in welchen die
Kette aus einfachen Fäden von Organsin, der Einschlag aus
ein-, zwei-, höchstens dreifachen Fäden von Trama besteht. Die schweren Taffet mit zweifädiger
Kette und zwei- bis zehnfädigem
Einschlag heißen Gros (s. d.); Marcellin oder Doppeltaffet steht im Aussehen
und in der
Schwere zwischen Gros und eigentlichem Taffet Futtertaffet, Florence und Miflorence oder auch Halbflorence, letzterer
mit seidener
Kette und baumwollenem Einschlag, sind leichtere Taffetsorten. Ein leichter aus Florettseide
hergestellter Taffet heißt Faille.
Tafilelt, zu
Marokko
[* 14] gehörende
Oase im
Süden des
Atlas
[* 15] (s. Karte:Marokko), die bevölkertste der Westsahara,
mit 100000 E. in 150 Dörfern auf 1380 qkm. Im
Sommer eintretender Wassermangel gestattet nur Dattelkultur;
daneben besteht einige
Industrie in
Maroquin, Seidenzeugen und
Teppichen, vor allem aber
Handel nach Centralsudan. Die Residenz
des Gouverneurs, stets ein naher Verwandter des
Sultans, ist das
Fort Rissani; die bevölkertste Stadt ist
Abuam, das Handelscentrum
der
Oase und der bedeutendste Marktplatz zwischen
Tuat und
Atlas. Westlich von
Abuam das Ruinenfeld von Sedjelmassa,
der ehemaligen Hauptstadt Tafilet, wo bis Anfang dieses Jahrhunderts eine muselmanische
Universität war. - Vgl.
Harris, Tafilet
(Lond. 1895).
Grenze, woher er einige Zuflüsse empfängt,
entspringt in den
Tlemsen-Bergen und erreicht nach 150 km Länge, auf der er mehrere
Ketten durchbricht, das
Meer.
im gewöhnlichen Leben die Zeit der Anwesenheit der
Sonne
[* 16] über dem Horizont.
[* 17] Die in diesem
Sinne genommenen bürgerlichen
oder natürlichen Tag sind wegen der nicht senkrechten Neigung der Erdachse gegen die Ebene der
Erdbahn und der dadurch bedingten veränderlichen
Abweichung der
Sonne vom
Äquator (s.
Ekliptik) für die verschiedenen Orte
der Erde von sehr ungleicher Länge. Nur unter dem
Äquator, wo die scheinbare tägliche
Bahn der
Sonne stets senkrecht zum
Horizont ist und von diesem in zwei gleiche Hälften geteilt wird, sind auch das ganze Jahr hindurch
alle Tag den Nächten und die Tag untereinander gleich. Je weiter man vom
Äquator sich nach den
Polen zu entfernt, um so größern
Schwankungen ist die
Dauer der Tag und mithin auch die der Nächte im Laufe eines Jahres unterworfen. Mit
der
Annäherung an die
Pole nimmt der längste Tag, der zur Zeit der
Sommer-Sonnenwende, also für die nördl. Erdhälfte am 21. Juni, für
die südliche am 21. Dez. stattfindet (s.
Sonnenwenden), immer mehr an
Dauer zu, während gleicherweise der zur Zeit der Winter-Sonnenwende, 21. Dez.bez. 21. Juni, eintretende
¶
mehr
kürzeste an Dauer abnimmt. Unter den Polarkreisen (s. d.) giebt es einmal im Jahre einen
Tag ohne Nacht und einmal eine Nacht ohne Tag, d. h. die Sonne geht hier einmal im Jahre 24 Stunden lang nicht unter und ein
halbes Jahr später einmal 24 Stunden lang nicht auf. Zwischen den Polarkreisen und den zugehörigen Polen
geht die Sonne im Sommer mehrere Tag, Wochen und Monate, je nach der größern Nähe des Ortes gegen den Pol, gar nicht unter
und im Winter ebenso lange nicht auf. Unter den Polen herrscht ein Tag von einem halben Jahre, dem am Nordpol um die
Zeit der Herbstnachtgleiche und am Südpol um die Zeit der Frühlingsnachtgleiche eine ebenso lange Nacht folgt. - Die Angabe
in den Kalendern, betreffs Beginn und Ende des bürgerlichen Tag, beziehen sich gewöhnlich nicht auf das Erscheinen
und Verschwinden des obern Sonnenrandes in Bezug auf den Horizont, sondern auf das des Sonnenmittelpunkts,
und zwar abgesehen von der Strahlenbrechung
[* 19] (s. d.), die namentlich nach den Polen zu die Dauer der Tag stark beeinflussen kann.
Im gewöhnlichen Leben pflegt man den Tag vom Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung bis zum Ende der bürgerlichen
Abenddämmerung zu rechnen. (S. Dämmerung.)
Wegen seiner höchst ungleichen Dauer ist der in dem bisherigen Sinne oder der natürliche Tag als Maß für
unsere Zeitrechnung nicht geeignet. Man versteht aber unter Tag noch ferner die Zeit von einer Kulmination (s. d.)
der Sonne bis zur andern und nennt einen solchen Tag einen wahren Sonnentag. Allein wegen der ungleichförmigen Bewegung der
Sonne und wegen der Bewegung der Sonne in der Ekliptik und nicht im Äquator, müssen auch diese Tag ungleich
sein. Man denkt sich daher statt der wahren Sonne eine andere Sonne, die sich mit völlig gleichmäßiger Geschwindigkeit im
Äquator bewegt, und nennt den Zwischenraum zwischen zwei aufeinander folgenden Kulminationen derselben, der das
Mittel aus allen wahren Sonnentagen im Jahre ist, einen mittlern Sonnentag.
Dieses ist die Zeit, nach der man im bürgerlichen Leben zu rechnen pflegt, und die auch unsere Uhren
[* 20] angeben. Im bürgerlichen
Leben pflegt man den mittlern Sonnentag, der meist Tag schlechthin genannt wird, von Mitternacht an zu rechnen und
zählt ihn durch zweimal 12 Stunden hindurch, wobei man die Zeit zwischen dem Beginn des natürlichen Tag bis zum Mittag als
Vormittag und die Zeit vom Mittag bis zum Ende des natürlichen Tag als Nachmittag unterscheidet. Da die astron. Beobachtungen
in der Hauptsache in den Nachtstunden angestellt werden und die Astronomen daher mitten im Laufe derselben
das Datum wechseln müßten, ist es in der Astronomie
[* 21] gebräuchlich, den mittlern Sonnentag vom Mittag an zu rechnen und durch
volle 24 Stunden fortzuzählen. Sagt man z. B. im bürgerlichen Leben: den 14. April 9 Uhr
[* 22] vormittags, so sagt der Astronom: den 13. April 21 Uhr.
Das einzige von der Natur selbst gegebene Zeitmaß, das sich immer gleich bleibt und das daher in der Astronomie auch als
Grundmaß der Zeit dient, ist die Zeit zwischen zwei aufeinander folgenden Kulminationen des Frühlingspunktes, der Sterntag
(s. Sternzeit). Die Länge dieses in dem wir die Rotationszeit der Erde vor uns haben, hat sich nach
den genauesten Untersuchungen der größten Astronomen, seitdem Beobachtungen vorhanden sind, noch nicht um ein Zehntel Sekunde
geändert. Über die Tageszeiten, die
Differenz in Bezug auf Stunden und Datum, s. Länge (geographische).
Die Juden, Römer
[* 23] und Griechen teilten den natürlichen in 12 Stunden, ebenso die Nacht, sodaß die Stunden
in den verschiedenen Jahreszeiten
[* 24] von ungleicher Länge waren. Bei den Babyloniern dagegen kamen auf Tag und Nacht je 6 Stunden.
Die Juden begannen den Tag nur Sonnenuntergang, die Babylonier dagegen mit Sonnenaufgang, welche letztere Zeitrechnung
auch bei den Griechen und Römern die gebräuchliche war. Eingehend handelt hierüber Bilfinger, Der bürgerliche
Tag (Stuttg. 1888).
Im Rechtswesen versteht man unter Tag einen Zeitraum von 24 Stunden, welcher von Mitternacht zu Mitternacht gerechnet wird.
(S. Dies und Frist.) Unter Jahr und Tag wurde in der deutschen, namentlich sächs. Rechtssprache
eine Frist von 1 Jahr 6 Wochen 3 Tagen verstanden; die libri fundorum und das Preuß. Allg. Landrecht haben
einen Zeitraum von 1 Jahr und 30 Tagen an die Stelle gesetzt. ÜberGebundene Tage s. d.
Im Bergbau
[* 25] bedeutet Tag soviel wie Erdoberfläche; daher der Ausdruck: über Tag und unter Tag.