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Feldfrüchte u. s. w. im Anfang der Liturgie und sonst im griech. Gottesdienst.
Die große S. fängt an: «Im Frieden des Herrn laßt uns beten»;
die kleine ist kürzer und wird später verlesen.
Feldfrüchte u. s. w. im Anfang der Liturgie und sonst im griech. Gottesdienst.
Die große S. fängt an: «Im Frieden des Herrn laßt uns beten»;
die kleine ist kürzer und wird später verlesen.
oder Synizēse (grch.), in der Grammatik soviel wie Kontraktion (s. d.).
(grch.), die unbewegliche, fest zusammenhängende Gelenkverbindung. (S. Gelenk.)
Seetiere, s. Seescheiden.
s. Bd. 17.
(grch., Mehrzahl Synaxarien), ein kurz erzähltes Leben eines Heiligen für den rituellen Gebrauch in der griech. Kirche;
Synaxaristes, ein Buch, das eine Sammlung von S. enthält.
Berühmt ist der Synaxaristes des Nikodemus von Naxos, vulgärgriechisch geschrieben (zuerst gedruckt Vened. 1819).
(grch.) oder Sammelfrucht, s. Frucht. ^[= # (Fructus), die aus den Blüten infolge der Befruchtung der Samenknospen hervorgegangenen Organe. ...]
(Mehrzahl Syncelli; grch. Synkellos, «Zellengefährte», «Stubengenosse»),
Bezeichnung der Mönche und Kleriker, die Genossen hochstehender Geistlichen sind. Mehrere solcher S., deren erster Protosyncellus genannt wurde, hatte namentlich der Patriarch von Konstantinopel, [* 2] dem sie gewöhnlich zugleich als Beichtväter und als Zeugen seines Wandels dienten. Sie wurden auch von den Kaisern, die öfters ihre nächsten Verwandten zu S. bestimmten, zur Spionage benutzt. Bisweilen verliehen die Kaiser auch den Titel S. an Bischöfe und Erzbischöfe, die dann Pontificales et Augustales Syncelli genannt wurden. Auch im Abendlande kommen sowohl bei Päpsten als bei Bischöfen S. vor.
(grch.), Janiceps, Janusbildung, eine Doppelmißbildung, bei der die beiden Individuen derart mit den Hinterköpfen verwachsen sind, daß scheinbar ein einfacher Kopf mit zwei nach entgegengesetzter Richtung sehenden Gesichtern entsteht;
nicht lebensfähig. (S. Mißbildungen.)
(grch., d. h. Gleichzeitigkeit), die Zusammenstellung gleichzeitiger Begebenheiten.
Die synchronistische Methode der Geschichtschreibung ist daher diejenige, nach welcher die gleichzeitigen Begebenheiten unter verschiedenen Völkern und in verschiedenen Ländern nebeneinander vorgeführt werden.
Wegen ihrer Übersichtlichkeit empfehlen sich für das Geschichtsstudium synchronistische Tabellen, d. h. Zeittafeln, auf denen in nebeneinander stehenden Kolumnen die gleichzeitigen Hauptbegebenheiten und Hauptpersonen der verschiedenen Völker zusammengestellt sind.
s. Dynamomaschinen.
(grch.), Bänderlehre, s. Anatomie ^[= (grch.), Zergliederungskunde, die Lehre vom Bau der organischen Wesen. Sofern dieselbe Anweisung ...] und Bänder.
Syndici,
Mehrzahl von Syndikus (s. d.). ^[= (grch.; Mehrzahl ), der vorwiegend zur Besorgung der gerichtlichen Angelegenheiten einer ...]
(frz. chambres syndicales), in Frankreich ursprünglich die Vorstände oder leitenden Ausschüsse gewisser mit öffentlichen Rechten ausgestatteter Genossenschaften, wie der privilegierten Makler einer Börse (agents de change) oder gewisser besonders organisierter gewerblicher Verbände, wie früher der Pariser Bäcker, Fleischer, Zimmerleute und Maurer, oder endlich aller Verbindungen und Vereine von Berufsgenossen, mögen sie Arbeitgeber oder Arbeiter sein. Diese Bezeichnung wurde aber allmählich von den Vorständen auf diese fachgenossenschaftlichen Verbände selbst übertragen, und sie hat namentlich in Bezug auf die Arbeiterverbindungen jetzt einfach die Bedeutung von Gewerkvereinen (s. d.) erhalten.
s. Kartell, Konsortium und Syndikus. ^[= (grch.; Mehrzahl Syndici), der vorwiegend zur Besorgung der gerichtlichen Angelegenheiten einer ...]
(Association syndicale), eine in Frankreich und Elsaß-Lothringen [* 3] in großem Umfange zur Anwendung gekommene Form der genossenschaftlichen Vereinigung von Grundbesitzern zur Ausführung gemeinnütziger Unternehmungen, insbesondere von Meer- und Flußdeichen, Regulierung der Wasserläufe, Ent- und Bewässerungsanlagen, Drainierungen, Verbesserung ungesunder Ländereien, Anlegung von Feldwegen und neuerdings in Frankreich (Gesetz vom auch zur Gesundmachung von Ortschaften, Anlegung, Verbesserung und Pflasterung öffentlicher Wege.
Die S. hat die Rechte einer jurist. Person und wird von einem Vorstand (syndicat) vertreten. Während die freien S. den Charakter von Privatgesellschaften behalten, können die von der Regierung ermächtigten S. unter erzwungenem Beitritt eines Teils der Mitglieder zu stande kommen und sind dieselben mit gewissen Rechten, z. B. erleichterter Expropriation, Beitreibung der Beiträge nach Art öffentlicher Abgaben, Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für gewisse Rechtsstreitigkeiten ausgestattet.
Syndikatsleiter, s. Konsortium. ^[= (lat.), eine zeitweilige Vereinigung von Kaufleuten (Konsorten) zu dem Zweck, eine bestimmte ...]
(grch.; Mehrzahl Syndici), der vorwiegend zur Besorgung der gerichtlichen Angelegenheiten einer Korporation angestellte Beamte (Stadt-, Stifts-, Vereins-, Gesellschaftssyndikus u. s. w.). Kronsyndikus ist in Preußen [* 4] der Titel angesehener Rechtsgelehrten, die der Krone über staatsrechtliche Fragen Gutachten erstatten. Vom König ernannt, sind sie nach dem Gesetz vom zugleich Herrenhausmitglieder.
In der Börsensprache heißt Syndikat eine Vereinigung mehrerer Kapitalisten zu dem Zwecke, eine Kreditoperation (Unterbringung einer Anleihe) nach bestimmten Anteilen gemeinsam auszuführen. Neuerdings nennt man Syndikate auch Unternehmerverbände (Kartell), z. B. das Deutsche [* 5] Zuckersyndikat, und in Frankreich heißen Syndikate nach Gesetz vom auch Arbeiterfachvereine.
(grch.), die krankhafte Verwachsung;
über S. der Regenbogenhaut s. Regenbogenhautentzündung.
(grch.), die Versammlung der Bundesgenossen im zweiten athenischen Bunde (378-338 v. Chr.); hebraisiert sanhedrin, «Hoher Rat», von den Rabbinen schon in dem Rat der 70 Ältesten (4 Mos. 11,. i6) und im angeblichen Gerichtshofe des Josaphat (2 Chron. 19, 8; 5 Mos. 17, 8. fg.; 19, 16 fg.) gefunden, taucht als ein Regierungskollegium aus dem Adel des Landes mit dem Hohenpriester an der Spitze erst in der griech. Periode (3. Jahrh. v. Chr.) auf. Diese sog. Gerusia behauptete sich auch unter dem makkabäischen Königtum sowie unter der röm. Herrschaft, wo sie den Namen Synedrion erhielt und seitdem vorzugsweise als höchster Gerichtshof (hebr. bêt-din) fungierte (Matth. 5, 22. u. ö.). Nach der Zerstörung des Tempels wurde das S. von den Römern aufgehoben, denn das S. von Jamnia (s. d.) hatte nur eine theoretische Bedeutung. Die rabbinischen Vorstellungen über die Zusammensetzung des S. sind durchweg unhistorisch. Dasselbe ist niemals eine bloße Versammlung von Schriftgelehrten, sondern eine Vertretung vorzugsweise der priesterlichen Aristokratie gewesen, in die der ¶
Pharisäismus nur allmählich einigermaßen einzudringen vermochte. Das bezeugen Neues Testament und Josephus. Nach der Mischna (Sanhedrin I, 6) bestand das S. aus 71 Mitgliedern. Zur Zeit Jesu hatte es nur über Judäa die Jurisdiktion, aber das orthodoxe Judentum erkannte damals alle seine Anordnungen für verbindlich (Apostelgesch. 9,2; 22,5). Auch überließen ihm die Römer [* 7] alle richterlichen Entscheidungen und Verwaltungsanordnungen, soweit nicht der Prokurator Kompetenzbeschränkungen (Joh. 18,31). eintreten ließ. Doch selbst bei Todesurteilen machte dieser seine Bestätigung von dem jüd. Urteil über das Vergehen abhängig. Der Versammlungsort des S. war eine Halle [* 8] am Xystos in Jerusalem. [* 9] Das Verfahren wird in der Mischna genau beschrieben. -
Vgl. Saalschütz, Das mosaische Recht (2. Aufl., 2 Tle., Berl. 1853);
Hamburger, Realencyklopädie für Bibel [* 10] und Talmud, Abteil. 2 (Strelitz [* 11] 1883);
Schürer, Geschichte des jüd. Volks, Tl. 2 (Lpz. 1886). -
Der Sanhedrin, den Napoleon I. zur Regelung der jüd. Angelegenheiten 1806 nach Paris [* 12] berief, hat mit dem S. nur die 71 Mitglieder und den Namen gemein, denn diese Versammlung hatte nur einen Entwurf zu einer Verfassung der Juden Frankreichs zu beraten, die als jüd. Konsistorialverfassung noch besteht.