Staatssekretär des Reichsmarineamtes und für den kommandierenden Admiral in den Reichskriegshäfen 30 M., in der Ost- und Nordsee 36 M.
und im Auslande 60 M., für den Kommandanten eines Schiffs dritten bis ersten Ranges 10, 12 oder 18 M., für einen Torpedobootskommandanten
4,50, 5 oder 7,50 M., für jedes Mitglied der Offiziermesse (s. d.)
3,20, 3,50 oder 5 M., für jedes Mitglied der Kadetten- und Deckoffiziermesse 1,50, 1,75 oder 2,50 M. Genaueres enthält die
«Besoldungsvorschrift für die kaiserl. Marine im
Frieden» (Berl. 1892). (S. auch Messegelder.)
in der Sagendichtung des Mittelalters die nach der gewöhnlichsten Annahme aus 12 Personen
bestehende Gesellschaft derjenigen Ritter, welche König Artus als die würdigsten zu einer geschlossenen Genossenschaft ausgewählt
hatte und an einer den Rangunterschied aufhebenden und deshalb runden Tafel zu versammeln und zu bewirten pflegte.
Die Helden
der Tafelrunde galten als vollendete Urbilder höfischen und ritterlichen Denkens und Handelns, die im Dienste
der Frauen die abenteuerlichsten Heldenthaten vollbringen mußten. (S. Artus.)
Vertäfelung, Getäfel, Holztäfelung, Intabulation, Boisage, Boiserie, Lambris, eine aus Holztafeln mit
Kehlstößen zusammengesetzte Verkleidung einer Wand oder Decke. Vertäfelungen waren im 15., 16. und 17. Jahrh. in den Zimmern
der deutschen, franz. und engl. Wohnhäuser allgemein, wurden namentlich im 16. Jahrh. mit großer Kunst ausgeführt,
später in Frankreich durch Malereien verziert, zuletzt weiß und goldig lackiert, machten aber schließlich
den Tapeten Platz und wurden erst in der neuesten Zeit wieder mehr und mehr angewendet, besonders in öffentlichen wie privaten
Speisezimmern und Trinkstuben, in Verbindung mit Butzenscheiben (s. d.) und sonstiger altdeutscher Zimmerdekoration.
Das Täfelwerk der Decke ist gewöhnlich durch profilierte Balken in Felder geteilt, die durch glatte oder ornamentierte
Tafeln ausgefüllt sind. (S. Felderdecke, Kassettendecke, Füllung.) Das Täfelwerk der Wände ist meist durch Pfeiler oder Säulen,
zwischen welche Felder eingeschoben sind, gegliedert, reicht nicht ganz bis zur Decke, sondern läßt ein Stück der Wand frei,
welche durch Gobelins, Ledertapete, Wand- oder Tafelbilder dekoriert wird, und schließt oben mit einem
vorladenden Gesims ab, auf welches man zur Dekoration Vasen, Krüge, Teller u. dgl. aufzustellen
pflegt.
ein zum Schlagen von Kreisbögen auf Wandtafeln gebräuchlicher Zirkel mit hölzernen Schenkeln, von denen
der eine auf einem Kreisbogen gleitet und auf diesem durch Schraube festgestellt werden kann.
Der eine
Schenkel ist mit einer Metallspitze zum Einsetzen versehen, der andere mit einer Metallhülse zur Aufnahme von Kreide.
(Taft, frz. taffetas), Benennung glatter, leinwandbindig gewebter Zeuge aus gekochter
Seide, besonders derjenigen von leichterer Art, in welchen die Kette aus einfachen Fäden von Organsin, der Einschlag aus
ein-, zwei-, höchstens dreifachen Fäden von Trama besteht. Die schweren Taffet mit zweifädiger Kette und zwei- bis zehnfädigem
Einschlag heißen Gros (s. d.); Marcellin oder Doppeltaffet steht im Aussehen
und in der Schwere zwischen Gros und eigentlichem Taffet Futtertaffet, Florence und Miflorence oder auch Halbflorence, letzterer
mit seidener Kette und baumwollenem Einschlag, sind leichtere Taffetsorten. Ein leichter aus Florettseide
hergestellter Taffet heißt Faille.
Tafilelt, zu Marokko gehörende Oase im Süden des Atlas (s. Karte: Marokko), die bevölkertste der Westsahara,
mit 100000 E. in 150 Dörfern auf 1380 qkm. Im Sommer eintretender Wassermangel gestattet nur Dattelkultur;
daneben besteht einige Industrie in Maroquin, Seidenzeugen und Teppichen, vor allem aber Handel nach Centralsudan. Die Residenz
des Gouverneurs, stets ein naher Verwandter des Sultans, ist das Fort Rissani; die bevölkertste Stadt ist Abuam, das Handelscentrum
der Oase und der bedeutendste Marktplatz zwischen Tuat und Atlas. Westlich von Abuam das Ruinenfeld von Sedjelmassa,
der ehemaligen Hauptstadt Tafilet, wo bis Anfang dieses Jahrhunderts eine muselmanische Universität war. - Vgl. Harris, Tafilet
(Lond. 1895).
Grenze, woher er einige Zuflüsse empfängt,
entspringt in den Tlemsen-Bergen und erreicht nach 150 km Länge, auf der er mehrere Ketten durchbricht, das Meer.
im gewöhnlichen Leben die Zeit der Anwesenheit der Sonne über dem Horizont. Die in diesem Sinne genommenen bürgerlichen
oder natürlichen Tag sind wegen der nicht senkrechten Neigung der Erdachse gegen die Ebene der
Erdbahn und der dadurch bedingten veränderlichen Abweichung der Sonne vom Äquator (s. Ekliptik) für die verschiedenen Orte
der Erde von sehr ungleicher Länge. Nur unter dem Äquator, wo die scheinbare tägliche Bahn der Sonne stets senkrecht zum
Horizont ist und von diesem in zwei gleiche Hälften geteilt wird, sind auch das ganze Jahr hindurch
alle Tag den Nächten und die Tag untereinander gleich. Je weiter man vom Äquator sich nach den Polen zu entfernt, um so größern
Schwankungen ist die Dauer der Tag und mithin auch die der Nächte im Laufe eines Jahres unterworfen. Mit
der Annäherung an die Pole nimmt der längste Tag, der zur Zeit der Sommer-Sonnenwende, also für die nördl. Erdhälfte am 21. Juni, für
die südliche am 21. Dez. stattfindet (s. Sonnenwenden), immer mehr an Dauer zu, während gleicherweise der zur Zeit der Winter-Sonnenwende, 21. Dez. bez. 21. Juni, eintretende
mehr
kürzeste an Dauer abnimmt. Unter den Polarkreisen (s. d.) giebt es einmal im Jahre einen
Tag ohne Nacht und einmal eine Nacht ohne Tag, d. h. die Sonne geht hier einmal im Jahre 24 Stunden lang nicht unter und ein
halbes Jahr später einmal 24 Stunden lang nicht auf. Zwischen den Polarkreisen und den zugehörigen Polen
geht die Sonne im Sommer mehrere Tag, Wochen und Monate, je nach der größern Nähe des Ortes gegen den Pol, gar nicht unter
und im Winter ebenso lange nicht auf. Unter den Polen herrscht ein Tag von einem halben Jahre, dem am Nordpol um die
Zeit der Herbstnachtgleiche und am Südpol um die Zeit der Frühlingsnachtgleiche eine ebenso lange Nacht folgt. - Die Angabe
in den Kalendern, betreffs Beginn und Ende des bürgerlichen Tag, beziehen sich gewöhnlich nicht auf das Erscheinen
und Verschwinden des obern Sonnenrandes in Bezug auf den Horizont, sondern auf das des Sonnenmittelpunkts,
und zwar abgesehen von der Strahlenbrechung (s. d.), die namentlich nach den Polen zu die Dauer der Tag stark beeinflussen kann.
Im gewöhnlichen Leben pflegt man den Tag vom Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung bis zum Ende der bürgerlichen
Abenddämmerung zu rechnen. (S. Dämmerung.)
Wegen seiner höchst ungleichen Dauer ist der in dem bisherigen Sinne oder der natürliche Tag als Maß für
unsere Zeitrechnung nicht geeignet. Man versteht aber unter Tag noch ferner die Zeit von einer Kulmination (s. d.)
der Sonne bis zur andern und nennt einen solchen Tag einen wahren Sonnentag. Allein wegen der ungleichförmigen Bewegung der
Sonne und wegen der Bewegung der Sonne in der Ekliptik und nicht im Äquator, müssen auch diese Tag ungleich
sein. Man denkt sich daher statt der wahren Sonne eine andere Sonne, die sich mit völlig gleichmäßiger Geschwindigkeit im
Äquator bewegt, und nennt den Zwischenraum zwischen zwei aufeinander folgenden Kulminationen derselben, der das
Mittel aus allen wahren Sonnentagen im Jahre ist, einen mittlern Sonnentag.
Dieses ist die Zeit, nach der man im bürgerlichen Leben zu rechnen pflegt, und die auch unsere Uhren angeben. Im bürgerlichen
Leben pflegt man den mittlern Sonnentag, der meist Tag schlechthin genannt wird, von Mitternacht an zu rechnen und
zählt ihn durch zweimal 12 Stunden hindurch, wobei man die Zeit zwischen dem Beginn des natürlichen Tag bis zum Mittag als
Vormittag und die Zeit vom Mittag bis zum Ende des natürlichen Tag als Nachmittag unterscheidet. Da die astron. Beobachtungen
in der Hauptsache in den Nachtstunden angestellt werden und die Astronomen daher mitten im Laufe derselben
das Datum wechseln müßten, ist es in der Astronomie gebräuchlich, den mittlern Sonnentag vom Mittag an zu rechnen und durch
volle 24 Stunden fortzuzählen. Sagt man z. B. im bürgerlichen Leben: den 14. April 9 Uhr vormittags, so sagt der Astronom: den 13. April 21 Uhr.
Das einzige von der Natur selbst gegebene Zeitmaß, das sich immer gleich bleibt und das daher in der Astronomie auch als
Grundmaß der Zeit dient, ist die Zeit zwischen zwei aufeinander folgenden Kulminationen des Frühlingspunktes, der Sterntag
(s. Sternzeit). Die Länge dieses in dem wir die Rotationszeit der Erde vor uns haben, hat sich nach
den genauesten Untersuchungen der größten Astronomen, seitdem Beobachtungen vorhanden sind, noch nicht um ein Zehntel Sekunde
geändert. Über die Tageszeiten, die
Differenz in Bezug auf Stunden und Datum, s. Länge (geographische).
Die Juden, Römer und Griechen teilten den natürlichen in 12 Stunden, ebenso die Nacht, sodaß die Stunden
in den verschiedenen Jahreszeiten von ungleicher Länge waren. Bei den Babyloniern dagegen kamen auf Tag und Nacht je 6 Stunden.
Die Juden begannen den Tag nur Sonnenuntergang, die Babylonier dagegen mit Sonnenaufgang, welche letztere Zeitrechnung
auch bei den Griechen und Römern die gebräuchliche war. Eingehend handelt hierüber Bilfinger, Der bürgerliche
Tag (Stuttg. 1888).
Im Rechtswesen versteht man unter Tag einen Zeitraum von 24 Stunden, welcher von Mitternacht zu Mitternacht gerechnet wird.
(S. Dies und Frist.) Unter Jahr und Tag wurde in der deutschen, namentlich sächs. Rechtssprache
eine Frist von 1 Jahr 6 Wochen 3 Tagen verstanden; die libri fundorum und das Preuß. Allg. Landrecht haben
einen Zeitraum von 1 Jahr und 30 Tagen an die Stelle gesetzt. Über Gebundene Tage s. d.
Im Bergbau bedeutet Tag soviel wie Erdoberfläche; daher der Ausdruck: über Tag und unter Tag.