bestand auf das eigentümliche Grundprincip der betreffenden
Kirche zurückzugehen, andererseits die Ausbildung des Lehrbegriffs
auch über die Grenzen
[* 2] der symbolisch fixierten
Artikel hinaus und mit Herbeiziehung der ältern dogmatischen Lehrdarstellungen
zu verfolgen. Insbesondere ist auf Veranlassung der Möhlerschen S. das Wesen des
Protestantismus und sein Gegensatz zum
Katholicismus,
sowie innerhalb der evang.
Kirche selbst durch Schneckenburger, Zeller,
Schweizer,
Baur u. a. der Lehrunterschied
der luth. und reform.
Kirche zum Gegenstande der sorgfältigsten Forschungen gemacht worden. Neuerdings beginnt man die S.
in den
Umfang einer umfassenden Disciplin der «vergleichenden Konfessionskunde»
aufzunehmen, welche die
Analogie der «vergleichenden
Religionswissenschaft» auf das besondere Gebiet des
Christentums anwendet. -
Vgl. Marheineke, Christliche S. (1.
Tl. u. d. T. «Das
System des
Katholicismus in seiner symbolischenEntwicklung», 3 Bde., Heidelb. 1810 -14);
Bücher, öffentliche, von einer
Kirche sanktionierte
Schriften, die den Lehrbegriff
derselben im Unterschiede von andern kirchlichen Gemeinschaften darlegen, somit als Glaubensbekenntnisse und als Erkennungszeichen
(s.
Symbol) der Gläubigen dienen.
Schon früh wurde es in der christl.
Kirche gebräuchlich, bei der
Aufnahme in das
Christentum
ein
Glaubensbekenntnis ablegen zu lassen, das die Hauptlehren der christl.
Religion, insbesondere den
Glauben
an
Vater, Sohn und
HeiligenGeist aussprach, zuerst im Gegensatz zum
Heiden- und
Judentum, bald jedoch auch im Gegensatz zu den
innerhalb der Christenheit selbst auftretenden Gnostikern (s. Gnosis). Die theol. Streitigkeiten
der Folgezeit nötigten dann die
Kirche, immer neue Bestimmungen zur
Abwehr von Irrlehren in dasGlaubensbekenntnis
aufzunehmen. Dadurch entstanden neue
Symbole, die von den Kirchenversammlungen entworfen und sanktioniert wurden.
Drei ältere
Symbole werden von allen Hauptparteien der christl.
Kirche angenommen:
Die evangelisch-protestantische
Kirche behielt in ihrer Gesamtheit die alten drei
Symbole bei. Doch stellte zunächst die
lutherische Kirche
im Gegensatz zur römisch-katholischen ihre Unterscheidungslehren bestimmter zusammen.
Ihre S. B. sind
zusammengefaßt im Konkordienbuch (s. d.).
Vor der Entstehung desselben fanden sich in verschiedenen
Ländern andere Sammlungen
von S.
B. in Gebrauch, unter denen hervorzuheben sind: Corpus doctrinae Phi1ippicum (nachPhil.
Melanchthon (s. d.) benannt,
auch Misnicum, Saxonicum, Wittenbergense;
Corpus doctrinae Pomeranum;
Prutenicum;
Thuringicum;
Brandenburgium;
Wilhelminum und Julium für
Braunschweig
[* 8] (s. Corpus doctrinae).
Die
reformierte Kirche hat fast in allen
Ländern, wo sie besteht, eigene
Bekenntnisschriften aufgestellt und kein durchaus
allgemein gültiges SymbolischesBuch.
Über die verschiedenen S. B., die sich in der reform.
Kirche gebildet
haben, s.
Reformierte Kirche und
Katechismus. Sammlungen dieser
Bücher finden sich in: «Corpus et syntagma confessionum fidei,
quae in diversis regnis et nationibus ecclesiarum nomine fuerunt authenticae editae» (Genf
[* 12] 1654);
«Collection confessionum in ecclesiis
reformatis publicatarum », hg. von Niemeyer (Lpz. 1840).
Auch die kleinern kirchlichen Parteien, wie
die
Mennoniten,
Socinianer,
Arminianer u. a. haben S. B. zusammengestellt, deren
Autorität aber meist keine ganz bindende war.
-
Vgl. Winer, Komparative
Darstellung des Lehrbegriffs der verschiedenen christl. Kirchenparteien (Lpz.
1824; 4. Aufl., von
Ewald, 1882).
Ihrer Entstehung wie ihrem ursprünglichen Zwecke nach sind die kirchlichen
Symbole im
Protestantismus nur
Zeugnisse und Bekenntnisse des
Glaubens einer bestimmten Zeit;
da man aber in den theol. Streitigkeiten alle
Lehrer der
Kirche
auf ihren Wortlaut verpflichtete, so kam man schon zu Ende des 16. Jahrh. dazu, ihnen eine
unbedingte
Autorität beizulegen. Die
Voraussetzung hierbei war ihre völlige Übereinstimmung mit der
Heiligen Schrift, deren
authentische Auslegung die
Symbole sein sollten. Doch enthielten jene
Symbole neben den religiösen Grundsätzen
des
Protestantismus auch theol. Lehrsätze und Erörterungen, deren Wert mit der Weiterentwicklung der dogmatischen Vorstellungsform
des Reformationszeitalters streitig werden mußte. Man begann deshalb im 18. Jahrh. sich von
dieserFessel loszumachen und half sich eine Zeit lang mit der Auskunft, daß die Geistlichen auf
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mehr
die Symbole verpflichtet werden müßten, nicht weil (quia), sondern insoweit (quatenus) sie mit der Heiligen Schrift übereinstimmten,
und der Rationalismus (s. d.) fand in dieser Formel das Mittel, über die Symbole völlig hinwegzukommen, ohne ihr Ansehen zu
bestreiten. Die jurist. Betrachtung derselben als förmlicher Glaubensgesetze mußte aber immer wieder das Recht
der freiern Richtung in der prot. Kirche bedrohen. Zwar hatte Schleiermacher (s. d.) ihren Wert darauf zurückgeführt,
daß sie nur die eigentümlichen Grundsätze der evang. Kirche im Unterschiede von der katholischen ausdrückten, und sich
energisch gegen ihre Geltung als dogmatische Lehrnorm erklärt; aber die Reaktion im Kirchenwesen drängte seit dem dritten
Decennium des 19. Jahrh. immer entschiedener auch auf Wiederherstellung der theol. und kirchlichen
Autorität der Bekenntnisse.
Während die pietistische Gläubigkeit nur an die Hauptartikel der Bekenntnisse sich halten wollte, regte sich allmählich
eine immer mächtigere konfessionalistische Strömung, die, von den herrschenden kirchenpolit. Mächten gefördert, besonders
seit 1850 in den meisten Landeskirchen Deutschlands die Oberhand gewann. Die Vermittelungstheologie fügte
sich meist unter allerlei stillen oder doch zweideutig ausgesprochenen Vorbehalten, und in einigen Gegenden schritt man zur
Verschärfung der in der Aufklärungszeit fast überall gemilderten Verpflichtungsformeln.
Dennoch konnte man den Widerspruch des symbolischen Lehrbegriffs und des modernen Bewußtseins nur künstlich verdecken und
sah sich an den meisten Orten genötigt, in der Handhabung der Bekenntnisautorität eine sog.
milde Praxis eintreten zu lassen, welche die Verpflichteten von dem persönlichen Belieben ihrer kirchlichen Obern abhängig
machte. Die freiere prot. Theologie der Gegenwart hat aufs entschiedenste die Abschaffung des Symbolzwangs gefordert und die
Bedeutung der Symbole darein gesetzt, daß sie als die Geschichtsurkunden des ursprünglichen Protestantismus
das eigentümliche religiöse Bewußtsein der prot.
Kirche in urkräftiger Frische, aber in einer durch die damalige Zeitbildung bedingten, nicht unabänderlich gültigen
theol. Form enthalten, daher man sich wohl in ihren religiösen Gehalt zu vertiefen habe, an ihre dogmatische Vorstellungsform
aber nicht gebunden werden könne. Während in der Schweiz
[* 14] diese Ansicht zu kirchlicher Geltung durchgedrungen
ist, ist seit 1892 in Deutschland
[* 15] ein heftiger Streit über die Bindung der heutigen evang. Kirche an die Formeln des ApostolischenSymbolums entbrannt.
Nachdem im Frühjahr 1892 der württemb. Pfarrer Schrempf wegen seiner offenen Erklärung, das Apostolische Symbolum
in seiner Amtsführung ferner nicht gebrauchen zu können, seines Amtes entsetzt worden war, wurde eine Äußerung von AdolfHarnack über den Widerspruch der Geltung des Symbolums mit den Ergebnissen der histor.-theol. Forschung bekannt, und von ihm
sodann in einer Broschüre «Das apostolischeGlaubensbekenntnis» (27. Aufl., Berl. 1896) des
nähern vertreten.
Obwohl die Broschüre in ihrem Bericht über die Entstehung des Symbolums nur Dinge vorbrachte, die in der wissenschaftlichen
Theologie längst feststanden, erregte sie bei orthodoxen Geistlichen und Laien doch Aufsehen. Die kirchliche Agitation
rief eine starke Tages- und Broschürenlitteratur hervor und erlangte eine bedeutende Verschärfung des kirchlichen Gebrauchs
des ApostolischenSymbolums durch Herstellung einer neuen Agende für die preuß. Landeskirche im J. 1894.
Vgl. Schleiermacher, Über den eigentlichen Wert und das bindende Ansehen S. B. (im «Reformations-Almanach»
für 1819; auch im 5. Bde. der «Sämtlichen
Werke», Abteil. 1, Berl. 1846, S. 423-454);
Johannsen, Die Anfänge des Symbolzwangs unter den deutschen
Protestanten (Lpz. 1847);
Heinr. Holtzmann, Bekenntnismäßigkeit
und Lehrfreiheit in der evang.-prot.
Kirche (in der «Prot. Kirchenzeitung», 1892, Nr. 45-48); von Soden, Und Frieden auf
Erden. Ein Wort zum Streit ums Apostolicum (Berl. 1892); Bornemann, Der Streit um das Apostolicum (Magdeb. 1893); Achelis, Zur
Symbolfrage (Marb. 1893).
Von orthodoxer Seite: Cremer, Zum Kampf um das Apostolicum (Berl. 1892). Dagegen Harnack, Antwort auf die Streitschrift D.
Cremers (Lpz. 1892).